Fördermöglichkeiten

Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand
11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber
dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr.
Bildungsprämie, bundesweit
Bezeichnung
Höhe der Finanzierung
Voraussetzungen
Weitere Informationen
Bildungsprämie
50%, bis zu 500,00 € (vom
Bruttopreis)
•
Bildungsprämie
Außerdem ist die Bildungsprämie mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar. Weiterbildungssparen,
Info
hier:
Weiterbildungssparen
•
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•
•
•
Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der
Woche erwerbstätig - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in
Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro– bei gemeinsam Veranlagten (z. B.
Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der
Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden
Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden
Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine
gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25.
Lebensjahr vollendet haben und
die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht
mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis).
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, dürfen Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, keine
Rabatte aufgrund anderweitiger teilnehmer-bezogener,
öffentlicher Förderung eingeräumt werden.
Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden
• von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt
ist,
• für eine Weiterbildungsmaßnahme, die
innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt,
• wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat,
• der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
• die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.
Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen
Bundesland /
Bezeichnung
Höhe der Finanzierung
Voraussetzungen
Baden-Württemberg
Bayern
Keine uns bekannten Fördermittel
Berlin
Keine uns bekannten Fördermittel
Brandenburg
Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel
Bremen
Bremer Weiterbildungsscheck
Weitere Informationen
Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel
Informationen über die Höhe der
Finanzierung finden Sie hier:
http://www.bremen.de/fastmedia
/36/WB-Schecks_Uebersicht.pdf
Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit
Sitz im Land Bremen
Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt
nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB
II gefördert werden können
Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger
Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich
erwerben wollen
Seite 1
Bremen
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Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen
Bundesland /
Bezeichnung
Höhe der Finanzierung
Voraussetzungen
Weitere Informationen
Hamburg
50 % - 100 % der Weiterbildungskosten, bis maximal
1.500,- €
•
Hamburg
Weiterbildungsbonus Hamburg
Hamburg
•
Bildungsurlaub
HH
Der VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter“ ist in Hamburg
als Bildungsurlaub anerkannt.
Der Arbeitnehmer wird für eine Fortbildung bis zu 2 Wochen
freigestellt.
Hessen
Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel
MecklenburgVorpommern
Derzeit ist eine Förderung der VdS-Lehrgänge noch nicht
möglich. Die Anerkennung dazu kann nach Absprache
eventuell beantragt werden, bitte wenden Sie sich an unsere
Mitarbeiter.
Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in
Niedersachsen Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in
Niedersachsen unter 50 Beschäftigten.
MecklenburgVorpommern
Unternehmen
•
NRW
Weiterbildung in
Niedersachsen WiN
NRW
Bildungsscheck
NRW
Die Weiterbildungsmaßnahme
wird nicht finanziell unterstützt.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
(die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und
mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen)
Pro Antragssteller kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden. Die
Unterlagen sollten vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen
Förderung individueller
Weiterbildungsmaßnahmen;
Zuschuss bis zu 50 %,
mindestens 1.000 Euro; 24
Monate Laufzeit; Pro
Teilnehmer/in und
Weiterbildungsmaßnahme ist ein
Antrag zu stellen.
Die Förderhöhe pro
Bildungsscheck beträgt 50 %
der Lehrgangskosten, höchstens
jedoch 500,– €.
•
•
•
NRW
Bildungsurlaub
NRW
Rheinland-Pfalz
Qualifizierungsscheck (Qualischeck)
Rheinland-Pfalz
Saarland
Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer
öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende.
Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal
249 Beschäftigte haben.
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal
30.000,– € (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000,–
€) nicht übersteigen.
Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen
mindestens 500,– € betragen.
Der Arbeitnehmer wird für eine
Fortbildung bis zu 2 Wochen
freigestellt. Die Weiterbildungsmaßnahme wird ansonsten nicht
finanziell unterstützt.
•
Alle VdS-Lehrgänge sind in NRW als Bildungsurlaub
anerkannt
Die maximale Förderhöhe
beträgt 500,00 € pro Person,
Weiterbildung und Kalenderjahr
der Kostenerstattung.
Gefördert werden nur die
direkten Weiterbildungskosten
(Lehrgangs- und Prüfungsgebühren).
•
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit
Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch
den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig
vom Einkommen.
Sie haben sich noch nicht zu der Weiterbildungsmaßnahme angemeldet (zuerst muss der QualiScheck beantragt werden).
