- Trainer Lounge

Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen
Programm
Bund
Bildungs
prämie/
Prämiengutschei
n
Bildungs
gutschei
n
Ländergesetz
Bildungs
- freistellung
/
Bildungs
-urlaub
Wer wird gefördert
 Selbstständige und
Angestellte, deren zu
versteuerndes
Jahreseinkommen
20.000 € (oder 40.000
€ bei gemeinsam
Veranlagten) nicht
übersteigt bei min.
15 Arbeitsstunden pro
Woche
 Max.1
Prämiengutschein
in zwei Jahren
 Mindestens 25ig
Jahre
 Für
Arbeitssuchende
Kurse müssen AZWVzertifiziert sein
Was wird
gefördert
u.a.
Beruflich
e
Weiterbil
dung
Förderhöhe
Vorgehensweise
Maximal
500,00
Euro
1.
Regionale Beratungsstelle
kontaktieren – Beratung
vor Kursanmeldung
erforderlich
Selbstbeteiligun
g min. 50
%
2.
Bildungsprämie muss dem
Antragsteller vor einer
Kursanmeldung vorliegen,
solange Reservierung
Nicht
mehr wie
1.000,Euro
3.
4.
Teilnehmer reicht
Bildungsprämie bei der ABB
ein
Weiterbildungsanbieter
beantragt die Zuwendung und
stellt die Seminargebühr
abzgl. des Gutscheinwertes in
Rechnung
Unsere Seminarangebote sind im Sinne des
Bildungsgutscheins NICHT förderfähig.
Info und
Kontakt
www.bildu
ngsprae
mie.info/
de/170.ph
p
Bundeswei
te
Hotline:
0800 2623
000
www.arbeit
sagentur.d
e
 Ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer während der
Arbeitszeit (Arbeitsfreistellung zum Weiterbildungszweck)
 Weiterbildung sollte i.w.S. etwas mit der Arbeitstätigkeit zu tun haben
 Seminargebühren zahlt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahl die Lohnfortzahlung
 Unterschiedliche Ländergesetzte (in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Thüringen gibt es
keinen Anspruch auf Bildungsurlaub) – eine Übersicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub und unter
der Arbeits- und nicht der Wohnort
 Die Anerkennung erfolgt i.d.R. für jedes Bundesland
(Sonderregelung in NRW: Trägeranerkennung)
 Wichtig ist eine rechtzeitige Antragsstellung durch
über die Ländergesetze gibt es unter
www.bildungsurlaub.de
Entscheidend ist
und jedes Seminarangebot gesondert
den Bildungsveranstalter (stellen wir auf
Wunsch des Teilnehmers)
 Da bei Antragsstellung Verwaltungsgebühren anfallen, entspricht unsere Antragsstellung für
Ihren Bildungsurlaub einer verbindlichen Seminaranmeldung Ihrerseits
 Derzeit besitzt die ABB eine Anerkennung auf Bildungsurlaub für alle Angebote für NRW
(unbefristet), für die „Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für
Leitungskräfte in
Werkstätten für behinderte Menschen“ für Sachsen-Anhalt bis 05.11.2014 und für die
Trainerausbildung Winterakademie vom 27.01. – 15.02.2014 für Berlin.
Programm
SchleswigHolstein
Weiterbildung
s-bonus
MecklenburgVorpommern
Bildungssche
ck
MecklenburgVorpommern “
Vorraussetzungen
Förderhöhe
Für Unternehmen
Weiterbildung muss
mindestens16 Stunden umfassen, der zu fördernde
muss seinen Wohnsitz
oder seine Arbeitsstelle
in Schleswig-Holstein
haben
Antragstellung durch
Unternehmen
www.gsaschwerin.de/leistungen/f
oerderung-derweiterbildung/bildungssc
hecks-fuerunternehmen.html
50 %
Hamburg
verlängert bis Dezember
2016
Weiterbildun
gsbonus
Hamburg “
Sozialversicherungspflic
htig beschäftigte
Arbeitnehmer in kleinen
und mittleren Unter-
Maximal 2.000,00
Euro
bis zu 75 %
max.: 500 ,00 Euro
Vorgehensweis
e
Info und Kontakt
Investitionsbank
Schleswig-Holstein
(IB.SH)
Arbeitsmarkt- und
Strukturförderung
T.: (04 31) 99052222
Dr. Katrin Puchert
T.: 0385 55775-562
[email protected]
Frau Elke WieseWahls
Mitarbeiterin
Antragsprüfung
Tel.: 0385 55775569,
[email protected]
50 % - 100 % der
Weiterbildungskosten
bis maximal 1.500,00
Euro.
www.weiterbildungsbo
nus.net
Tel.:: 040-28 40
783-0
nehmen
„Hamburger
Modell “
Sozialversicherungspfli
chtig beschäftigte
Arbeitnehmer die im
Rahmen des Hamburger
Modells
(Wiedereingliederungspr
ogramm)
100 % der
Weiterbildungskost
en
bis maximal
2.000,00 Euro
www.weiterbildungsbo
nus.net
Tel.:: 040-28
40 783-0
Bremen
„Bremer
Weiterbildun
gsscheck“
Erwerbspersonen:
Einkommensgrenze von
25.600 € für AlleinVeranlagte bzw. 51.200 €
für gemeinsam Veranlagte, Wohnsitz bzw.
