TOP 2: Vorstellung des

Bundesfachplanung
Sabine Reiff, Referat N11, Abteilung Netzausbau
Antragskonferenz
Hockenheim, 14.04.2015
www.bundesnetzagentur.de
Sinn und Zweck

Die Bundesfachplanung ist die erste Phase des
Zulassungsprozesses für eine länder- bzw.
grenzübergreifende Stromleitung.

Der heutige Termin dient der Information
der Bundesnetzagentur, damit sie nach dem
Termin der Vorhabenträgerin aufgeben kann,
welche Unterlagen sie für die Prüfungen in der
Bundesfachplanung vorlegen muss und was die
Unterlagen enthalten sollen.
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
2
Planungsablauf
Bedarfsermittlung
Bau
Zulassung
Bundesbedarfsplangesetz
Bundesfachplanung
Planfeststellung
Festlegung von
Anfangs- und Endpunkten
Festlegung
eines Korridors
Festlegung eines
konkreten
Leitungsverlaufs
A
A
A
B
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
B
B
14.04.15
3
Rollenverteilung
Vorhabenträgerin
Die Übertragungsnetzbetreiberin hat als
Vorhabenträgerin den
Antrag gestellt und will die
Stromleitung bauen und
betreiben.
Antrag
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur prüft
neutral und ergebnisoffen, ob
der beantragte Trassenkorridor
genehmigt werden kann, oder nur
mit geändertem Verlauf bzw. mit
Auflagen. Der Antrag kann auch
abgelehnt werden.

Die Bundesnetzagentur wägt das
Interesse am Bau der
Stromleitung mit den Anliegen
und Interessen der Privaten sowie
der Träger öffentlicher Belange ab
und trifft eine ausgewogene
Entscheidung.
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
4
Die Beteiligungsschritte der
Bundesfachplanung
1.
2.
Antragskonferenz = „Stoffsammlung“
Inhalt: Gegenstand und Umfang der von der
Vorhabenträgerin einzureichenden Unterlagen;
Bundesnetzagentur bestimmt mit dem
Untersuchungsrahmen die vorzulegenden
Unterlagen, damit alles Wesentliche für die
Beurteilung auf den Tisch kommt
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
i.d.R. mit Erörterungstermin zur
Bestimmung des Trassenkorridors,
= Vorbereitung der Bundesfachplanungsentscheidung: Bundesnetzagentur bestimmt
einen Trassenkorridor und wägt hierfür das
„Für und Wider“ ab
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
5
Inhalte der Bundesfachplanung
Die Bundesnetzagentur überprüft den
beantragten Trassenkorridor auf:
Raumverträglichkeit
z.B.: ob andere wichtige
vorgesehene Nutzungen
im Raum wie z.B.
Rohstoffabbau zu sehr
eingeschränkt werden
Sonstige Belange
z.B. kommunale
Planungshoheit
Umweltverträglichkeit, z.B.
ob nachteilige Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit
oder
nachteilige Auswirkungen auf
ein Naturschutzgebiet zu
erwarten sind
Alternativen
Woanders besser?
Anbindungsleitungen
zum Konverter?
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
6
Konverter in der Bundesfachplanung
→ Die Konverter werden in der Bundesfachplanung nicht
genehmigt, d. h. die Standorte werden nicht
festgelegt.
→ Von Bedeutung sind die Standorte für Konverter
jedoch insoweit:
● Potentiell verfügbare Fläche
Zweck: Feststellung, ob es für die spätere
Realisierung der Leitung bereits jetzt
ersichtliche unüberwindbare Hindernisse gibt.
● Alternative Trassenführung
Zweck: Anbindungsleitung zum Konverter.
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
7
Adresse für Stellungnahmen
Bundesnetzagentur
Referat N11 – Durchführung von Zulassungsverfahren
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
[email protected]
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
9
Sabine Reiff
Referat N11, Abteilung Netzausbau
+49 228 145590
[email protected]
Sabine Reiff | Antragskonferenz | © Bundesnetzagentur
14.04.15
10