Berlin, 8. Mai 2015 Bericht aus dem Deutschen Bundestag Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015 Warum Sachsen-Anhalt Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum ist von Dr. Christoph Bergner Die Statistik zum Wirtschaftswachstum im Jahre 2014 war für uns nicht begeisternd. Sachsen-Anhalt belegte im Vergleich aller 16 Bundesländer mit nur 0,4 % Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) den letzten Platz. Nach Veröffentlichung dieser Zahlen hatte die Mitteldeutsche Zeitung den Vizepräsidenten des Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Prof. Holtemöller, um einen Gastbeitrag gebeten, (siehe http://bit.ly/1dPMB99). Die veröffentlichten Wachstumsraten müssen nachdenklich machen, droht doch die Gefahr, dass unser Bundesland im Vergleich von Wirtschafts- und Steuerkraft statt aufzuholen an Boden verliert. Deshalb habe ich den Beitrag von Prof. Holtemöller, den ich als ausgewiesenen Volkswirtschaftler schätze, aufmerksam gelesen. Trotz meiner Wertschätzung sehe ich einige seiner Aussagen zur Landespolitik ausgesprochen kritisch. Ich hatte in der Funktion des „Ostbeauftragten“ (20112013) Gelegenheit mit Prof. Holtemöller über seine Prognosen zur Konvergenz der Wirtschaftskraft Ostdeutschlands an die des Westens zu diskutieren. Dabei konnte ich lernen, dass das Ziel, das Wirtschaftsniveau des Ostens an das des Westens anzugleichen sehr viel schwieriger zu erreichen ist, als wir Politiker es uns jahrelang vorgestellt hatten. Das liegt daran, dass es die Wirtschaft im Osten aufgrund ihrer strukturellen Voraussetzungen schwerer hat, die Wachstumsraten der Wirtschaft West zu erreichen bzw. zu überbieten. Strukturelle Nachteile sind vor allem die Bevölkerungsentwicklung (stärkere Alterung und Schrumpfung der Einwohnerzahl), die Kleinteiligkeit der Wirtschaft (keines der ostdeutschen Flächenländer ist beispielsweise Sitz eines Dax-Unternehmens), und die Bedingt durch seine Unfallverletzung hat Dr. Bergner die Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 8. Mai zu 70 Jahren Kriegsende aus der Perspektive des Fernsehzuschauers verfolgt, eine neue, aber auch aufschlussreiche Erfahrung. Bergner dazu: „Mir wird deutlich, wie wichtig diese Gedenkstunden für die Selbstvergewisserung unserer Gesellschaft sind. Ich bin begeistert von der Rede Heinrich-August Winklers, die eindrücklich unser nationales Selbstverständnis 70 Jahre nach Ende der national-sozialistischen Herrschaft aufzeigte. Aus dem Blick in die Geschichte hat er anschaulich die Rolle und Verpflichtungen des heutigen Deutschlands für die Politik abgeleitet.“ Die Gedenkstunde in der Mediathek: http://dbtg.tv/cvid/4985700 Siedlungsstruktur (wir haben im Osten weniger und kleinere Ballungsräume). Sachsen-Anhalt hat dabei in Sachen Bevölkerungsentwicklung die ungünstigsten Bedingungen aller Bundesländer. Bei uns scheidet jährlich ein höherer Anteil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben aus als andernorts. Die personelle Basis für wirtschaftliche Wertschöpfung reduziert sich bei uns deshalb stärker als in anderen Bundesländern. Nun geht es Holtemöller in seinem MZ-Beitrag darum, Versäumnisse der Landespolitik zu benennen. Hier nennt er drei Defizite: - Zu wenig Investitionen in Bildung und Forschung - Zu wenig Internationalität - Zu wenig Innovation Das sind drei Arbeitsfelder, auf denen man sich im Im Internet: www.bergner.de Interesse der Wirtschaft zweifellos mehr Einsatz wünschen würde. Aber mit Blick auf die Landespolitik lässt sich darüber doch nur seriös vor dem Hintergrund vorhandener finanzieller Ressourcen diskutieren. Warum nicht die Prioritäten der öffentlichen Ausgaben im Lande angesprochen wurde, verstehe ich nicht. Völlig