Horizontale Kostenwälzung für Ferngasnetze (HoKoWä) Derzeit diskutiert die Bundesnetzagentur Modelle zur Umgestaltung der Entgeltbildung für die Ferngasnetze. Hierzu hat die Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 9) ein Festlegungsverfahren eingeleitet. Dieses befindet sich aktuell im Diskussionsstadium mit den beteiligten Ferngasnetzbetreibern und den Verbänden. Die Materialien zum Stand des Verfahrens finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Durch die weitgehende Zusammenlegung der Marktgebiete sind vielfach alternative Buchungen von Entry- und Exit-Punkten möglich. Hierbei suchen die Transportkunden natürlich nach den kostengünstigsten Lösungen. Die Bundesnetzagentur sieht die Verursachungsgerechtigkeit mit dem derzeitigen System der Entgeltbildung verletzt. Kosten würden nicht dort allokiert, wo sie entstehen. Netzbetreiber, die dem Gesamtsystem Kapazitäten zur Verfügung stellen, sollen diese Leistung auch vergütet bekommen. Hierzu prüft die Bundesnetzagentur ein System für eine horizontale Kostenwälzung. Jede Veränderung der Preisbildung oder der Kostenwälzung führt zu einer Veränderung der Netzentgelte. Da die Gesamtkosten eines Marktgebietes nicht verändert werden, wird es zu Kostensenkungen und Kostensteigerungen kommen. Die vorgeschlagenen Modelle führen nach unserer Ansicht zu einer weiteren Verstärkung der Entfernungsabhängigkeit der Netzentgelte. Netzbetreiber sollten prüfen, inwieweit sich dies für sie auswirkt, um die Ergebnisse ggf. im Festlegungsverfahren einzubringen. Die Bundesnetzagentur hat in einer Informationsveranstaltung vier mögliche Modelle vorgestellt: Modell 1: Einheitliche Entgeltbildung der marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber eines Marktgebietes durch Verprobung der addierten Erlösobergrenzen. Modell 2: Kostenwälzung analog zur vertikalen Kostenwälzung Kosten werden auf den Netzbetreiber gewälzt, dem Kapazitäten durch einen anderen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Modell 3: Vor- und Rückwälzung Wälzung von Kosten des aufnehmenden Netzbetreibers auf Einspeisepunkte des abgebenden Netzbetreibers und von Kosten des abgebenden Netzbetreibers auf Ausspeisepunkte des aufnehmenden Netzbetreibers. Seite 1 von 2 Modell 4: „Kleiner Topf“ – gleichmäßige Verteilung der ermittelten Wälzungbeträge über das gesamte Marktgebiet. In ihrer Darstellung hat die Bundesnetzagentur nur das Modell 2 weiter diskutiert. Alle anderen Modelle werden nicht mehr weiter ausgeführt. Daher ist anzunehmen, dass die Bundesnetzagentur sich bereits auf Modell 2 festgelegt hat. Modell 1 würde zu einheitlichen Netzentgelten für alle Ausspeisepunkte eines Marktgebietes führen. Ein einheitliches Netzentgelt für die Ferngasstufe ist demnach offenbar nicht das Ziel der Bundesnetzagentur. Das Modell 2 – die horizontale Kostenwälzung – bestimmt, dass alle zur Verfügung gestellten Kapazitäten vergütet werden. Dies unabhängig davon, ob sie genutzt werden. Somit werden die Kapazitäten in der Preisbildung erhöht. Die spezifischen Entgelte eines Netzbetreibers, der Kosten wälzen kann, sinken. Der Differenzbetrag wird in der Transportkette weiter gewälzt. Kunden der nachgelagerten Ferngasnetze würden in diesem Modell auch die Kosten für die von ihnen genutzte Infrastruktur der vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber tragen. Damit wird eine zusätzliche Entfernungskomponente eingeführt. Bei den Darstellungen der Bundesnetzagentur handelt es sich um ein erstes Positionspapier. Die europäischen Regulierungsbehörden beabsichtigen, die Regeln zur Preisbildung neu festzulegen. Es wäre sinnvoll, die Änderungen abzuwarten. Ein Ziel sollte es auch sein, starke Schwankungen der Entgelte zu vermeiden. Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber und der Vertriebe ist zu beobachten, wie sich die diskutierten Änderungen auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber auswirken. Die horizontale Kostenwälzung darf nicht dazu führen, dass regional durch stark steigende Netzentgelte der Energieträger Erdgas gegenüber alternativen Energieträgern, wie zum Beispiel Erdöl, im Wettbewerb benachteiligt wird. Vor diesem Hintergrund sollte auch das Modell 1 (eines einheitlichen Netzentgeltes) weiter diskutiert werden. Seite 2 von 2
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