Ausgabe 08/2015 - CDU

Berlin, 8. Mai 2015
Bericht aus dem Deutschen Bundestag
Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015
Warum Sachsen-Anhalt Schlusslicht beim
Wirtschaftswachstum ist
von Dr. Christoph Bergner
Die Statistik zum Wirtschaftswachstum im Jahre 2014
war für uns nicht begeisternd. Sachsen-Anhalt belegte
im Vergleich aller 16 Bundesländer mit nur 0,4 %
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) den letzten
Platz. Nach Veröffentlichung dieser Zahlen hatte die
Mitteldeutsche Zeitung den Vizepräsidenten des Institut
für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Prof. Holtemöller,
um einen Gastbeitrag gebeten, (siehe http://bit.ly/1dPMB99).
Die veröffentlichten Wachstumsraten müssen nachdenklich machen, droht doch die Gefahr, dass unser
Bundesland im Vergleich von Wirtschafts- und Steuerkraft statt aufzuholen an Boden verliert. Deshalb habe
ich den Beitrag von Prof. Holtemöller, den ich als
ausgewiesenen Volkswirtschaftler schätze, aufmerksam
gelesen. Trotz meiner Wertschätzung sehe ich einige
seiner Aussagen zur Landespolitik ausgesprochen
kritisch.
Ich hatte in der Funktion des „Ostbeauftragten“ (20112013) Gelegenheit mit Prof. Holtemöller über seine
Prognosen zur Konvergenz der Wirtschaftskraft Ostdeutschlands an die des Westens zu diskutieren. Dabei
konnte ich lernen, dass das Ziel, das Wirtschaftsniveau
des Ostens an das des Westens anzugleichen sehr viel
schwieriger zu erreichen ist, als wir Politiker es uns
jahrelang vorgestellt hatten. Das liegt daran, dass es die
Wirtschaft im Osten aufgrund ihrer strukturellen
Voraussetzungen schwerer hat, die Wachstumsraten
der Wirtschaft West zu erreichen bzw. zu überbieten.
Strukturelle
Nachteile
sind
vor
allem
die
Bevölkerungsentwicklung (stärkere Alterung und
Schrumpfung der Einwohnerzahl), die Kleinteiligkeit der
Wirtschaft (keines der ostdeutschen Flächenländer ist
beispielsweise Sitz eines Dax-Unternehmens), und die
Bedingt durch seine Unfallverletzung hat Dr. Bergner die
Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 8. Mai zu 70
Jahren Kriegsende aus der Perspektive des Fernsehzuschauers verfolgt, eine neue, aber auch aufschlussreiche
Erfahrung. Bergner dazu: „Mir wird deutlich, wie wichtig
diese Gedenkstunden für die Selbstvergewisserung
unserer Gesellschaft sind. Ich bin begeistert von der Rede
Heinrich-August Winklers, die eindrücklich unser
nationales Selbstverständnis 70 Jahre nach Ende der
national-sozialistischen Herrschaft aufzeigte. Aus dem Blick
in die Geschichte hat er anschaulich die Rolle und
Verpflichtungen des heutigen Deutschlands für die Politik
abgeleitet.“ Die Gedenkstunde in der Mediathek:
http://dbtg.tv/cvid/4985700
Siedlungsstruktur (wir haben im Osten weniger und
kleinere Ballungsräume). Sachsen-Anhalt hat dabei in
Sachen Bevölkerungsentwicklung die ungünstigsten
Bedingungen aller Bundesländer. Bei uns scheidet jährlich
ein höherer Anteil der Bevölkerung aus dem
Erwerbsleben aus als andernorts. Die personelle Basis für
wirtschaftliche Wertschöpfung reduziert sich bei uns
deshalb stärker als in anderen Bundesländern.
Nun geht es Holtemöller in seinem MZ-Beitrag darum,
Versäumnisse der Landespolitik zu benennen. Hier nennt
er drei Defizite:
- Zu wenig Investitionen in Bildung und Forschung
- Zu wenig Internationalität
- Zu wenig Innovation
Das sind drei Arbeitsfelder, auf denen man sich im
Im Internet: www.bergner.de
Interesse der Wirtschaft zweifellos mehr Einsatz
wünschen würde. Aber mit Blick auf die Landespolitik
lässt sich darüber doch nur seriös vor dem Hintergrund
vorhandener finanzieller Ressourcen diskutieren. Warum
nicht die Prioritäten der öffentlichen Ausgaben im Lande
angesprochen wurde, verstehe ich nicht.
Völlig unverständlich wird mir die Argumentation
Holtemöllers, wenn er von der Landespolitik mehr
Förderung im frühkindlichen Bereich fordert.