Arbeitssitz in Bremen
bis zu 50% der
Weiterbildungskosten
maximal 500,00
Euro
Kleinunternehmen:
Sitz im Land Bremen
Nicht mehr als 50
Mitarbeiter (vollzeit)
Niedersachsen
„Individuell
e
Weiterbildun
g in
Niedersachse
n“
Förderfähige
Unternehmen
KMU mit Sitz im
Konvergenzgebiet
Niedersachsens. (< 250
Mitarbeiter und
Jahresumsatz < 50 Mio.
Euro oder Bilanzsumme <
43 Mio. Euro)
Kovergenzgebiete finden
Sie auf folgender
Homepage:
http://www.iwinniedersachsen.de/index.p
hp/regionaleanlaufstellen
Förderfähige
Weiterbildung Gefördert
wird die berufliche
für Unternehmen aus
den konvergenten
Gebieten
bis zu 10.000 €
Den
Weiterbildung
sscheck
erhaltren Sie
nach
persönlichem
Beratungsgesp
räch bei der
Arbeitnehmerkammer
weitermitbildungarbeitnehmerkammer@
arbeit.bremen.de
„WOM Plus “
NRW
Weiterbildung von
Beschäftigten in
niedersächsischen KMUs
oder von BetriebsinhaberInnen von
Kleinunternehmen mit <50
Beschäftigen.
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere
Unternehmen gemäß KMU
mit Betriebsstätte im
Zielgebiet Konvergenz
(Landkreise Celle,
Cuxhaven, Harburg,
Lüchow-Dannenberg,
Lüneburg, Osterholz,
Rotenburg (Wümme),
Heidekreis, Stade,
Uelzen und Verden)
bis zu 50 % der
Weiterbildungskosten
max. 2.000,00 Euro
„Bildungschec
k NRW
Fachkräfte “
Hessen
Födergelder für 2014
erschöpft.
RheinlandPfalz
Antragsberechtigt sind
abhängig Beschäftigte
mit einem zu
versteuernden
Jahreseinkommen von mehr
als 20.000 EUR bzw.
40.000 EUR bei gemeinsam
„QualiScheck
“
bis zu 45% für
kleine Unternehmen
bis zu 35% für
mittlere
Unternehmen
Mindesten 4
Wochen vor
Beginn der
Maßnahme bei:
Investitionsund
Förderbank
Niedersachsen
(NBank)
Tel. (05 11) 3 00
31-3 33
Email:
[email protected]
Unternehmen
oder
Teilnehmer
persönlich
ACHTUNG Der
Förderantrag
muss VOR der
Anmeldung
stattfinden!
die jeweilige
regionale
Beratungsagentur,
zu ermitteln unter:
www.weiterbildungsbe
ratung-nrw.de
mind. 2
Monate vor
Seminartermin
(8 Wochen
Bearbeitungsz
eit)
Landesamt für
Soziales, Jugend und
Versorgung, Referat
63 – QualiScheck
Förderungen
voraussichtlich ab
Januar 2015 wieder
möglich.
50% der Kosten
bis max. 500,00
Euro pro Person
sonstige Kosten, wie
(08 00) 5 88 84 32
Veranlagten; Wohnsitz in
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
(LASA)
Bildungsschec
k
(Einzelperson
en)
 alle
sozialversicherungsp
flichtig
Beschäftigten mit
Hauptwohnsitz im
Land Brandenburg
(Als
sozialversicherungsp
flichtig beschäftigt
gilt, wer als
Arbeitnehmerin bzw.
Arbeitnehmer
Pflichtbeiträge zu
Kranken-, Renten-,
Pflege- und
Arbeitslosenversiche
rung zahlt.)
 Beschäftigte, die
sich noch nicht für
eine Maßnahme
angemeldet haben
zum Bsp.
Lehr- und
Lernmittel,
Fahrtkosten,
Unterbringungs- oder
Verpflegungskosten
sind nicht
förderfähig.
mit 70 %,
mindestens 500
Euro bezuschusst
werden.
Pro Person können
max. zwei
Bildungsschecks
pro Jahr
[email protected]
.de
wwwqualischeck.rlp.d
e
Anträge
mindestens 6
Wochen vor
Beginn der
Maßnahme
einzureichen
und mit
mindestens
drei
Vergleichsang
eboten und
einer
begründeten
Entscheidung
für ein
inhaltlich
und
wirtschaftlic
h passfähiges
Angebot
darzulegen
Die
Bildungsmaßna
hme muss
spätestens am
31.03.2015
beendet sein.
www.bildungssche
ck.brandenburg.
de
www.lasabrandenbrug.de
Hotline:
0331 6002 333
Antragstellung
Online:
www.lasabrandenburg.de
per E-Mail:
bildungsscheck@las
a-brandenburg.de
oder rufen Sie an:
0331 6002-200
Förderung
von
Kompetenzen
twicklung
durch
Qualifizier
ung
Sachsen
Weiterbildungsscheck
betrieblich
Individuell
Weiterbildung muss
mindestens 500,00 Euro
kosten,
Arbeitgeber
(natürliche bzw.
