ANWEISUNG FÜR BIETER FÜR BESCHAFFUNG VON LEBENSMITTELN, GETRÄNKEN UND VERBRAUCHSMATERIAL: 1. Auftraggeber: Name: LIBURNIA RIVIERA HOTELI d.d. Sitz: 51410 Opatija, Maršala Tita 198 Telefon: 051/710-300 2. Abgabeort: Opatija, Maršala Tita 198 (II. Stock, Zimmer 1, Einkaufsabteilung). 3. Art und Menge der Ware: in der Aufforderung zur Teilnahme an der öffentlichen Ausschreibung für die Beschaffung von Waren und in den Ausschreibungsunterlagen. 4. Das Angebot kann nach Gruppen, beziehungsweise nach Gruppenbereichen und Artikel auf die in Punkt 11 der Anweisung geregelte Weise abgegeben werden. 5. Dem Angebot sind beizufügen: a) Auszug aus dem Gerichts- oder Handelsregister oder aus dem Register der Fachverbände zum Nachweis, dass die Firma für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages rechts- beziehungsweise geschäftsfähig ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein dürfen (akzeptiert werden elektronische Auszüge). b) Bonitätsauskunft BON 2 des Bieters, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung nicht älter als 8 Tage ist, im Original oder in beglaubigter Kopie. c) Erklärung über die technische Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend dem vorgeschriebenen Standard für Lebensmittel, Getränke und Verbrauchsmaterialien. 6. Der Preis ist ohne die MwSt. auszudrückten. 7. Der Angebotspreis ist in Euro auf zwei Dezimalstellen anzugeben. 8. Zahlungsbedingungen und -weise: 60 Tage ab Rechnungsstellung. 9. Beginn und Ende der Auftragsausführung: vom 01. Mai 2016 bis einschließlich 30. April 2017. 10. Angebotsgültigkeit: 90 Tage ab Angebotsöffnung. In der angeführten Frist darf der Bieter das Angebot im Sinne einer Preiserhöhung nicht ändern. Bei Senkung des Preises im Zuge des Verhandlungsverfahrens (Preiserhöhung im Vergleich zu dem anfänglich abgegebenen Angebot wird nicht angenommen) wird die Angebotsgültigkeit für weitere 90 Tage verlängert und läuft mit dem Abgabedatum des letzten Angebotes im Verhandlungsverfahren. 11. Kriterien zur Auswahl: als günstigstes Angebot ist in Einklang mit der Entscheidungsweise, die mit dem Gruppenverzeichnis festgelegt und dieser Abweisung beigefügt ist, ein akzeptables Angebot mit dem niedrigsten Preis der Ware, die ihrer Qualität nach den vorgegeben Anforderungen des Auftraggebers an die Qualität der Ware genügt, zu verstehen. Waren, die nicht der angeforderten Qualität entsprechen, werden gemäß den Qualitätsstandards im Vergabeverfahren, wie in Punkt 19 dieser Anweisung angeführt, nicht berücksichtigt. 12. Der Bieter, dem der Auftrag vergeben wird, wird die Lieferung in der von den zuständigen Behörden bestimmten Zeit unter Anpassung an die operationellen Bedürfnisse und Möglichkeiten für die jeweilige Vergabestelle durchführen. 13. Die Angebote sind in kroatischer Sprache abzufassen. 14. Bieter, die Angebote für Lebensmittel der Gruppe 7.1., 7.3., 8.1., 8.2., 9.1., 9.2. und 9.3. (Börsenware) abgegeben, müssen die Nummer der jeweiligen Gruppe, für welches sie ihr Angebot unterbreiten, angeben sowie Eignungsnachweise, die in Punkt 5 dieser Anweisung angeführt sind. Diese Bieter geben in ihrem Angebot ihre Preislisten für diese Waren nicht an. 15. Ablauf der Angebotsfrist: 01. Februar 2016 um 11,00 Uhr. Angebote sind zu richten an: LIBURNIA RIVIERA HOTELI d.d. Opatija, Maršala Tita 198 (II. Stock, Zimmer 1). Das Angebot ist in schriftlicher Form in einem verschlossenen Briefumschlag einzureichen. Dieser ist mit der Anschrift des Auftraggebers und der Aufschrift “Ausschreibung – Beschaffung von Lebensmitteln, Getränken und Verbrauchsmaterial – nicht öffnen“ zu versehen. Jedes Angebot muss auch schriftlich auf CD (excel) eingereicht sein. Nur jene Bieter, die die Unterlagen übernommen und den Betrag von 80 € eingezahlt haben, können ihre Angebote einreichen. 16. Weitere Informationen den Bietern erteilt Frau Orijana Radić unter der Telefonnummer: 051/710-362. 17. Dem Angebot ist unbedingt beizufügen: - Erklärung über die Annahme der Zahlungsbedingungen, der Lieferfristen und der Warenqualität; - Erklärung über die Annahme des Wortlauts des Kaufvertrages. 18. Varianten/Alternativangebote sind zulässig. 19. Berücksichtig werden nur jene Angebote, die den Standards, die von dem Auftraggeber vorgegeben und ein Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind, genügen. 20. Das Angebot ist in Einklang mit den Vergabeunterlagen zu erstellen. 21. Die Information an die Bieter über das Ergebnis der eingegangenen Angebote erfolgt spätestens innerhalb von 60 Tagen ab Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber kann sich str. 2 | 3 für das günstigste Angebot entscheiden (nicht entscheiden) beziehungsweise das Vergabeverfahren aufzuheben und dabei gegenüber den Bietern hinsichtlich der Kosten nicht zu haften. Die Entscheidung des Auftraggebers ist endgültig. Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilgenommen haben, haben kein Recht auf Einwendungen oder Einsprüche gegen die von den Vorständen der jeweiligen Auftraggeber getroffene Entscheidung. Allfällige Einwendungen und Einsprüche werden nicht berücksichtigt. str. 3 | 3
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