- EEG-Umlage-Info

Pflichten und Fristen bei Eigenverbrauch und Stromlieferungen
Checkliste und Fristen
o
Registrierung der Anlage im Anlagenregister (3 Wochen nach Inbetriebnahme)
o
Anzeige an /Anschluss durch den Netzbetreiber (rechtzeitig vor Inbetriebnahme)
o
nur bei Lieferung über das öffentliche Netz
o Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB (vorab)
o Netzdurchleitungsvertrag bzw. –verträge (vorab)
o Stromliefervertrag bzw. –verträge (vorab)
o Anzeige der Energiebelieferung an die Bundesnetzagentur
(unverzüglich nach Aufnahme und Beendigung)
o
nur bei Stromsteuerpflicht (>2MW und außerh. räuml. Zusammenhang; kein reines EE-Netz)
Antrag auf Erlaubnis nach StromstG beim Hauptzollamt (vorab)
Jährlich:
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Information und Abrechung im EEG-Ausgleichsmechanismus
(Basisinfo: unverzüglich / Abrechnung Eigenversgg bis 28.02. d.J. /Stromlfg bis 31.05. d.J.)
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Information der Bundesnetzagentur über die Abrechnung
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Information an die Öffentlichkeit (unverzüglich nach Abrechnung / Bericht nach 30.09.)
o
Steuererklärung des Steuerpflichtigen nach StromstG (bis 31.5. des Folgejahres)
(monatliche Erklärungen mögl.)
Bei Änderungen:
o
o
o
Änderung der Basisdaten beim Netzbetreiber (und ggf. Übertragungsnetzbetreiber)
Änderungsanzeige / Neubeantragung der Erlaubnis beim Hauptzollamt (Stromsteuer)
Registrierung von Änderungen im Anlagenregister (3 Wochen nach Inbetriebnahme)