Erstes Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein

Nr. 25/ Mai 2015
F2014
Erstes Inklusionsstärkungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Mit dem Kabinettsentwurf für ein „Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in
Nordrhein-Westfalen/Inklusionsstärkungsgesetz“
vom 28.10.2014 nimmt das Land eine Vorreiterrolle
ein. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in
Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Mit der Zielformulierung zeigt die Landesregierung deutlich, dass
sie mit dem Inklusionsstärkungsgesetz die Förderung und Stärkung inklusiver Lebensverhältnisse in
Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankern will. Damit verbunden sind zahlreiche Änderungen in verschiedenen Gesetzen, die für Menschen mit Behinderung
 die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
 eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung,
 die Wahrnehmung von Behinderung als Bestandteil gesellschaftlicher Vielfalt und
 den Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung sichern sollen.
Dieses Vorhaben ist rundherum zu begrüßen. Mit
dem Inklusionsstärkungsgesetz werden dringend
erforderliche Überprüfungen bestehender Gesetze
und daraus folgend Anpassungs-, Ergänzungs- und
Änderungsmaßnahmen durchgeführt, die sich aus
der UN-BRK bereits seit fast sechs Jahren ergeben.
Gesetzesänderungen sind vorgesehen im Behindertengleichstellungsgesetz, im Landesausführungsgesetz zum SGB XII, im Kinderbildungsgesetz, im
Schulgesetz NRW, im Landeswahl- und Kommunalwahlgesetz, in der Kommunikationshilfeverordnung und in der Verordnung über barrierefrei Dokumente.
Die Landesregierung hat Vereine, Verbände und
Institutionen zur Stellungnahme aufgefordert. Bethel.regional ist dieser Aufforderung nachgekommen. In der Stellungnahme hat Bethel.regional den
Entwurf grundsätzlich sehr positiv aufgenommen,
weist aber gleichzeitig darauf hin, dass einige Änderungen nicht weitgehend genug sind und Diskriminierungen gänzlich übersehen wurden.
An verschiedenen Stellen hat Bethel.regional darauf
hingewiesen, dass sich das Gesetz insbesondere bei
Begriffsdefinitionen an den Wortlaut der UN-BRK
halten soll. Das verhindert Divergenzen zwischen
Landes- und Bundesgesetz und bietet Sicherheit bei
Bethel.regional
digital
Zahl des Monats
7.470.739,48
Im Jahr 2014 sind in unseren Einrichtungen und
Diensten insgesamt 3.294.499,29 € Spenden für
Personal- und Sachkosten eingesetzt worden.
Darüber hinaus wurden 4.176.240,19€ für längerfristige Investitionen verwendet. Dies ergibt
insgesamt einen Betrag von 7.470.739,48 €.
der Rechtsanwendung. In diesem Zusammenhang
ist beispielsweise auch im Behindertengleichstellungsgesetz bei der Definition des Begriffs der Behinderung auf wortgleiche Formulierung zu achten.
Bei allen Änderungen ist aus Sicht von Bethel.regional darauf zu achten, dass die Vielfalt von
Menschen mit Behinderung im Blick behalten wird.
Ansonsten droht weiterhin die Ausgrenzung und
Diskriminierung von einzelnen Gruppen innerhalb
der Gruppe der Menschen mit Behinderung.
Zweites Inklusionsstärkungsgesetz NRW?
Nach diesem hoffnungsvollen Auftakt ist Bethel.regional gespannt auf das Inklusionsstärkungsgesetz Nummer zwei. Erwartungen und Anforderungen, die aus Sicht von Bethel.regional in einem
Folgegesetz aufgenommen werden müssten, werden wir der Landesregierung zukommen lassen.
Ulrike Häcker, Stabsstelle Qualitätsentwicklung
Stark durch Beteiligung
Unter diesem Motto fand Ende März erstmals eine
Regionalkonferenz der Region Bielefeld-Nord mit
Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus
15 Nutzerinnen- und Nutzerbeiräte statt. Eingeladen waren darüber hinaus Beiräte und Mitarbeitende aus dem Wertkreis Gütersloh, die über ihre Praxis der Beteiligung informierten.