Die Aufwendungen für Kinderbetreuung von 0-6 Jahren
sind in kaum einem Bundesland so hoch wie bei uns. Ich
hätte von einem Ökonomen deshalb eher erwartet, dass
er die Frage erörtert, ob hier nicht Geld ausgegeben wird,
das andernorts wirkungsvoller eingesetzt werden könnte.
Es erscheint mir ohnehin fragwürdig, bei der Suche nach
Möglichkeiten zur Stärkung des Bildungsniveaus zuerst
an Kindertagesstätten zu denken. Sachsen-Anhalt
gehörte während der letzten zwanzig Jahre zu den
Bundesländern mit den meisten Veränderungen in der
Schulstruktur. Von der Förderstufe bis zur Gemeinschaftsschule haben die Parteien der politischen Linken
immer neue Strukturveränderungen unserem allgemeinbildenden Schulwesen aufgedrückt. Da die Zahl der
Schulabgänger ohne Abschluss trotzdem unverändert
hoch ist, könnte man gerade aus ökonomischer Sicht
fragen, ob mehr Kontinuität in unseren Schulen nicht nur
kostengünstiger, sondern vielleicht sogar effektiver für
die Bildung unserer Kinder gewesen wäre. Die Forderung
nach mehr Investitionen in Bildung sollte also
differenzierter betrachtet werden.
Jede rechtsextreme Straftat im Lande ist eine Straftat zu
viel. Motive rechtsextremen Verhaltens, ja jeder
politische Extremismus, muss konsequent bekämpft
werden. Vor diesem Hintergrund hat mich aber
Tipp: Besuchen Sie die
Armenischen Kulturtage
in Sachsen-Anhalt!
Seit 1996 nimmt unser
Bundesland die Ländervertretung im Rahmen der
Kultusministerkonferenz
für das Kulturabkommen
mit der Republik
Armenien wahr und ist
quasi "Partnerland"
Armeniens. Das Programm der Kulturtage bietet ein
intensives und abwechslungsreiches Programm v.a. in
Halle und Magdeburg: http://bit.ly/1QsjIO7
irritiert, dass Prof. Holtemöller einen Zusammenhang
zwischen der (relativ) hohen Quote rechtsextremer
Straftaten in unserer Polizeistatistik und den
vergleichsweise niedrigen Auslandsumsätzen der
sachsen-anhaltischen Wirtschaft herstellt. Ich halte
das für eine sachfremde Aussage, die vielleicht den
medialen Zeitgeist bedient, aber keinen Ansatzpunkt
liefert, wie die unzureichende internationale
Verflechtung unserer Wirtschaft, die überwiegend ein
Ergebnis ihrer Kleinteiligkeit ist, wirksam verbessert
werden kann.
Das IWH verfolgt unter seinem neuen Direktor Prof.
Gropp einen sehr interessanten Forschungsansatz. Es
untersucht die Wirkung der Kapitalallokation, d.h. der
Geldflüsse in Projekte und Investitionen unter
verschiedenen politischen Rahmenbedingungen. Ziel
ist es zu erkennen unter welchen Bedingungen die
größten und nachhaltigsten Effekte auf das
Wirtschaftswachstum erwartet werden können. Ich
bin ein wenig verwundert, dass Prof. Holtemöller in
seinem Beitrag nicht auf Fehlallokationen in unserem
Land eingegangen ist, über die wir in diesem
Zusammenhang diskutieren müssen. Er könnte als
Wirtschaftswissenschaftler dabei Fragen erörtern, die
für die meisten von uns Politikern leider tabu sind.
Etwa die Frage, wieviel öffentliche Mittel in den
Aufbau von Herstellungskapazitäten der Solarwirtschaft in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren
geflossen sind und wie hoch demgegenüber der
Beitrag der Solarindustrie am Wirtschaftswachstum
des Jahres 2014 war? Ich fürchte, die Solarwirtschaft
geht mit einer negativen Wachstumsziffer in die Bilanz
der letzten Jahre ein. Ist hier nicht im Ergebnis von
politisch gesteuerten Fehlallokationen ein wirtschaftliches Strohfeuer abgebrannt worden, aus dessen
Asche wir jetzt mühsam wirtschaftliche Pflänzchen zu
ziehen versuchen.
Das geringe Wirtschaftswachstum in unserem
Bundesland sollte weder mit beschönigenden
Darstellungen nach dem Motto „Alles ist gut“ – noch
mit wohlfeilen Hinweisen auf Versäumnisse der
Landespolitik abgetan werden. Es ist eine
Herausforderung, mit der wir uns kritisch auseinander
setzen müssen.
Im Internet: www.bergner.de
Ihr
I.
