Entgeltbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht Entgeltbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht Kennen Sie die verschiedenen Varianten der Entgeltbildung im WGG? Unser ganztägiges Intensivseminar richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht vertiefen und aktualisieren wollen. Aus welchen Komponenten setzt sich das kostendeckende Entgelt zusammen? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel zwischen kostendeckendem Entgelt und Wiedervermietungsentgelt zulässig? Was versteht man unter einer Auslaufannuität? Welcher Mietzins kommt bei Mieterwechsel zur Anwendung? Darf einen GBV einen freien Mietzins vereinbaren? Prägnant und kompakt werden die wichtigsten Bestimmungen der Entgeltbildung gemeinsam erarbeitet. Sie erfahren, was bei der Einhebung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages zu beachten ist und welche Besonderheiten bei den Betriebskosten- und EVB-Abrechnungen im WGG bestehen. Lernen Sie anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele und der aktuellsten Judikatur den Umgang mit dieser komplexen Materie und die Zusammenhänge der einzelnen Regelungen zu verstehen. Informieren Sie sich aus erster Hand, profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Referenten und erhalten Sie so die Sicherheit für die Umsetzung dieses Wissens in der Praxis. HINWEIS Kennen Sie die Spielregeln bei Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht? Das Seminar „Vom WGG- zum WE-Objekt: Die Begründung von Wohnungseigentum, der Erwerb und die Kaufpreisermittlung“ am 20. März 2015 bietet Ihnen einen prägnanten Überblick über die Voraussetzungen und die Folgen des Erwerbs eines solchen Objekts. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter www.wohnakademie.at. SEMINARINHALTE 9.00-13.00 Uhr Mag. Ronald Geppl 14.00-17.00 Uhr Dr. Georg Arthold • Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag: In welcher Höhe darf der EVB eingehoben werden (Grundstufe und weitere Stufen)? Was ist bei der Erstvorschreibung zu beachten? Ist eine GBV zur Rückzahlung eingehobener Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge verpflichtet? • Wie sieht eine formell und materiell richtige und gesetzmäßige EVB-Abrechnung aus? Dürfen Verbesserungsarbeiten oder Brauchbarmachungskosten in der EVBAbrechnung den Mietern angelastet werden? • Wie errechnet sich der Anteil eines Mieters an den Betriebskosten? Welche Kosten einer Gemeinschaftsanlage dürfen als Betriebskosten verrechnet werden? • Welche Besonderheiten gibt es bei der Bestreitung der Betriebskostenabrechnung durch einen WGG-Mieter? Welche Fristen sind zu beachten? • Wie wird das Verwaltungshonorar im WGG berechnet? • Hauptmietzins im Eintrittsfall, Hauptmietzins bei Mieterwechsel • Die verschiedenen Varianten der Entgeltbildung im WGG • Aus welchen Komponenten setzt sich das Kostendeckungsprinzip zusammen? Für welche Objekte ist ein kostendeckendes Entgelt vorgesehen? Welche Kosten sind unter den Begriff Baukosten zu subsumieren? Welcher Wert darf den Mietern als Grundkosten verrechnet werden? • Finanzierungsbeitrag • Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip • Wann darf eine GBV nur den richtwertorientierten Mietzins vorschreiben? • Mietzins von Geschäftslokalen und sonstigen Räumlichkeiten (zB KfzAbstellplätze, Hobbyräume, Garagen) • Was wird unter offenkundiger Unangemessenheit von Zinssatzvereinbarungen verstanden? In welcher Höhe dürfen einem Mieter Fremdmittelzinsen oder Eigenmittelzinsen angelastet werden? • Welche gesetzlichen Anforderungen muss eine Baukostenendabrechnung erfüllen? Welche Einwendungen gegen die dem Entgelt zugrunde gelegten Herstellungskosten können geltend gemacht werden? Welche Fristen sind zu beachten? DIE VORTRAGENDEN Dr. Georg Arthold Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Fachgebiet Immobilien; Geschäftsführer der B-SÜD gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H.; Leiter der Rechtsabteilung der Gemeinnützige Bau- u. Wohnungsgenossenschaft „Wien-Süd“ eGenmbh. Mag. Ronald Geppl Mag. Geppl ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und geprüfter Immobilienverwalter; Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Langjährige Berufstätigkeit als Abteilungsleiter in der Hausverwaltung bzw. im Facility Management bei gemeinnützigen Bauvereinigungen. TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: Veranstaltungsort: Uhrzeit: Teilnahmebetrag: 19. März 2015 Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 09.00 – 17.00 Uhr EUR 370.– zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und das Mittagessen inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage www.wohnakademie.at an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per E-Mail an [email protected] oder per Fax an +43 1 402 32 22 / 10! Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU54932300; Firmenbuchnummer: 223587f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: +43 1 402 32 22/04 Fax: +43 1 402 32 22/10 E-Mail: [email protected] ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zum Ganztagesseminar „Entgeltbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht“ ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten– oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per E-Mail an [email protected] erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter www.wohnakademie.at! RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen. INFORMATION ANMELDUNG ENTGELTBILDUNG IM WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSRECHT AM 19.3.2015 G DUNil an L E oder t M a a . e N M i . A dem er E2/10 2 p ka bitte wohna 1 402 32 @ e offic x an +43 a per F TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Seminar „Entgeltbildung im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht“ am 19.3.2015 an. TEILNEHMER/IN TitelVornameName FirmaAufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort TelefonFaxE-Mail Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per E-Mail an [email protected] erfolgen. Als Gerichsstand wird Wien vereinbart.
© Copyright 2024 ExpyDoc