"Infos zum Bildungsurlaub"

Themen für den Bildungsurlaub:
BU-Hotline: 0511-12 400 555
Kompetenzen für Arbeitsleben,
Persönlichkeitsressourcen und
Selbstmanagement
Gesundheit & Stressbewältigung
Politik, Geschichte & Gesellschaft
Goseriede 10 • 30159 Hannover
Tel.: 0511-12 400-555 • Fax: 0511-12 400-520
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BILDUNGSURLAUB.
HINTERHER IST MAN
IMMER KLÜGER.
aus der Kampagne zum Bildungsurlaub des DGB Bildungswerks
11/2015; Layout: Annette Lührs, Burgdorf; Fotos: goodluz / 123rf.com
Umwelt & Ökologie
Bildungswerk
der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
in Niedersachsen e. V.
Informationen zum
Bildungsurlaub
5 Tage, die den
Kopf verändern!
Bildungswerk
der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
in Niedersachsen e. V.
Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern!
Was ist Bildungsurlaub?
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der
beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient.
Er wird auch oft Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck
eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.
Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern (Ausnahme:
Bayern und Sachsen). Alle Arbeitnehmer_Innen sowie auch Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst
haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu zählen auch Beschäftigte
in Werkstätten für Behinderte. Nicht anspruchsberechtigt sind
Beamte_Innen, Richter_Innen, Soldat_Innen und Zivildienstleistende.
Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen der einzelnen Länder.
Für Beschäftigte, die weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten
(Teilzeit), ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.
Wird der Bildungsurlaubsanspruch in einem Jahr nicht ausgeschöpft,
kann der Anspruch mit in das folgende Kalenderjahr genommen
werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub zu kumulieren oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden
Jahres geltend zu machen.
Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer_Innen zum lebenslangen Lernen. In Niedersachsen ist die
gesetzliche Grundlage das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz
(NBildUG), in Bremen gilt das bremische Bildungsurlaubsgesetz
(BremBUG).
Bildungsurlaub schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der
persönlichen Weiterbildung zu widmen. Die Kosten teilen sich
Arbeitnehmer_In (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Während bei der betrieblichen Fortbildung der Arbeitgeber weitestgehend die Inhalte bestimmt, können Arbeitnehmer_Innen diese beim Bildungsurlaub selbst auswählen.
Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen
des Arbeitsverhältnisses genommen werden.
Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des
Bildungsurlaubs oder kann wegen einer Erkrankung nicht antreten,
wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Dem Arbeitgeber (und meistens auch dem Bildungsurlaubsanbieter) muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
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Schritt 1: Seminar aussuchen
Suchen Sie sich ein Seminar aus, an dem Sie gerne teilnehmen
möchten. Achten Sie darauf, dass das Seminar in Ihrem Bundesland
anerkannt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gezielt
beim Anbieter nach. Manchmal sind Seminare zunächst nur für ein
Bundesland anerkannt, können aber bei entsprechender Nachfrage
auch für andere Bundesländer beantragt werden.
Suchen Sie sich frühzeitig ein Seminar aus, um sich zum Einen den
Platz zu sichern, zum Anderen genug Zeit für die Beantragung bei
Ihrem Arbeitgeber zu haben.
Schritt 2: Antrag stellen
Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, bekommen Sie die Unterlagen, die zur Beantragung des Bildungsurlaubs notwendig sind.
In der Regel muss der Antrag beim Arbeitgeber vier Wochen vor
Antritt des Bildungsurlaubs gestellt werden. Berücksichtigen Sie
bei Terminwahl und Antragstellung aber die betrieblichen Gepflogenheiten. Eine frühzeitige Beantragung verbessert die Planbarkeit
für Ihren Arbeitgeber und Ihre Kolleg_Innen.
abgelehnt werden, sollte die gesetzliche Interessenvertretung für
eine positivere Haltung zur Weiterbildung und die Einhaltung der
Gesetze sorgen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, so darf dies nicht aus allgemeinen
betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen. Die
genannten Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein, bspw.
wenn es wegen gleichzeitiger Krankheit oder Urlaubsansprüchen
von Kolleg_Innen zu wesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führt. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und
prüfen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat oder Personalrat, ob
dies rechtmäßig geschehen ist. Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer
Dienststelle öfter Anträge mit nicht nachvollziehbarer Begründung
Hat es mit der Beantragung geklappt, steht Ihrem Bildungsurlaub
nichts mehr entgegen. Die nötigen Unterlagen zur Anreise und zum
Programm bekommen Sie vom Seminaranbieter Ihrer Wahl. Am Ende
eines Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie
nach Ihrem Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Erzählen Sie Ihren Kolleg_Innen von Ihrem Bildungsurlaub.
Teilen Sie Ihr Wissen und klären Sie über das Recht auf Bildungsurlaub auf!
Schritt 3: Bildungsurlaub genießen