Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen Programm Bund Bildungs prämie/ Prämiengutschei n Bildungs gutschei n Ländergesetz Bildungs - freistellung / Bildungs -urlaub Wer wird gefördert Selbstständige und Angestellte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt bei min. 15 Arbeitsstunden pro Woche Max.1 Prämiengutschein in zwei Jahren Mindestens 25ig Jahre Für Arbeitssuchende Kurse müssen AZWVzertifiziert sein Was wird gefördert u.a. Beruflich e Weiterbil dung Förderhöhe Vorgehensweise Maximal 500,00 Euro 1. Regionale Beratungsstelle kontaktieren – Beratung vor Kursanmeldung erforderlich Selbstbeteiligun g min. 50 % 2. Bildungsprämie muss dem Antragsteller vor einer Kursanmeldung vorliegen, solange Reservierung Nicht mehr wie 1.000,Euro 3. 4. Teilnehmer reicht Bildungsprämie bei der ABB ein Weiterbildungsanbieter beantragt die Zuwendung und stellt die Seminargebühr abzgl. des Gutscheinwertes in Rechnung Unsere Seminarangebote sind im Sinne des Bildungsgutscheins NICHT förderfähig. Info und Kontakt www.bildu ngsprae mie.info/ de/170.ph p Bundeswei te Hotline: 0800 2623 000 www.arbeit sagentur.d e Ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit (Arbeitsfreistellung zum Weiterbildungszweck) Weiterbildung sollte i.w.S. etwas mit der Arbeitstätigkeit zu tun haben Seminargebühren zahlt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahl die Lohnfortzahlung Unterschiedliche Ländergesetzte (in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Thüringen gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub) – eine Übersicht http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub und unter der Arbeits- und nicht der Wohnort Die Anerkennung erfolgt i.d.R. für jedes Bundesland (Sonderregelung in NRW: Trägeranerkennung) Wichtig ist eine rechtzeitige Antragsstellung durch über die Ländergesetze gibt es unter www.bildungsurlaub.de Entscheidend ist und jedes Seminarangebot gesondert den Bildungsveranstalter (stellen wir auf Wunsch des Teilnehmers) Da bei Antragsstellung Verwaltungsgebühren anfallen, entspricht unsere Antragsstellung für Ihren Bildungsurlaub einer verbindlichen Seminaranmeldung Ihrerseits Derzeit besitzt die ABB eine Anerkennung auf Bildungsurlaub für alle Angebote für NRW (unbefristet), für die „Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leitungskräfte in Werkstätten für behinderte Menschen“ für Sachsen-Anhalt bis 05.11.2014 und für die Trainerausbildung Winterakademie vom 27.01. – 15.02.2014 für Berlin. Programm SchleswigHolstein Weiterbildung s-bonus MecklenburgVorpommern Bildungssche ck MecklenburgVorpommern “ Vorraussetzungen Förderhöhe Für Unternehmen Weiterbildung muss mindestens16 Stunden umfassen, der zu fördernde muss seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben Antragstellung durch Unternehmen www.gsaschwerin.de/leistungen/f oerderung-derweiterbildung/bildungssc hecks-fuerunternehmen.html 50 % Hamburg verlängert bis Dezember 2016 Weiterbildun gsbonus Hamburg “ Sozialversicherungspflic htig beschäftigte Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unter- Maximal 2.000,00 Euro bis zu 75 % max.: 500 ,00 Euro Vorgehensweis e Info und Kontakt Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Arbeitsmarkt- und Strukturförderung T.: (04 31) 99052222 Dr. Katrin Puchert T.: 0385 55775-562 [email protected] Frau Elke WieseWahls Mitarbeiterin Antragsprüfung Tel.: 0385 55775569, [email protected] 50 % - 100 % der Weiterbildungskosten bis maximal 1.500,00 Euro. www.weiterbildungsbo nus.net Tel.:: 040-28 40 783-0 nehmen „Hamburger Modell “ Sozialversicherungspfli chtig beschäftigte Arbeitnehmer die im Rahmen des Hamburger Modells (Wiedereingliederungspr ogramm) 100 % der Weiterbildungskost en bis maximal 2.000,00 Euro www.weiterbildungsbo nus.net Tel.:: 040-28 40 783-0 Bremen „Bremer Weiterbildun gsscheck“ Erwerbspersonen: Einkommensgrenze von 25.600 € für AlleinVeranlagte bzw. 51.200 € für gemeinsam Veranlagte, Wohnsitz bzw. Arbeitssitz in Bremen bis zu 50% der Weiterbildungskosten maximal 500,00 Euro Kleinunternehmen: Sitz im Land Bremen Nicht mehr als 50 Mitarbeiter (vollzeit) Niedersachsen „Individuell e Weiterbildun g in Niedersachse n“ Förderfähige Unternehmen KMU mit Sitz im Konvergenzgebiet Niedersachsens. (< 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme < 43 Mio. Euro) Kovergenzgebiete finden Sie auf folgender Homepage: http://www.iwinniedersachsen.de/index.p hp/regionaleanlaufstellen Förderfähige Weiterbildung Gefördert wird die berufliche für Unternehmen aus den konvergenten Gebieten bis zu 10.000 € Den Weiterbildung sscheck erhaltren Sie nach persönlichem Beratungsgesp räch bei der Arbeitnehmerkammer weitermitbildungarbeitnehmerkammer@ arbeit.bremen.de „WOM Plus “ NRW Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen KMUs oder von BetriebsinhaberInnen von Kleinunternehmen mit <50 Beschäftigen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU mit Betriebsstätte im Zielgebiet Konvergenz (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen und Verden) bis zu 50 % der Weiterbildungskosten max. 2.000,00 Euro „Bildungschec k NRW Fachkräfte “ Hessen Födergelder für 2014 erschöpft. RheinlandPfalz Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam „QualiScheck “ bis zu 45% für kleine Unternehmen bis zu 35% für mittlere Unternehmen Mindesten 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei: Investitionsund Förderbank Niedersachsen (NBank) Tel. (05 11) 3 00 31-3 33 Email: [email protected] Unternehmen oder Teilnehmer persönlich ACHTUNG Der Förderantrag muss VOR der Anmeldung stattfinden! die jeweilige regionale Beratungsagentur, zu ermitteln unter: www.weiterbildungsbe ratung-nrw.de mind. 2 Monate vor Seminartermin (8 Wochen Bearbeitungsz eit) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 63 – QualiScheck Förderungen voraussichtlich ab Januar 2015 wieder möglich. 