Sessionsvorschau NR 1503

Vorschau
Frühjahrssession 2015
Nationalrat
Kontakt:
Hans Koller, Generalsekretär strasseschweiz (031 329 80 80)
Frühjahrssession 2015 – Nationalrat
- 2/5 strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS
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Inhaltsverzeichnis
Frühjahrssession:
2. bis 20. März 2015
Nationalrat
(Nr.)
(Autor)
(Titel)____
14.036
Bundesratsgeschäft
Gütertransportgesetz. Totalrevision
(Stärkung des Bahngütertransports, diskriminierungsfreier Zugang
zu den Güterverkehrsanlagen, Verzicht auf einen Verlagerungsauftrag für den Gütertransport in der Fläche, Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit)
19. März 2015
14.3792
Mo. Zanetti
modifizieren
Einsätze von Blaulichtorganisationen. Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung
(Korrektur des im Zuge des Massnahmenpaketes Via sicura verschärften Strassenverkehrsgesetzes)
12. März 2015
14.3997
Po. KVF-NR
zustimmen
Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für
Elektroautos auf Nationalstrassen
(Prüfungsauftrag der Voraussetzungen für einen raschen Aufbau
eines Schnellladenetzes für Elektroautos entlang der Nationalstrassen)
12. März 2015
14.036
Bundesratsgeschäft
zustimmen
Gütertransportgesetz. Totalrevision
Vorhaben:
Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes sollen für den
Bahngütertransport mit neuen Instrumenten langfristig attraktive
Fahrrechte (Trassen) gesichert werden. Die Kantone und die Branche sollen besser in den Planungsprozess für den Gütertransport
einbezogen werden. Der Gütertransport auf der Schiene soll grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein, und die SBB soll von der gesetzlichen Pflicht entbunden werden, Güterverkehr als Kernaufgabe anzubieten. Auf ein Verlagerungsziel analog zum alpenquerenden Güterverkehr will der Bundesrat im Binnen- und Import/Exportverkehr verzichten. Die aktuellen Regelungen für den Strassengüterverkehr, wie
etwa das Sonntags- und Nachtfahrverbot und die Gewichtslimiten
von 40 bzw. 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
und deren Rückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten
Verkehrs, sollen beibehalten werden.
Ziel:
Der Gütertransport auf der Schiene soll gestärkt werden.
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Zuletzt bearbeitet 19.02.15
Frühjahrssession 2015 – Nationalrat
- 3/5 strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS
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Antrag BR:
(30.04.14) Der Bundesrat beantragt die Zustimmung zu den Entwürfen einer Totalrevision des Gütertransportgesetzes und eines Bundesbeschlusses über den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge des
Gütertransports auf der Schiene für die Jahre 2016-2019 im Betrag
von 210 Mio. Franken.
Antrag KVF-NR:
(07.10.14) Die Kommission hat sich im Wesentlichen den Anträgen
des Bundesrates angeschlossen. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den Antrag unterstützt, dass die Verpflichtung der SBB zur Erbringung von Dienstleistungen im Güterverkehr
gelockert wird (Art. 3 SBBG). Eine Minderheit möchte an dieser gesetzlichen Verpflichtung festhalten. Ebenfalls abgelehnt, mit 14 zu 4
Stimmen bei 7 Enthaltungen, hat die Kommission den Antrag, die
SBB Cargo herauszulösen und als Transportunternehmen zu verselbständigen. Eine Mehrheit der Kommission möchte, dass der
Bundesrat die Auslagerung seriös abklärt und dann dem Parlament
eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Die Kommission hat diesen
Auftrag an den Bundesrat in Form einer Motion mit 14 zu 9 Stimmen
bei 1 Enthaltung gutgeheissen.
Kommentar:
Die Vorlage des Bundesrats überzeugt nicht in allen Belangen.
strasseschweiz – Schweizerischer Strassenverkehrsverband FRS
unterstützt zwar die Absicht, die Rahmenbedingungen für ein effizientes Zusammenwirken aller Verkehrsträger zu setzen und den diskriminierungsfreien Zugang zu den Güterverkehrsanlagen zu ermöglichen. Wir begrüssen ebenso den ausdrücklichen Verzicht auf einen
Verlagerungsauftrag für den Gütertransport in der Fläche. Und
schliesslich unterstützen wir den Grundsatz, dass Angebote im Gütertransport auf der Schiene eigenwirtschaftlich sein müssen.
Hingegen bringen wir an der Revisionsvorlage zum Gütertransportgesetz die folgenden grundlegenden Vorbehalte an:
Einerseits stellen wir - angesichts der sich in Zukunft weiter verschärfenden Stauproblematik auf dem Strassennetz – eine Flexibilisierung
des Nachtfahrverbots für den Gütertransport auf der Strasse zur Diskussion. Damit könnte ein Beitrag zur Entlastung des Strassenverkehrs während der morgendlichen Hauptverkehrszeit geleistet werden.
