Das Bundesteilhabegesetz aus Sicht der BVWR

Das neue Bundesteilhabegesetz
aus Sicht der BVWR
Fachvortrag von John Barth und Martin Kisseberth auf der
Werkstättenmesse in Nürnberg 2015
Das neue Bundesteilhabegesetz
Forderungen der Bundesvereinigung
der Landesarbeitsgemeinschaften
der Werkstatträte e.V. (BVWR e.V.)
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Worum geht es?
Der Bund und die Länder wollen bis 2017 ein
neues Gesetz verabschieden, das
Bundesteilhabegesetz.
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Worum geht es?
Dafür wurde ein Arbeitskreis gebildet.
In dem sitzen Vertreter der Politik und
verschiedener Verbände und
Sozialhilfeträger.
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Worum geht es?
Die BVWR ist ein Vertreter, der die Belange von
Werkstattbeschäftigten in diesem Arbeitskreis
vertritt.
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Worum geht es?
Das Gesetz soll für ganz Deutschland
gelten.
Es bezieht sich auf die UN-BehindertenRechts-Konvention.
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Worum geht es?
Teilhabe heißt:
• Alle Menschen sind Teil der Gesellschaft.
• Auch Menschen mit Behinderung gehören
dazu.
• Sie sollen überall mitmachen können.
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Worum geht es?
• Menschen mit Behinderung brauchen
Unterstützung
• Sie sollen die
Unterstützung
erhalten, die sie
brauchen .
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Das soll im Bundesteilhabegesetz stehen.
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Was fordern wir?
Die Leistungen aus dem
Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit
Behinderung bekommen. Unabhängig von
Einkommen und Vermögen.
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Was fordern wir?
Jeder Mensch mit Behinderung soll die
Teilhabeleistung bekommen, die er braucht.
Das nennt
man Personenzentrierung.
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Was fordern wir?
Wir fordern ein Bundesteilhabegeld.
• Mit diesem Geld soll der Menschen mit
Behinderung sich Hilfeleistungen
einkaufen.
• Er soll die Hilfen einkaufen können, die er
braucht.
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Was hat das mit
Werkstätten zu tun?
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Wir fordern:
• dass Menschen mit Behinderung weiterhin
in Werkstätten arbeiten dürfen. Wenn sie
das wollen.
• eine gerechte Entlohnung für die
Werkstattbeschäftigten.
• dass Werkstattbeschäftigte durch das
Bundesteilhabegesetz keine Nachteile
haben.
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Wir fordern:
• dass Menschen mit Behinderung, die auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt
haben, die gleichen Rechte wie in der
Werkstatt haben
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Wir fordern:
• dass Menschen mit Behinderung, die bei
anderen Anbietern arbeiten, keine
Benachteiligung gegenüber der
Beschäftigung in der Werkstatt haben.
• Andere Anbieter sind z.B. Firmen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt wie auch
Integrationsunternehmen.
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Wir fordern:
• dass der Wechsel zwischen Werkstatt
und dem allgemeinen Arbeitsmarkt
vereinfacht wird.
• ein bedingungsloses Rückkehrrecht für
alle Werkstattbeschäftigten
(ohne Warteschleifen).
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Wir fordern:
• dass alle Rechte, zum Beispiel
Rentenansprüche erhalten bleiben.
• dass es keine „Dauerpraktika“ mehr gibt.
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Wir fordern:
• dass jeder, der sich auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt bewährt, auch angemessen
bezahlt wird.
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Wir fordern:
• dass schwerst- und mehrfachbehinderte
Menschen in einem neuen Gesetz nicht
mehr diskriminiert werden.
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Allen Menschen sollen die
gleichen
Teilhabemöglichkeiten offen
stehen.
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
www.bvwr.de
Gerne beantworten wir Ihre Fragen!
© Grafiken: Reinhild Kassing
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