juristische Personen
oder
Personenvereinigungen
des Privatrechts) und
Selbständige mit Sitz
oder Niederlassung im
Freistaat Sachsen


Beschäftigte
Antragsteller
Hauptwohnsitz in
Sachsen
 Auszubildende,
Berufsfachschüler
(ab vollendetem
18. Lebensjahr)
andere
Personengruppen, die
(wieder) in das
Erwerbsleben eintreten
wollen, wie
beispielsweise
arbeitslose


Landesagentur für
Struktur und Arbeit
in Brandenburg GmbH
T.: 0331 6002333
70% Förderung
möglich
Maximal 3.000,00
Euro
70% bei kleinen
Utnernhemen (< 500
Mitarbeiter)
40% bei mittleren
Utnernhemen (>500
Mitarbeiter)
Bis zu 80% des
Siminarpreises
u.a. Azubi
ww.lasabrandenburg.de
3 Anlage
8 Wochen
Sächsische
Aufbaubank –
Förderbank – (SAB)
Tel. (03 51) 49 1049 30
E-Mail:
[email protected]
achsen.de
Nichtleistungsempfänge
r
SachsenAnhalt
„SachsenAnhalt Weiterbildun
g direkt“
Thüringen
Weiterbildungsschec
k
(Einzelperson
en)
Keine gültig - STOP
seit 31.10.14
Ab Ende Januar / Anfang
Feb. 2015
Arbeitnehmer/-innen mit
durchschnittlichem
monatlichen Bruttogehalt
unter 4.350 Euro; Nur
Maßnahmen mit
Gesamtkosten ab 1.000
Euro
bis zu 70% der
Weiterbildungskoste
n
bei allgemeinen und
bis zu 35% bei
spezifischen
Qualifizierungsmaßn
ahmen
80 % bei
Ausweitung der
Weiterbildunsbegleitung
6 Wochen
Vorlaufzeit
Antragsformul
ar auf
50 % bei
Anpassungsquali
fizierung
Gfawthueringen.de
unter
Downloads
Auszahlung
für den
Teilnehmer
erfolgt nach
Vorlage der
Rechnung bei
der
Fördergesells
chaft
Ursula Erlebach
Fachgebiet 2.1 –
Antrag
Weiterbildung
Tel. 03612223-0
Weiterbildugnsri
chtlinien
(Unternhemen)
80 % bei
Ausweitung der
Weiterbildunsbegleitung
6 Wochen
Vorlaufzeit
Antragsformul
ar auf
50 % bei
Anpassungsqualifizierung
Gfawthueringen.de
unter
Downloads
Auszahlung
für den
Teilnehmer
erfolgt nach
Vorlage der
Rechnung bei
der
Fördergesells
chaft
Ursula Erlebach
Fachgebiet 2.1 –
Antrag
Weiterbildung
Tel. 03612223-0
Bayern
Weiterbildung
Projekte mit
Teilnehmenden aus
kleinen und mittleren
Unternehmen bzw. für
Zielgruppen Älterer (50
Jahren) oder an- oder
ungelernter
Beschäftigter haben bei
konkurrierenden
Projekten Vorrang.
Allen Teilnehmenden ist
ein aussagekräftiges
Zertifikat über die
Kursinhalte und – sofern
die Maßnahme mit einer
Prüfung endet – ein
Zeugnis über die
erbrachten Leistungen
oder die abgelegte
Abschlussprüfung
auszustellen.
Zu Beginn der Maßnahme
liegt die
Mindestteilnehmerzahl
bei 9 Personen aus
mindestens zwei
voneinander unabhängigen
Unternehmen.
Die zu fördernden
Beschäftigten müssen an
mindestens 60
Unterrichtseinheiten à
45 Minuten teilnehmen.
Zuschuss
bis zu 50% der
zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Der Antragsteller
hat einen
Eigenanteil in Höhe
von 10% der
zuschussfähigen
Ausgaben zu
erbringen.
Bayerische
Staatsministerium
für Arbeit und
Soziales, Familie
und Integration
Referat I 2
Winzererstraße 9
80797 München
Tel. (0 89) 12 6101
Fax (0 89) 12 61-11
22
E-Mail:
[email protected]
ern.de
Internet: http://www
.stmas.bayern.de
BadenWürttemberg
„ Förderprogramm
Fachkurse“
Überbetriebliche
Weiterbildungslehrgänge
zur beruflichen
Anpassungsfortbildung.
Sie dienen dem Erwerb,
dem Erhalt oder der
Erweiterung von
beruflichen Kenntnissen,
Fertigkeiten,
Fähigkeiten und
Kompetenzen
(Mehrtägige
Kursprogramme)
bis zu 50% der
Weiterbildungskoste
n
durch
Weiterbildungs
träger
Stand: 01. Januar 2015
Die Zusammenstellung
erfolgte nach besten
Wissen und Gewissen.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Angaben wird keine Gewähr
übernommen.