Aus den
Ausschüssen
Arbeitsgruppen
und
AG Kommunalpolitik
Die AG Kommunalpolitik beschäftigte sich in dieser
Woche intensiv mit der Unterstützung der Kommunen
zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Diskutiert wurden die Ergebnisse der Expertenanhörung
des Haushaltsausschusses vom Montag, 4. Mai, zum
Gesetzentwurf zur Förderung kommunaler Investitionen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen zusätzliche Fördermittel zur Flüchtlingsunterbringung erhalten.
Konkret geht es um 3,5 Milliarden Euro, die der Bund von
2015-2018 nach einem bestimmten Schlüssel an die
Länder weiterleiten will. Der Schlüssel richtet sich nach
den Kriterien: Kassenkredite der Länder und Kommunen,
Einwohner und Anzahl der Arbeitslosen in den Ländern.
(Für Sachsen-Anhalt bedeutet das rund 111 Millionen
Euro.) Hier endet die Zuständigkeit des Bundes und die
Länder definieren, wer in ihrem Bundesland als eine
„finanzschwache Kommune“ gelten soll. Die so
eingestuften Kommunen können die Mittel dann über
Förderanträge beantragen. Die Anhörung findet man als
Video unter folgendem Link: http://dbtg.tv/cvid/4985697
Die Stellungnahmen der Experten zum Nachlesen hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a
08/anhoerungen/investitionen_stellungnahmen/371432
Gast der Sitzung war der Parlamentarische Staatssekretär
im Bundesinnenministerium Dr. Ole Schröder, der
ausführlich zu den Vorbereitungen des Flüchtlingsgipfels
am 8.Mai 2015 berichtete. Die AG Kommunalpolitik hat
zum Flüchtlingsgipfel ein eigenes Positionspapier
verfasst, das Sie im Anhang zur E-Mail finden können.
Schröder verwies darauf, dass sich die Bundesregierung
verstärkt dem Ursprung des Flüchtlingsstroms und damit
Nordafrika und insbesondere Libyen zuwenden will, um
die Schleuserkriminalität wirksam bekämpfen zu können.
Denn verstärkte Seenotrettung allein spielt nur den
Schleusern in die Hände.
Am 8. Mai wird die Zahl der zu erwartenden Flüchtlinge
nach oben korrigiert werden. Umso mehr müssen wir
den Blick darauf richten, dass aktuell 52 % der
Asylbewerber in Deutschland aus sog. sicheren
Herkunftsstaaten kommen, die in der Regel keine
Bewilligung des Asylantrags erwarten können. Diese
hohe Zahl bindet Kräfte, die wir in dieser angespannten
Situation dringend für Bewerber aus Staaten mit hoher
Asylanerkennungsquote benötigen (Syrien z.B.).
Die Bundesländer weisen zu recht immer wieder darauf
hin, dass die Asylverfahren dringend beschleunigt
werden müssen. Das ist bereits angelaufen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das
Personal um 1000 aufgestockt und wird nun über den
Nachtragshaushalt noch einmal 750 Personen
einstellen.
Die Beschleunigung wurde so insbesondere für
Bewerber aus sicheren Herkunftsländern in Gang
gesetzt, aber auch für Bewerber aus Syrien, wo die
Kriegssituation eindeutig ist.
Wenn aber auf ein abgeschlossenes und negativ
beschiedenes Verfahren keine Rückführung folgt, nützt
auch ein beschleunigtes Verfahren nichts, um den
Unterbringungsplatz frei zu geben.
Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber liegt in der
Zuständigkeit der Länder und wird von ihnen
unterschiedlich gehandhabt.
Die Kommunen sind dringend aufgefordert, sich mit
dieser Problematik zuerst an ihre Bundesländer zu
wenden. Die Länder sind die Verhandlungsführer der
Kommunen und können sich über den Bundesrat für
ihre Interessen einsetzen. Es scheint so, dass in den
zumeist rot-grünen Regierungen, z.B. der Bundesländer
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Zeit ein
Umdenken stattfindet. Die Notwendigkeit der
Rückführung abgelehnter Asylbewerber wird aufgrund
der immer schwierigeren Unterbringungssituation und
des steigenden Drucks der Kommunen nach und nach
enttabuisiert.
Wenn einzelne Länder einen „Wintererlass“ veröffentlichen, nach dem verkündet wurde, in den Wintermonaten nicht abzuschieben, dann sind sie für die
Sogwirkung mindestens mitverantwortlich.
Gebärdensprache im Bundestag
Der Deutsche Bundestag wird künftig Plenardebatten in der sog. Kernzeit sowie Sonderveranstaltungen in Gebärdensprache und mit
Untertiteln im Internet übertragen. Das hat das
Präsidium des Deutschen Bundestages beschlossen.
Mit dem neuen Service, der bei den Übertragungen
im Internet genutzt werden kann, soll nach erfolgtem
Ausschreibungsverfahren probeweise noch in diesem
Jahr begonnen werden.
