Das neue Bundesteilhabegesetz aus Sicht der BVWR Fachvortrag von John Barth und Martin Kisseberth auf der Werkstättenmesse in Nürnberg 2015 Das neue Bundesteilhabegesetz Forderungen der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte e.V. (BVWR e.V.) 2 Worum geht es? Der Bund und die Länder wollen bis 2017 ein neues Gesetz verabschieden, das Bundesteilhabegesetz. 3 Worum geht es? Dafür wurde ein Arbeitskreis gebildet. In dem sitzen Vertreter der Politik und verschiedener Verbände und Sozialhilfeträger. 4 Worum geht es? Die BVWR ist ein Vertreter, der die Belange von Werkstattbeschäftigten in diesem Arbeitskreis vertritt. 5 Worum geht es? Das Gesetz soll für ganz Deutschland gelten. Es bezieht sich auf die UN-BehindertenRechts-Konvention. 6 Worum geht es? Teilhabe heißt: • Alle Menschen sind Teil der Gesellschaft. • Auch Menschen mit Behinderung gehören dazu. • Sie sollen überall mitmachen können. 7 Worum geht es? • Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung • Sie sollen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen . 8 Das soll im Bundesteilhabegesetz stehen. 9 Was fordern wir? Die Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung bekommen. Unabhängig von Einkommen und Vermögen. 10 Was fordern wir? Jeder Mensch mit Behinderung soll die Teilhabeleistung bekommen, die er braucht. Das nennt man Personenzentrierung. 11 Was fordern wir? Wir fordern ein Bundesteilhabegeld. • Mit diesem Geld soll der Menschen mit Behinderung sich Hilfeleistungen einkaufen. • Er soll die Hilfen einkaufen können, die er braucht. 12 Was hat das mit Werkstätten zu tun? 13 Wir fordern: • dass Menschen mit Behinderung weiterhin in Werkstätten arbeiten dürfen. Wenn sie das wollen. • eine gerechte Entlohnung für die Werkstattbeschäftigten. • dass Werkstattbeschäftigte durch das Bundesteilhabegesetz keine Nachteile haben. 14 Wir fordern: • dass Menschen mit Behinderung, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt haben, die gleichen Rechte wie in der Werkstatt haben 15 Wir fordern: • dass Menschen mit Behinderung, die bei anderen Anbietern arbeiten, keine Benachteiligung gegenüber der Beschäftigung in der Werkstatt haben. • Andere Anbieter sind z.B. Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie auch Integrationsunternehmen. 16 Wir fordern: • dass der Wechsel zwischen Werkstatt und dem allgemeinen Arbeitsmarkt vereinfacht wird. • ein bedingungsloses Rückkehrrecht für alle Werkstattbeschäftigten (ohne Warteschleifen). 17 Wir fordern: • dass alle Rechte, zum Beispiel Rentenansprüche erhalten bleiben. • dass es keine „Dauerpraktika“ mehr gibt. 18 Wir fordern: • dass jeder, der sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewährt, auch angemessen bezahlt wird. 19 Wir fordern: • dass schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen in einem neuen Gesetz nicht mehr diskriminiert werden. 20 Allen Menschen sollen die gleichen Teilhabemöglichkeiten offen stehen. 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.bvwr.de Gerne beantworten wir Ihre Fragen! © Grafiken: Reinhild Kassing 22
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