Briefbogen Staatssekretärin Katja Hessel MdL

Fahrplan Energie für Bayern –
Wie geht es weiter?
März 2016
1. Dialog fortsetzen
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Wir werden die Gespräche mit den Abgeordneten aus Bundestag und
Landtag, den Landräten, den kommunalen Spitzenverbänden, den gesellschaftlichen Gruppen sowie dem Bayerischen Bauern- und dem
Waldbesitzerverband fortsetzen.
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Wir werden auch weiterhin den Dialog mit den Bürgerinitiativen suchen
und die Ergebnisse vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen vor Ort
erklären.
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Bezüglich der Inhalte werden wir einen engen Schulterschluss mit dem
Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern suchen.
2. Beschlüsse unverzüglich umsetzen
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Wir drängen darauf, dass die Einigung auf Bundesebene unverzüglich in
rechtliche Vorgaben umgesetzt wird (z.B. Novelle Reservekraftwerksverordnung, Energiewirtschaftsgesetz).
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Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Anlagenbetreiber und Investoren.
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Ein Großteil der politischen Beschlüsse zum Netzausbau vom 1. Juli ist
bereits umgesetzt oder befindet sich im Gesetzgebungsverfahren:
 Weitreichender Erdkabelvorrang für HochspannungsgleichstromLeitungen (HGÜ), Freileitung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen
 Neue Endpunkte für die Süd-Ost-Leitung: Neu von Wolmirstedt
(Sachsen-Anhalt) zum Netzknoten Isar bei Landshut
3. Weiteres Verfahren beim Netzausbau
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Bundesnetzagentur entwickelt Methodenpapier, das die Grundsätze für
die Planung der HGÜ-Erdkabel beinhaltet.
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Erst danach beginnen die Übertragungsnetzbetreiber in einem ersten
Schritt unter Berücksichtigung der getroffenen politischen Vereinbarungen mit der Suche nach Trassenverläufen. Der Vorhabenträger Tennet
hat angekündigt, in diesen Prozess die Bürgerinnen und Bürger sowie
betroffene Mandatsträger eng einzubinden. (Dauer ca. 2 Jahre)
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In einem zweiten Schritt stellt der Übertragungsnetzbetreiber den Antrag
auf Bundesfachplanung (entspricht Raumordnungsverfahren) für das jeweilige Projekt, der verschiedene in Frage kommende Trassenkorridore
enthält.
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In einem dritten Schritt wird am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens nach Prüfung und Änderungen durch die Bundesnetzagentur ein einen Kilometer breiter Leitungskorridor festgelegt. (Dauer Bundesfachplanung 6 Monate)
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In einem vierten Schritt wird im Planfeststellungsverfahren der konkrete
Trassenverlauf festgelegt. Das Planfeststellungsverfahren wird mit einem
Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. (Dauer 1-2 Jahre)
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Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Bundesfachplanung (Dauer 6 Monate)
an deren Ende Festlegung eines
1 Kilometer breiten Trassenkorridors
In der Folge Trassensuche durch ÜNB
Erarbeitung Planungsleitfaden der BNetzA
zur Bundesfachplanung für
Gleichstrom-Vorhaben mit
gesetzlichem Erdkabelvorrang
unter Berücksichtigung der neuen
gesetzlichen Regelungen.
Nach Vorlage erster Analysen der ÜNB
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der betroffenen Mandatsträger
(nicht vor Ende 2016 zu erwarten).
Planfeststellungsverfahren
Details der Leitungsführung,
Entscheidung über Erdkabeloder Freileitungsausführung
für jeden Abschnitt
Baubeginn
2016
2017
Gesetzliche Verankerung der Beschlüsse
vom 1. Juli 2015
• Festlegung Endpunkt Isar im Bundesbedarfsplangesetz
• Verankerung Erdkabelvorrang für HGÜ-Leitungen
 Festlegung der Anfangs- und Endpunkte neuer
Leitungsmaßnahmen sowie des grundsätzlichen
Erdkabelvorrangs, noch keine Trassenverläufe und keine
Festlegung auf Erdkabel-/Freileitungsabschnitte
2018