FNL 26.03.2015 - ALFF - Sachsen

Antragsverfahren Frühjahr 2015
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Natura 2000-Ausgleich
ab 01.01.2016
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Antragsverfahren Herbst 2014
(Aus)-Zahlungsanträge
Verlängerungsanträge
Freiwillige Naturschutzleistungen
Natura 2000-Ausgleich
Terminübersichten
Elektronisches Antragsverfahren
0. Verfahrensstand
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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
wurde am 12.12.2014 von der KOM genehmigt
Richtlinien MSL, FNL liegen dem Landesrechnungshof
vor
Veröffentlichung ist geplant im Juni/Juli 2015
Richtlinie Natura 2000 und Richtlinie TGR noch im
Entwurf
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1. Antragsverfahren Herbst 2014
FNL
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Überzeichnungen FNL können abgedeckt werden
Hütehaltung (FN14) kann nicht abgedeckt werden,
da 4-fach überzeichnet
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
reines Landesprogramm mit Landesmitteln mit 65 T€/Jahr
nur je 23 % der beantragten Flächen 2015 und 2016,
Auswahl ganzer Schläge durch Antragsteller, ggf.
Einflussnahme der UNB
Antragsteller werden zeitnah angeschrieben
Antragstellung für 2016 nicht zugelassen
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1. Antragsverfahren Herbst 2014
MSL
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Ökologischer Landbau und Grünlandextensivierung
gut angenommen
unter den Zielsetzungen geblieben sind:
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Direktsaat- und Direktpflanzverfahren
Strukturelemente
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1. Antragsverfahren Herbst 2014
allgemein
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Dezember 2014: Teilnahmeschreiben
Bewilligungen erfolgen, wenn ST 1. Änderungsantrag
zum EPLR gestellt hat (geplant Mitte des Jahres)
Auszahlungen erfolgen dann im I. Quartal 2016
Kontrolle der Übernahme der Flächen aus dem
AUKM-NN in den NN2015
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2. (Aus)-Zahlungsanträge
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Termin: bis 15.05.2015
Altmaßnahmen der Erstantragsjahre 2010 bis 2013
(M13x, M142, M16x, M17x, M242, FNL)
Neumaßnahmen mit dem Erstantragsjahr 2015
Natura 2000 – Ausgleich (2014)
Öko-Umsteiger für den Zeitraum 01.07.-31.12.2014
für Öko-Umsteiger gelten die Flächen im NN2014!
Selbstanzeige bei Flächenabgängen!!!
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3. Verlängerungsanträge
Es werden keine Verlängerungsanträge (MSL, FNL) für
auslaufende Verpflichtungen mit dem Erstantragsjahr
2010 angeboten. Gleiches gilt für den Natura 2000 –
Ausgleich, der am 30.09.2015 endet.
Für diese Flächen können ab 01.01.2016 neue
Verpflichtungen eingegangen werden.
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
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Richtlinie liegt im Entwurf vor (Stand: 09.02.2015)
Neu- und Erweiterungsanträge
Ziel: keine parallelen Anträge innerhalb des FP
Antragsschluss 15.05.2015
Verpflichtungsbeginn 01.01.2016
Betriebsinhaber im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a
VO(EU) Nr. 1307/2013
andere Landbewirtschafter, die Flächen in SachsenAnhalt bewirtschaften und ihren Sitz in der EU haben
(auch ohne landwirtschaftlichen Betrieb)
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
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Flächen/Betrieb selbst bewirtschaften
Flächen müssen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt
liegen
Verpflichtungen dürfen nicht auf andere Weise
rechtlich vorgeschrieben sein (z.B. NSG-VO)
Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen
Abgabe bis 15.01. nach Ablauf des Jahres
Kleinbetragsgrenze: 500 EUR im gesamten
Verpflichtungszeitraum
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
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Erweiterungsanträge zur flächenmäßigen Erweiterung
früher eingegangenen Verpflichtungen (01.01.2015)
für die jeweilige Restlaufzeit der Maßnahme, wenn
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



dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die
Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist
die Restlaufzeit noch mind. zwei Jahre beträgt
die hinzukommende Fläche max. 50 % (1. Alt.) der
bestehenden Verpflichtung beträgt oder
nicht mehr als 3 ha (2. Alt.)
sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der
Zuwendungsvoraussetzungen beeinträchtigt
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
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Neuanträge mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2016
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
für neue Verpflichtungen
nach Ablauf der alten Verpflichtungen
bei Vergrößerung der Betriebsfläche oder der in die
Verpflichtung einbezogene Fläche von mehr als 3 ha oder 50
% der bisher geförderten Fläche
dabei müssen die Zuwendungsvoraussetzungen der neuen
Verpflichtung mindestens genauso strikt sein wie die der
ursprünglichen Verpflichtung (mind. gleiche Maßnahme)
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
Neu- und Erweiterungsanträge für:
1.
2.
3.
4.
5.
Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland
Dauergrünland: Erstmahd bis zum 15.06.
Dauergrünland: Erstmahd nach dem 15.07.
Dauergrünland: Beweidung mit Schafen, Ziegen
Dauergrünland: Beweidung mit Rindern
nicht mehr: Zuschlag für Hütehaltung
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4.1 Hamster fördernde
Bewirtschaftung von AL
neue FP-Nr. 6511
auf Ackerflächen mit einer
flächengewichteten
Bodenwertzahl von
mind. 80
AgroView
Auswahlinformation
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4.1 Hamster fördernde
Bewirtschaftung von AL
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
Anbau von bestimmten Kulturen (lt. Richtlinie)
Ernteverzicht auf Streifen von mind. 0,5 m durchgehend entlang des Feldrandes
Stoppelumbruch, sonstige Bodenbearbeitung und
Umbruch des nicht geernteten Streifens erst nach
dem 10.10. (bei Wintergerste nach dem 10.09.)
Ausbringen flüssiger organischer Dünger verboten
Bodenbearbeitung bis max. 35 cm Tiefe
Einsatz von Rodentiziden verboten
Bindung HA10 mit 287 Euro/ha
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4.2 Erstmahd bis 15.06. und
Zweitnutzung ab 01.09.
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
auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit
Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen
erste Nutzung als Mahd bis zum 15.06.
zweite Nutzung als Mahd oder Beweidung nach dem
01.09.
Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung
zur Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm
anschließender Abtransport des Mähgutes
bei Beweidung ggf. Nachmahd zur Weidepflege
Bindung FN10 mit 180 Euro/ha
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4.3 Erstmahd nach dem 15.07.
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
auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit
Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen
erste Nutzung als Mahd nach dem 15.07.
in den Landkreisen HZ und MSH kann regelmäßig
eine Mahd nach dem 15.06. zugelassen werden
Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung
zur Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm
anschließender Abtransport des Mähgutes
Beweidung nach der Erstmahd ist möglich
Bindung FN11 mit 300 Euro/ha
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4.4 Beweidung mit Schafen
und/oder Ziegen
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

auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit
Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen
Beweidung der geförderten Fläche mit Schafen
und/oder Ziegen
Einhaltung eines von der UNB festgelegten Weidemanagements
soweit erforderlich, ist jährlich eine Weidepflege
durchzuführen
Bindung FN12 mit 450 Euro/ha
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4.5 Beweidung mit Rindern


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
auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit
Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen
Beweidung der geförderten Fläche mit Rindern
mit begründender Stellungnahme der UNB auch
andere Tierarten, insbesondere Robustpferde möglich
Einhaltung eines von der UNB festgelegten Weidemanagements
grundsätzlich ist jährlich eine Weidepflege durchzuführen mit Ausnahme der Dauerstandweide
Bindung FN13 mit 450 Euro/ha
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen
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


FNL sind einzelflächenbezogene Verpflichtungen
Abgabe des Formblatts für Verpflichtungen bei UNB
bis 15.04.2015; außerdem Kopie bzw. Ausdruck des
ELER-FN, GIS-Flächenskizzen (NEU: kann mit
AgroView als Shape-Datei ausgelagert werden)
Bestätigung der UNB ist Fördervoraussetzung
UNB kann zusätzliche Maßnahmen in Verpflichtung
aufnehmen (z.B. Staffelmahd, Mahd von innen nach
außen, Beweidungsmanagement bei Zweitnutzung),
die dann auch verpflichtungsrelevant sind
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4. Freiwillige
Naturschutzleistungen



