eVergabe elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Dr. Christian-David Wagner Leipzig eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Hintergründe & Regelungen 2 Was ist eVergabe? elektr. Bekanntmachung elektr. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeportale Vergabemanagementsysteme eProcurement Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs „eVergabe“. 3 Pflicht zur eVergabe! Art. 22 Abs. 1 Satz 1 AVR (RL 2014/24/EU) • „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die gesamte Kommunikation und der gesamte Informationsaustausch nach dieser Richtlinie, insbesondere die elektronische Einreichung von Angeboten, unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel (….) erfolgen.“ 4 Pflicht zur eVergabe! § 97 Abs. 5 GWB-Entwurf • „ Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden Auftraggeber und Unternehmen grundsätzlich elektronische Mittel.“ 5 Pflicht zur eVergabe! Pflicht zur eVergabe bedeutet für … Auftraggeber Bekanntmachungen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Antworten auf Bieterfragen / Nachfordern von Nachweisen Bieter Angebote Bieterfragen Ergänzende Informationen / Nachreichen von Nachweisen 6 Pflicht zur eVergabe! ABER: Keine Pflicht zur eVergabe … wo Vergaberecht nicht anwendbar ist, insb. kein Auftrag Unterhalb der EUSchwellenwerte kein öffentlicher Auftraggeber 7 Pflicht zur eVergabe! Teilprozess des Vergabeverfahrens • Bekanntmachung • Bereitstellung der Vergabeunterlagen • Angebote • Antworten auf Bieterfragen • Nachfordern von Nachweisen • Ergänzende Informationen • Nachreichen von Nachweisen Zentrale Beschaffungsstellen Übrige Vergabestellen ab 18.04.2016 (24 Monate nach Inkrafttreten) dito ab 18.04.2017 (36 Monate nach Inkrafttreten) ab 18.10.2018 (54 Monate nach Inkrafttreten) 8 eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Anwender & Anbieter 9 Anwender – drei Organisationsformen: Zentrale Einkaufsorganisationen Dezentrale Einkaufsorganisationen Mischformen 10 Anwender - drei Grundsatzfragen für Vergabestellen: eVergabe auch für nationale Vergabeverfahren? eVergabe oder mehr? Was sind die konkreten Anforderungen an die eVergabe? 11 Die Anbieter - ein Überblick: Administration Intelligence AI bi-Medien Cosinex Deutsche eVergabe DTVP - Deutsche Vergabeportal eVergabe RIB Subreport Verlag Schawe 12 Die Anbieter - ihre Herkunft: Softwarehäuser Verlagshäuser Mischformen Beschaffungsamt des BMI 13 Die Anbieter – die Unterschiede: Vergütungsmodell Lösungsansatz Features Architektur Betreibermodell 14 eVergabe – elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in der Stadt Halberstadt“ 15 Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in der Stadt Halberstadt“ Zielstellung: „Zusammenzuführen was zusammen gehört“ • Skizzierung eines SOLL-Konzeptes („Blaupause“) anhand einer bespielhaften Analyse des Vergabewesens (in Halberstadt) • Transferfähige Methoden und Inhalte für andere Kommunen 16 Hochschul-Praxisprojekt „Vergabe in der Stadt Halberstadt“ Grundlagenanalyse (Masterarbeit Frau Siebert, Halberstadt) Interne Prozessanalyse (Bachelor-Arbeit) Analyse von Strukturen, Prozessen u. Veränderungsmöglichkeit. Vergleich von Plattformanbietern Organisatorische Handlungsempfehlung 17 Vorstellung Dr. Christian-David Wagner • Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit Schwerpunkt Öffentlicher Einkauf / Vergaberecht • Lehrauftrag für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz • Gewinner des Client Choice Award 2015 im Bereich „Projekt & Procurement“ • Global Law Expert „Public Procurement Germany“ • Über 10 Jahre praktische Erfahrungen im Vergaberecht • Mitautor jurisPK-Vergaberecht sowie Kommentar für Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich • Herausgeber online-Vergabetrainer (Bundesanzeiger Verlag) 18 Kontaktdaten Wagner Rechtsanwälte Dr. Christian-David Wagner August-Bebel-Str. 53 04275 Leipzig Tel.: Mobil: E-Mail: 0341 – 30 68 65 10 0171 – 68 27 509 [email protected] www.wagnerrechtsanwaelte.de 19 Impressum Autor und Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Christian-David Wagner Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck dieser Unterlage – auch auszugsweise – bedarf der Genehmigung. Alle Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede weitergehende kommerzielle Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber untersagt. 20
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