Die Kernzeitdebatten (Donnerstag und Freitag 9-12
Uhr) und Sonderveranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung werden live
übertragen und auch zum späteren Abruf in der
Internet-Mediathek des Bundestages bereitgestellt.
Im Internet: www.bergner.de
Auch ohne öffentliches Bewerben durch solche Erlasse
können Länder die entsprechende Praxis betreiben.
Ein Umdenken der Länderpraxis zur Abschiebung wird
auch deswegen als notwendig angesehen, damit die
positive Grundhaltung der Menschen in unserem Land,
Flüchtlingen in Not zu helfen, nicht kippt.
Gleiches gilt für die strikte Umsetzung des Dublin-IIIVerfahrens, d.h. die von den europäischen Ländern fest
vereinbarte Rückführung von Flüchtlingen in die Länder,
wo sie zuerst die EU betreten haben, um dort den
Asylantrag zu stellen. Nach Bewilligung des Asyls steht es
dem Flüchtling frei, in andere Länder der EU zu gehen,
auch nach Deutschland.
Es stellt sich die Frage, auch im Hinblick auf das
Kirchenasyl, warum es nicht als menschenwürdig
betrachtet wird, das Asylverfahren im sonst recht
beliebten Land Italien zu absolvieren. Fazit: Das
gemeinsame europäische Asylgesetz ist verabredet,
bereitet aber an diesen Stellen noch große
Umsetzungsprobleme.
Ole Schröder wies erneut auf das Resettlementprogramm (siehe Fotos rechts) hin, mit dem bereits jetzt
vor Ort in den Krisenregionen die am meisten
Schutzbedürftigen ausgesucht und sicher nach
Deutschland gebracht werden, insbesondere berücksichtigt das Programm Frauen und Kinder. Dieses
Programm steht im Kontrast zum Fluchtweg über das
Mittelmeer, das ein großes Maß an Risiko birgt und daher
verstärkt von Männern genutzt wird.
Viele Abgeordnete brachten sich mit Beispielen aus ihren
Wahlkreisen in die Diskussion ein. In diesem Zusammenhang wurde der Vorschlag zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber abgewogen.
Für die
Kommunen ist das interessant, weil die Leistungen direkt
abgerechnet werden könnten, als sie sich später
erstatten zu lassen. Fakt ist, die Gesundheitsversorgung
ist auch jetzt schon sichergestellt. Ein Argument gegen
die Einführung ist der damit auftretende Gerechtigkeitskonflikt z.B. mit den rund 400.000 Pflegekräften aus
Osteuropa, die unser Pflegesystem bereits jetzt aufrecht
erhalten und die diese Karte nicht erhalten. Diese
strecken im Krankheitsfall Arztkosten vor und lassen sie
sich über Versicherungen in ihren Heimatländern
erstatten.
Ein weiterer durch die Abgeordneten angesprochene
Punkt sind die Erschwernisse beim Asylabschiebeverfahren. Ein Beispiel dafür ist die Erlaubnis zum Stellen
eines Asylfolgeantrages bei Nichtwahrnehmung mehrere
Termine zur Rückführung. Hier ist auch der Bund
gefragt, wie gesetzliche Regelungen angepasst werden
können.
Von einem Vertreter des Städtebunds wurde die
dezentrale Verteilung von Asylbewerbern auf die
Kommunen erst nach erfolgtem Asylbescheid gefordert
und die konsequente Rückführung abgelehnter
Bewerber. Bei steigenden Zahlen sei die Inanspruchnahme weiterer Unterkünfte, häufig auch Turnhallen
unumgänglich, was zu Kritik seitens der Bevölkerung
führe.
Beispiel für ein
Neuansiedlung)
„Resettlement“
(zu
deutsch:
Am Flughafen Hannover empfing Christoph Bergner im
Juli 2013 in Vertretung des Bundesinnenministers 99
irakische Schutzbedürftige, die aus der Türkei im
Rahmen des
„Resettlementprogramms“
nach
Deutschland gekommen waren. Es handelte sich um
Angehörige religiöser Minderheiten (89 Christen, 7
Yesiden und einige Muslime), die aufgrund ihrer
Religionszugehörigkeit aus dem Irak fliehen mussten
und in der Türkei nicht bleiben konnten. Beim
„Resettlementprogramm“ geht es im Unterschied zur
vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen (wie z.B.
aus Syrien) um die dauerhafte Neuansiedlung
Schutzbedürftiger in einem anderen Land. Die meisten
der jetzt Aufgenommenen haben bereits Verwandte in
Deutschland. In der Bundesrepublik wird das Verfahren
vom BMI gemeinsam mit dem UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) und dem BAMF
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
durchgeführt. Nach ihrer Ankunft erhalten die
Angekommenen zunächst im Grenzdurchgangslager
Friedland einen allgemeinen Einführungskurs zum
alltäglichen Leben in Deutschland, der auch die
Vermittlung von Sprachkenntnissen beinhaltet. Einen
Grundlagenkurs erhielten sie bereits vor Abreise
Im Internet: www.bergner.de
in der Türkei. Danach wurden sie auf die Bundesländer
verteilt. So hat auch eine fünfköpfige Familie in SachsenAnhalt eine neue Heimat gefunden. Dabei wird den
Neuankömmlingen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Abs. 2 Aufenthaltsgesetz erteilt, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt und in einen Daueraufenthalt
münden kann.
