Fahrplan Energie für Bayern – Wie geht es weiter? März 2016 1. Dialog fortsetzen » Wir werden die Gespräche mit den Abgeordneten aus Bundestag und Landtag, den Landräten, den kommunalen Spitzenverbänden, den gesellschaftlichen Gruppen sowie dem Bayerischen Bauern- und dem Waldbesitzerverband fortsetzen. » Wir werden auch weiterhin den Dialog mit den Bürgerinitiativen suchen und die Ergebnisse vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen vor Ort erklären. » Bezüglich der Inhalte werden wir einen engen Schulterschluss mit dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern suchen. 2. Beschlüsse unverzüglich umsetzen » Wir drängen darauf, dass die Einigung auf Bundesebene unverzüglich in rechtliche Vorgaben umgesetzt wird (z.B. Novelle Reservekraftwerksverordnung, Energiewirtschaftsgesetz). » Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Anlagenbetreiber und Investoren. » Ein Großteil der politischen Beschlüsse zum Netzausbau vom 1. Juli ist bereits umgesetzt oder befindet sich im Gesetzgebungsverfahren: Weitreichender Erdkabelvorrang für HochspannungsgleichstromLeitungen (HGÜ), Freileitung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen Neue Endpunkte für die Süd-Ost-Leitung: Neu von Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) zum Netzknoten Isar bei Landshut 3. Weiteres Verfahren beim Netzausbau » Bundesnetzagentur entwickelt Methodenpapier, das die Grundsätze für die Planung der HGÜ-Erdkabel beinhaltet. » Erst danach beginnen die Übertragungsnetzbetreiber in einem ersten Schritt unter Berücksichtigung der getroffenen politischen Vereinbarungen mit der Suche nach Trassenverläufen. Der Vorhabenträger Tennet hat angekündigt, in diesen Prozess die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Mandatsträger eng einzubinden. (Dauer ca. 2 Jahre) » In einem zweiten Schritt stellt der Übertragungsnetzbetreiber den Antrag auf Bundesfachplanung (entspricht Raumordnungsverfahren) für das jeweilige Projekt, der verschiedene in Frage kommende Trassenkorridore enthält. » In einem dritten Schritt wird am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens nach Prüfung und Änderungen durch die Bundesnetzagentur ein einen Kilometer breiter Leitungskorridor festgelegt. (Dauer Bundesfachplanung 6 Monate) » In einem vierten Schritt wird im Planfeststellungsverfahren der konkrete Trassenverlauf festgelegt. Das Planfeststellungsverfahren wird mit einem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. (Dauer 1-2 Jahre) » Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bundesfachplanung (Dauer 6 Monate) an deren Ende Festlegung eines 1 Kilometer breiten Trassenkorridors In der Folge Trassensuche durch ÜNB Erarbeitung Planungsleitfaden der BNetzA zur Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen. Nach Vorlage erster Analysen der ÜNB Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Mandatsträger (nicht vor Ende 2016 zu erwarten). Planfeststellungsverfahren Details der Leitungsführung, Entscheidung über Erdkabeloder Freileitungsausführung für jeden Abschnitt Baubeginn 2016 2017 Gesetzliche Verankerung der Beschlüsse vom 1. Juli 2015 • Festlegung Endpunkt Isar im Bundesbedarfsplangesetz • Verankerung Erdkabelvorrang für HGÜ-Leitungen Festlegung der Anfangs- und Endpunkte neuer Leitungsmaßnahmen sowie des grundsätzlichen Erdkabelvorrangs, noch keine Trassenverläufe und keine Festlegung auf Erdkabel-/Freileitungsabschnitte 2018
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