Präventionsgesetz: Im vierten Anlauf zu kurz gesprungen

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22. April 2015
Präventionsgesetz:
Im vierten Anlauf zu kurz gesprungen
Berlin. Das geplante Präventionsgesetz verfolgt die richtigen
Ziele, springt aber viel zu kurz. „Der Gesetzgeber definiert
Prävention richtig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, vergisst aber gleichzeitig, andere Akteure wie die Kommunen,
Länder oder die Private Krankenversicherung in die Pflicht zu
nehmen“, kritisiert Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender
des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung (22. April) im Gesundheitsausschuss
des Bundestags.
Dabei unterstützt die Gesundheitskasse die grundsätzliche
Stoßrichtung des Regierungsentwurfs, die Prävention in den
sogenannten Lebenswelten auszubauen. „Nur im Alltag
schafft man Voraussetzungen für einen gesunden Lebensstil
und faire Gesundheitschancen“, sagt Graalmann. Deshalb
richtet die AOK seit Jahren ihren Fokus auf Präventionsprojekte in KiTas, Schulen, Betrieben oder Stadtteilen (Settings).
Graalmann: „Hier investieren wir fast sechsmal so viel wie
die übrigen Kassenarten.“
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Die Regierungskoalition verfahre mit ihrem Gesetzentwurf an
vielen Stellen zentralistisch und bürokratisch. So sollen künftig Nationale Präventionsstrategien in Nationalen Präventionskonferenzen begleitet von Präventionsforen diskutiert
werden und über Rahmenempfehlungen an die Länderbehörden weitergegeben werden. Dabei dürfen alle mitreden –
neben den verschiedenen Sozialversicherungsträgern der
Bund, die Länder, Kommunen, Sozialpartner, Arbeitsagenturen, Jugendhilfe, Patienteninitiativen, fünf Ministerien etc.
Doch alle diese Akteure werden vom Gesetzgeber nicht in
die Pflicht genommen: „Zahlen sollen allein die gesetzlichen
Kranken- und Pflegekassen“, moniert der AOK-Chef. „Wer
aber mitreden will, muss auch Finanzierungsverantwortung
übernehmen.“
Zu diesem zentralistischen Ansatz im Gesetzentwurf passt
nach Ansicht der AOK, dass die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit jährlich 35 Millionen Euro alimentieren
soll. Graalmann: „Ganz abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken: Kassen brauchen keine Bundesbehörde zur
Unterstützung ihrer Präventionsangebote in Kitas, Schulen
und Betrieben. Das schafft nur Parallelstrukturen.“
Am Ende bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen
der Gesundheitskasse zurück. Statt den Kassen neue Handlungsspielräume einzuräumen, nimmt er ihnen bestehende:
So werden sie zu Bonusprogrammen verpflichtet, die breit
akzeptierte niedrigschwellige Aktivitäten, wie etwa in Sportvereinen, ebenso ausschließen wie die Berücksichtigung von
Zahnvorsorge und Impfungen. Graalmann: „Wir gehen davon
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aus, dass sich der Gesetzgeber von Nachbesserungen überzeugen lässt.“
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