Europaausschuss
In den Europaausschuss wurden diese Woche gleich zwei
Bundesministerinnen eingeladen. Die Bundesministerin
für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka
berichtete über bildungs- und forschungspolitische
Zusammenarbeit in der Europäischen Union.
Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen
beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder zur
aktuellen verteidigungs- und sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit in Europa.
Europapolitische Bildungsangelegenheiten drehen sich
derzeit um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Eine Erweiterung des Erasmusprogramms für Auszubildende soll Auslandserfahrungen ermöglichen, um
später für Arbeitssuchende zusätzliche Chancen auf dem
internationalen Arbeitsmarkt zu bieten.
Die Inanspruchnahme des Stipendiums durch Auszubildende liegt noch etwa bei der Hälfte derer die
studieren. Dafür liegen deutsche Studenten und
Auszubildende mit Erasmuserfahrungen europa- und
weltweit vergleichbar vorne. Das gemeinsame
europäische Ziel von 20% hat Deutschland mit 30%
weit übertroffen.
Des Weiteren berichtete die Ministerin über die
europaweite Nachfrage für das Modell des deutschen
dualen Bildungssystems, das vielen Ländern Europas
als Lösung der Beschäftigungsproblematik erscheint.
Allerdings benötigen die einzelnen Volkswirtschaften
eine diesem Ansatz gerechte Unternehmenskultur
und wirtschaftliche Infrastruktur. Die Beratungstätigkeit des Bundesinstituts für berufliche Bildung in
Verbindung mit den Industrie- und Handelskammern
ist zurzeit sehr gefragt. Allerdings warnte die
Bundesministerin vor allzu schnellen Anpreisungen
dieses Ansatzes für fremde Länder. Eine vollständige
Übernahme eines solchen Ausbildungsansatzes
verlangt nach tiefgreifenden und langfristigen
systemischen Veränderungen in den jeweiligen
Ländern.
In
der
Bildungsund
Forschungsgemeinschaft Europas löste die Initiative
des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker,
Erdbebenopfern schnell und wirksam helfen.
Das schwere Erdbeben im Himalaya hat schreckliche Verwüstungen und unsagbar viel menschliches Leid
verursacht. Die Behörden in Nepal sind stark gefordert. Umso wichtiger ist es, dass die internationale
Staatengemeinschaft weiterhin alles tut, um das Leid der Menschen zu lindern und dem Land bei der Bewältigung
der Folgen zu helfen - von den ersten Notmaßnahmen bis zum Wiederaufbau. Ein nach wie vor aktuelles Problem
ist die Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Hier bringt Deutschland sich mit einer Kernkompetenz des
Technischen Hilfswerks (THW) ein: Seit Sonntag können mit zwei Trinkwasseranlagen in Kathmandu bis zu 10.000
Liter Trinkwasser pro Stunde produziert werden, die dann über Tankfahrzeuge an die Menschen verteilt werden.
Allen Rettern und Helfern der nationalen und internationalen Organisationen und allen, die mit Spenden helfen,
sei an dieser Stelle gedankt. Ein Tagesordnungspunkt der Bundestagssitzungen dieser Woche hat in dieser Woche
besondere Aktualität bekommen: Es ging um den
Bericht der Bundesregierung über die deutsche
humanitäre Hilfe im Ausland. Sicher wird in der
Debatte ein besonderes Augenmerk auf der Lage
in Nepal liegen.
„Deutschland in der Welt“, unter diesen Titel habe ich eine Veranstaltungsreihe gestellt, in der ich Fragen der
Tipps zum „richtigen“ Spenden für Nepal finden
Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden
Sie unter: http://bit.ly/1KpdD15
Politikbereiche stellen an uns in diesem Bereich tätige Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an
Wer ein hallesches Projekt in Nepal unterstützen
die Bürger. Gestern Abend fand das Auftaktgespräch zum Thema Zuwanderung statt. In der lebhaften und
möchte, ist beim LUMSA-Verein richtig. Der
offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich schnell
Verein betreibt im nepalesischen Bergdorf Lumsa
ab,
dass
wir uns
das nächste
Mal
mit derzerstört
aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältis Deutschlands
eine
Schule,
die beim
Erdbeben
komplett
und
der
EU
zu
Russland
beschäftigen
werden.
wurde und nun wieder aufgebaut werden soll.