Bewilligungsbehörde kann in fast allen Fällen auf der
Grundlage einer Stellungnahme der UNB Ausnahmen
von den Bewirtschaftungsvorgaben zulassen
FNL-Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf
Greening-Verpflichtungen
FNL-Hamster: bei gleichzeitiger Nutzung als ÖVF wird
im jeweiligen Jahr aus HA10 die HA11 (112 Euro/ha)
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5. Natura 2000 - Ausgleich
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

alte Förderung endet am 30.09.2015
Richtlinie liegt im Entwurf vor (Stand: 02.03.2015)
Bezugszeitraum 01.01. bis 31.12. = Kalenderjahr
Erschwernisausgleich wird integriert
für Flächen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt
Betriebsinhaber im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a
VO(EU) Nr. 1307/2013
Kleinbetragsgrenze 500 Euro
Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen
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5. Natura 2000 - Ausgleich
nur für Dauergrünland in Feldblöcken, die vollständig in der Natura
2000-Gebiets-Kulisse oder in einem NSG liegen (AgroView)
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5. Natura 2000 - Ausgleich
nur noch Ausgleich von Düngebeschränkungen:
„Für die geförderte Dauergrünlandfläche müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen
hinsichtlich der Düngung aufgrund von Schutzgebietsverordnungen oder
Einzelanordnungen der zuständigen Naturschutzbehörden vorliegen...
Ausgleichsfähige Bewirtschaftungsbeschränkungen liegen bei Verbot oder
Einschränkung der Stickstoffdüngung vor. Die Einschränkung der Stickstoffdüngung
kann sowohl in einer Begrenzung der zulässigen Menge Stickstoff je Hektar als auch
in einer Beschränkung auf festen Wirtschaftsdünger bei gleichzeitigem Verbot der
mineralischen Stickstoffdüngung bestehen.“
für Grünland, abhängig vom Viehbesatz im Betrieb:
„Der Natura 2000-Ausgleich wird je Hektar geförderter Dauergrünlandfläche in
Abhängigkeit von dem betrieblichen Durchschnittsbesatz an Raufutter fressenden
Großvieheinheiten je Hektar Dauergrünland gewährt.“
mehr als 1,5 RGV/ha DGL
bis 1,5 RGV/ha DGL
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5. Natura 2000 - Ausgleich
Höhe der Zuwendung

bei mehr als 1,5 RGV/ ha Dauergrünland



(NA10) Verbot der Düngung:
(NA11) Einschränkung der Düngung:
200 Euro/ha
175 Euro/ha
bis einschließlich 1,5 RGV/ha Dauergrünland


(NA12) Verbot der Düngung:
(NA13) Einschränkung der Düngung:
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130 Euro/ha
130 Euro/ha
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5. Natura 2000 - Ausgleich




