Anzuwendende Stundensätze bei Unternehmen im Jahr 2015

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Anzuwendende Stundensätze im Jahr 2015
Unternehmen
Personenkategorie
Kürzel
Stundensatz
Professoren, promovierte Akademiker
PU
35,97 EUR
Diplomingenieure, Master
DI
31,35 EUR
Techniker, Meister, Bachelor
T
23,07 EUR
FA
20,63 EUR
Facharbeiter
Für am Vorhaben beteiligte Mitarbeiter können bei Vollbeschäftigung bis zu 143 produktive Stunden
pro Monat abgerechnet werden. In Teilzeit angestellte Beschäftigte werden anteilig berücksichtigt. Am
Projekt beteiligte Geschäftsführer werden aufgrund ihrer Verantwortung für das Vorhaben in die Stufe
des höchstqualifizierten Mitarbeiters im Vorhaben eingeordnet. Zudem sind für Geschäftsführer
grundsätzlich nicht mehr als 70 produktive Stunden pro Monat zuwendungsfähig.
Forschungseinrichtungen
Personenkategorie
Kürzel
Stundensatz
Professur
PFE
55,24 EUR
Ärztlicher
wissenschaftlicher
Mitarbeiter
ÄWM
50,34 EUR
Nachwuchsgruppenleiter
NGL
45,45 EUR
PD
38,11 EUR
Promoviertes Personal oder sonstige
wissenschaftliche Beschäftigte ohne
Promotionsabsicht mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung (universitäres
Diplom oder Masterabschluss Uni/FH)
D
35,31 EUR
Promovierende oder sonstige
wissenschaftliche Beschäftigte ohne
Promotionsabsicht mit weniger als
3 Jahren Berufserfahrung (universitäres
Diplom oder Masterabschluss Uni/FH)
SWM
29,72 EUR
Beschäftigte mit Bachelorabschluss Uni/FH
Nichtwissenschaftlicher
Mitarbeiter
NM
26,22 EUR
Sonstige technische oder administrative
Beschäftigte mit tarifgebundenem
Arbeitsvertrag wie z.B. Technische
Assistenz, Labor- und Werkstattpersonal
Sonstige Personalmittel
WHM
18,63 EUR
Wissenschaftliche Hilfskräfte (Master)
WHB
13,70 EUR
Wissenschaftliche Hilfskräfte (Bachelor)
SH
11,77 EUR
Studentische Hilfskräfte
Postdoktorand und
Vergleichbare
Doktorand und
Vergleichbare
Sonstiger
wissenschaftlicher
Mitarbeiter
Erläuterungen
Beschäftigte, die nach TV-Ä vergütet
werden (inkl. Rotationsstellen/Gerokstellen)
Für am Vorhaben beteiligte Mitarbeiter können bei Vollbeschäftigung bis zu 143 produktive Stunden
pro Monat abgerechnet werden. In Teilzeit angestellte Beschäftigte werden anteilig berücksichtigt.
Stand 07.07.2015