Weitere Informationen unter:
http://www.lumsa.de/
Die Kinder aus Lumsa vor ihrer Schule 2009
Im Internet: www.bergner.de
2,7 Mrd. Euro aus dem für Bildung, Forschung und
Innovation bestimmten Programm „Horizont 2020“ in
den von ihm neugeschaffenen „Europäischen Fonds für
Strategische Investitionen“ (EFSI) umzuschichten,
negative Reaktionen aus. (Über das sog. Junkerpaket
wurde hier bereits in der Vergangenheit berichtet.) Auch
die Bundesministerin äußerte ihr Unbehagen darüber,
dass Mittel für Forschung aus dem EFSI nur noch in
Verbindung mit Wirtschaftsinitiativen mit einem
Drittmittelkoeffizient von 1/3 beantragt werden können.
Auch werden die Projekte von der Europäischen
Investitionsbank nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit
und Refinanzierung ausgesucht. Besonders Grundlagenforschung kann diesen Kriterien nicht standhalten.
Das europäische Sicherheitskonzept der EU von 2013
steht nun nach den schweren Umbrüchen der letzten
zwei Jahre auf dem Prüfstand. Zum ersten Mal seit drei
Jahren werden sicherheitspolitische Fragen auf dem
Gipfel der europäischen Staatschefs im kommenden Juni
behandelt. Die Bundesverteidigungsministerin betonte,
dass im Vergleich zu vielen politischen Bereichen eine
Zusammenwirkung im Sicherheits- und Verteidigungsbereich unter den Mitgliedstaaten eher gering ist. Diese
Schwäche zeigt sich besonders in Krisenzeiten, wenn es
darum geht ein gemeinsames europäisches Mandat für
Einsätze zu generieren. Auch häufen sich Diskussionen
über die Kompetenzverteilung zwischen der NATO und
europäischen Strukturen. Von der Leyen betonte
mehrmals, dass Strukturen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas keine
Alternative, sondern eine Ergänzung zur NATO
darstellen.
Die Ministerin betonte, dass eine effizientere
europäische Verteidigungspolitik durch Kooperation und
Kompetenzverteilung ein angestrebtes Ziel sei. So gibt es
bereits Erfahrungen mit der Unterstellung der Truppenverbände eines Landes unter das Kommando eines
anderen Landes. Auch herrscht oft Uneinigkeit über die
Investitionen in den Verteidigungsbereich. Der Blick auf
die Zahlen ist ernüchternd: die militärische
Personalstärke aller EU-Mitgliedstaaten ist mit etwa 1,7
Mio. nach China weltweit die zweitgrößte. Mit 1,5 %
Ausgaben gemessen am BIP liegt dieser Schnitt im
weltweiten Vergleich nur im Mittelfeld. „Da ist mehr
Potenzial drin“, so die Ministerin. Zwei wesentliche
Bereich blockieren bisher eine tiefere Integration in
diesem Bereich: die Uneinigkeit über Militärausgaben
und die Mandatserteilungsmechanismen.
Der deutsche Parlamentsvorbehalt ist ein hohes Gut
der bundesdeutschen Politikkultur und ist eine
Reaktion auf historische Erfahrungen aus Zeit des
Nationalsozialismus. Allerdings erscheint dieser
Mechanismus unseren europäischen Partnern als
schwerfällig.
II.
Die Woche im Plenum

Fracking eindeutig regeln. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das sog. Fracking gesetzlich zu
regeln. Dabei haben der Schutz der Gesundheit und des
Trinkwassers absoluten Vorrang. Die Bundesregierung
hat dazu jetzt ein Gesetzespaket vorgelegt, das nun in
die erste Lesung geht. Zum einen sollen damit
Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen werden, mit denen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung
getragen wird. Der Umgang mit Lagerstättenwasser
wird geregelt. Wo Risiken nicht zu verantworten sind
oder unzureichende Kenntnisse bestehen, wird
Fracking verboten. Weitere Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz beinhalten Regelungen zum Verbot
bzw. zur Einschränkung von Fracking in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten.
Änderungen gibt es auch im Bergrecht. Hier wird die
Durchsetzung
von
möglichen
Schadenersatzansprüchen bei Bergschäden erleichtert. Ebenso
werden
verpflichtende
Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt sowie die bergbaulichen
Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie
verschärft.

Bericht der Bundesregierung über die
deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013.
