HINTERGRÜNDE, REGELUNGEN & MARKTÜBERSICHT Dr. Christian-David Wagner Leipzig 1 Vorstellung Dr. Christian-David Wagner • Rechtsanwalt in eigener Kanzlei • Lehrauftrag für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz, Bereich Verwaltungswissenschaften • Umfangreiche praktische Erfahrungen • Mitautor jurisPK-Vergaberecht sowie Kommentar für Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich • Mitglied im BITKOM e.V. (AK Öffentliche Aufträge); DVNW • www.wagnerrechtsanwaelte.de 2 Agenda/Inhalt • Einführung • Anbieter • Plattformlösung vs. Kombi-Lösung • Architektur • Betreibermodelle • Features • Datenschutz und Datensicherheit • eVergabe und mehr • Vergütungsmodelle 3 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Einführung 4 Was ist eVergabe? - Von der elektr. Bekanntmachung zum eProcurement elektr. Bekanntmachung elektr. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeportale Vergabemanagementsysteme eProcurement 5 Was ist eVergabe nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu? • Von der elektronischen Kommunikation muss danach umfasst sein: Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie ergänzende Bieterinformationen, Kommunikation zw. Vergabestelle und Bietern, z.B. Bieterfragen und Einreichung Teilnahmeanträge und Angebote 6 Was ist eVergabe nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu? Beschaffungsmarktforschung Bedarfsmanagement Beschaffungsprozess Vergabeverfahren/ Beauftragung Beschaffungsabwicklung 7 Wann findet eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu Anwendung? Keine Pflicht Wo Vergaberecht nicht anwendbar ist, insb. kein Auftrag Unterhalb der EUSchwellenwerte kein öffentlicher Auftraggeber 8 Bis wann muss die eVergabe tatsächlich umgesetzt sein? Teilprozess des Vergabeverfahrens • Bekanntmachung • Bereitstellung der Vergabeunterlagen • Angebote • Antworten auf Bieterfragen • Nachfordern von Nachweisen • Ergänzende Informationen • Nachreichen von Nachweisen Zentrale Beschaffungsstellen Übrige Vergabestellen ab 18.04.2016 (24 Monate nach Inkrafttreten) dito ab 18.04.2017 (36 Monate nach Inkrafttreten) ab 18.10.2018 (54 Monate nach Inkrafttreten) 9 Wer sind zentrale Beschaffungsstellen? Zentrale Beschaffungsstellen sind öff. AG die (auch) für andere AG („Dritte“) Beschaffungen durchführen sind NICHT „zentrale Vergabestellen“ als interne Organisationseinheiten der Verwaltung 10 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Anbieter 11 Die Anbieter - ein Überblick: Administration Intelligence AG bi-Medien Cosinex Deutsche eVergabe DTVP - Deutsche Vergabeportal RIB Subreport Verlag Schawe Vergabe24 12 Die Anbieter - ihre Herkunft: Softwarehäuser Verlagshäuser Mischformen 13 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Plattformlösung vs. Kombi-Lösung 14 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Lösungsansätze der Anbieter Zwei Wege – ein Ziel Plattformlösung Kombination aus Veröffentlichungsmedium und Management/Vergabesystem 15 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Plattformlösung Plattform Veröffentlichungs- und Kommunikationsmedium Recherche Vergabeunterlage Angebotsabgabe Veröffentlichung Unterlagen hochladen Vergabestelle Bieterunternehmen Keine unmittelbare Kommunikation zw. Vergabestelle und Bieter 16 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Kombi-Lösung Veröffentlichungsmedium Veröffentlichung Unterlagen hochladen Recherche Vergabeunterlage Vergabestelle Bieterunternehmen Kommunikation Angebotsabgabe 17 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Lösungsansätze der Anbieter Plattformlösung Kombination aus Veröffentlichungsmedium und Management/Vergabesystem passgenaue Lösung Größer Adressatenkreis stufenweiser Ausbau Ggf. größerer Funktionsumfang 18 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Architektur 19 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Architektur der Anbieter Architektur webbasiert Anwendung Client-ServerArchitektur 20 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Betreibermodelle 21 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Alternative Betreibermodelle Betrieb auf eigenem Server ggf. mit Fremdservice ASP - Application Service Provider bzw. SaaS – Software as a Service 22 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Features 23 eVergabe gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VKR-neu – Worauf es ankommen kann: • Werden sämtliche Vergabeordnungen bedient, z.B. VSVgV? • Können nationale und europaweite Ausschreibungen bedient werden? • Werden Formularsätze bereit gestellt, VHB etc.? •Ist eine Definition von verschiedenen Benutzergruppen möglich? • Lassen sich einzelne Schritte, wie zum Beispiel das Hochladen und Versenden von Angebotsdokumenten sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bieter nachvollziehen? • Bestehen Berichts- und Analysefunktionen? • Bestehen Schnittstellen zu www.bund.de, zu EPR-System, wie SAP, und xVergabe? • Wie sind die Rechercheoptionen für Bieter? 24 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Datenschutz und Datensicherheit 25 Datenschutz- und Datensicherheit Datenschutz und Datensicherheit ist im Vergabeverfahren von besonderer Bedeutung weil, die Vertraulichkeit der Angebote / der Geheimwettbewerb geschützt werden müssen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. der Verfahrensgegenstand an sich schützenswert ist. 26 Datenschutz und Datensicherheit – Worauf zu achten ist: In welcher Form besteht eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? Können Signatur- und Kartenlesegeräte eingebunden werden? Genügen die Rechenzentren den BSI-Anforderungen? Wie weit reicht der Zugriff von Administratoren? Wie hält es der Anbieter mit einer no-Spy-Erklärung? 27 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht eVergabe und mehr 28 eVergabe und mehr – Lösungsansätze Anbieter Modulcharakter Vergabemanagementsystem elektr. Abwicklung des Beschaffungsvorhabens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zur Angebotswertung Katalogsysteme teilweise elektronische Unterstützung des Bedarfsmanagements und der Bedarfsabwicklung 29 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Vergütungsmodelle 30 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter (Überblick) Auftraggeber trägt die Kosten Bieter trägt die Kosten 31 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Auftraggeber zahlt Nutzung pro Vergabeverfahren mtl. je Vergabestellenaccount 32 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Auftraggeber trägt die Kosten • Bieter kann frei nach Aufträgen recherchieren. • Bieter kann kostenlos die Vergabeunterlagen herunterladen. • Bieter zahlt im Einzelfall nur Sonderleistungen, wie etwa Benachrichtigungsdienste. 33 Last but not least - Vergütungsmodelle der Anbieter im Einzelnen Bieter trägt die Kosten, indem er pro Vergabeverfahren eine Gebühr entrichtet. mtl. Gebühr für die Bekanntmachungsrecherchen zahlt. 34 Hintergründe, Regelungen & Marktübersicht Zusammenfassung 35 Zusammenfassung – Worauf es ankommt Vergütungsmodell Sicherheitsaspekte Features Lösungsansatz Architektur Betreibermodell 36 Kontaktdaten Wagner Rechtsanwälte Dr. Christian-David Wagner August-Bebel-Str. 53 04275 Leipzig Tel.: Mobil: E-Mail: 0341 – 30 68 65 10 0171 – 68 27 509 [email protected] www.wagnerrechtsanwaelte.de 37 Impressum Autor und Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Christian-David Wagner Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck dieser Unterlage – auch auszugsweise – bedarf der Genehmigung. Alle Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede weitergehende kommerzielle Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber untersagt. 38
© Copyright 2024 ExpyDoc