Nr. 25/ Mai 2015 F2014 Erstes Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen Mit dem Kabinettsentwurf für ein „Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen/Inklusionsstärkungsgesetz“ vom 28.10.2014 nimmt das Land eine Vorreiterrolle ein. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Mit der Zielformulierung zeigt die Landesregierung deutlich, dass sie mit dem Inklusionsstärkungsgesetz die Förderung und Stärkung inklusiver Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankern will. Damit verbunden sind zahlreiche Änderungen in verschiedenen Gesetzen, die für Menschen mit Behinderung die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung, die Wahrnehmung von Behinderung als Bestandteil gesellschaftlicher Vielfalt und den Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung sichern sollen. Dieses Vorhaben ist rundherum zu begrüßen. Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz werden dringend erforderliche Überprüfungen bestehender Gesetze und daraus folgend Anpassungs-, Ergänzungs- und Änderungsmaßnahmen durchgeführt, die sich aus der UN-BRK bereits seit fast sechs Jahren ergeben. Gesetzesänderungen sind vorgesehen im Behindertengleichstellungsgesetz, im Landesausführungsgesetz zum SGB XII, im Kinderbildungsgesetz, im Schulgesetz NRW, im Landeswahl- und Kommunalwahlgesetz, in der Kommunikationshilfeverordnung und in der Verordnung über barrierefrei Dokumente. Die Landesregierung hat Vereine, Verbände und Institutionen zur Stellungnahme aufgefordert. Bethel.regional ist dieser Aufforderung nachgekommen. In der Stellungnahme hat Bethel.regional den Entwurf grundsätzlich sehr positiv aufgenommen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass einige Änderungen nicht weitgehend genug sind und Diskriminierungen gänzlich übersehen wurden. An verschiedenen Stellen hat Bethel.regional darauf hingewiesen, dass sich das Gesetz insbesondere bei Begriffsdefinitionen an den Wortlaut der UN-BRK halten soll. Das verhindert Divergenzen zwischen Landes- und Bundesgesetz und bietet Sicherheit bei Bethel.regional digital Zahl des Monats 7.470.739,48 Im Jahr 2014 sind in unseren Einrichtungen und Diensten insgesamt 3.294.499,29 € Spenden für Personal- und Sachkosten eingesetzt worden. Darüber hinaus wurden 4.176.240,19€ für längerfristige Investitionen verwendet. Dies ergibt insgesamt einen Betrag von 7.470.739,48 €. der Rechtsanwendung. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auch im Behindertengleichstellungsgesetz bei der Definition des Begriffs der Behinderung auf wortgleiche Formulierung zu achten. Bei allen Änderungen ist aus Sicht von Bethel.regional darauf zu achten, dass die Vielfalt von Menschen mit Behinderung im Blick behalten wird. Ansonsten droht weiterhin die Ausgrenzung und Diskriminierung von einzelnen Gruppen innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderung. Zweites Inklusionsstärkungsgesetz NRW? Nach diesem hoffnungsvollen Auftakt ist Bethel.regional gespannt auf das Inklusionsstärkungsgesetz Nummer zwei. Erwartungen und Anforderungen, die aus Sicht von Bethel.regional in einem Folgegesetz aufgenommen werden müssten, werden wir der Landesregierung zukommen lassen. Ulrike Häcker, Stabsstelle Qualitätsentwicklung Stark durch Beteiligung Unter diesem Motto fand Ende März erstmals eine Regionalkonferenz der Region Bielefeld-Nord mit Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus 15 Nutzerinnen- und Nutzerbeiräte statt. Eingeladen waren darüber hinaus Beiräte und Mitarbeitende aus dem Wertkreis Gütersloh, die über ihre Praxis der Beteiligung informierten. Zur Beteiligung von Klientinnen und Klienten hat Bethel.regional in seinem Leitbild formuliert: „Wir unterstützen Klientinnen und Klienten bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens als Bürgerinnen und Bürger engagieren uns für eine Gesellschaft, die allen Teilhabe an Ressourcen, Verantwortungsübernahme und Gestaltungsmöglichkeiten für das Gemeinwesen ermöglicht“ und „Wir wollen Menschen gut unterstützen. Deshalb beteiligen wir diejenigen, die uns beauftragen, an der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer fachlichen Standards.