50% der Kosten bis max. 500,00 Euro pro Person sonstige Kosten, wie (08 00) 5 88 84 32 Veranlagten; Wohnsitz in Rheinland-Pfalz Brandenburg (LASA) Bildungsschec k (Einzelperson en) alle sozialversicherungsp flichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg (Als sozialversicherungsp flichtig beschäftigt gilt, wer als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversiche rung zahlt.) Beschäftigte, die sich noch nicht für eine Maßnahme angemeldet haben zum Bsp. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. mit 70 %, mindestens 500 Euro bezuschusst werden. Pro Person können max. zwei Bildungsschecks pro Jahr [email protected] .de wwwqualischeck.rlp.d e Anträge mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen und mit mindestens drei Vergleichsang eboten und einer begründeten Entscheidung für ein inhaltlich und wirtschaftlic h passfähiges Angebot darzulegen Die Bildungsmaßna hme muss spätestens am 31.03.2015 beendet sein. www.bildungssche ck.brandenburg. de www.lasabrandenbrug.de Hotline: 0331 6002 333 Antragstellung Online: www.lasabrandenburg.de per E-Mail: bildungsscheck@las a-brandenburg.de oder rufen Sie an: 0331 6002-200 Förderung von Kompetenzen twicklung durch Qualifizier ung Sachsen Weiterbildungsscheck betrieblich Individuell Weiterbildung muss mindestens 500,00 Euro kosten, Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen Beschäftigte Antragsteller Hauptwohnsitz in Sachsen Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Landesagentur für Struktur und Arbeit in Brandenburg GmbH T.: 0331 6002333 70% Förderung möglich Maximal 3.000,00 Euro 70% bei kleinen Utnernhemen (< 500 Mitarbeiter) 40% bei mittleren Utnernhemen (>500 Mitarbeiter) Bis zu 80% des Siminarpreises u.a. Azubi ww.lasabrandenburg.de 3 Anlage 8 Wochen Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Tel. (03 51) 49 1049 30 E-Mail: [email protected] achsen.de Nichtleistungsempfänge r SachsenAnhalt „SachsenAnhalt Weiterbildun g direkt“ Thüringen Weiterbildungsschec k (Einzelperson en) Keine gültig - STOP seit 31.10.14 Ab Ende Januar / Anfang Feb. 2015 Arbeitnehmer/-innen mit durchschnittlichem monatlichen Bruttogehalt unter 4.350 Euro; Nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro bis zu 70% der Weiterbildungskoste n bei allgemeinen und bis zu 35% bei spezifischen Qualifizierungsmaßn ahmen 80 % bei Ausweitung der Weiterbildunsbegleitung 6 Wochen Vorlaufzeit Antragsformul ar auf 50 % bei Anpassungsquali fizierung Gfawthueringen.de unter Downloads Auszahlung für den Teilnehmer erfolgt nach Vorlage der Rechnung bei der Fördergesells chaft Ursula Erlebach Fachgebiet 2.1 – Antrag Weiterbildung Tel. 03612223-0 Weiterbildugnsri chtlinien (Unternhemen) 80 % bei Ausweitung der Weiterbildunsbegleitung 6 Wochen Vorlaufzeit Antragsformul ar auf 50 % bei Anpassungsqualifizierung Gfawthueringen.de unter Downloads Auszahlung für den Teilnehmer erfolgt nach Vorlage der Rechnung bei der Fördergesells chaft Ursula Erlebach Fachgebiet 2.1 – Antrag Weiterbildung Tel. 03612223-0 Bayern Weiterbildung Projekte mit Teilnehmenden aus kleinen und mittleren Unternehmen bzw. für Zielgruppen Älterer (50 Jahren) oder an- oder ungelernter Beschäftigter haben bei konkurrierenden Projekten Vorrang. Allen Teilnehmenden ist ein aussagekräftiges Zertifikat über die Kursinhalte und – sofern die Maßnahme mit einer Prüfung endet – ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder die abgelegte Abschlussprüfung auszustellen. Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 9 Personen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Unternehmen. Die zu fördernden Beschäftigten müssen an mindestens 60 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten teilnehmen. Zuschuss bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% der zuschussfähigen Ausgaben zu erbringen. Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Referat I 2 Winzererstraße 9 80797 München Tel. (0 89) 12 6101 Fax (0 89) 12 61-11 22 E-Mail: [email protected] ern.de Internet: http://www .stmas.bayern.de BadenWürttemberg „ Förderprogramm Fachkurse“ Überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen (Mehrtägige Kursprogramme) bis zu 50% der Weiterbildungskoste n durch Weiterbildungs träger Stand: 01. Januar 2015 Die Zusammenstellung erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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