2 Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Beantragung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen Ein Stück Geschichte…. 2 Bisherige ZA haben am 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verloren! ALFF Altmark 2 Grundsätzliches 2 • Basisprämienregelung wird in D weiterhin auf regionaler Ebene, d.h. auf Ebene der Bundesländer, angewandt (2015 – 2018) • 2015 haben alle ZA einer Region einen einheitlichen Wert • 2017 – 2019: schrittweise Angleichung des ZA-Wertes zwischen den Regionen • ab 2019: Basisprämie wird in Deutschland einheitlich angewandt ALFF Altmark 3 Wie kommt der Landwirt zum ZA? 2 Der „Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen“ für die Basisprämie ist gemeinsam mit dem Sammelantrag einmalig bis zum 15. Mai 2015 zu stellen. • Spätere Antragstellung möglich (2016, …): Fälle, die die Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve begründen Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände ALFF Altmark 4 Anzahl der ZA in 2015 2 • Anzahl zuzuweisender ZA je AS: Umfang der beihilfefähigen Flächen, die dem Landwirt zum Stichtag 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen • Voraussetzung: AS ist „aktiver Landwirt“ und Bewirtschafter der Flächen • Voraussetzungen Fläche: mind. 1 ha beihilfefähige Fläche ganzjährig beihilfefähig Ausnahme: Fälle höherer Gewalt/außergewöhnliche Umstände Mindestparzellengröße (ST 0,3 ha) beachten • Bruchteile von ZA sind zulässig - Bsp. 52,3 ha beihilfefähiger Fläche begründen 52 ZA und 0,3 ZA Bruchteilsanspruch ALFF Altmark 5 Erstzuweisung 2015: Herkunft der ZA 2 • Regionale Obergrenze (Regelfall) • „Löwenanteil“ aller ZA – betrifft den Großteil der AS (Normalfälle, betriebliche Veränderungen, Erst-AS…. usw.) • Nationale Reserve (bis zu 3 % der nat. Obergrenze) - Junglandwirte - Neueinsteiger, (die landwirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen) - Antragstelller, denen infolge höherer Gewalt oder außer- gewöhnlicher Umstände nach anderen Vorschriften keine ZA zugewiesen werden können ALFF Altmark 6 Wer ist für ZA aus der regionalen Obergrenze antragsberechtigt? 2 Betriebsinhaber: natürliche bzw. juristische Personen a) die in 2013 Betriebsprämie beantragt haben und vor Kürzung/Ausschlüssen zum Empfang der DZ berechtigt waren b) Erstantragssteller in 2014, die 2014 ZA aus der nationalen Reserve erhalten haben c) Antragssteller, die landw. Tätigkeit mit Stichtag 15. Mai 2013 nachweisen, ohne je ZA besessen oder gepachtet zu haben (z.B. Beitragsbescheid BG, Rechnungen, HIT-Meldung, Buchführung) ALFF Altmark 7 Berücksichtigung betrieblicher Veränderungen bei ZA aus regionaler Obergrenze 2 Zuweisung von ZA können Betriebsinhaber auch in folgenden Fällen beantragen: Dies gilt für Zeitraum nach dem 15. Mai 2013! • Betriebs-/Betriebsteilübernahme durch Erbfall bzw. vorweggenommene Erbfolge • durch Zusammenschlüsse entstandene Betriebe • durch Auf- und Abspaltung entstandene Betriebe • Änderung der Bezeichnung (Name des BI oder der Firma) • Änderung des Rechtsstatus (solange BI den neuen Betrieb leitet) ALFF Altmark 8 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? 2 Junglandwirte – Für alle Rechtsformen geltend! Betriebsinhaber/Antragsteller, • die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben • die im Antragsjahr nicht älter als 40 Jahre sind/werden • die sich in 2015 erstmals als Betriebsleiter niederlassen oder während der 5 Jahre vor erstmaliger Beantragung der Basisprämie sich als Betriebsleiter niedergelassen haben ALFF Altmark 9 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? 