“ Bethel.regional Nr. 25/ Mai 2015 F2014 digital Ziel der Veranstaltung war es, auf der Ebene der Bereichs- und Regionalleitungen in den direkten Austausch mit Beiratsvertretern einzutreten und gemeinsam nach Verbesserung von Beteiligungsmöglichkeiten zu suchen und Formen zur Regelbeteiligung der Beiräte an Dienstbesprechungen und Regionalkonferenzen zu entwickeln. Wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung war ein durch Bildung und Beratung Bethel (Heinz-Jürgen Uffmann) vorbereitetes Quiz zu Inhalten des neuen GEPA/WTG (NRW). In sechs Gruppen „kämpften“ die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer um den Tagessieg. Der Blick über den Zaun in den Wertkreis Gütersloh vermittelte eine neue Perspektive und Anregungen für die weitere Bearbeitung des Themas. Ausgewählte Anregungen zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten sollen in der Praxis erprobt werden. Einvernehmen bestand bei allen Beteiligten darüber, eine solche Veranstaltung im nächsten Jahr zu wiederholen. Region Bielefeld-Nord, JS Altersteilzeit 2016 Im Jahr 2014 haben 16 Personen einen Vertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen. Hierfür wurde im Stiftungsbereich Bethel.regional ein Budget von insgesamt 757.000 € bereitgestellt. Das Verfahren für 2015 ist noch in vollem Gange. Die Anträge hierfür mussten bereits im letzten Jahr gestellt werden. Bisher haben bereits zehn Personen einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben. Aufgrund der strukturbedingten Reduzierung von Plätzen in den Bielefelder Regionen werden im Jahr 2015 im Einvernehmen mit der MAV und dem Sprecherausschuss Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen bevorzugt berücksichtigt. In den nächsten Wochen wird bereits der Personenkreis, der die Voraussetzungen für Altersteilzeit im Jahr 2016 erfüllt, umfänglich informiert. Dazu werden ca. 100 Personen angeschrieben. Rund ein Viertel stellt in der Regel nach reichlicher Prüfung einen Antrag. Wer Altersteilzeit nach der in Bethel geltenden Dienstvereinbarung in Anspruch nehmen möchte, muss zum frühestmöglichen Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheiden. Dies hat immer auch Rentenkürzungen zur Folge. Ein zweiter finanzieller Aspekt, ist die Gehaltseinbuße von ca. 20 % wäh- rend der aktiven Phase der Altersteilzeit. Allerdings stellt der Arbeitgeber erhebliche Mittel zur Unterstützung und zum Ausgleich finanzieller Belastungen zur Verfügung (2014 durchschnittlich ca. 47.000 € je ATZ-Maßnahme). Den Text der bis 31.12.2017 gültigen Dienstvereinbarung finden Sie im Intranet unter: „Informatio- nen für Mitarbeitende – Personal- und Bildungsarbeit – Informationssystem Personalwirtschaft (AMMMa) – Personalwesen – 13 Tarif- und Arbeitsrecht, Dienstvereinbarungen – Dienstvereinbarungen – DV Altersteilzeit Stand 11_2010 (25.04.13)“. Bundesteilhabegesetz darf nicht scheitern Anlässlich der abschließenden Konsultation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum geplanten Bundesteilhabegesetz fordern Behindertenverbände, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderungen. Seit Monaten berät das Bundesministerium gemeinsam mit den Verbänden, aber auch Kommunen, Ländern, Rehaträgern u. a. mögliche Regelungen für die von der Koalition vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden. Inzwischen wächst die Sorge, ob der Gesetzgebungsprozess auch tatsächlich abgeschlossen wird und die Teilhabechancen behinderter Menschen verbessert werden. Hauptkritikpunkt ist die bisher unklare Finanzierung des Reformvorhabens. Denn die