Zur Beteiligung von Klientinnen und Klienten hat
Bethel.regional in seinem Leitbild formuliert: „Wir
unterstützen Klientinnen und Klienten bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens als Bürgerinnen und Bürger engagieren uns für eine Gesellschaft, die allen Teilhabe an Ressourcen, Verantwortungsübernahme und Gestaltungsmöglichkeiten für das Gemeinwesen ermöglicht“ und „Wir
wollen Menschen gut unterstützen. Deshalb beteiligen wir diejenigen, die uns beauftragen, an der
kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer fachlichen Standards.“
Bethel.regional
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F2014
digital
Ziel der Veranstaltung war es, auf der Ebene der
Bereichs- und Regionalleitungen in den direkten
Austausch mit Beiratsvertretern einzutreten und
gemeinsam nach Verbesserung von Beteiligungsmöglichkeiten zu suchen und Formen zur Regelbeteiligung der Beiräte an Dienstbesprechungen und
Regionalkonferenzen zu entwickeln. Wesentlicher
Bestandteil der Veranstaltung war ein durch Bildung und Beratung Bethel (Heinz-Jürgen Uffmann)
vorbereitetes Quiz zu Inhalten des neuen
GEPA/WTG (NRW). In sechs Gruppen „kämpften“
die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer um
den Tagessieg.
Der Blick über den Zaun in den Wertkreis Gütersloh
vermittelte eine neue Perspektive und Anregungen
für die weitere Bearbeitung des Themas. Ausgewählte Anregungen zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten sollen in der Praxis erprobt
werden. Einvernehmen bestand bei allen Beteiligten
darüber, eine solche Veranstaltung im nächsten
Jahr zu wiederholen.
Region Bielefeld-Nord, JS
Altersteilzeit 2016
Im Jahr 2014 haben 16 Personen einen Vertrag zur
Altersteilzeit abgeschlossen. Hierfür wurde im Stiftungsbereich Bethel.regional ein Budget von insgesamt 757.000 € bereitgestellt.
Das Verfahren für 2015 ist noch in vollem Gange.
Die Anträge hierfür mussten bereits im letzten Jahr
gestellt werden. Bisher haben bereits zehn Personen einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben. Aufgrund der strukturbedingten Reduzierung von Plätzen in den Bielefelder Regionen werden im Jahr
2015 im Einvernehmen mit der MAV und dem
Sprecherausschuss Kolleginnen und Kollegen aus
diesen Bereichen bevorzugt berücksichtigt.
In den nächsten Wochen wird bereits der Personenkreis, der die Voraussetzungen für Altersteilzeit
im Jahr 2016 erfüllt, umfänglich informiert. Dazu
werden ca. 100 Personen angeschrieben. Rund ein
Viertel stellt in der Regel nach reichlicher Prüfung
einen Antrag.
Wer Altersteilzeit nach der in Bethel geltenden
Dienstvereinbarung in Anspruch nehmen möchte,
muss zum frühestmöglichen Rentenbeginn aus dem
Unternehmen ausscheiden. Dies hat immer auch
Rentenkürzungen zur Folge. Ein zweiter finanzieller
Aspekt, ist die Gehaltseinbuße von ca. 20 % wäh-
rend der aktiven Phase der Altersteilzeit. Allerdings
stellt der Arbeitgeber erhebliche Mittel zur Unterstützung und zum Ausgleich finanzieller Belastungen zur Verfügung (2014 durchschnittlich ca.
47.000 € je ATZ-Maßnahme).
Den Text der bis 31.12.2017 gültigen Dienstvereinbarung finden Sie im Intranet unter: „Informatio-
nen für Mitarbeitende – Personal- und Bildungsarbeit – Informationssystem Personalwirtschaft
(AMMMa) – Personalwesen – 13 Tarif- und Arbeitsrecht, Dienstvereinbarungen – Dienstvereinbarungen – DV Altersteilzeit Stand 11_2010 (25.04.13)“.
Bundesteilhabegesetz darf
nicht scheitern
Anlässlich der abschließenden Konsultation im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum
geplanten Bundesteilhabegesetz fordern Behindertenverbände, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände spürbare Fortschritte für
Menschen mit Behinderungen. Seit Monaten berät
das Bundesministerium gemeinsam mit den Verbänden, aber auch Kommunen, Ländern, Rehaträgern u. a. mögliche Regelungen für die von der
Koalition vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles
2016 soll das Gesetz verabschiedet werden. Inzwischen wächst die Sorge, ob der Gesetzgebungsprozess auch tatsächlich abgeschlossen wird
und die Teilhabechancen behinderter Menschen
verbessert werden. Hauptkritikpunkt ist die bisher
unklare Finanzierung des Reformvorhabens. Denn
die geplante Entlastung der Kommunen um 5
Milliarden Euro ist nun nicht mehr an die Reform
gebunden. (s. „digital“ Nr. 23 März 2015).