unverständlich wird mir die Argumentation Holtemöllers, wenn er von der Landespolitik mehr Förderung im frühkindlichen Bereich fordert. Die Aufwendungen für Kinderbetreuung von 0-6 Jahren sind in kaum einem Bundesland so hoch wie bei uns. Ich hätte von einem Ökonomen deshalb eher erwartet, dass er die Frage erörtert, ob hier nicht Geld ausgegeben wird, das andernorts wirkungsvoller eingesetzt werden könnte. Es erscheint mir ohnehin fragwürdig, bei der Suche nach Möglichkeiten zur Stärkung des Bildungsniveaus zuerst an Kindertagesstätten zu denken. Sachsen-Anhalt gehörte während der letzten zwanzig Jahre zu den Bundesländern mit den meisten Veränderungen in der Schulstruktur. Von der Förderstufe bis zur Gemeinschaftsschule haben die Parteien der politischen Linken immer neue Strukturveränderungen unserem allgemeinbildenden Schulwesen aufgedrückt. Da die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss trotzdem unverändert hoch ist, könnte man gerade aus ökonomischer Sicht fragen, ob mehr Kontinuität in unseren Schulen nicht nur kostengünstiger, sondern vielleicht sogar effektiver für die Bildung unserer Kinder gewesen wäre. Die Forderung nach mehr Investitionen in Bildung sollte also differenzierter betrachtet werden. Jede rechtsextreme Straftat im Lande ist eine Straftat zu viel. Motive rechtsextremen Verhaltens, ja jeder politische Extremismus, muss konsequent bekämpft werden. Vor diesem Hintergrund hat mich aber Tipp: Besuchen Sie die Armenischen Kulturtage in Sachsen-Anhalt! Seit 1996 nimmt unser Bundesland die Ländervertretung im Rahmen der Kultusministerkonferenz für das Kulturabkommen mit der Republik Armenien wahr und ist quasi "Partnerland" Armeniens. Das Programm der Kulturtage bietet ein intensives und abwechslungsreiches Programm v.a. in Halle und Magdeburg: http://bit.ly/1QsjIO7 irritiert, dass Prof. Holtemöller einen Zusammenhang zwischen der (relativ) hohen Quote rechtsextremer Straftaten in unserer Polizeistatistik und den vergleichsweise niedrigen Auslandsumsätzen der sachsen-anhaltischen Wirtschaft herstellt. Ich halte das für eine sachfremde Aussage, die vielleicht den medialen Zeitgeist bedient, aber keinen Ansatzpunkt liefert, wie die unzureichende internationale Verflechtung unserer Wirtschaft, die überwiegend ein Ergebnis ihrer Kleinteiligkeit ist, wirksam verbessert werden kann. Das IWH verfolgt unter seinem neuen Direktor Prof. Gropp einen sehr interessanten Forschungsansatz. Es untersucht die Wirkung der Kapitalallokation, d.h. der Geldflüsse in Projekte und Investitionen unter verschiedenen politischen Rahmenbedingungen. Ziel ist es zu erkennen unter welchen Bedingungen die größten und nachhaltigsten Effekte auf das Wirtschaftswachstum erwartet werden können. Ich bin ein wenig verwundert, dass Prof. Holtemöller in seinem Beitrag nicht auf Fehlallokationen in unserem Land eingegangen ist, über die wir in diesem Zusammenhang diskutieren müssen. Er könnte als Wirtschaftswissenschaftler dabei Fragen erörtern, die für die meisten von uns Politikern leider tabu sind. Etwa die Frage, wieviel öffentliche Mittel in den Aufbau von Herstellungskapazitäten der Solarwirtschaft in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren geflossen sind und wie hoch demgegenüber der Beitrag der Solarindustrie am Wirtschaftswachstum des Jahres 2014 war? Ich fürchte, die Solarwirtschaft geht mit einer negativen Wachstumsziffer in die Bilanz der letzten Jahre ein. Ist hier nicht im Ergebnis von politisch gesteuerten Fehlallokationen ein wirtschaftliches Strohfeuer abgebrannt worden, aus dessen Asche wir jetzt mühsam wirtschaftliche Pflänzchen zu ziehen versuchen. Das geringe Wirtschaftswachstum in unserem Bundesland sollte