Anderseits sehen wir in der vorgesehen Finanzhilfe des Bundes an
den Betrieb des Schienengüterverkehrs (Art. 9) eine unnötige Bevorzugung des Bahnangebotes. Damit wird der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit des Gütertransports auf der Schiene durchlöchert
und die bisherige Subventionspraxis mit all ihren unliebsamen Folgen
und Fehlentwicklungen fortgeschrieben. strasseschweiz ist der Ansicht, dass Betriebskosten vollumfänglich vom Verkehrsbenutzer oder
-besteller getragen werden müssen; dies nach dem Grundsatz „Wer
Verkehrsleistungen bestellt, der bezahlt“.
Schliesslich plädieren wir im Zusammenhang mit der Ausrichtung von
Investitionsbeiträgen an den Bau und die Erweiterung von KVUmschlagsanlagen und Anschlussgleisen (Art. 8) die konsequente
Umsetzung des Verursacherprinzips. Entsprechend sind Querfinanzierungen zwischen den Verkehrsträgern, namentlich aus der „Strassenkasse“, zu vermeiden.
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Zuletzt bearbeitet 19.02.15
Frühjahrssession 2015 – Nationalrat
- 4/5 strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS
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14.3792
Mo. Zanetti
Einsätze von Blaulichtorganisationen. Optimierung
der Strassenverkehrsgesetzgebung
Antrag:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, welche
die Bestimmungen über den Entzug von Ausweisen gemäss
Art. 16 ff. SVG sowie die Strafbarkeitsbestimmungen gemäss
Art. 100 SVG in folgendem Sinne ergänzt bzw. ändert:
Kann infolge besonderer Umstände, insbesondere aufgrund der Unvereinbarkeit des Einsatzes von Warnsignalen mit dem Zweck der
dringlichen Dienstfahrt Art. 100 Ziff. 4 SVG nicht eingehalten werden,
soll der Richter von der Bestrafung des Führers absehen oder die
Strafe angemessen mildern können.
Ebenso soll von einem Führerausweisentzug abgesehen werden
können und die Behörde soll insbesondere nicht an die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdauer des Führerausweisentzugs gebunden
sein.
Ziel:
Der Besonderheit der Arbeit der Blaulichtorganisationen besser
Rechnung tragen.
Antrag BR:
(19.11.14) Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er will
das Anliegen im Rahmen der Revision des Zollgesetzes aufnehmen
und dem Parlament eine entsprechende SVG-Änderung vorschlagen.
Beschluss SR:
(08.12.14) Der Ständerat heisst die Motion gut.
Antrag KVF-NR
(20.01.15) Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.
Kommentar:
strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt die
Motion zur Annahme. Das im Zuge des Massnahmenpaketes Via sicura verschärfte Strassenverkehrsgesetz muss überall dort korrigiert
werden, wo es zu untauglichen Lösungen geführt hat.
14.3997
Postulat KVF-NR
Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für
Elektroautos auf Nationalstrassen
Antrag:
Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen
zu prüfen, um den raschen Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektroautos entlang der Nationalstrassen zu ermöglichen. Hierbei sind
Standorte sowohl auf Raststätten als auch auf Rastplätzen zu prüfen.
Der Bundesrat definiert nach Rücksprache mit den entsprechend
massgebenden Verbänden die Mindestanforderungen an die Ladestationen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen.
Ziel:
Rasche Bereitstellung eines flächendeckenden Netzes von Schnellladestationen, um mit Elektrofahrzeugen weitere Distanzen überbrücken zu können.
Antrag BR:
(19.11.14) Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
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Zuletzt bearbeitet 19.02.15
Frühjahrssession 2015 – Nationalrat
- 5/5 strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS
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Kommentar:
strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt das
Postulat zur Annahme. Elektrofahrzeuge erfahren aktuell und in naher Zukunft eine zunehmende Bedeutung im Strassenverkehr. Selbst
wenn sich die maximale Reichweite von heute 160 km noch deutlich
verbessern wird, braucht es für einen reibungslosen Betrieb von
Elektrofahrzeugen Energiestationen zum Aufladen oder zum Wechseln der Batterien, so wie es für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb allenorts auf dem Strassennetz die Tankstellen gibt. Falls es
Hürden zu überwinden gilt, welche der raschen Bereitstellung eines
flächendeckenden Netzes von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entgegenstehen, so sollen diese raschmöglichst erkannt und
nach Möglichkeit beseitigt werden.
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Zuletzt bearbeitet 19.02.15