Deshalb warnen die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Fachverbände
für Menschen mit Behinderungen (Die Fachver-
Nr. 25/ Mai 2015
F2014
bände) davor, das für behinderte Menschen so
wichtige Gesetzesvorhaben nicht im Sinne der
Teilhabe behinderter Menschen abzuschließen.
Der Vorsitzende des DBR-Sprecherrates Ilja Seifert
hob hervor: „Reale Teilhabeermöglichung gibt es
nicht zum Nulltarif. Es geht um den Ausgleich
behinderungsbedingter Nachteile, um eine Investition in Menschenrechte."
Bethel.regional
digital
chern die Komplexität von Technik beleuchten und
hinterfragen. Es besteht für interessierte Personen
die Möglichkeit, sich an Forschungsprozessen zu
beteiligen und somit für einen aktiven Abbau von
Barrieren beizutragen.
„Menschen mit Behinderung müssen sich darauf
verlassen können, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Daneben ist die Umsetzung der UN-BRK sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten überfällig – das Bundesteilhabegesetz
als wichtigstes Vorhaben für Menschen mit Behinderung muss die große Koalition mit aller Kraft
verfolgen.“ so Michael Conty, Vertreter der Fachverbände in der Arbeitsgruppe des Ministeriums.
Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats
PIKSL Labor in Bielefeld eröffnet
Ende April wurde das im Rahmen der KogniHomeForschungswerkstatt entstandene PIKSL Labor in
Bielefeld offiziell eröffnet. PIKSL steht für Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für ein
selbstbestimmtes Leben. Das PIKSL Labor ist ein
offener Treffpunkt. Dort können Menschen mit und
ohne Behinderungen zusammenkommen, um moderne Kommunikations- und Informationstechnologien kennenzulernen, voneinander zu lernen und
gemeinsam Ideen mit digitalen Medien zu gewinnen und bei Problemen Lösungen zu erarbeiten, im
Internet zu recherchieren, eine E-Mail zu schreiben
oder andere Angebote des Internets zu nutzen.
Neben diesem offenen Treff gibt es einzelne spezielle Angebote, wie eine Einführung in den PC, in
Office-Programme oder in die Nutzung des Internets.
Seit Januar 2015 wurden die Räumlichkeiten an der
Gadderbaumer Straße 29 umgebaut und mit einem
hellen, modernen Raumkonzept umgestaltet. Die
zehn mobilen und höhenverstellbaren Arbeitstische
mit Computern lassen sich je nach Bedarf unterschiedlich anordnen.
Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Projekt „KogniHome“ – Claudia Brinkmann, Lilia
Petker und Arne Scholz – stehen als Ansprechpartner/-innen bereit und unterstützen gern bei der
Nutzung der IT-Ausstattung. Das PIKSL-Team möchte gemeinsam mit seinen Besucherinnen und Besu-
Die PIKSL-Idee wurde 2011 von der IGL (In der Gemeinde leben gGmbH) und den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Düsseldorf
gemeinsam umgesetzt. Das PIKSL Labor Düsseldorf
hat in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte bearbeitet, Menschen mit Behinderungen und
Einschränkungen dabei zu unterstützen, an der
digitalen Welt teilzuhaben und moderne Kommunikationsmedien zu nutzen. Hierfür wurde das Projekt
mittlerweile mehrfach ausgezeichnet.
Kontakt:
[email protected], [email protected]
Weitere Information finden Sie im Internet unter
www.kognihome.de und www.piksl.net.
Inklusionspreis NRW
Erstmals hat Sozialminister Guntram Schneider den
mit insgesamt 30.000Euro dotierten Inklusionspreis
NRW ausgelobt. Bewerben können sich Vereine,
Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen,
freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten und
Schulklassen, die die Umsetzung der Inklusion im
Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen können. Insgesamt gibt es sechs Kategorien
wie z. B. Arbeit und Qualifizierung, zu denen Projekte eingereicht werden können. Einsendeschluss
ist der 15.05.2015. Teilnahmebedingungen finden
Sie unter www.lebenmitbehinderungen.nrw.de