2 Junglandwirte – Juristische Person/Vereinigung natürlicher Personen (GbR) • faktische Voraussetzungen wie bei natürlichen Personen • zusätzlich muss die Kontrollfunktion im Antragsjahr und in den Folgejahren nachgewiesen werden! Der JLW übt als Betriebsleiter die wirksame und langfristige Kontrolle des Betriebsinhabers in Bezug auf die Entscheidungen zu Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken aus. • Betriebsführung durch mehrere natürliche Personen: Alleinige oder gemeinschaftliche Kontrolle mit den anderen Landwirten • „gemeinschaftliche Kontrolle“: beteiligte Nicht-JLW können keine Entscheidung gegen den JLW durchsetzen • unabhängig von der Rechtsform muss der JLW immer Geschäftsführer sein • Niederlassung: Zeitpunkt der ersten Kontrollaufnahme durch den JLW ALFF Altmark 10 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? 2 Neueinsteiger Betriebsinhaber, • die eine landw. Tätigkeit ab dem 01.01.2013 aufgenommen haben • die 5 Jahre vor Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit keinen landwirtschaftlicher Betrieb in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung bewirtschaftet haben • die bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Kontrolle einer juristischen Person inne hatten, welche eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt • Antragstellung bis spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die landw. Tätigkeit aufgenommen wurde Neueinsteiger bzw. JLW: BI kann nur einmal ZA aus der nationalen Reserve beantragen! ALFF Altmark 11 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? 2 Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände Betriebsinhaber, • die aufgrund Krankheit/längerer Berufsunfähigkeit nicht in der Lage sind, fristgerecht einen Antrag auf Zuweisung von ZA zu stellen • deren bisher genutzte Flächen am 15.05.2015 nicht zur Verfügung stehen (weitere vergleichbare schwerwiegende, den Anbauumfang beeinträchtigende Ereignisse) • die aufgrund einer öffentlichen Infrastrukturmaßnahme vorübergehend ihre Flächen nicht landwirtschaftlich nutzen können (z.B. Deichbau, etc.) • Fläche muss im NN2015 angegeben werden, Beantragung und Erstzuweisung von ZA dann im Jahr der ersten Nutzung möglich ALFF Altmark 12 Übertragung des Rechts zum Erhalt von ZA 2 • Verkauf/Verpachtung/endgültige Übertragung: Recht zum Erhalt von ZA kann an einen oder mehrere BI übertragen werden Voraussetzungen: Vorlage privatrechtlicher Pacht-/Kaufvertrag Übertragungsklausel im Vertrag Stichtag Vertragsunterzeichnung 14. Mai 2015 übertragende BI muss in 2015 zumindest zeitweise aktiver Landwirt sein • Übertragung von Teilen des Betriebs: abgebender BI kann selbst noch Zuweisung von ZA beantragen, solange er hinreichende Teile behält ALFF Altmark 13 Übertragung von ZA 2 • Jederzeit mit und ohne Fläche möglich • Befristet (z.B. Pacht) oder unbefristet (z.B. Kauf) • Voraussetzung: Übertragung darf ausschließlich an aktive Betriebsinhaber erfolgen! • Ausnahme: Erbfall/vorweggenommene Erbfolge • Befristet übertragene ZA: Rückübertragung gilt nicht als Übertragung im o.g. Sinne – Übernehmer muss kein aktiver BI sein • Nutzung und Handel von ZA nur innerhalb einer Region statthaft • Bruchteilbildung und Bruchteilübertragung sind möglich ALFF Altmark 14 Rückfluss in die Nationale Reserve 2 • Möglichkeit der rotierenden Aktivierung besteht nicht mehr • ZA-Einzug: Summe der ZA, die in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht aktiviert wurden • Ausnahme: Fälle höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände • Rangfolge des Einzugs in die nationale Reserve: Eigene ZA des Betriebsinhabers haben Vorrang vor gepachteten ZA! ALFF Altmark 15 2 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 27.03.2015 ALFF Altmark 18
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