Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand 11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr. Bildungsprämie, bundesweit Bezeichnung Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Weitere Informationen Bildungsprämie 50%, bis zu 500,00 € (vom Bruttopreis) • Bildungsprämie Außerdem ist die Bildungsprämie mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar. Weiterbildungssparen, Info hier: Weiterbildungssparen • • • • • Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro– bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland. die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis). Um eine Doppelförderung zu vermeiden, dürfen Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, keine Rabatte aufgrund anderweitiger teilnehmer-bezogener, öffentlicher Förderung eingeräumt werden. Prämiengutscheine können nur eingesetzt werden • von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist, • für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt, • wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, • der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und • die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde. Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen Bundesland / Bezeichnung Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Baden-Württemberg Bayern Keine uns bekannten Fördermittel Berlin Keine uns bekannten Fördermittel Brandenburg Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel Bremen Bremer Weiterbildungsscheck Weitere Informationen Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel Informationen über die Höhe der Finanzierung finden Sie hier: http://www.bremen.de/fastmedia /36/WB-Schecks_Uebersicht.pdf Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen Seite 1 Bremen Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand 11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr. Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen Bundesland / Bezeichnung Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Weitere Informationen Hamburg 50 % - 100 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.500,- € • Hamburg Weiterbildungsbonus Hamburg Hamburg • Bildungsurlaub HH Der VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter“ ist in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt. Der Arbeitnehmer wird für eine Fortbildung bis zu 2 Wochen freigestellt. Hessen Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel MecklenburgVorpommern Derzeit ist eine Förderung der VdS-Lehrgänge noch nicht möglich. Die Anerkennung dazu kann nach Absprache eventuell beantragt werden, bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter. Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten. MecklenburgVorpommern Unternehmen • NRW Weiterbildung in Niedersachsen WiN NRW Bildungsscheck NRW Die Weiterbildungsmaßnahme wird nicht finanziell unterstützt. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) Pro Antragssteller kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Unterlagen sollten vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen; Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro; 24 Monate Laufzeit; Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen. Die Förderhöhe pro Bildungsscheck beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 500,– €. • • • NRW Bildungsurlaub NRW Rheinland-Pfalz Qualifizierungsscheck (Qualischeck) Rheinland-Pfalz Saarland Alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen (außer öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende. Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000,– € (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000,– €) nicht übersteigen. Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 500,– € betragen. Der Arbeitnehmer wird für eine Fortbildung bis zu 2 Wochen freigestellt. Die Weiterbildungsmaßnahme wird ansonsten nicht finanziell unterstützt. • Alle VdS-Lehrgänge sind in NRW als Bildungsurlaub anerkannt Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). • Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen. Sie haben sich noch nicht zu der Weiterbildungsmaßnahme angemeldet (zuerst muss der QualiScheck beantragt werden). Die Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischen-geschalteten Stelle vorliegen. • • Keine uns bekannten Fördermittel Seite 2 Nieder-Sachsen Rheinl.-Pfalz Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand 11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr. Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen Bundesland / Bezeichnung Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Weitere Informationen Sachsen Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben Förderbaustein für Arbeitnehmer und Beschäftigte: • Die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. • Eine verbindliche Anmeldung darf erst nach Antragseingang bei der SAB erfolgen. • Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. • Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung müssen mindestens 1.000 EUR betragen. • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können die Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. • Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 EUR bis 4.000 EUR können die Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie LeiharbeitnehmerIn sind… Weitere Infos finden Sie unter dem rechts stehenden link. Sachsen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren) 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren) für Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Ältere ab 50 Jahre und Azubis, wenn alle Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme des Antragstellers dieser Zielgruppe angehören. • Sachsen betrieblich I Weiterbildungsscheck individuell Sachsen Weiterbildungsscheck betrieblich Sachsen-Anhalt Weiterbildungsb onus SchleswigHolstein • • • Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen Eine verbindliche Anmeldung oder der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages sowie eine An- oder die Bezahlung darf erst nach Antragseingang bei der SAB erfolgen. Hierzu erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung. Mit der tatsächlichen Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen wer-den Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuschuss mindestens 700 EUR beträgt. .Die Auswahl der Weiterbildung muss nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots sind vor Auftragserteilung so weit möglich mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Derzeit leider keine uns bekannten Fördermittel Kosten für Weiterbildungsseminare unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden werden nicht bezuschusst. Maximal wird ein Zuschuss bis 2.000 Euro pro Seminar und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer gewährt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat mindestens 50 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberufler und Inhaber von Kleinstbe-trieben müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen. • • • • Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 €. Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 €, wenn das jährliche zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfängerin / des Förderempfängers über 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammen-veranlagte) liegt. Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 € bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 € bei Personen, deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden / Woche beträgt. Seite 3 Sachsen-Anh. Schleswig Holstein Wir haben die für uns verfügbaren Informationen mit dem Stand 11.12.2015 für Sie zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich aber dennoch bei der für Sie zuständigen Einrichtung (siehe weitere Informationen), unsere Angaben sind ohne Gewähr. Fördermöglichkeiten Bundesland bezogen Bundesland / Bezeichnung Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Weitere Informationen Thüringen Die Höhe der Förderung beträgt: • für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, • für Vorhaben und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherung beitragen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und • 500 EUR je Weiterbildungsscheck. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich. Antragsberechtigt sind: • Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, • für Weiterbildungsschecks: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt. Voraussetzungen: • Das Unternehmen bzw. die Bildungseinrichtung muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen. • Der Antragsteller muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Vorhaben bieten. Thüringen Weiterbildungsscheck Thüringen Zusätzliche Förderprogramme sind in folgernden Datenbanken zu finden: Weitere Förderprogramme können Sie in folgender Datenbank finden: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Alles über die ESF-Förderung in den entsprechenden Bundesländern finden Sie hier: http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/inhalt.html Fördermöglichkeiten in Österreich Informationen über Fördermittel in Österreich finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/ Seite 4
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