geplante Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ist nun nicht mehr an die Reform gebunden. (s. „digital“ Nr. 23 März 2015). Deshalb warnen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen (Die Fachver- Nr. 25/ Mai 2015 F2014 bände) davor, das für behinderte Menschen so wichtige Gesetzesvorhaben nicht im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen abzuschließen. Der Vorsitzende des DBR-Sprecherrates Ilja Seifert hob hervor: „Reale Teilhabeermöglichung gibt es nicht zum Nulltarif. Es geht um den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, um eine Investition in Menschenrechte." Bethel.regional digital chern die Komplexität von Technik beleuchten und hinterfragen. Es besteht für interessierte Personen die Möglichkeit, sich an Forschungsprozessen zu beteiligen und somit für einen aktiven Abbau von Barrieren beizutragen. „Menschen mit Behinderung müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Daneben ist die Umsetzung der UN-BRK sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten überfällig – das Bundesteilhabegesetz als wichtigstes Vorhaben für Menschen mit Behinderung muss die große Koalition mit aller Kraft verfolgen.“ so Michael Conty, Vertreter der Fachverbände in der Arbeitsgruppe des Ministeriums. Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats PIKSL Labor in Bielefeld eröffnet Ende April wurde das im Rahmen der KogniHomeForschungswerkstatt entstandene PIKSL Labor in Bielefeld offiziell eröffnet. PIKSL steht für Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für ein selbstbestimmtes Leben. Das PIKSL Labor ist ein offener Treffpunkt. Dort können Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenkommen, um moderne Kommunikations- und Informationstechnologien kennenzulernen, voneinander zu lernen und gemeinsam Ideen mit digitalen Medien zu gewinnen und bei Problemen Lösungen zu erarbeiten, im Internet zu recherchieren, eine E-Mail zu schreiben oder andere Angebote des Internets zu nutzen. Neben diesem offenen Treff gibt es einzelne spezielle Angebote, wie eine Einführung in den PC, in Office-Programme oder in die Nutzung des Internets. Seit Januar 2015 wurden die Räumlichkeiten an der Gadderbaumer Straße 29 umgebaut und mit einem hellen, modernen Raumkonzept umgestaltet. Die zehn mobilen und höhenverstellbaren Arbeitstische mit Computern lassen sich je nach Bedarf unterschiedlich anordnen. Drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Projekt „KogniHome“ – Claudia Brinkmann, Lilia Petker und Arne Scholz – stehen als Ansprechpartner/-innen bereit und unterstützen gern bei der Nutzung der IT-Ausstattung. Das PIKSL-Team möchte gemeinsam mit seinen Besucherinnen und Besu- Die PIKSL-Idee wurde 2011 von der IGL (In der Gemeinde leben gGmbH) und den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Düsseldorf gemeinsam umgesetzt. Das PIKSL Labor Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte bearbeitet, Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen dabei zu unterstützen, an der digitalen Welt teilzuhaben und moderne Kommunikationsmedien zu nutzen. Hierfür wurde das Projekt mittlerweile mehrfach ausgezeichnet. Kontakt: [email protected], [email protected] Weitere Information finden Sie im Internet unter www.kognihome.de und www.piksl.net. Inklusionspreis NRW Erstmals hat Sozialminister Guntram Schneider den mit insgesamt 30.000Euro dotierten Inklusionspreis NRW ausgelobt. Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen, die die Umsetzung der Inklusion im Bewusstsein der Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen können. Insgesamt gibt es sechs Kategorien wie z. B. Arbeit und Qualifizierung, zu denen Projekte eingereicht werden können. Einsendeschluss ist der 15.05.2015. Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.lebenmitbehinderungen.nrw.de
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