Presseinformation PRESSESTELLE AOK-Bundesverband Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin E-MAIL [email protected] INTERNET www.aok-bv.de TELEFON 030 34646-2309 TELEFAX 030 34646-332309 AOKs haben die Versorgung mit onkologischen Zu- 4. Juli 2016 PRESSESTELLE AOK-Bundesverband bereitungen im ambulanten Bereich ausgeschrieben Berlin. Die AOKs Hessen, Nordost und Rheinland/Hamburg haben die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren Anwendung bei Patienten erstmals europaweit gem. § 129 Abs. 5 SGB V ausgeschrieben. Mit der Zytostatika-Ausschreibung nutzen die AOKs die vom Gesetzgeber vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten, um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung zu ermöglichen. Die Verträge werden im August 2016 starten und haben eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung. Nach offizieller Zuschlagserteilung werden ab dem 1. August 2016 die Gewinner der jeweiligen Gebietslose die Versorgung mit Zytostatika-Rezepturen exklusiv für die Vertragslaufzeit sicherstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer regionalen Versorgung wurden die Gebietslose so aufgeteilt, dass die Wege auch im Falle einer medizinisch notwendigen ad-hoc-Belieferung kurz genug sind. Das Versorgungsgebiet der AOKs in Hessen, Nordrhein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde für die Ausschreibung in 79 Gebietslose aufgePRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 04.07.2016 SEITE 1 VON 2 teilt. Durch die exklusiven Verträge stärken die AOKs regionale Versorgungsstrukturen und schaffen Planungssicherheit für die Apotheken vor Ort. Für Patienten ändert sich durch neue Vertragsapotheken nichts am gewohnten Ablauf. Sie werden auch in Zukunft qualitativ hochwertig versorgt. Für niedergelassene Onkologen ergeben sich je nach Apotheke, die den Zuschlag erhalten hat, lediglich neue Bezugswege. Die Qualität der Zytostatika-Apotheken ist unverändert hochwertig. Die reibungslose und schnelle Belieferung der Praxen ist garantiert. Zugleich sichert die transparente Auftragsvergabe den wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten. Die Versorgungsabläufe werden zwischen den Vertragspartnern und der onkologischen Arztpraxis abgestimmt, um den bestmöglichen Prozess zu etablieren. Beteiligte Apotheken müssen den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung bei Räumlichkeiten, Qualitätsmanagementsystemen, pharmazeutischem Personal etc. entsprechen. Zudem dürfen nur Präparate verwendet werden, die auch in Deutschland zugelassen sind. Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle: Dr. Kai Behrens Pressesprecher Tel. 030 34646-2309 E-Mail: [email protected] PRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 04.07.2016 SEITE 2 VON 2
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