Antragsverfahren Frühjahr 2015 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Natura 2000-Ausgleich ab 01.01.2016 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Antragsverfahren Herbst 2014 (Aus)-Zahlungsanträge Verlängerungsanträge Freiwillige Naturschutzleistungen Natura 2000-Ausgleich Terminübersichten Elektronisches Antragsverfahren 0. Verfahrensstand Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum wurde am 12.12.2014 von der KOM genehmigt Richtlinien MSL, FNL liegen dem Landesrechnungshof vor Veröffentlichung ist geplant im Juni/Juli 2015 Richtlinie Natura 2000 und Richtlinie TGR noch im Entwurf Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 2 1. Antragsverfahren Herbst 2014 FNL Überzeichnungen FNL können abgedeckt werden Hütehaltung (FN14) kann nicht abgedeckt werden, da 4-fach überzeichnet reines Landesprogramm mit Landesmitteln mit 65 T€/Jahr nur je 23 % der beantragten Flächen 2015 und 2016, Auswahl ganzer Schläge durch Antragsteller, ggf. Einflussnahme der UNB Antragsteller werden zeitnah angeschrieben Antragstellung für 2016 nicht zugelassen Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 3 1. Antragsverfahren Herbst 2014 MSL Ökologischer Landbau und Grünlandextensivierung gut angenommen unter den Zielsetzungen geblieben sind: Direktsaat- und Direktpflanzverfahren Strukturelemente Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 4 1. Antragsverfahren Herbst 2014 allgemein Dezember 2014: Teilnahmeschreiben Bewilligungen erfolgen, wenn ST 1. Änderungsantrag zum EPLR gestellt hat (geplant Mitte des Jahres) Auszahlungen erfolgen dann im I. Quartal 2016 Kontrolle der Übernahme der Flächen aus dem AUKM-NN in den NN2015 Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 5 2. (Aus)-Zahlungsanträge Termin: bis 15.05.2015 Altmaßnahmen der Erstantragsjahre 2010 bis 2013 (M13x, M142, M16x, M17x, M242, FNL) Neumaßnahmen mit dem Erstantragsjahr 2015 Natura 2000 – Ausgleich (2014) Öko-Umsteiger für den Zeitraum 01.07.-31.12.2014 für Öko-Umsteiger gelten die Flächen im NN2014! Selbstanzeige bei Flächenabgängen!!! Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 6 3. Verlängerungsanträge Es werden keine Verlängerungsanträge (MSL, FNL) für auslaufende Verpflichtungen mit dem Erstantragsjahr 2010 angeboten. Gleiches gilt für den Natura 2000 – Ausgleich, der am 30.09.2015 endet. Für diese Flächen können ab 01.01.2016 neue Verpflichtungen eingegangen werden. Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 7 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Richtlinie liegt im Entwurf vor (Stand: 09.02.2015) Neu- und Erweiterungsanträge Ziel: keine parallelen Anträge innerhalb des FP Antragsschluss 15.05.2015 Verpflichtungsbeginn 01.01.2016 Betriebsinhaber im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a VO(EU) Nr. 1307/2013 andere Landbewirtschafter, die Flächen in SachsenAnhalt bewirtschaften und ihren Sitz in der EU haben (auch ohne landwirtschaftlichen Betrieb) Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 8 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Flächen/Betrieb selbst bewirtschaften Flächen müssen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt liegen Verpflichtungen dürfen nicht auf andere Weise rechtlich vorgeschrieben sein (z.B. NSG-VO) Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen Abgabe bis 15.01. nach Ablauf des Jahres Kleinbetragsgrenze: 500 EUR im gesamten Verpflichtungszeitraum Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 9 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Erweiterungsanträge zur flächenmäßigen Erweiterung früher eingegangenen Verpflichtungen (01.01.2015) für die jeweilige Restlaufzeit der Maßnahme, wenn dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist die Restlaufzeit noch mind. zwei Jahre beträgt die hinzukommende Fläche max. 50 % (1. Alt.) der bestehenden Verpflichtung beträgt oder nicht mehr als 3 ha (2. Alt.) sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen beeinträchtigt Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 10 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Neuanträge mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2016 für neue Verpflichtungen nach Ablauf der alten Verpflichtungen bei Vergrößerung der Betriebsfläche oder der in die Verpflichtung einbezogene Fläche von mehr als 3 ha oder 50 % der bisher geförderten Fläche dabei müssen die Zuwendungsvoraussetzungen der neuen Verpflichtung mindestens genauso strikt sein wie die der ursprünglichen Verpflichtung (mind. gleiche Maßnahme) Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 11 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Neu- und Erweiterungsanträge für: 1. 2. 3. 4. 5. Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland Dauergrünland: Erstmahd bis zum 15.06. Dauergrünland: Erstmahd nach dem 15.07. Dauergrünland: Beweidung mit Schafen, Ziegen Dauergrünland: Beweidung mit Rindern nicht mehr: Zuschlag für Hütehaltung Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 12 4.1 Hamster fördernde Bewirtschaftung von AL neue FP-Nr. 6511 auf Ackerflächen mit einer flächengewichteten Bodenwertzahl von mind. 80 AgroView Auswahlinformation Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 13 4.1 Hamster fördernde Bewirtschaftung von AL Anbau von bestimmten Kulturen (lt. Richtlinie) Ernteverzicht auf Streifen von mind. 0,5 m durchgehend entlang des Feldrandes Stoppelumbruch, sonstige Bodenbearbeitung und Umbruch des nicht geernteten Streifens erst nach dem 10.10. (bei Wintergerste nach dem 10.09.) Ausbringen flüssiger organischer Dünger verboten Bodenbearbeitung bis max. 35 cm Tiefe Einsatz von Rodentiziden verboten Bindung HA10 mit 287 Euro/ha Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 14 4.2 Erstmahd bis 15.06. und Zweitnutzung ab 01.09. auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen erste Nutzung als Mahd bis zum 15.06. zweite Nutzung als Mahd oder Beweidung nach dem 01.09. Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung zur Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm anschließender Abtransport des Mähgutes bei Beweidung ggf. Nachmahd zur Weidepflege Bindung FN10 mit 180 Euro/ha Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 15 4.3 Erstmahd nach dem 15.07. auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen erste Nutzung als Mahd nach dem 15.07. in den Landkreisen HZ und MSH kann regelmäßig eine Mahd nach dem 15.06. zugelassen werden Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung zur Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm anschließender Abtransport des Mähgutes Beweidung nach der Erstmahd ist möglich Bindung FN11 mit 300 Euro/ha Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 16 4.4 Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen Beweidung der geförderten Fläche mit Schafen und/oder Ziegen Einhaltung eines von der UNB festgelegten Weidemanagements soweit erforderlich, ist jährlich eine Weidepflege durchzuführen Bindung FN12 mit 450 Euro/ha Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 17 4.5 Beweidung mit Rindern auf Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten mit Lebensraumtypen… oder in geschützten Biotopen Beweidung der geförderten Fläche mit Rindern mit begründender Stellungnahme der UNB auch andere Tierarten, insbesondere Robustpferde möglich Einhaltung eines von der UNB festgelegten Weidemanagements grundsätzlich ist jährlich