Neue Fördermöglichkeiten durch das Präventionsgesetz

Gesundheit macht stark
- Eine Facette des kindlichen
Wohlbefindens
Fachtagung des Deutschen
Kinderschutzbundes am 17. und 18.
April 2015
Präventive Maßnahmen fördern – aber wie
Neue Fördermöglichkeiten durch das
Präventionsgesetz
Essen
17./18. April 2015
Barbara Hofmann, Referatsleiterin Gesundheit/Lobying
Wir über uns
Fakten zum BKK-Landesverband NORDWEST
Juristischer Sitz
Essen
Hauptverwaltungen
Essen, Hamburg
Vorstand
Manfred Puppel
Verwaltungsrat
Michael Aust (Arbeitgebervertreter,
Bertelsmann BKK)
Ludger Hamers (Versichertenvertreter,
BKK vor Ort)
Anzahl der Mitgliedskassen
26
Anzahl der Versicherten
Ca. 2,5 Mio. in Hamburg, Nordrhein-Westfalen,
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Vertragsvolumen (KV)
Rd. 7,4 Mrd. Euro
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Wir über uns
26 Betriebskrankenkassen in NORDWEST
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Ausgaben 2013 der GKV (KJ 1) je Versicherten in
Euro
3,81
2,81
Gesamtleistungsausgaben: 2.643 €
0,78
0,42
Primärprävention
BGF
Setting
Gesamt
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Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und
Betrieblichen Gesundheitsförderung
Teilnahmequoten
Individualprävention
2% der
Versicherten
Leistungen
3,41 je
Versicherten
2.643 € je
Versicherten
Leistungsausgaben GKV
1,5 Mio.
Kursteilnahmen
183 Mio. € insgesamt
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Leistungen der Krankenkassen im Bereich der
außerbetrieblichen Lebenswelten/Setting
Leistungen
Leistungsausgaben GKV
0,42 € je
Versicherten
2.643 € je
Versicherten
Prozentsatz: 0,015 %
2,6 Mio. Menschen
erreicht
30 Mio. € insgesamt
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Früherkennungsuntersuchungen
Erwachsene (Check up 35):
23 % Frauen / 22 % Männer
Kinder und Jugendliche:
Inanspruchnahme U 1 bis U9 : 81 %
Inanspruchnahme U 10 und J 1: 33 %
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Entwicklung Kindergesundheit
Zivilisationskrankheiten


sind im Vormarsch
Übergewicht/Adipositas, Diabetes,
Herz-Kreislauferkrankungen
Gründe:

Mangelnde Bewegung, falsche Ernährung, zu viel Zucker…
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Präventionsgesetz – a never ending story?
•
1. Anlauf:
rot-grüner Gesetzentwurf aus 2005 (Diskontinuität)
•
2. Anlauf:
KoaV der Großen Koalition (2005) und Eckpunkte der Regierung (2007)
•
3. Anlauf:
schwarz-gelber Gesetzentwurf aus 2013 (Diskontinuität)
Kabinettsbeschluss:
17. Dezember 2014
1. Lesung:
20. März 2015
Anhörung:
22. April 2015
2./3. Lesung:
18./19. Juni 2015
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Ziele des Präv-G
Gesundheitsförderung und Prävention unter Einbezug
aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten
Krankenversicherung und der privaten PflegePflichtversicherung insbesondere in Lebenswelten
(auch Betriebe) zu stärken, die Leistungen der
Krankenkassen zur Früherkennung von
Krankheiten weiterzuentwickeln und das
Zusammenwirken von betrieblicher
Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz
verbessern
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Wesentliche Inhalte
 Prävention und GF wird Pflichtleistung in der Satzung
 KK sollen bei Leistungen zur verhaltensbezogenen
Prävention Präventionsempfehlungen der Ärzte (auch
Betriebsärzte) berücksichtigen
 § 25 SGB V, Ansprüche ab dem 18. Lebensjahr
(Wegfall der Altersgrenze),
 § 26 SGB V bis 18. Lebensjahr
 Neustrukturierung der Finanzierung
 Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen zur
Beratung und Vermittlung von Leistungen zur BGF
(Insbesondere KMU)
 Bonusregelungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
 Prävention durch Pflegekassen
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Ausgabenwert ab 2016
pro Versicherten und Jahr
7€
Richtwert
2€
Lebenswelten
2€
BGF
3€
Individualprävention
BZgA
0,50 €
= 35
Mio.€
Kasse
1,50 €
Nicht verausgabte
Mittel an GKV-SV,
der diese an LVe mit
regionalen
Koordinierungsstellen
weitergibt.
Pflegekassen: 0,30
€/Vers.= 21 Mio. €
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Nationale Präventionskonferenz
Fortschreibung
Entwicklung
Umsetzung
Nationale Präventionskonferenz
(§ 20e SGB V)
Nationale Präventionsstrategie
(§ 20d SGB V)
Rahmenempfehlungen
Ziele
Handlungsfelder
Zielgruppen
Präventionsbericht
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Landesrahmenvereinbarungen
zur Umsetzung der Nat. Präventionsstrategie
Krankenkassen
Pflegekassen
Akteure
im Land
Rentenversicher
ung
Unfallversicher
ung
Gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene
Zur Umsetzung der Aufgaben und Sicherung der Zusammenarbeit
(§ 20f SGB V)
Unter Beteiligung von
• Bundesagentur für Arbeit
• Kommunale Spitzenverbände
Können beitreten
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Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und
Präventionsempfehlungen(§ 26 SGB V neuE)
Paradigmenwechsel




Aufhebung der Altersgrenzen
Ausweitung der Früherkennung um Erfassung von gesundheitlichen Risiken
und Belastungen, insbesondere Risikofaktoren wie Adipositas, unausgewogene
Ernährung, Bewegungsmangel
Präventionsempfehlung des Arztes
Ärztliche Bescheinigung/Information der Krankenkasse
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Überprüfung des Impfstatus von Kindern und
Jugendlichen
 Eltern mit hohem und niedrigem Sozialstatus
lassen ihre Kinder tendenziell weniger impfen als
Eltern mit mittlerem Sozialstatus
Besonderes Problem: Auffrischungsimpfungen
Ausweitung von Masern aber auch TBC
Gröhe fordert die Vorlage eines Impfnachweises
in der Kita
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Aktuelle Settingprojekte des BKK LV NW
Lebenswelt Kindertagesstätte
Fit von Klein auf
Initiative der BKK
zur Förderung der
Kindergesundheit
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Aktuelle Settingprojekte des BKK LV NW
Lebenswelt Schule
Leben ohne Qualm
Eine Landesinitiative
gemeinsam mit Ministerien,
Krankenkassen, Ärzten,
Deutsche Krebshilfe, dem
Landttag
Bauchgefühl – Initiative zur
Prävention von Essstörungen
bei Jugendlichen,
durchgeführt an Schulen
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Aktuelle Settingprojekte des BKK LV NW
Lebenswelt Stadtteil/Kommune/Schule
Stadtteilprojekt
„Aufgeweckt“
Gemeinsames Projekt mit der
Kommune Rhein-Kreis Neuss
und einigen BKK, so auch die
e.on BKK, BKK LV NW
Sporthelfer
Gemeinsames Projekt
Schulministerium,Unfallkasse NRW , BKK LV NW
Landessportbund
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Wege zum Erfolg
Motivationsförderung
Krankenkassen/Ärzte aktive
Gesundheitsberater
Lebenswelten (außer Betrieb) kein
Wettbewerbsfeld
Investitionsbereitschaft von Betrieben für BGF/BGM
Investitionsförderung Krankenkassen (M-RSA)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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