Themen für den Bildungsurlaub: BU-Hotline: 0511-12 400 555 Kompetenzen für Arbeitsleben, Persönlichkeitsressourcen und Selbstmanagement Gesundheit & Stressbewältigung Politik, Geschichte & Gesellschaft Goseriede 10 • 30159 Hannover Tel.: 0511-12 400-555 • Fax: 0511-12 400-520 E-Mail: [email protected] www.bildungsurlaub-aktuell.de www.bildungswerk-verdi.de Fremdsprachen Das Bildungswerk ist zertifiziert! nach DIN EN ISO 9001:2008 EDV & neue Medien tuell.de rlaub-ak ngsu u www.bild BILDUNGSURLAUB. HINTERHER IST MAN IMMER KLÜGER. aus der Kampagne zum Bildungsurlaub des DGB Bildungswerks 11/2015; Layout: Annette Lührs, Burgdorf; Fotos: goodluz / 123rf.com Umwelt & Ökologie Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e. V. Informationen zum Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern! Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e. V. Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern! Was ist Bildungsurlaub? Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Aufgeschoben ist nicht aufgehoben Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient. Er wird auch oft Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Sachsen). Alle Arbeitnehmer_Innen sowie auch Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu zählen auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Nicht anspruchsberechtigt sind Beamte_Innen, Richter_Innen, Soldat_Innen und Zivildienstleistende. Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen der einzelnen Länder. Für Beschäftigte, die weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten (Teilzeit), ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Wird der Bildungsurlaubsanspruch in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann der Anspruch mit in das folgende Kalenderjahr genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub zu kumulieren oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Jahres geltend zu machen. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer_Innen zum lebenslangen Lernen. In Niedersachsen ist die gesetzliche Grundlage das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), in Bremen gilt das bremische Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG). Bildungsurlaub schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer_In (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Während bei der betrieblichen Fortbildung der Arbeitgeber weitestgehend die Inhalte bestimmt, können Arbeitnehmer_Innen diese beim Bildungsurlaub selbst auswählen. Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub Bildungsurlaub kann erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs oder kann wegen einer Erkrankung nicht antreten, wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Dem Arbeitgeber (und meistens auch dem Bildungsurlaubsanbieter) muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. ktuell.de a b u la r ungsu www.bild Schritt 1: Seminar aussuchen Suchen Sie sich ein Seminar aus, an dem Sie gerne teilnehmen möchten. Achten Sie darauf, dass das Seminar in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gezielt beim Anbieter nach. Manchmal sind Seminare zunächst nur für ein Bundesland anerkannt, können aber bei entsprechender Nachfrage auch für andere Bundesländer beantragt werden. Suchen Sie sich frühzeitig ein Seminar aus, um sich zum Einen den Platz zu sichern, zum Anderen genug Zeit für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber zu haben. Schritt 2: Antrag stellen Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, bekommen Sie die Unterlagen, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind. In der Regel muss der Antrag beim Arbeitgeber vier Wochen vor Antritt des Bildungsurlaubs gestellt werden. Berücksichtigen Sie bei Terminwahl und Antragstellung aber die betrieblichen Gepflogenheiten. Eine frühzeitige Beantragung verbessert die Planbarkeit für Ihren Arbeitgeber und Ihre Kolleg_Innen. abgelehnt werden, sollte die gesetzliche Interessenvertretung für eine positivere Haltung zur Weiterbildung und die Einhaltung der Gesetze sorgen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, so darf dies nicht aus allgemeinen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen. Die genannten Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein, bspw. wenn es wegen gleichzeitiger Krankheit oder Urlaubsansprüchen von Kolleg_Innen zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führt. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und prüfen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat oder Personalrat, ob dies rechtmäßig geschehen ist. Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle öfter Anträge mit nicht nachvollziehbarer Begründung Hat es mit der Beantragung geklappt, steht Ihrem Bildungsurlaub nichts mehr entgegen. Die nötigen Unterlagen zur Anreise und zum Programm bekommen Sie vom Seminaranbieter Ihrer Wahl. Am Ende eines Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie nach Ihrem Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Erzählen Sie Ihren Kolleg_Innen von Ihrem Bildungsurlaub. Teilen Sie Ihr Wissen und klären Sie über das Recht auf Bildungsurlaub auf! Schritt 3: Bildungsurlaub genießen
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