eine Weidepflege durchzuführen mit Ausnahme der Dauerstandweide Bindung FN13 mit 450 Euro/ha Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 18 4. Freiwillige Naturschutzleistungen FNL sind einzelflächenbezogene Verpflichtungen Abgabe des Formblatts für Verpflichtungen bei UNB bis 15.04.2015; außerdem Kopie bzw. Ausdruck des ELER-FN, GIS-Flächenskizzen (NEU: kann mit AgroView als Shape-Datei ausgelagert werden) Bestätigung der UNB ist Fördervoraussetzung UNB kann zusätzliche Maßnahmen in Verpflichtung aufnehmen (z.B. Staffelmahd, Mahd von innen nach außen, Beweidungsmanagement bei Zweitnutzung), die dann auch verpflichtungsrelevant sind Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 19 4. Freiwillige Naturschutzleistungen Bewilligungsbehörde kann in fast allen Fällen auf der Grundlage einer Stellungnahme der UNB Ausnahmen von den Bewirtschaftungsvorgaben zulassen FNL-Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf Greening-Verpflichtungen FNL-Hamster: bei gleichzeitiger Nutzung als ÖVF wird im jeweiligen Jahr aus HA10 die HA11 (112 Euro/ha) Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 20 5. Natura 2000 - Ausgleich alte Förderung endet am 30.09.2015 Richtlinie liegt im Entwurf vor (Stand: 02.03.2015) Bezugszeitraum 01.01. bis 31.12. = Kalenderjahr Erschwernisausgleich wird integriert für Flächen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt Betriebsinhaber im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a VO(EU) Nr. 1307/2013 Kleinbetragsgrenze 500 Euro Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 21 5. Natura 2000 - Ausgleich nur für Dauergrünland in Feldblöcken, die vollständig in der Natura 2000-Gebiets-Kulisse oder in einem NSG liegen (AgroView) Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 22 5. Natura 2000 - Ausgleich nur noch Ausgleich von Düngebeschränkungen: „Für die geförderte Dauergrünlandfläche müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung aufgrund von Schutzgebietsverordnungen oder Einzelanordnungen der zuständigen Naturschutzbehörden vorliegen... Ausgleichsfähige Bewirtschaftungsbeschränkungen liegen bei Verbot oder Einschränkung der Stickstoffdüngung vor. Die Einschränkung der Stickstoffdüngung kann sowohl in einer Begrenzung der zulässigen Menge Stickstoff je Hektar als auch in einer Beschränkung auf festen Wirtschaftsdünger bei gleichzeitigem Verbot der mineralischen Stickstoffdüngung bestehen.“ für Grünland, abhängig vom Viehbesatz im Betrieb: „Der Natura 2000-Ausgleich wird je Hektar geförderter Dauergrünlandfläche in Abhängigkeit von dem betrieblichen Durchschnittsbesatz an Raufutter fressenden Großvieheinheiten je Hektar Dauergrünland gewährt.“ mehr als 1,5 RGV/ha DGL bis 1,5 RGV/ha DGL Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 23 5. Natura 2000 - Ausgleich Höhe der Zuwendung bei mehr als 1,5 RGV/ ha Dauergrünland (NA10) Verbot der Düngung: (NA11) Einschränkung der Düngung: 200 Euro/ha 175 Euro/ha bis einschließlich 1,5 RGV/ha Dauergrünland (NA12) Verbot der Düngung: (NA13) Einschränkung der Düngung: Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 130 Euro/ha 130 Euro/ha 24 5. Natura 2000 - Ausgleich Formblatt für Bewirtschaftungsbeschränkungen zur UNB bis 15.04.2015; außerdem Kopie bzw. Ausdruck des ELER-FN, GIS-Flächenskizzen (NEU: kann mit AgroView als Shape-Datei ausgelagert werden) Beginn des einjährigen Bezugszeitraums: 01.01.2016 Auszahlungsantrag 15.05.2016 bei mehr als 1,5 RGV/ha (NA10, NA11) Nachweis des durchschnittlichen gesamtbetrieblichen Tierbesatzes mittels Durchschnittstierbestandsverzeichnis bis 15.01.2017 Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 25 6. Terminübersicht ab 27.03.2015 Programm, Antragsdaten