Entscheidung im HzV-Schiedsverfahren mit den geschiedsten

Köln / Dortmund, 18.03.2015
Entscheidung im HzV-Schiedsverfahren mit den geschiedsten
Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen
AOK Rheinland/Hamburg (nur Nordrhein), AOK Nordwest (nur Westfalen-Lippe), IKK gesund
plus, EK (Barmer GEK, DAK Gesundheit, HEK, hkk, KKH), BKK (BKK EWE, BKK Henschel
Plus, BKK Mobil Oil, Novitas BKK) sowie Knappschaft-Bahn-See.
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass mit dem Schiedsspruch für alle o.a. Verträge
wesentliche Verbesserungen für die HzV in NRW erreicht wurden.
Dies sind die wesentlichen Entscheidungen der Schiedsperson:

Keine Abhängigkeit mehr von der Bereinigung: Ab dem 01.01.2015 ist die Höhe Ihrer HzVVergütung nicht mehr abhängig von der Bereinigung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung
und Krankenkasse. Die HzV-Abrechnung kann somit zeitnah erfolgen, wie in den HzVVerträgen zum Beispiel mit der TK und IKK classic auch.

Festlegung einer Obergrenze: Zur Ermittlung der Obergrenze wird die Anzahl der
eingeschriebenen HzV-Versicherten der Krankenkasse im jeweiligen Abrechnungsquartal mit
dem Betrag von 65,00 EUR multipliziert. Das Produkt ist die in diesem Quartal maximal zur
Verfügung stehende HzV-Vergütung für die HAUSÄRZTE insgesamt (Obergrenze). In Kürze
wird es zu diesem und anderen, den HzV-Vertrag betreffenden Themen ausführliche
Informationsveranstaltungen geben.

Wegfall der Refinanzierungsklausel: Eine Spitzabrechnung mit dem Risiko
Rückzahlungspflicht entfällt. Hierdurch bleibt das an Sie ausgezahlte Honorar sicher.

Neue Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2018: Alle HZV-Verträge haben eine neue Laufzeit bis
zum 31.12.2018 – dies bedeutet eine klare Perspektive für die HZV in NRW.
einer
Verbesserungen der Honoraranlage:

VERAH-Zuschlag: Dieser Zuschlag wurde neu aufgenommen. Beschäftigen Sie eine VERAH
in Ihrer Praxis, so erhalten Sie je vergüteter P3 einen Zuschlag in Höhe von 5,00 € pro Quartal.
Diese Vergütung erfolgt rückwirkend ab dem 01.01.2015. Für Palliativpatienten ist weiterhin die
Einzelleistung „Besuch durch VERAH“ abrechenbar.

Psychosomatik: Die Einzelleistungen (Ziffern 35100 und 35110) wurden in einen
Qualifikationszuschlag umgewandelt. Sofern Sie über die Qualifikation Psychosomatik verfügen
und uns diese gemeldet haben, so wird Ihnen automatisch je eingeschriebenem HzV-Patienten
ein Zuschlag in Höhe von 8,00 € je Versichertenteilnahmejahr vergütet. Diese Vergütung erfolgt
rückwirkend ab dem 01.01.2015.
Kundenservice
Edmund-Rumpler-Straße 2
51149 Köln
Telefon 02203-5756-1111
Telefax 02203-5756-1110
[email protected]

Ungeplanter eiliger Besuch/ verlängerte Sprechzeit: Die Höhe der jeweiligen Vergütung
bleibt unverändert. Die verlängerte Sprechzeit kann nun 2 x pro Quartal und Patient
abgerechnet werden. Der ungeplante eilige Besuch ist nun je Patient 3 x pro Quartal
abrechenbar. Bei Palliativpatienten können Sie diese Leistung sogar 1 x pro Tag und Patient
abrechnen.
Die ausstehenden Honorare der vergangenen Quartale 2014 erwarten wir in Kürze von allen
Krankenkassen, sodass mit der Abrechnung des ersten Quartals 2015 die neuen Regelungen des
gestern eingetroffenen Schiedsspruchs sofort greifen können und umgesetzt werden. Weitere
Informationen zu den HzV-Verträgen mit den geschiedsten Krankenkassen finden Sie in Kürze im
Internet
unter www.hausaerzte-nordrhein.de,
www.hausarzteverband-wl.de sowie unter
www.hausaerzteverband.de in der Rubrik Hausarztverträge.
Ihre Anfragen zu den HzV-Verträgen mit den geschiedsten Krankenkassen können Sie entweder
telefonisch unter 02203 / 57 56 11 11 oder per E-Mail an [email protected], an den
Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH richten.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre jahrelange Unterstützung und Teilnahme an den
geschiedsten Verträgen in Nordrhein-Westfalen. Nach vielen Jahren der Ungewissheit, wie es
um die Hausarztzentrierte Versorgung in NRW steht, haben wir nun Klarheit und
sachgerechte Honorare erreichen können. Ohne Ihre Teilnahme wäre dies nicht gelungen!
Mit kollegialen Grüßen
Dr. med. Dirk Mecking
Dr. med. Norbert Hartmann
1. Vorsitzender
Hausärzteverband Nordrhein e.V.
1. Vorsitzender
Hausärzteverband Westfalen-Lippe e.V.

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