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Entgeltbildung im
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht
Entgeltbildung im
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht
Kennen Sie die verschiedenen Varianten der Entgeltbildung im WGG? Unser
ganztägiges Intensivseminar richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse im
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht vertiefen und aktualisieren wollen.
Aus welchen Komponenten setzt sich das kostendeckende Entgelt zusammen?
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel zwischen kostendeckendem
Entgelt und Wiedervermietungsentgelt zulässig? Was versteht man unter einer
Auslaufannuität? Welcher Mietzins kommt bei Mieterwechsel zur Anwendung?
Darf einen GBV einen freien Mietzins vereinbaren?
Prägnant und kompakt werden die wichtigsten Bestimmungen der Entgeltbildung
gemeinsam erarbeitet. Sie erfahren, was bei der Einhebung des Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrages zu beachten ist und welche Besonderheiten bei den
Betriebskosten- und EVB-Abrechnungen im WGG bestehen. Lernen Sie anhand
zahlreicher praxisnaher Beispiele und der aktuellsten Judikatur den Umgang mit
dieser komplexen Materie und die Zusammenhänge der einzelnen Regelungen zu
verstehen.
Informieren Sie sich aus erster Hand, profitieren Sie von der langjährigen
Erfahrung unserer Referenten und erhalten Sie so die Sicherheit für die
Umsetzung dieses Wissens in der Praxis.
HINWEIS
Kennen Sie die Spielregeln bei Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht? Das Seminar „Vom WGG- zum WE-Objekt: Die Begründung von Wohnungseigentum, der Erwerb und die Kaufpreisermittlung“ am 20. März 2015 bietet Ihnen einen prägnanten
Überblick über die Voraussetzungen und die Folgen des Erwerbs eines solchen Objekts.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter
www.wohnakademie.at.
SEMINARINHALTE
9.00-13.00 Uhr
Mag. Ronald Geppl
14.00-17.00 Uhr
Dr. Georg Arthold
• Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag: In welcher Höhe darf der EVB eingehoben
werden (Grundstufe und weitere Stufen)? Was ist bei der Erstvorschreibung
zu beachten? Ist eine GBV zur Rückzahlung eingehobener Erhaltungs- und
Verbesserungsbeiträge verpflichtet?
• Wie sieht eine formell und materiell richtige und gesetzmäßige EVB-Abrechnung
aus? Dürfen Verbesserungsarbeiten oder Brauchbarmachungskosten in der EVBAbrechnung den Mietern angelastet werden?
• Wie errechnet sich der Anteil eines Mieters an den Betriebskosten? Welche Kosten
einer Gemeinschaftsanlage dürfen als Betriebskosten verrechnet werden?
• Welche Besonderheiten gibt es bei der Bestreitung der Betriebskostenabrechnung
durch einen WGG-Mieter? Welche Fristen sind zu beachten?
• Wie wird das Verwaltungshonorar im WGG berechnet?
• Hauptmietzins im Eintrittsfall, Hauptmietzins bei Mieterwechsel
• Die verschiedenen Varianten der Entgeltbildung im WGG
• Aus welchen Komponenten setzt sich das Kostendeckungsprinzip zusammen? Für
welche Objekte ist ein kostendeckendes Entgelt vorgesehen? Welche Kosten sind
unter den Begriff Baukosten zu subsumieren? Welcher Wert darf den Mietern als
Grundkosten verrechnet werden?
• Finanzierungsbeitrag
• Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip
• Wann darf eine GBV nur den richtwertorientierten Mietzins vorschreiben?
• Mietzins von Geschäftslokalen und sonstigen Räumlichkeiten (zB KfzAbstellplätze, Hobbyräume, Garagen)
• Was wird unter offenkundiger Unangemessenheit von Zinssatzvereinbarungen
verstanden? In welcher Höhe dürfen einem Mieter Fremdmittelzinsen oder
Eigenmittelzinsen angelastet werden?
• Welche gesetzlichen Anforderungen muss eine Baukostenendabrechnung
erfüllen? Welche Einwendungen gegen die dem Entgelt zugrunde gelegten
Herstellungskosten können geltend gemacht werden? Welche Fristen sind zu
beachten?
DIE VORTRAGENDEN
Dr. Georg Arthold
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Fachgebiet Immobilien;
Geschäftsführer der B-SÜD gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H.; Leiter der
Rechtsabteilung der Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft „Wien-Süd“ eGenmbh.
Mag. Ronald Geppl
Mag. Geppl ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und geprüfter Immobilienverwalter;
Tätigkeitsschwerpunkt
im
Mietrecht,
Wohnungseigentumsrecht
und
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Langjährige Berufstätigkeit als Abteilungsleiter in der
Hausverwaltung bzw. im Facility Management bei gemeinnützigen Bauvereinigungen.
TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG
Termin:
Veranstaltungsort:
Uhrzeit:
Teilnahmebetrag:
19. März 2015
Hollmann Theater Salon
1010 Wien, Grashofgasse 1
09.00 – 17.00 Uhr
EUR 370.– zzgl. 20 % USt. pro Person*
*Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und das Mittagessen inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in
der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt.
Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
ANMELDUNG
Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage www.wohnakademie.at an oder füllen Sie das beigelegte Formular
vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per E-Mail an [email protected] oder per Fax an
+43 1 402 32 22 / 10!
Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne!
WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH
Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH
1010 Wien, Reichsratsstraße 15
UID: ATU54932300; Firmenbuchnummer: 223587f; Firmenbuchgericht: HG Wien
Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger
Tel:
+43 1 402 32 22/04
Fax: +43 1 402 32 22/10
E-Mail: [email protected]
ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB
Die Anmeldung zum Ganztagesseminar „Entgeltbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht“ ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung
der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der
Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der
volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur
schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten
um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten– oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem
Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich
mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten
für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke
und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt.
Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per E-Mail an [email protected] erfolgen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter www.wohnakademie.at!
RÜCKTRITTSRECHT
Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das
Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen.
Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.
INFORMATION
ANMELDUNG
ENTGELTBILDUNG IM
WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT
AM 19.3.2015
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TEILNAHME
Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Seminar „Entgeltbildung im
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht“ am 19.3.2015 an.
TEILNEHMER/IN
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