und Formulare online verfügbar: www.elaisa.sachsen-anhalt.de bis 15.04.2015 FNL, Natura 2000: Abgabe Formblatt für Verpflichtungen/Beschränkungen bei UNB bis 15.05.2015 Abgabe der Auszahlungsanträge 2014/2015 und 2015, Abgabe der Neu- und Erweiterungsanträge ab 01.01.2016 bis 15.07.2015 (ab 01.07.) MSL (Altanträge): Erklärung, Durchschnittstierbestand bis 30.09.2015 MSL (Altanträge): Anzeige Flächen Zwischenfruchtanbau 2015/2016 incl. Anlage bis 15.10.2015 (ab 01.10.) FNL, Natura 2000 (Altanträge): Erklärung, Weidetagebuch, schlagbezogene Aufzeichnungen Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 26 6. Terminübersicht bis 01.11.2015 Mulchsaat (Erstanträge 2011): Anzeige Flächen für Herbstmulch 2015/2016 incl. Anlage 01.01.2016 Beginn des Verpflichtungszeitraumes für AUKM 2016 und Natura 2000 bis 15.01.2016 (ab 01.01.) FNL, MSL (Anträge 2015): Erklärung, Weidetagebuch, schlagbezogene Aufzeichnungen, Durchschnittstierbestand bis 15.03.2016 Mulchsaat (Erstanträge 2011): Anzeige Flächen für Frühjahrsmulch 2015/2016 incl. Anlage bis 15.05.2016 Abgabe der Auszahlungsanträge 2015/2016 und 2016, Abgabe der Neu- und Erweiterungsanträge ab 01.01.2017 Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 27 6. Terminübersicht Auszahlungstermine Maßnahme Verpflichtungszeitraum Auszahlung (Plan) MSL, FNL (KJ) 01.01.2014 – 31.12.2014 April 2015 MSL, FNL (Rest) 01.07.2014 – 31.12.2014 August 2015 Öko-Umsteiger 01.07.2014 – 31.12.2014 Oktober 2015 MSL – Altmaßnahmen 01.07.2014 – 30.06.2015 Oktober 2015 FNL – Altmaßnahmen 01.10.2014 – 30.09.2015 November 2015 Erschwernisausgleich 01.10.2014 – 30.09.2015 November 2015 Natura 2000 01.10.2014 – 30.09.2015 Dezember 2015 AGZ 01.01.2015 – 31.12.2015 Dezember 2015 MSL, FNL Neumaßnahmen 01.01.2015 – 31.12.2015 März 2016 Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 28 7. Elektronischer Agrarantrag Dokumentenbaum Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 29 7. Elektronischer Agrarantrag Weidetagebuch überarbeitet – Nutzungen untereinander Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 30 7. Elektronischer Agrarantrag Weidetagebuch als Excel-Datei unter: programmübergreifende Dokumente Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 31 7. Elektronischer Agrarantrag Flächendokumente ACHTUNG! Grundlage für die (Aus)-Zahlungsanträge ist der Nutzungsnachweis (NN) 2015 Grundlage für die Förderanträge 2016 ist der ELER-Flächennachweis (ELER-FN), ehemals AUKM-NN, der die Verhältnisse 2016 wiederspiegeln soll Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 32 7. Elektronischer Agrarantrag Förderantrag 2016 Fläche ist bereits im NN2015 enthalten: neue Bindung 01.01.2016 Nutzcode für Nutzung 2016 noch geltende alte Bindungen nicht löschen! bei Änderungen von Größe/Nutzung ab 2016 ist Teilung erforderlich (Bindungsreinheit) Flächen werden nach dem Speichern in den ELER-FN übernommen Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 33 7. Elektronischer Agrarantrag Förderantrag 2016 Fläche ist nicht im NN2015 enthalten (z.B. weil Nutzungsrecht erst ab 2016): ausschließlich manuelle Erfassung aller Angaben im ELER-FN keine GIS-Skizzen erforderlich keine Fehlerprüfungen hinterlegt, deshalb auf Schreibfehler achten! Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 34 7. Elektronischer Agrarantrag Förderantrag 2016 bindungsabhängige Exportfunktion zur Auslagerung der GIS-Skizzen für die UNB nutzen Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 35 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ENDE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Informationsveranstaltung ALFF Mitte, Halberstadt am 26.03.2015 36
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