Formblatt für Bewirtschaftungsbeschränkungen zur
UNB bis 15.04.2015; außerdem Kopie bzw. Ausdruck
des ELER-FN, GIS-Flächenskizzen (NEU: kann mit
AgroView als Shape-Datei ausgelagert werden)
Beginn des einjährigen Bezugszeitraums: 01.01.2016
Auszahlungsantrag 15.05.2016
bei mehr als 1,5 RGV/ha (NA10, NA11) Nachweis des
durchschnittlichen gesamtbetrieblichen Tierbesatzes
mittels Durchschnittstierbestandsverzeichnis bis
15.01.2017
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6. Terminübersicht
ab 27.03.2015
Programm, Antragsdaten und Formulare online verfügbar:
www.elaisa.sachsen-anhalt.de
bis 15.04.2015
FNL, Natura 2000: Abgabe Formblatt für
Verpflichtungen/Beschränkungen bei UNB
bis 15.05.2015
Abgabe der Auszahlungsanträge 2014/2015 und 2015,
Abgabe der Neu- und Erweiterungsanträge ab 01.01.2016
bis 15.07.2015
(ab 01.07.)
MSL (Altanträge): Erklärung, Durchschnittstierbestand
bis 30.09.2015
MSL (Altanträge): Anzeige Flächen Zwischenfruchtanbau
2015/2016 incl. Anlage
bis 15.10.2015
(ab 01.10.)
FNL, Natura 2000 (Altanträge): Erklärung, Weidetagebuch,
schlagbezogene Aufzeichnungen
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6. Terminübersicht
bis 01.11.2015
Mulchsaat (Erstanträge 2011): Anzeige Flächen für
Herbstmulch 2015/2016 incl. Anlage
01.01.2016
Beginn des Verpflichtungszeitraumes für AUKM 2016 und
Natura 2000
bis 15.01.2016
(ab 01.01.)
FNL, MSL (Anträge 2015): Erklärung, Weidetagebuch,
schlagbezogene Aufzeichnungen, Durchschnittstierbestand
bis 15.03.2016
Mulchsaat (Erstanträge 2011): Anzeige Flächen für
Frühjahrsmulch 2015/2016 incl. Anlage
bis 15.05.2016
Abgabe der Auszahlungsanträge 2015/2016 und 2016,
Abgabe der Neu- und Erweiterungsanträge ab 01.01.2017
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6. Terminübersicht
Auszahlungstermine
Maßnahme
Verpflichtungszeitraum
Auszahlung (Plan)
MSL, FNL (KJ)
01.01.2014 – 31.12.2014
April 2015
MSL, FNL (Rest)
01.07.2014 – 31.12.2014
August 2015
Öko-Umsteiger
01.07.2014 – 31.12.2014
Oktober 2015
MSL – Altmaßnahmen
01.07.2014 – 30.06.2015
Oktober 2015
FNL – Altmaßnahmen
01.10.2014 – 30.09.2015
November 2015
Erschwernisausgleich
01.10.2014 – 30.09.2015
November 2015
Natura 2000
01.10.2014 – 30.09.2015
Dezember 2015
AGZ
01.01.2015 – 31.12.2015
Dezember 2015
MSL, FNL Neumaßnahmen
01.01.2015 – 31.12.2015
März 2016
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7. Elektronischer Agrarantrag
Dokumentenbaum
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29
7. Elektronischer Agrarantrag
Weidetagebuch
überarbeitet – Nutzungen untereinander
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7. Elektronischer Agrarantrag
Weidetagebuch
als Excel-Datei
unter:
programmübergreifende
Dokumente
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7. Elektronischer Agrarantrag
Flächendokumente


ACHTUNG!
Grundlage für die (Aus)-Zahlungsanträge
ist der Nutzungsnachweis (NN) 2015
Grundlage für die Förderanträge 2016 ist
der ELER-Flächennachweis (ELER-FN),
ehemals AUKM-NN, der die Verhältnisse
2016 wiederspiegeln soll
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7. Elektronischer Agrarantrag
Förderantrag 2016

Fläche ist bereits im NN2015 enthalten:




neue Bindung 01.01.2016
Nutzcode für Nutzung 2016
noch geltende alte Bindungen nicht löschen!
bei Änderungen von Größe/Nutzung ab 2016
ist Teilung erforderlich (Bindungsreinheit)
Flächen werden nach dem Speichern in
den ELER-FN übernommen
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7. Elektronischer Agrarantrag
Förderantrag 2016

Fläche ist nicht im NN2015 enthalten (z.B.
weil Nutzungsrecht erst ab 2016):



ausschließlich manuelle Erfassung aller
Angaben im ELER-FN
keine GIS-Skizzen erforderlich
keine Fehlerprüfungen hinterlegt, deshalb auf
Schreibfehler achten!
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7. Elektronischer Agrarantrag
Förderantrag 2016

bindungsabhängige
Exportfunktion zur
Auslagerung der
GIS-Skizzen für die
UNB nutzen
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Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen
ENDE
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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