Der Bericht lässt die Neuausrichtung der deutschen
Hilfspolitik erkennen: Ziel ist es, über eine Reaktion auf
plötzliche Katastrophen und Krisen hinaus,
Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend
vorausschauend einzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2012 vereinbart, dass das
Auswärtige Amt nunmehr für alle Bereiche der
humanitären Hilfe verantwortlich ist, jedoch eng mit
dem
Bundesministerium
für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und
Entwicklung
(BMZ)
zusammenarbeitet. Vor dem Hintergrund einer
Zunahme an langandauernden ungelösten Konflikten
Im Internet: www.bergner.de
ist das Engagement des BMZ weiter von großer
Bedeutung für die effektive Leistung humanitärer Hilfe.

Qualität von Studium und Lehre im
internationalen
Wettbewerb
sichern
–
Den
Europäischen Hochschulraum erfolgreich gestalten. Im
gemeinsamen Antrag der Koalitionspartner wird die
Bundesregierung dazu aufgefordert, sich weiterhin für
internationale Doppelstudiengänge und Europahochschulen einzusetzen. Sie soll darauf hinwirken, die
Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen zu verbessern. Ferner soll bei der BolognaFolgekonferenz das Beitrittsbegehren der Republik
Belarus zum europäischen Hochschulraum bewertet und
gegebenenfalls entschieden werden. An die Länder wird
der Appell gerichtet, die finanzielle Entlastung durch die
vollständige Übernahme der Kosten des BAföG durch den
Bund vereinbarungsgemäß für Schulen und Hochschulen
zu verwenden.

Bericht der Bundesregierung über die
Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012 bis 2015 in
Deutschland. Im Rahmen der bevorstehenden BolognaFolgekonferenz am 14./15. Mai 2015 in Eriwan
(Armenien) zeigt der Bericht auf, dass die vereinbarten
Reformschritte zur Schaffung eines einheitlichen
europäischen Hochschulraumes in Deutschland
weitgehend umgesetzt sind. Inzwischen führen
87,4 Prozent der Studiengänge zu einem Bachelor- oder
Masterabschluss. Die Auslandsmobilität deutscher
Studierender übertrifft mit rund 30 Prozent ebenfalls das
europäische Mobilitätsziel von 20 Prozent deutlich. Auch
die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland
wächst – im Wintersemester 2013/2014 machten diese
11,5 Prozent der Studierenden an den deutschen
Hochschulen aus.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Informationsweiterverwendungsgesetzes. Mit dem
Gesetz wird das Potenzial des öffentlichen Sektors als
Informationsquelle im Zuge von „Open Data“
erschlossen. Karten, Satellitenbilder, Rechtsvorschriften
und Gerichtsurteile, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister beinhalten
Informationen, die das Ausgangmaterial für eine Vielzahl
von Produkten und Dienstleistungen bilden. Mit dem
Gesetz wird europäisches Recht umgesetzt und die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen
Sektors erleichtert. Das Gesetz wurde in zweiter und
dritter Lesung beraten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
Somalias
auf
Grundlage
des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von
1982. Mit der Operation ATALANTA sorgt Deutschland
gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008
für die Sicherheit vor der Küste Somalias. Seit Beginn
der Mission sind die Piratenangriffe stark
zurückgegangen. 2014 gab es nur noch vier versuchte
Überfälle auf Handelsschiffe, seit 2012 war kein
Überfall mehr erfolgreich. Die deutsche Beteiligung an
der erfolgreichen Operation soll nun nach dem Antrag
der Bundesregierung bis Mai 2016 verlängert werden.
Die Personalobergrenze soll nach einer Absenkung im
vorigen Jahr von 1.400 auf 1.200 Soldaten nun weiter
auf 950 verringert werden.

Starke Städte und Quartiere – Die
Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortsetzen.
Anlässlich des ersten gesamtdeutschen Tags der
Städtebauförderung am 9. Mai wurde gemeinsam mit
dem Koalitionspartner ein Antrag zur Würdigung und
weiteren Entwicklung der Städtebauförderung
eingebracht. Darin wird die Bedeutung der
Städtebauförderung als Finanzhilfe des Bundes betont
und ihr Beitrag für die grundsätzlich gelungene
Stadtentwicklung in Deutschland sowie für die
regionale Wirtschaftsentwicklung hervorgehoben.
Positiv ist die derzeitige finanzielle Ausstattung der
Städtebauförderung in Höhe von 700 Millionen Euro
pro Jahr. Außerdem geht der Antrag auf neuere
Entwicklungen in dieser Wahlperiode ein, so zum
Beispiel auf das Programm zum Wissenschaftsjahr
„Stadt der Zukunft“.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Klonen von
Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die
für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und
reproduziert werden KOM(2013) 892 endg.; Ratsdok.
18152/13 und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von
Klontieren KOM(2013) 893 endg.; Ratsdok. 18153/13
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung
gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes. Auf
europäischer Ebene werden aktuell zwei Vorschläge
der Europäischen Kommission zum Umgang mit
geklonten Tieren beraten. Dabei soll das Klonen von
Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, der Import
Im Internet: www.bergner.de
von geklonten Tieren und Klon-Embryonen sowie von
Lebensmitteln dieser Tiere vorläufig verboten werden.
