Wagner Rechtsanwälte, Herr Dr. Christian-David

eVergabe elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf
Dr. Christian-David Wagner
Leipzig
eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf
Hintergründe & Regelungen
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Was ist eVergabe?
elektr. Bekanntmachung
elektr. Bereitstellung der
Vergabeunterlagen
Vergabeportale
Vergabemanagementsysteme
eProcurement
Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs „eVergabe“.
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Pflicht zur eVergabe!
Art. 22 Abs. 1 Satz 1 AVR (RL 2014/24/EU)
• „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die gesamte
Kommunikation und der gesamte Informationsaustausch nach dieser Richtlinie, insbesondere die
elektronische Einreichung von Angeboten, unter
Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel
(….) erfolgen.“
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Pflicht zur eVergabe!
§ 97 Abs. 5 GWB-Entwurf
• „ Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und
Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren
verwenden Auftraggeber und Unternehmen
grundsätzlich elektronische Mittel.“
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Pflicht zur eVergabe!
Pflicht zur eVergabe bedeutet für …
Auftraggeber
Bekanntmachungen
Bereitstellung
der Vergabeunterlagen
Antworten auf
Bieterfragen /
Nachfordern
von Nachweisen
Bieter
Angebote
Bieterfragen
Ergänzende
Informationen
/ Nachreichen
von Nachweisen
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Pflicht zur eVergabe!
ABER: Keine Pflicht zur eVergabe …
wo Vergaberecht nicht anwendbar ist,
insb.
kein Auftrag
Unterhalb der EUSchwellenwerte
kein öffentlicher
Auftraggeber
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Pflicht zur eVergabe!
Teilprozess des
Vergabeverfahrens
• Bekanntmachung
• Bereitstellung der
Vergabeunterlagen
• Angebote
• Antworten auf
Bieterfragen
• Nachfordern von
Nachweisen
• Ergänzende
Informationen
• Nachreichen von
Nachweisen
Zentrale
Beschaffungsstellen
Übrige Vergabestellen
ab 18.04.2016
(24 Monate nach
Inkrafttreten)
dito
ab 18.04.2017
(36 Monate nach
Inkrafttreten)
ab 18.10.2018
(54 Monate nach
Inkrafttreten)
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eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf
Anwender & Anbieter
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Anwender – drei Organisationsformen:
Zentrale Einkaufsorganisationen
Dezentrale Einkaufsorganisationen
Mischformen
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Anwender - drei Grundsatzfragen für Vergabestellen:
eVergabe auch für nationale Vergabeverfahren?
eVergabe oder mehr?
Was sind die konkreten Anforderungen an die
eVergabe?
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Die Anbieter - ein Überblick:
Administration
Intelligence AI
bi-Medien
Cosinex
Deutsche eVergabe
DTVP - Deutsche
Vergabeportal
eVergabe
RIB
Subreport Verlag
Schawe
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Die Anbieter - ihre Herkunft:
Softwarehäuser
Verlagshäuser
Mischformen
Beschaffungsamt des BMI
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Die Anbieter – die Unterschiede:
Vergütungsmodell
Lösungsansatz
Features
Architektur
Betreibermodell
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eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf
Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in
der Stadt Halberstadt“
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Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in der Stadt Halberstadt“
Zielstellung: „Zusammenzuführen was
zusammen gehört“
• Skizzierung eines SOLL-Konzeptes („Blaupause“)
anhand einer bespielhaften Analyse des
Vergabewesens (in Halberstadt)
• Transferfähige Methoden und Inhalte für andere
Kommunen
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Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in der Stadt Halberstadt“
Grundlagenanalyse (Masterarbeit Frau Siebert, Halberstadt)
Interne Prozessanalyse (Bachelor-Arbeit)
Analyse von Strukturen, Prozessen u. Veränderungsmöglichkeit.
Vergleich von Plattformanbietern
Organisatorische Handlungsempfehlung
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Vorstellung
Dr. Christian-David Wagner
• Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit
Schwerpunkt Öffentlicher Einkauf /
Vergaberecht
• Lehrauftrag für Beschaffungswesen und
Vergaberecht an der Hochschule Harz
• Gewinner des Client Choice Award 2015
im Bereich „Projekt & Procurement“
• Global Law Expert „Public Procurement
Germany“
• Über 10 Jahre praktische Erfahrungen im
Vergaberecht
• Mitautor jurisPK-Vergaberecht sowie
Kommentar für Beschaffungen im
Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
• Herausgeber online-Vergabetrainer
(Bundesanzeiger Verlag)
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Kontaktdaten
Wagner Rechtsanwälte
Dr. Christian-David Wagner
August-Bebel-Str. 53
04275 Leipzig
Tel.:
Mobil:
E-Mail:
0341 – 30 68 65 10
0171 – 68 27 509
[email protected]
www.wagnerrechtsanwaelte.de
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Impressum
Autor und Herausgeber
Rechtsanwalt Dr. Christian-David Wagner
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