AOKs haben die Versorgung mit onkologischen Zubereitungen im

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AOKs haben die Versorgung mit onkologischen Zu-
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Juli 2016
PRESSESTELLE
AOK-Bundesverband
bereitungen im ambulanten Bereich ausgeschrieben
Berlin. Die AOKs Hessen, Nordost und Rheinland/Hamburg
haben die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren Anwendung bei Patienten erstmals europaweit gem. § 129 Abs. 5 SGB V ausgeschrieben. Mit der
Zytostatika-Ausschreibung nutzen die AOKs die vom Gesetzgeber vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten, um eine
qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung zu ermöglichen. Die Verträge werden im August 2016 starten und
haben eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung.
Nach offizieller Zuschlagserteilung werden ab dem 1. August
2016 die Gewinner der jeweiligen Gebietslose die Versorgung mit Zytostatika-Rezepturen exklusiv für die Vertragslaufzeit sicherstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer regionalen Versorgung wurden die Gebietslose so aufgeteilt, dass die Wege auch im Falle einer
medizinisch notwendigen ad-hoc-Belieferung kurz genug
sind. Das Versorgungsgebiet der AOKs in Hessen, Nordrhein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde für die Ausschreibung in 79 Gebietslose aufgePRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 04.07.2016
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teilt. Durch die exklusiven Verträge stärken die AOKs regionale Versorgungsstrukturen und schaffen Planungssicherheit
für die Apotheken vor Ort. Für Patienten ändert sich durch
neue Vertragsapotheken nichts am gewohnten Ablauf. Sie
werden auch in Zukunft qualitativ hochwertig versorgt.
Für niedergelassene Onkologen ergeben sich je nach Apotheke, die den Zuschlag erhalten hat, lediglich neue Bezugswege. Die Qualität der Zytostatika-Apotheken ist unverändert hochwertig. Die reibungslose und schnelle Belieferung der Praxen ist garantiert. Zugleich sichert die transparente Auftragsvergabe den wirtschaftlichen Umgang mit den
Beitragsgeldern der Versicherten.
Die Versorgungsabläufe werden zwischen den Vertragspartnern und der onkologischen Arztpraxis abgestimmt, um den
bestmöglichen Prozess zu etablieren. Beteiligte Apotheken
müssen den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung bei
Räumlichkeiten, Qualitätsmanagementsystemen, pharmazeutischem Personal etc. entsprechen. Zudem dürfen nur
Präparate verwendet werden, die auch in Deutschland zugelassen sind.
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Pressesprecher
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