Grundlagen der Bedarfsermittlung

Grundlagen der Bedarfsermittlung
Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024
Erfurt, 24.04.2015
www.bundesnetzagentur.de
Gesamtprozess der Netzentwicklung (§§ 12a ff. EnWG)
Szenario B
20 Jahre
Szenario A
Szenario B
Szenario C
10 Jahre
I
SZENARIORAHMEN
II
REGIONALISIERUNG
III
MARKTMODELLIERUNG
Räumliche
Zuordnung von
Ein- und
Ausspeisung
Stunden und
knotengenaue
Simulation von
Einspeisung der
Erzeuger
§ 12a EnWG
IV
NETZBERECHNUNG
Berechnung und
Analyse des
Startnetzes
V
NETZAUSBAUBEDARF
Maßnahmen für
einen
bedarfsgerechten
Netzausbau
iterierend
§§ 12b f. EnWG
Wesentliche Fragestellung im jeweiligen Prozessschritt:
EE-Quoten,
Schicksal der
Konventionellen
Wo speisen die
Erneuerbaren
Energien ein?
Wer produziert
wann für wen
Strom ?
Wann und wo ist
das Netz
überlastet?
(Brennstoffmix)
(Netzengpässe)
Was sind die
richtigen
Maßnahmen?
(NOVA-Prinzip,
Technologieauswahl)
II Regionalisierung in Thüringen
Erzeugungsleistung in Thüringen NEP 2024
Erzeugungsart
Leistung in GW
Erdgas
0,5
Pumpspeicher
2,6
KWK-BHKW
0,1
Wind onshore
2,0
Photovoltaik
1,7
Biomasse
0,3
Last
0,5-2,4
3
Ausbau der Erneuerbaren nördlich von Thüringen
Installierte EE-Anlagen in GW
(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt)
1,7
[GW]
9,5
1,1
6,1
18,5
Wolmirstedt
11,5
Biomasse
PV
Wind
Heute
(31.12.2013)
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In 2024
III Marktmodellierung
Volkswirtschaftliches Modell auf Basis geringster Grenzkosten.
Im Wesentlichen Brennstoffkosten (z.B. Erdgas 2,7 ct/kWh) und Emmissionszertifikate 29 €/t CO2.
Der Markt bestimmt den Energiemix
- das Netz unterscheidet nicht –
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Energieerzeugung nördlich von Thüringen bis 2024
Energieerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,
Berlin und Sachsen-Anhalt
140
PV
2024
Wind
120
Biomasse
[TWh]
100
Wasserkraft
sonstige EE
80
sonstige konv.
60
Öl
40
KWK < 10 mW
Erdgas
20
Steinkohle
0
Stromerzeugung
Stromverbrauch
Braunkohle
Im Norden besteht ein
Energieüberschuss von ca. 65 TWh.
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Überlastungen des Bestandnetzes ohne Netzausbau
Auslastung des Startnetzes im Jahr 2024
(inkl. Südwest-Kuppelleitung)
§ Das heutige
Übertragungsnetz kann
den zukünftigen
Übertragungsbedarf
nicht bewältigen.
§ Ohne Netzausbau wäre
es an vielen Stellen
überlastet.
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Viele Netzengpässe an
über 1000 h im Jahr
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Von BNetzA zu prüfender Entwurf des Netzentwicklungsplans 2024
Überarbeiteter Entwurf des NEP
2024:
§ 92 Maßnahmen von ÜNB beantragt
§ darunter 4 HGÜ-Korridore
§ ca. 7.300 km an Umbau- und
Ausbaumaßnahmen
§ geschätztes Investitionsvolumen: ca. 23 Mrd. Euro
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Prüfkonzept der BNetzA
Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur
Prüfung der Einzelmaßnahmen
Wirksamkeit
Trägt die Maßnahme zur (n-1)-Sicherheit des Netzes bei?
Erforderlichkeit
Ist die Maßnahme ausreichend ausgelastet?
Sonstige Erwägungen
Ist die Maßnahme auch im Gutachter-Szenario notwendig?
Lassen sich unzulässige Betriebszustände durch sog.
Topologieänderungen beheben?
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(n-1)-Sicherheit
(n-1)-sicher heißt, dass das Netz bei einem Ausfall EINER
Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden
kann.
Diese Leitung kann
nachvollzogen werden
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Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit
Erforderlichkeit
§
Für 2024 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres
eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der
einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann
die Erforderlichkeit bewertet werden.
§
Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde
Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte
technisch auch durch das 110 kV-Netz bewältigt werden.
§
P159 M62: Bürstadt – BASF
§
Nicht erforderlich, denn
Auslastung max. Auslastung:
15,9%
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Prüfung der Einzelmaßnahmen: Sonstige Erwägungen
Sonstige Erwägungen:
Notwendigkeit der Maßnahme auch im Gutachter-Szenario?
BNetzA hat zusammen mit ihrem Gutachter geprüft, ob die
Maßnahmen auch gemäß den neuen Rahmenbedingungen
(Reduzierung der Offshore-Kapazitäten und Spitzenkappung)
notwendig sind.
§
P27 M52:
Landesbergen –
Wehrendorf
§
Nicht wirksam im
Gutacher-Szenario
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Übersicht: vorläufige Prüfungsergebnisse NEP 2024
§
63 von 92 Maßnahmen
bestätigungsfähig
§
Dies entspricht ca. 5.800 km Ausund Umbaumaßnahmen
(zum Vergleich:
BBPlG ca. 5.000 km)
§
Alle im BBP enthaltenen HGÜKorridore erneut bestätigungsfähig
§
HGÜ-Korridore B und C06 erneut
(noch) nicht bestätigungsfähig
§
20 Maßnahmen zusätzlich zum BBP
bestätigungsfähig (fast
ausschließlich Maßnahmen in
bestehender Trasse, Ausnahmen
P20, P44, P72)
§
5 Maßnahmen des BBP derzeit
nicht mehr bestätigungsfähig bzw.
noch weiter zu untersuchen
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Ausbauvorhaben mit Bezug zu Thüringen gemäß
NEP Entwurf 2024
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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