PM 01.06.16: Änderungsantrag zum Morbi

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Änderungsantrag zum Morbi-RSA im Transplantationsregister-Gesetz:
AOK-Bundesverband
vermisst
1. Juni 2016
Pla-
nungssicherheit
Berlin. Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbands,
hat sich zu den rückwirkenden Anpassungen bei der Berechnung von Krankengeld- und AuslandsversichertenZuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kritisch geäußert. Problematisch seien
auch die geplanten unterjährigen Anpassungen, durch die
zusätzliche Unwägbarkeiten bei der Aufstellung von Haushaltsplänen entstünden. „Damit zementiert der Gesetzgeber
nicht nur die unberechtigte Rückwirkung bei den Krankengeld-
und
Auslandsversicherten-Zuweisungen,
sondern
schafft sich gleichzeitig die Möglichkeit, jederzeit rückwirkend
in den Finanzhaushalt der Kassen einzugreifen.“ Das sei
ordnungspolitisch fragwürdig und beeinträchtige die finanzielle Planungssicherheit der Krankenkassen, bemängelt Litsch
angesichts der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss.
Bislang müssen die Morbi-RSA-Berechnungsregeln für ein
Ausgleichsjahr bis zum 30. September des Vorjahres festgelegt werden. Damit kann eine Kasse einen verlässlichen
Haushalt aufstellen und die entsprechenden auch wettbewerblich relevanten Entscheidungen z.B. zur Höhe des ZuPRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 01.06.2016
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satzbeitrages oder zum Leistungsumfang treffen. Nun sollen
diese Festlegungen auch noch im laufenden Jahr erfolgen
können – und zwar ohne jegliche Begrenzung der Finanzwirkung. Litsch: „Besonders diese Regelung schafft große Unsicherheiten und birgt die Gefahr, neue Insolvenzrisiken in der
Gesetzlichen Krankenversicherung auszulösen. Der Bescheid über die Einnahmen ist keinen Pfifferling mehr wert,
wenn man damit rechnen muss, dass er rückwirkend geändert werden kann.“ Der Verbandschef plädiert dafür, die Änderung zu streichen.
Das Drängen nach schnellen Reparaturen am Morbi-RSA
hält Litsch generell für falsch. „Der Finanzausgleich schützt
die Versicherten wirksam vor der Risikoselektion von Krankenkassen. Bevor die Politik nun auf Einzelinteressen eingeht und Schnellschüsse fabriziert, sollte sie eine unabhängige Gesamtbewertung durchführen lassen, die alle Aspekte
gründlich unter die Lupe nimmt.“ Zunächst brauche man dafür eine valide und aktuelle Datenbasis. Nur so könne man
die Fülle von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des MorbiRSA durch unabhängige Sachverständige belastbar bewerten. „Die dafür notwendigen Daten liegen nur dem Bundesversicherungsamt in ausreichender Menge und Qualität vor“,
betont Litsch. Die inzwischen kursierenden Gefälligkeitsgutachten seien nicht hilfreich und bedienten lediglich die Interessen von einzelnen Kassen.
„Deshalb sagen wir seit geraumer Zeit, dass eine Gesamtevaluation des Wissenschaftlichen Beirats des BVAs der erste
Schritt sein muss, um hier zu einer Lösung zu kommen“, so
der Vorstandschef. Denn nur so könne man alle Konsequenzen der Vorschläge abschätzen, um dann sachgerecht darPRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 01.06.2016
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über zu diskutieren. „Falls sich dann herausstellt, dass es
Änderungsbedarf gibt, kann die Politik reflektiert zur Tat
schreiten.“
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
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