AOK macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des

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AOK macht konkrete Vorschläge zur
21.
Oktober 2016AOK-Bundesverband
PRESSESTELLE
Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
Berlin. Der Streit um den Risikostrukturausgleich (RSA) hat
zuletzt deutlich an Schärfe gewonnen. Jetzt fordert die AOK
eine Versachlichung der Debatte und legt dazu ein Positionspapier vor. Demnach sind Änderungen am RSA nur dann
sinnvoll, wenn sie im Einklang mit dessen sozialpolitischen
Zielen stehen. Jeder Änderungsvorschlag zum RSA müsse
sich daran messen lassen, ob er die Zielgenauigkeit auf Versichertenebene erhöhe, die Risikoselektionsanreize zulasten
bestimmter Versichertengruppen weiter abbaue und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeitsanreize stärke. Mit diesen Prüfkriterien müsse jetzt eine Gesamtuntersuchung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamts (BVA)
auf vollständiger Datengrundlage starten.
Als Ad-hoc-Maßnahme fordert die AOK-Gemeinschaft die
Einführung von verbindlichen, bundeseinheitlichen Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung. Mit Blick auf die aktuellen Manipulationsvorwürfe sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Diese Ergänzung
der Datengrundlagen ist seit langem überfällig und zwingend
notwendig. Wir brauchen eine verlässliche Basis für die faire
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Verteilung der Mittel.“ Die qualitätsgesicherte Einhaltung dieser Richtlinien müsse gesetzlich sichergestellt und Verstöße
müssten sanktioniert werden.
Als weitere Sofortmaßnahme schlägt die AOK vor, die bestehende Begrenzung der im RSA berücksichtigten Krankheiten aufzuheben. Im Positionspapier heißt es dazu: „Durch
die heute bestehende Auswahl von nur 80 Krankheiten ist
die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA unnötigerweise beschränkt. Werden alle Krankheiten berücksichtigt, entfällt
auch der analytische und administrative Aufwand, der mit einer regelmäßigen Überprüfung der Auswahl von 80 Krankheiten verbunden ist. Zugleich ist davon auszugehen, dass
durch den Wegfall der Begrenzung auf 80 Krankheiten auch
die Unterscheidung in vermeintlich lukrative und nicht lukrative Diagnosen entfällt.“ Jens Martin Hoyer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dazu:
„Die unsägliche Debatte, ob der RSA besser schwere Akuterkrankungen oder die sogenannten Volkskrankheiten einbeziehen sollte, hätte auf einen Schlag ein Ende.“
Im Sinne einer kurzfristigen Reformperspektive sieht die
AOK-Gemeinschaft vor allem drei Prüfaufträge: Anknüpfend
an das aktuelle Wasem-Gutachten zur Weiterentwicklung der
Krankengeldzuweisungen sollten künftig sowohl die Krankheitslast als auch das Einkommen der Mitglieder im RSA
aufgegriffen werden. „Eine einseitige Berücksichtigung allein
des Einkommens oder der Morbidität ist nicht zielführend.“
Letzte Fragen zur Verwendung der Einkommensdaten und
der Abbildung der Krankengeld-Morbidität müssten noch geklärt werden. „Die Entwicklung eines gesonderten KrankenPRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 21.10.2016
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geld-Modells entfiele jedoch, wenn im Klassifikationsmodell
für den Morbi-RSA alle Krankheiten berücksichtigt würden.“
Auch die Weiterentwicklung der Zuweisungen für Auslandsversicherte erscheint nach Studienlage kurzfristig möglich.
Dazu müssten allerdings flächendeckend landesspezifische,
standardisierte Leistungsausgaben vorliegen und außerdem
die inländischen Ausgaben der Auslandsversicherten ermittelt werden. Kurzfristig muss aus AOK-Sicht zudem geprüft
werden, ob die Zielgenauigkeit des RSA nicht auch durch
sozio-ökonomische Merkmale verbessert werden kann. Internationale Erfahrungen und Ergebnisse der Gesundheitsökonomie legen dies nahe.
Neben Sofortmaßnahmen und kurzfristigen Anpassungsvorschlägen plädiert die AOK für die Beibehaltung einer kontinuierlichen, wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des
RSA. In der langfristigen Perspektive zeigten sich vor allem
zwei Diskussionsstränge: der angemessene Umgang mit
Hochkostenfällen sowie die Berücksichtigung von Regionaldimensionen. So sprächen innovative Ansätze aus dem Ausland für die Aufnahme eines Hochkostenmerkmals in die
RSA-Formel, wohingegen es aus AOK-Sicht für die Einführung einer Regionalkomponente keine guten Argumente gebe: „Deshalb besteht aus Sicht des AOK-Systems kein Anknüpfungspunkt für eine Regionalisierung.“
Mit Blick auf die RSA-Kritik anderer Einzelkassen oder Kassenverbände stellt Litsch fest: „Den Kritikern ist gemein, dass
sie allein auf die Optimierung der Zuweisungen für die eigene Kasse oder Kassenart schielen. Dafür nehmen sie in
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Kauf, nicht nur die Zielgenauigkeit des RSA zurückzudrehen,
sondern auch den RSA als Ganzes zu diskreditieren. Das ist
nicht nur ordnungspolitisch unzulänglich, sondern schadet
auch dem Vertrauen in die Grundfesten der gesetzlichen
Krankenversicherung. Daher sollten wir schnell wieder zu
einem konstruktiven Dialog zurückkehren.“
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: [email protected]
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