Die Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor
dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischen-geschalteten Stelle vorliegen.
•
•
Keine uns bekannten Fördermittel
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Nieder-Sachsen
Rheinl.-Pfalz
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Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen
Bundesland /
Bezeichnung
Höhe der Finanzierung
Voraussetzungen
Weitere Informationen
Sachsen
Die Zuwendung wird in Form
eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden
bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Förderbaustein für Arbeitnehmer und Beschäftigte:
• Die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz im Freistaat
Sachsen.
• Eine verbindliche Anmeldung darf erst nach Antragseingang bei der SAB erfolgen.
• Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach
Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
• Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung müssen
mindestens 1.000 EUR betragen.
• Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können die
Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in
einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen.
• Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von
mehr als 2.500 EUR bis 4.000 EUR können die
Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn das
Beschäftigungsverhältnis
befristet
ist
oder
sie
LeiharbeitnehmerIn sind…
Weitere Infos finden Sie unter dem rechts stehenden link.
Sachsen
50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren)
70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren) für Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahre und
Azubis, wenn alle Teilnehmer
der Weiterbildungsmaßnahme
des Antragstellers dieser Zielgruppe angehören.
•
Sachsen betrieblich I
Weiterbildungsscheck
individuell
Sachsen
Weiterbildungsscheck
betrieblich
Sachsen-Anhalt
Weiterbildungsb
onus SchleswigHolstein
•
•
•
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Selbständige mit
Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
Eine verbindliche Anmeldung oder der Abschluss eines
Weiterbildungsvertrages sowie eine An- oder die
Bezahlung darf erst nach Antragseingang bei der SAB
erfolgen. Hierzu erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung. Mit der tatsächlichen Durchführung
der Weiterbildungsmaßnahme darf erst nach Erhalt des
Zuwendungsbescheides begonnen wer-den
Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der
Zuschuss mindestens 700 EUR beträgt.
.Die Auswahl der Weiterbildung muss nach den Kriterien
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Zur
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots sind vor
Auftragserteilung so weit möglich mindestens drei
Vergleichsangebote einzuholen.
Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel
Kosten für
Weiterbildungsseminare unter
160 Euro bzw. unter 16 Stunden
werden nicht bezuschusst.
Maximal wird ein Zuschuss bis
2.000 Euro pro Seminar und
Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
gewährt.
Die Arbeitgeberin bzw. der
Arbeitgeber hat mindestens 50
% der Seminarkosten zu tragen.
Freiberufler und Inhaber von
Kleinstbe-trieben müssen
entsprechend den
Arbeitgeberanteil übernehmen.
•
•
•
•
Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 €.
Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 €, wenn das
jährliche zu versteuernde Jahreseinkommen der
Förderempfängerin / des Förderempfängers über
20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammen-veranlagte)
liegt.
Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 € bei Personen,
die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 € bei Personen,
deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden / Woche
beträgt.
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Sachsen-Anh.
Schleswig
Holstein
Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand
11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber
dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr.
Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen
Bundesland /
Bezeichnung
Höhe der Finanzierung
Voraussetzungen
Weitere Informationen
Thüringen
Die Höhe der Förderung beträgt:
• für Vorhaben zur beruflichen
Anpassungsqualifizierung von
Beschäftigten oder Selbständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
• für Vorhaben und Netzwerke,
die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung
und/oder zur Fachkräftesicherung beitragen bis zu 80% der
zuwendungsfähigen Ausgaben und
• 500 EUR je Weiterbildungsscheck.
Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei
Kalenderjahre möglich.
Antragsberechtigt sind:
• Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder
Betriebsstätte in Thüringen,
• für Weiterbildungsschecks: sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen,
deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen
20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt.
Voraussetzungen:
• Das Unternehmen bzw. die Bildungseinrichtung muss die
Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.
• Der Antragsteller muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Vorhaben bieten.
Thüringen
Weiterbildungsscheck Thüringen
Zusätzliche Förderprogramme sind in folgernden Datenbanken zu finden:
Weitere Förderprogramme können Sie in folgender Datenbank finden:
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Alles über die ESF-Förderung in den entsprechenden Bundesländern finden Sie hier:
http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/inhalt.html
Fördermöglichkeiten in Österreich
Informationen über Fördermittel in Österreich finden Sie auf folgender Internetseite:
http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/
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