vtw. - Newsletter Ausgabe 13 / 2015 vom 01.04.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem aktuellen Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Wohnungswirtschaft. Im Mitgliederbereich des Internetauftritts des vtw. finden Sie weitere Bekanntmachungen und Termine. Für Anfragen und Hinweise stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung. Veranstaltungshinweis 48. Baufachtagung des vtw. am 15.04.2015 im Pullman Hotel Erfurt am Dom Die Frühjahrstagung hält für die Technikinteressierten wieder ein abwechslungsreiches Programm bereit. Hochaktuell ist die Diskussion, wie die Wohnungsunternehmen den Spagat im Mietwohnungsbau zwischen dem bezahlbaren Wohnen mit Angeboten für breite Schichten der Bevölkerung schaffen sollen. Auf der anderen Seite beeinflussen ständige Verschärfungen bei Bau- und Brandschutzvorschriften, energetische Standards, Honoraren sowie die Entwicklung bei der Normung direkt und indirekt die Kostensituation beim Bauen. Gerade die Erhöhung des Anforderungsniveaus durch die Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) ab 01.01.2016 für den Neubau und die damit erwarteten Auswirkungen werden derzeit in der Branche sehr intensiv diskutiert. Die Referenten der Tagung informieren in den Vorträgen über viele aktuellen Trends beim energetischen Bauen und setzen sich dabei auch intensiv mit den Problemstellungen auseinander, welche ursächlich die Kosten rund um das Bauen in den letzten Jahren so stark nach oben getrieben haben. Weitere Informationen zum Programm der 48. Baufachtagung sowie zur Anmeldung finden Sie im Mitgliederbreich unter „Termine/April“ Energie Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt erneut nur um 0,25 Prozent Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 1. Juni 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken. Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate lagen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Damit geht der Zubau von Photovoltaik-Anlagen weiterhin konstant zurück. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/15033 1_PVAnlage.html?nn=265778 2 --Ablesen und mehr - Die Branche der Messdienstleister startet optimistisch in das Jahr 2015 Dabei spielen Dienstleistungen jenseits der traditionellen Ablesung von Verbrauchsdaten eine immer größere Rolle. Insbesondere in Hinblick auf die Energieeffizienz der Gebäude und dem energiesparenden Verhalten der Nutzen sehen die Unternehmen neue Chancen für ihr Geschäft.“ Die Branche wird zunehmend über das abrechnungsspezifische Portfolio hinaus weitere Dienstleistungen für die Immobilienwirtschaft entwickeln und damit den erhöhten Anforderungen ihrer Kunden nachkommen“, ist man sich beim Dienstleister Brunata sicher. Dabei gelte es, die komplette Wertschöpfungskette der Energie im Gebäude zu bedienen, heißt es bei Techem. Vom Brennstoffeinkauf über die Erzeugung bis hin zur Erfassung des Verbrauchs und daraus resultierender Optimierungspotenziale, etwa bei der Anlagentechnik oder durch Unterstützung des Nutzerverhaltens. Bei Kalorimeta sieht man die zukünftige Entwicklung in der Bereitstellung von Wärme und Strom in den Quartieren sowie in dem optimalen Betrieb der Hausanlagen. Auch die Themen wie Smart Home und Messstellenbetrieb würden künftig eine wichtige Rolle spielen, ebenso die Eigenstromvermarktung. http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/messdienstleister-strategien-2015/ablesen-undmehr_258_290378.html Politik Grünes Licht durch den Bundesrat für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch für eine praxistaugliche Ausgestaltung der im Wirtschaftsstrafrecht enthaltenen Vorschrift zu unangemessenen Mieterhöhungen zu sorgen. Es handele sich hierbei um ein nach wie vor erforderliches Instrument zum Schutz der Mieter. Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anwendungsvoraussetzungen hätten nach einhelliger Meinung jedoch dazu geführt, dass die Norm in der heutigen Fassung für die Praxis untauglich sei, so der Bundesrat. http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/932/932-pk.html#top-4 Förderung Neues KfW-Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden startet im Juli 2015 Ab dem 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab dem 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen. Ab 1. Oktober 2015 werden dann Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit haben, auch energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=698732.html 3 Intern Der GdW hat ein neues Web-Portal „Zuwanderung“ eingerichtet. Unter "Aktuelle Positionen der Wohnungswirtschaft" sind dort Strategiepapiere, Pressemitteilungen, die Ergebnisse der GdW-Schnellumfrage und weitere Informationen aus dem GdW und den Mitgliedsverbänden eingestellt. Unter "Aktuelle Informationen" sind Berichte aus den Online-Medien sowie in Kürze weitere Informationen und Fallbeispiele zu sehen. Im Bereich "Daten&Fakten" stellen wir Studien und Präsentationen bereit. Falls Sie noch keine Kennung für das Extranet haben sollten – so geht's: GdW-Extranet Über die Adresse http://www.gdw.de/extranet oder den Link auf den Seiten der Regionalverbände, können Sie auf den Mitgliederbereich des GdW-Webportals zugreifen. Sollten Sie für die neuen Seiten noch keine Benutzerkennung besitzen, können Sie über diesen Link mit einem Mausklick im Menü auf "Registrieren" gültige Zugangsdaten anfordern. Nach Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars erhalten Sie vom System eine automatisch generierte E-Mail, die einen Bestätigungslink enthält. Folgen Sie einfach den Hinweisen in dieser Mail, sie sind für den reibungslosen Zugriff auf die Informationen im Mitgliederbereich wichtig. Nach Prüfung Ihrer Anmeldedaten wird Ihr Account unverzüglich durch den GdW freigeschaltet. Recht Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressemitteilung zu mehr Frauen in Führungspositionen - Bundesrat beschließt Gesetz zur Frauenquote Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist am 27.03.2015 im Bundesrat abschließend beraten und beschlossen worden. Die Länderkammer votierte einstimmig für das Gesetz. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150327_Frauenquote_Bund esrat.html?nn=1468684 --Bundesgerichtshof Pressemitteilung zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft Der Bundesgerichtshof hat sich am 25.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Frage befasst, ob eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene formularmäßige Preisanpassungsklausel (Spannungsklausel), nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB* standhält. Ähnliche formularmäßig vereinbarte Preisanpassungsklauseln wie die hier verwendete hatte der Senat bereits in früheren Urteilen bei einer Verwendung gegenüber Unternehmern als wirksam erachtet (BGH, Urteile vom 14. Mai 2014 – VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230, und VIII ZR 116/13, VersorgW 2014, 212), bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern jedoch entschieden, dass sie der Inhaltskontrolle nicht standhalten, soweit sie künftige Preisänderungen betreffen (BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96, und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050). Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB* anzusehen ist, nunmehr bejaht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, 4 nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70591&po s=6&anz=49&Blank=1 --Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG*, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2015&nr=17949&pos=4&an z=18&titel=Entgeltfortzahlung_bei_Arbeitsunfähigkeit__Verschulden_bei_langjähriger_Alkoholabhängigkeit Statistik Wanderungsbilanz nach Alter in Thüringen 2013 - Erstmals Wanderungsgewinn bei den unter 30-Jährigen seit 1993 Thüringen hat im Jahr 2013 zum ersten Mal seit dem Jahr 1993 bei den unter 30-Jährigen eine positive Wanderungsbilanz. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, zogen im Jahr 2013 aus dieser Altersgruppe 286 Menschen mehr nach Thüringen, als fortgingen. Den 26 103 Zuzügen bei den unter 30-Jährigen standen 25 817 Fortzüge gegenüber. Dies ist das Ergebnis eines sich seit dem Jahr 2007 abzeichnenden Trends, nach welchem der Wanderungsverlust in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen immer geringer wurde. Im Jahr 2006 erreichte der Wanderungsverlust mit 10 577 Personen den höchsten Stand seit 20 Jahren. Den 18 842 Zuzügen standen 2006 in dieser Altersgruppe 29 419 Fortzüge gegenüber. http://www.tls.thueringen.de/presse/2015/pr_072_15.pdf Presse Die DW Die Wohnungswirtschaft hat mit Frau Constanze Victor ein Interview zum Thema „Thüringens Wohnungswirtschaft befindet sich am Beginn einer zweiten Sanierungswelle“ geführt. Dieses ist in der Ausgabe DW 04/2015 erschienen und ist im Mitgliederbereich unter „Presse“ eingestellt. Veranstaltungshinweis der MFA - Seminar „Wohnungseigentum für Quereinsteiger“ am 20.04.2015 von 09:00 – 16:00 Uhr bei Ihrer MFA Inhalte Kurze Übersicht zur Begründung von Wohnungseigentum Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Teilungserklärung 5 Einräumungsvertrag Sondernutzungsrechte Die Eigentümerversammlung Formalien der Einladung Die Pflicht zur Einberufung der Eigentümerversammlung Die Tagesordnung Mindestanforderungen an die Einladung Die Eventualeinberufung Beschlussfähigkeit und Beschlüsse Unterschiedliche Stimmrechtsprinzipien Beschlussprotokoll (Niederschrift) Die Beschluss - Sammlung muss geführt werden! Die Anfechtung von Beschlüssen Bestellung und Abberufung des Verwalters Entlastung des Verwalters Verwalterwechsel – was ist zu beachten? Kurze Hinweise zum Verwaltungsbeirat Kurze Informationen zur Jahresabrechnung (BGH Rechtsprechung) Referent: Erhard Abitz, Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung, Hönow Teilnehmergebühr: für MFA-Mitglieder 210,00 EURO für Nichtmitglieder 240,00 EURO Zur Online-Anmeldung gelangen Sie hier! Neues von DOMUS Consult SAVE THE DATE und live erleben Wann: 19. Mai 2015 9:30 Uhr bis ca. 13 Uhr Wo: WDZ - Wohnungswirtschaftliches Dienstleistungszentrum, 99084 Erfurt, Regierungsstraße 58 Jörg Langner, Senior-Berater der DOMUS Consult stellt die Planungssoftware vor. Anhand von Unternehmensdaten zeigt er, wie Sie mit diesem Werkzeug Ihre Unternehmensplanung effizient, unkompliziert und auf hohem Niveau durchführen können. Bei Interesse folgen Sie bitte dem Link, gehen Sie zu Veranstaltungen und melden sich hier ggf. auch zu alternativen Terminen und Orten - an: www.domusconsult.de 6 Wir freuen uns auf Sie! Ute Farnsteiner erteilt gern weitere Auskünfte: (0361) 347 80 20 [email protected], WDZ, 99084 Erfurt, Regierungsstraße 58, Zimmer 118 Allen Lesern unseres Newsletters wünschen wir ein frohes Osterfest, in der Hoffnung, dass sich auch einmal die Sonne hervorwagt und die Feiertage noch etwas aufwertet, damit der Osterhase in Ruhe seiner Arbeit nachgehen kann. gez. C. Victor Verbandsdirektorin : (0361) 3 40 10 - 2 19 : (0361) 3 40 10 - 2 33 mailto: [email protected] Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Verbandssitz: Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt Vorstand: Constanze Victor, Jürgen Elfrich (WP) Registergericht: Erfurt VR 78
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