vtw. - Newsletter Ausgabe 18 / 2015 vom 12.05.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem aktuellen Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Wohnungswirtschaft. Im Mitgliederbereich des Internetauftritts des vtw. finden Sie weitere Bekanntmachungen und Termine. Für Anfragen und Hinweise stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung. Presse Das - Clipping zur Berichterstattung über den vtw. in den Monaten April/Mai 2015 ist im Mitgliederbereich unter „Presse“ eingestellt. Darin ist auch die vielfältige Presseaufmerksamkeit für die Suhler „Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft“ enthalten. Im nachstehenden Radio-Beitrag bietet Herr Brösicke einen guten Gegensatz zur Darstellung der Ministerin. Links zum MDR Radio- und zum Fernsehbeitrag: http://www.mdr.de/mdr-thueringen/audio1160602.html http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/sendung526836_letter-M_zc-6932cf5d_zsdea15b49.html Asyl Hinweis: Aufgrund der Aktualität haben wir im passwortgeschützten Mitgliederbereich die Rubrik „Asyl“ aufgenommen. Darin finden Sie alle aktuellen Informationen zu diesem Thema. Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14.04.2015 Die Änderung der Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Erhöhung der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergabe bei Bauleistungen sowie bei Lieferund Dienstleistungen. „bei Bauleistungen und bei Liefer- und gewerbliche Dienstleistungen zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ 2 Der Auszug der Verwaltungsvorschrift ist im Mitgliederbereich des Internets des vtw. unter „Asyl“ eingestellt. Den kompletten Text der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden Sie ebenfalls im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Recht“. Unter „Asyl“ finden Sie auch einen Mietvertrag eines Wohnungsunternehmens aus Schleswig Holstein mit einer Kommune zur Vermietung von Wohnraum an Asylbewerber. Wenn Sie diesen Vertrag benutzen möchten, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Frau Schmidt, Referentin Recht im vtw., Tel. 0361/34 01 02 16. Sie wird Ihnen für Ihren konkreten Einzelfall gern noch Hinweise geben. --Thüringer Flüchtlingsgipfel Bekanntlich fand am 23.04.2015 der erste Thüringer Flüchtlingsgipfel statt. Vorbereitet wurde dieser u. a. durch vier Arbeitsgruppen, die sich im Vorfeld mehrmals getroffen haben. Der vtw. ist vertreten in der Arbeitsgruppe „Unterbringung und soziale Betreuung“, in der folgende Institutionen mitwirken: - Flüchtlingsrat Thüringen LIGA der freien Wohlfahrtspflege vtw. Thüringischer Landkreistag Gemeinde- und Städtebund Thüringen Als Gäste: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Ein Positionspapier, welches ebenfalls im Mitgliederbereich unter „Asyl“ eingestellt ist, wurde erarbeitet und zum Gipfel präsentiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen Mitglieder der AG verschiedene Positionen vertreten bzw. die Wertigkeit ihrer Forderungen unterschiedlich ansetzten. Wir denken, dass die Haupt-Forderungen des vtw. sich gut wiederfinden. Wir haben diese gelb unterlegt. Internes Rückblick „Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft“ 2015 Kreativität der Wohnungsunternehmen in Gefahr? „Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft“ am 6. und 7. Mai in Suhl Innovationspreis „Zukunft Stadt“ 2015 geht nach Erfurt und Rudolstadt +++ Ministerin Birgit Keller übernimmt Schirmherrschaft +++ Leerstand nimmt erstmals wieder zu Thüringens Wohnungswirtschaft ist kreativ wie nie zuvor. Doch die Rahmenbedingungen dafür werden nachweislich schwieriger. Das sind die beiden Hauptbotschaften anlässlich der „Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft“, die in der vergangenen Woche am 6. und 7. Mai im Suhler Ringberg Hotel stattfanden. Die vom Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vtw. organisierte Fachveranstaltung stand unter dem Motto „NACHHALTIGKEIT. Weil alles Folgen hat.“ Diesem Leitgedanken folgte auch die Verleihung des Innovationspreises „Zukunft Stadt“ 2015 unter der Schirmherrschaft von Birgit Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, an Preisträger aus Erfurt und Rudolstadt. Mehr Informationen zu den prämierten Wettbewerbsbeiträgen erhalten Sie im Internet unter www.innovationspreis-zukunft-stadt.de. Die Pressemitteilung des vtw. ist auf unserer Homepage unter „Presse“ und die Präsentationen sind im Mitgliederbereich unter „Vorträge“ eingestellt. 3 News aus der TAB „Programmstart bei der Thüringer Aufbaubank“ Die energetische Gebäudesanierung ist das Herzstück der Maßnahmen der Bundesregierung zur Energieeinsparung. Seit dem 24.04.2015 reicht die Thüringer Aufbaubank dazu wieder Darlehen aus dem Programm „Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden im Rahmen des CO2Gebäudeprogrammes“ aus. Dieses Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmen zur Erreichung eines KfWEffizienzhaus-Standards bei einem nochmals verbilligten Zinssatz von aktuell 0,58 % p.a. Die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards sind von nun an noch attraktiver, d.h., sie wurden um jeweils 5 % auf bis zu 22,5 % erhöht. Antragsteller können zwischen einem Tilgungssatz von 2 % und 3,5 % wählen, wobei Sondertilgungen auch während der Zinsbindung jederzeit möglich sind. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Energieeffizienzmaßnahmen fördert die Thüringer Aufbaubank bis zu 100 % der energetischen Kosten bei einem Eigenleistungsanteil von mindestens 15 % der Gesamtkosten. Da die grundbuchliche Besicherung nachrangig erfolgen kann, ist auch die Kombination mit weiteren Bankdarlehen oder Förderdarlehen der KfW – auch aus früheren Maßnahmen möglich. Dieses Förderprogramm zielt ausschließlich auf die energetische Sanierung von Mietwohngebäuden ab, d.h. es besteht keine Mietpreis- oder Belegungsbindung. Die Antragsbearbeitung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank. Ihre Betreuer Herr Kette (Tel. 0361/7447 - 469) und Herr Werner (Tel. 0361/7447 - 441) begleiten Sie während des gesamten Prozesses und beraten Sie gern über weitere Details und Vorteile des Förderprogrammes. Wohnungswirtschaft GdW zur Wohnungsmarktprognose: Zu wenig Neubau in den Hotspots - zu viel Leerstand in den schrumpfenden Regionen Der Wohnungsmarkt befindet sich im Spannungsfeld wachsender und schrumpfender Regionen. "Die aktuelle Bautätigkeit reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf an neuen Wohnungen in den Hotspots zu decken", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW anlässlich der Präsentation der BBSR-Bevölkerungs-und Wohnungsmarktprognose durch Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen des 2. Forums des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen in Berlin. Dazu seien mindestens 320.000 neue Wohnungen jährlich in den nächsten zehn Jahren notwendig. Auf der anderen Seite dürfen die schrumpfenden Regionen nicht außer Acht gelassen werden. "Wenn wir jetzt nicht handeln, droht vielerorts eine neue Leerstandswelle", so Gedaschko. http://web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen/2686-wohnungsmarktprognose-zu-wenigneubau-in-den-hotspots-zu-viel-leerstand-in-den-schrumpfenden-regionen --Hendricks will mehr Zukunftsinvestitionen in den Wohnungsbau lenken - Neue BBSRBevölkerungs-und Wohnungsmarktprognose vorgestellt Bundesbauministerin Barbara Hendricks will die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum in den deutschen Großstädten vorantreiben. Die Prognosen zeigten, dass die wirtschaftsstarken Metropolen in den nächsten Jahren einen starken Zuzug zu erwarten haben, so die Ministerin. Deswegen brauche man vor allem dort eine große Zahl neuer Wohnungen. Der neuen Bevölkerungs- und Wohnungsmarktprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumplanung (BBSR) zufolge wird die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2035 um 3 Prozent auf 78,2 Millionen Menschen sinken (2012: 80,5 Millionen). Wenngleich der Rückgang in der Gesamtschau gering ist, gibt es deutliche regionale Unterschiede. 4 Während vor allem ländliche Regionen in den kommenden Jahren einen deutlichen Bevölkerungsrückgang verzeichnen werden, wachsen die Metropolen sowie zahlreiche kleinere Groß- und Universitätsstädte weiter. Weiteren Einfluss auf die regionalen Wohnungsmärkte haben darüber hinaus veränderte Wohnpräferenzen. Zwar werden 2035 weniger Menschen in Deutschland leben, die Zahl der privaten Haushalte wird aber noch leicht um zwei Prozent zulegen. http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-will-mehrzukunftsinvestitionen-in-den-wohnungsbau-lenken/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1 --Hendricks: Bund investiert 700 Millionen in die Städtebauförderung Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten. Der Bund unterstützt damit Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, demografischen, sozialen und ökologischen Wandels. Bundesbauministerin Barbara Hendricks betont bei der Vorstellung der Eckzahlen, dass in dieser Legislaturperiode der Bund so viel wie noch nie in die Städtebauförderung investiert. In jedem Jahr stehen 700 Millionen Euro Bundesmittel für den Städtebau zur Verfügung, davon allein 150 Millionen Euro für das Programm 'Soziale Stadt'. Dies sei ein klares Signal für Investitionen in die Stadtentwicklung, so die Ministerin. http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-bund-investiert700-millionen-in-diestaedtebaufoerderung/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=103&cHash=1f55c6d5d4719996e83f70986d87ffda Betriebswirtschaft/Finanzen Textbausteine für den Geschäftsbericht 2014 Im „Ratgeber“ Information Nr. 01/2015, Sachgebiet J, wurde eine erste Fassung der Textbausteine für den Geschäftsbericht des Jahres 2014 veröffentlicht. Diese beinhaltete aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland und in Thüringen sowie zur Branchenentwicklung, die basierend auf den Ergebnissen der Jahresstatistik zum 31.12.2013 und unter Einbeziehung der Ergebnisse des Betriebsvergleiches zum 31.12.2013 dargestellt wurde. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Jahresstatistik des GdW und der Regionalverbände zum 31.12.2014 vor, sodass Teil II „Branchenentwicklung“ entsprechend aktualisiert wurde. Diese sind im Mitgliederbereich unter „Betriebswirtschaft/Finanzen“ eingestellt. --Aktuelle Informationen der KfW Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, hat die KfW Produktverbesserungen und eine Neuaufstellung der Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vorgenommen. So gelten z.B. für Anträge im Programm Energieeffizient Sanieren (151/152), die ab 01.08.2015 bei der KfW eingehen, u.a. eine Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes, Tilgungszuschüsse auch für Einzelmaßnahmen sowie ein OnlineAusweis der Höhe der Tilgungszuschüsse. Im Programm Energieeffizient Bauen (153) wird die Förderung für die Antragstellung ab 01.04.2016 neu aufgestellt. Zum 01.01.2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV. Aus diesem Grund wird die Förderung des KfWEffizienzhaus 70 zum 31.03.2016 eingestellt (Antragseingang). 5 Detaillierte Informationen sind der Information der KfW sowie den beigefügten Merkblättern, die im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter „Betriebswirtschaft/Finanzen“ eingestellt sind, zu entnehmen. Recht Ruhen von Belegungsbindungen und -rechten Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 3 vom 04.05.2015 wurde die Thüringer Verordnung über das Ruhen von Belegungsbindungen und -rechten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung vom 16.03.2015 veröffentlicht. Demnach ruhen entsprechende Bindungen aus der Modernisierungsförderung nach der Förderrichtlinie für die Neuschaffung, Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau im Land Thüringen vom 06.05.1991 bzw. die bis zum 31.12.2015 befristet sind und nicht in Jena gelten. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Die Thüringer Verordnung ist auch im Mitgliederbereich unter „Recht“ eingestellt. --- Bundesgerichtshof Pressemitteilung zur zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung Der Bundesgerichtshof hat sich in dieser Sache mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind. Entsprechend dem Sachverhalt hat der beklagte Eigentümer in der Teilungserklärung die Räume als "Räumlichkeiten im Souterrain bestehend aus drei Hobbyräumen, Vorratskeller, Flur und einem weiteren Kellerraum" ausgewiesen. Der Beklagte vermietet diese als Wohnraum und hat nach dem Jahr 2007 zwei Neuvermietungen vorgenommen. Der Beklagte beruft sich auf die Verjährung und Verwirkung des Anspruchs. Das Amtsgericht hat den Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt, das Landgericht hat seine Berufung zurückgewiesen. Der BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71023&po s=2&anz=84&Blank=1 --Pressemitteilung zu Ansprüchen des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter befasst, die darauf gestützt werden, dass der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt sei. Die Klägerin begehrt - als Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters – Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Vater der Klägerin war Mieter einer Wohnung der Beklagten. Er erkrankte im Jahr 2008 an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Das zuständige Bezirksamt stellte daraufhin in der Wohnung des Vaters der Klägerin und im Keller des Mietshauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Beklagte habe ihre Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Trinkwassers verletzt, und führt die Erkrankung ihres Vaters hierauf zurück. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte keinen Erfolg. Die vom Senat zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht. 6 Der zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine - vom Landgericht unterstellte - Pflichtverletzung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung auch für die Zeit vor dem am 1. November 2011 erfolgten Inkrafttreten der in § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung gesetzlich normierten Pflicht des Vermieters zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen in Betracht kommt. Gleichwohl konnte das Urteil des Landgerichts keinen Bestand haben, weil seine Annahme, die Legionellenerkrankung lasse sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit auf das kontaminierte Trinkwasser zurückführen, auf einer lückenhaften Beweiswürdigung und darauf beruht, dass es rechtsfehlerhaft einen zu hohen Maßstab an die erforderliche richterliche Gewissheit angelegt hat. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71004&po s=4&anz=84&Blank=1 Bauwesen/Technik/Energie Änderung bauaufsichtlicher Zulassungen für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit Polystyrol-Dämmstoff Mit der GdW Information 147 informierten wir auch über die Ankündigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit PolystyrolDämmstoff die bauaufsichtlichen Zulassungen zu einem zukünftigen Stichtag so zu ändern, dass zusätzliche Brandschutzriegel vorzusehen sind. Der GdW hat hinsichtlich der Stichtagsregelung bei der Bauministerkonferenz und dem DIBt nachgefragt und die im Mitgliederbreich unter „Bau/Technik/Energie“ eingestellten Informationen erhalten. Sonstiges Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Aktuelle Meldung zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt Auf der 11. Verbraucherschutzministerkonferenz stand die Stärkung der Verbraucherrechte im Vordergrund. Dabei ging es u.a. um die Themen Datenschutz, digitale Vermittlungsdienstleistungen und personalisierte Werbung. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150508_Konferenz_Verbrauch erschutz.html?nn=1468684 Veranstaltungshinweis der MFA - Seminar „Zusammenarbeit der Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat“ am 28.05.2015 von 09:00 – 13:00 Uhr bei Ihrer MFA Inhalte: Die Regelungen der Zusammenarbeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz die vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG Konkretisierung des fairen Miteinanders und Umgangs nach § 74 Abs. 1 BetrVG die Zusammenarbeit nach § 77 BetrVG durch Vereinbarungen und klare Absprachen 7 die Rechte des Betriebsrates nach §80 Abs. 2 BetrVG als Pflicht der Geschäftsführung die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrates und etwaige Konsequenzen bei Verstoß und Datenschutz die Unterrichtungspflicht und Erörterungspflicht nach § 81 BetrVG als regelmäßiger Informationsfluss zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat durch Reflexion der bisherigen Zusammenarbeit und Absprache über den zukünftigen Umgang durch gemeinsame Definition der Gestaltungsfelder und Ziele sowie Umsetzungsarbeit, Verhandlung von Sachthemen, regelmäßige Workshops die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsrat heimliche Durchsuchung der Umkleide im Beisein des Betriebsrates Einsichtnahme in die Gehaltslisten durch Betriebsrat, bei überwiegender Ablehnung durch die Mitarbeiter Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat Videoüberwachung im Betrieb möglich ? kurzfristige Dienstplanänderung möglich ? Altersgrenze in Betriebsvereinbarung erlaubt oder nicht? Betriebsversammlung - Übernahme der Bewirtungskosten? Frauenparkplätze als Betriebsvereinbarung rechtens? Minderheitsgruppe des Betriebsrates berechtigt ein eigenes Büro vom Arbeitgeber zu verlangen? individuelle Kennung des Betriebsrates am Computer und Zurverfügungstellung von PC und Internet als Pflicht? Ordnungshaft des Arbeitgebers wegen Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung? Referentin: Rechtsanwältin Martina Amarotico, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Erfurt Teilnehmergebühr: für MFA-Mitglieder 190,00 EURO für Nichtmitglieder 220,00 EURO Zur Online-Anmeldung gelangen Sie hier! Veranstaltungshinweis Einladung zum Fachforum „Erneuerbare Wärme“ Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk veranstaltet gemeinsam mit der Hochschule Nordhausen als wissenschaftlichen Partner, dem Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw.), der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur sowie dem Verband kommunaler Unternehmen am 18. Juni 2015 ein Fachforum zum Thema „Erneuerbare Wärme“. Das comcenter in der Landeshauptstadt Erfurt wird Treffpunkt für Fachexperten aus Industrie, Forschung und Politik sowie weiteren Akteuren zu Fragen der künftigen Entwicklungen und Lösungen für Erneuerbare Wärme sein. Zentrale Themen des Fachforums sind neben neuen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, verschiedene Lösungsansätze für die erneuerbare Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern, Quartieren sowie deren Einbindung in bestehende Nah- und Fernwärmeversorgung. 8 Nutzen Sie das Fachforum und tauschen Sie sich mit Experten aus, initiieren Sie neue Projekte, diskutieren Sie neue technische Entwicklungen oder stellen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen als Aussteller bei der begleitenden Fachausstellung vor. Melden Sie sich jetzt an! Mitglieder des vtw. erhalten den vergünstigten Eintrittspreis für Partner. Programm Teilnehmeranmeldung Ausstelleranmeldung gez. C. Victor Verbandsdirektorin : (0361) 3 40 10 - 2 19 : (0361) 3 40 10 - 2 33 mailto: [email protected] Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Verbandssitz: Regierungsstraße 58, 99084 Erfurt Vorstand: Constanze Victor, Jürgen Elfrich (WP) Registergericht: Erfurt VR 78
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