Diese Vorschläge wurden zusammen mit unserem Antrag
Kein Klonfleisch in der EU – Für mehr Tier- und
Verbraucherschutz
debattiert.
Darin
wird
die
Bundesregierung gemeinsam mit SPD und Grünen
aufgefordert, sich in den laufenden Verhandlungen für ein
dauerhaftes Verbot des Klonens von Tieren zur
Nahrungsmittelproduktion und von Fleisch, das von
geklonten Tieren gewonnen wird, einzusetzen. Zudem
wird eine Kennzeichnung der Nachkommen von geklonten
Tieren, der jeweiligen Zuchtmaterialien und des daraus
produzierten Fleisches gefordert.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
KOM(2014) 212 endg.; Ratsdok. 8842/14 hier:
Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß
Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes. Mit der
Stellungnahme wird die Bundesregierung aufgefordert,
sich im Rat für eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags
der Europäischen Kommission einzusetzen. Für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem
einzigen Gesellschafter soll dem Vorschlag nach keine
eigene europäische Rechtsform, etwa in Gestalt der
Europäischen Privatgesellschaft (SPE), geschaffen werden.
Stattdessen sollen die nationalen Regelungen über solche
Kapitalgesellschaften harmonisiert und weiterentwickelt
werden. Hingewiesen wird auf beachtliche Mängel des
Vorschlags, so zum Beispiel auf die vorgesehene OnlineGründung ohne hinreichende Identitätsprüfung, was
weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet und
das Vertrauen in die Richtigkeit des Handelsregisters
untergraben würde. Durch die Möglichkeit der
Aufspaltung von Satzungs- und Vereinssitz entstünde
außerdem die Gefahr, dass die Vorschriften des deutschen
Mitbestimmungs-, Steuer- und Handelsregisterrechts
umgangen werden. Die Bundesregierung ist deshalb
aufgefordert, sich für die Schaffung einer eigenen
europäischen Rechtsform für Kapitalgesellschaften
einzusetzen. Unter anderem sollte dafür zwingend
vorgeschrieben werden, Satzungs- und Verwaltungssitz an
einem Ort zu haben. Auch sollte in Gesellschaften mit
Betriebsstellen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten als
Auffanglösung das Recht des Mitgliedstaates mit dem
relativ höchsten Mitbestimmungsniveau gelten, sofern in
diesem
Staat
mindestens
ein
Drittel
der
Gesamtbelegschaft beschäftigt ist.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten
Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der
Resolution 1509 (2003) und nachfolgender
Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014)
vom 15. Dezember 2014 und der Resolution 2215
(2015) vom 2. April 2015. Beratung des Antrags der
Bundesregierung, sich mit bis zu fünf Soldaten an der
Friedensmission der Vereinten Nationen zu beteiligen.
Seit 2003 ist UNMIL aktiv bei der Überwachung und
Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens, der
Unterstützung des Friedensprozesses, der humanitären Hilfe, der Förderung und dem Schutz von
Menschenrechten sowie der Unterstützung der
Reformen im Sicherheitssektor. Aufgabe der UNMILMission ist dabei die Beratung und Unterstützung der
liberianischen Regierung sowie der polizeilichen und
militärischen Kräfte. Mit unserer Zustimmung zu dem
Mandat tragen wir zum bisherigen Erfolg von UNMIL
bei und verdeutlichen die Bereitschaft, Verantwortung
in der Friedensmission der Vereinten Nationen zu
übernehmen.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung
des Rindfleischetikettierungsgesetzes. Mit der
Gesetzesänderung, die in zweiter und dritter Lesung
beschlossen wurde, wird das System der fakultativen
Etikettierung von Rindfleisch abgeschafft. Die
Kontrollzuständigkeit wird vollständig auf den Bund
übertragen. Damit wird die Funktionsfähigkeit der
Kontrollen verbessert. Gleichzeitig werden die
Aufgaben des Bundes verschlankt, da dieser dann
keine privaten Kontrollstellen mehr anerkennen muss,
die von den Ländern beauftragt wurden. In Zukunft
wird es leichter möglich sein, länderübergreifende
Betrugsfälle im Bereich der Rindfleischetikettierung zu
bekämpfen. Schnelle Überprüfungen können
nunmehr auch über Ländergrenzen hinweg erfolgen.
Auswahl kommender Termine:
17./18.5. 2015 Berlin, Klausurtagung der
ostdeutschen CDU-Abgeordneten
11.-13.5. Cadenabbia (Italien), Referent bei einer
Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung
18.-22.5.2015 Sitzungswoche im Deutschen
Bundestag
Im Internet: www.bergner.de