Bundesfachplanung Sabine Reiff, Referat N11, Abteilung Netzausbau Antragskonferenz Hockenheim, 14.04.2015 www.bundesnetzagentur.de Sinn und Zweck Die Bundesfachplanung ist die erste Phase des Zulassungsprozesses für eine länder- bzw. grenzübergreifende Stromleitung. Der heutige Termin dient der Information der Bundesnetzagentur, damit sie nach dem Termin der Vorhabenträgerin aufgeben kann, welche Unterlagen sie für die Prüfungen in der Bundesfachplanung vorlegen muss und was die Unterlagen enthalten sollen. Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 2 Planungsablauf Bedarfsermittlung Bau Zulassung Bundesbedarfsplangesetz Bundesfachplanung Planfeststellung Festlegung von Anfangs- und Endpunkten Festlegung eines Korridors Festlegung eines konkreten Leitungsverlaufs A A A B Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur B B 14.04.15 3 Rollenverteilung Vorhabenträgerin Die Übertragungsnetzbetreiberin hat als Vorhabenträgerin den Antrag gestellt und will die Stromleitung bauen und betreiben. Antrag Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur prüft neutral und ergebnisoffen, ob der beantragte Trassenkorridor genehmigt werden kann, oder nur mit geändertem Verlauf bzw. mit Auflagen. Der Antrag kann auch abgelehnt werden. Die Bundesnetzagentur wägt das Interesse am Bau der Stromleitung mit den Anliegen und Interessen der Privaten sowie der Träger öffentlicher Belange ab und trifft eine ausgewogene Entscheidung. Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 4 Die Beteiligungsschritte der Bundesfachplanung 1. 2. Antragskonferenz = „Stoffsammlung“ Inhalt: Gegenstand und Umfang der von der Vorhabenträgerin einzureichenden Unterlagen; Bundesnetzagentur bestimmt mit dem Untersuchungsrahmen die vorzulegenden Unterlagen, damit alles Wesentliche für die Beurteilung auf den Tisch kommt Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung i.d.R. mit Erörterungstermin zur Bestimmung des Trassenkorridors, = Vorbereitung der Bundesfachplanungsentscheidung: Bundesnetzagentur bestimmt einen Trassenkorridor und wägt hierfür das „Für und Wider“ ab Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 5 Inhalte der Bundesfachplanung Die Bundesnetzagentur überprüft den beantragten Trassenkorridor auf: Raumverträglichkeit z.B.: ob andere wichtige vorgesehene Nutzungen im Raum wie z.B. Rohstoffabbau zu sehr eingeschränkt werden Sonstige Belange z.B. kommunale Planungshoheit Umweltverträglichkeit, z.B. ob nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder nachteilige Auswirkungen auf ein Naturschutzgebiet zu erwarten sind Alternativen Woanders besser? Anbindungsleitungen zum Konverter? Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 6 Konverter in der Bundesfachplanung → Die Konverter werden in der Bundesfachplanung nicht genehmigt, d. h. die Standorte werden nicht festgelegt. → Von Bedeutung sind die Standorte für Konverter jedoch insoweit: ● Potentiell verfügbare Fläche Zweck: Feststellung, ob es für die spätere Realisierung der Leitung bereits jetzt ersichtliche unüberwindbare Hindernisse gibt. ● Alternative Trassenführung Zweck: Anbindungsleitung zum Konverter. Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 7 Adresse für Stellungnahmen Bundesnetzagentur Referat N11 – Durchführung von Zulassungsverfahren Tulpenfeld 4 53113 Bonn [email protected] Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 9 Sabine Reiff Referat N11, Abteilung Netzausbau +49 228 145590 [email protected] Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur 14.04.15 10
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