weder mit beschönigenden Darstellungen nach dem Motto „Alles ist gut“ – noch mit wohlfeilen Hinweisen auf Versäumnisse der Landespolitik abgetan werden. Es ist eine Herausforderung, mit der wir uns kritisch auseinander setzen müssen. Im Internet: www.bergner.de Ihr I. Aus den Ausschüssen Arbeitsgruppen und AG Kommunalpolitik Die AG Kommunalpolitik beschäftigte sich in dieser Woche intensiv mit der Unterstützung der Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Diskutiert wurden die Ergebnisse der Expertenanhörung des Haushaltsausschusses vom Montag, 4. Mai, zum Gesetzentwurf zur Förderung kommunaler Investitionen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen zusätzliche Fördermittel zur Flüchtlingsunterbringung erhalten. Konkret geht es um 3,5 Milliarden Euro, die der Bund von 2015-2018 nach einem bestimmten Schlüssel an die Länder weiterleiten will. Der Schlüssel richtet sich nach den Kriterien: Kassenkredite der Länder und Kommunen, Einwohner und Anzahl der Arbeitslosen in den Ländern. (Für Sachsen-Anhalt bedeutet das rund 111 Millionen Euro.) Hier endet die Zuständigkeit des Bundes und die Länder definieren, wer in ihrem Bundesland als eine „finanzschwache Kommune“ gelten soll. Die so eingestuften Kommunen können die Mittel dann über Förderanträge beantragen. Die Anhörung findet man als Video unter folgendem Link: http://dbtg.tv/cvid/4985697 Die Stellungnahmen der Experten zum Nachlesen hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a 08/anhoerungen/investitionen_stellungnahmen/371432 Gast der Sitzung war der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Ole Schröder, der ausführlich zu den Vorbereitungen des Flüchtlingsgipfels am 8.Mai 2015 berichtete. Die AG Kommunalpolitik hat zum Flüchtlingsgipfel ein eigenes Positionspapier verfasst, das Sie im Anhang zur E-Mail finden können. Schröder verwies darauf, dass sich die Bundesregierung verstärkt dem Ursprung des Flüchtlingsstroms und damit Nordafrika und insbesondere Libyen zuwenden will, um die Schleuserkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Denn verstärkte Seenotrettung allein spielt nur den Schleusern in die Hände. Am 8. Mai wird die Zahl der zu erwartenden Flüchtlinge nach oben korrigiert werden. Umso mehr müssen wir den Blick darauf richten, dass aktuell 52 % der Asylbewerber in Deutschland aus sog. sicheren Herkunftsstaaten kommen, die in der Regel keine Bewilligung des Asylantrags erwarten können. Diese hohe Zahl bindet Kräfte, die wir in dieser angespannten Situation dringend für Bewerber aus Staaten mit hoher Asylanerkennungsquote benötigen (Syrien z.B.). Die Bundesländer weisen zu recht immer wieder darauf hin, dass die Asylverfahren dringend beschleunigt werden müssen. Das ist bereits angelaufen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Personal um 1000 aufgestockt und wird nun über den Nachtragshaushalt noch einmal 750 Personen einstellen. Die Beschleunigung wurde so insbesondere für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern in Gang gesetzt, aber auch für Bewerber aus Syrien, wo die Kriegssituation eindeutig ist. Wenn aber auf ein abgeschlossenes und negativ beschiedenes Verfahren keine Rückführung folgt, nützt auch ein beschleunigtes Verfahren nichts, um den Unterbringungsplatz frei zu geben. Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber liegt in der Zuständigkeit der Länder und wird von ihnen unterschiedlich gehandhabt. Die Kommunen sind dringend aufgefordert, sich mit dieser Problematik zuerst an ihre Bundesländer zu wenden. Die Länder sind die Verhandlungsführer der Kommunen und können sich über den Bundesrat für ihre Interessen einsetzen. Es scheint so, dass in den zumeist rot-grünen Regierungen, z.B. der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Zeit ein Umdenken stattfindet. Die Notwendigkeit der Rückführung abgelehnter Asylbewerber wird aufgrund der immer schwierigeren Unterbringungssituation und des steigenden Drucks der Kommunen nach und nach enttabuisiert. Wenn einzelne Länder einen „Wintererlass“ veröffentlichen, nach dem verkündet wurde, in den Wintermonaten nicht abzuschieben, dann sind sie für die Sogwirkung mindestens mitverantwortlich. Gebärdensprache im Bundestag Der Deutsche Bundestag wird künftig Plenardebatten in der sog. Kernzeit sowie Sonderveranstaltungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln im Internet übertragen. Das hat das Präsidium des Deutschen Bundestages beschlossen. Mit dem neuen Service, der bei den Übertragungen im Internet genutzt werden kann, soll nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren probeweise noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Kernzeitdebatten (Donnerstag und Freitag 9-12 Uhr) und Sonderveranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung werden live übertragen und auch zum späteren Abruf in der Internet-Mediathek des Bundestages bereitgestellt. Im Internet: www.bergner.de Auch ohne öffentliches Bewerben durch solche Erlasse können Länder die entsprechende Praxis betreiben. Ein Umdenken der Länderpraxis zur Abschiebung wird auch deswegen als notwendig angesehen, damit die positive Grundhaltung der Menschen in unserem Land, Flüchtlingen in Not zu helfen, nicht kippt. Gleiches gilt für die strikte Umsetzung des Dublin-IIIVerfahrens, d.h. die von den europäischen Ländern fest vereinbarte Rückführung von Flüchtlingen in die Länder, wo sie zuerst die EU betreten haben, um dort den Asylantrag zu stellen. Nach Bewilligung des Asyls steht es dem Flüchtling frei, in andere Länder der EU zu gehen, auch nach Deutschland. Es stellt sich die Frage, auch im Hinblick auf das Kirchenasyl, warum es nicht als menschenwürdig betrachtet wird, das Asylverfahren im sonst recht beliebten Land Italien zu absolvieren. Fazit: Das gemeinsame europäische Asylgesetz ist verabredet, bereitet aber an diesen Stellen noch große Umsetzungsprobleme. Ole Schröder wies erneut auf das Resettlementprogramm (siehe Fotos rechts) hin, mit dem bereits jetzt vor Ort in den Krisenregionen die am meisten Schutzbedürftigen ausgesucht und sicher nach Deutschland gebracht werden, insbesondere berücksichtigt das Programm Frauen und Kinder. Dieses Programm steht im Kontrast zum Fluchtweg über das Mittelmeer, das ein großes Maß an Risiko birgt und daher verstärkt von Männern genutzt wird. Viele Abgeordnete brachten sich mit Beispielen aus ihren Wahlkreisen in die Diskussion ein. In diesem Zusammenhang wurde der Vorschlag zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber abgewogen. Für die Kommunen ist das interessant, weil die Leistungen direkt abgerechnet werden könnten, als sie sich später erstatten zu lassen. Fakt ist, die Gesundheitsversorgung ist auch jetzt schon sichergestellt. Ein Argument gegen die Einführung ist der damit auftretende Gerechtigkeitskonflikt z.B. mit den rund 400.000 Pflegekräften aus Osteuropa, die unser Pflegesystem bereits jetzt aufrecht erhalten und die diese Karte nicht erhalten. Diese strecken im Krankheitsfall Arztkosten vor und lassen sie sich über Versicherungen in ihren Heimatländern erstatten. Ein weiterer durch die Abgeordneten angesprochene Punkt sind die Erschwernisse beim Asylabschiebeverfahren. Ein Beispiel dafür ist die Erlaubnis zum Stellen eines Asylfolgeantrages bei Nichtwahrnehmung mehrere Termine zur Rückführung. Hier ist auch der Bund gefragt, wie gesetzliche Regelungen angepasst werden können. Von einem Vertreter des Städtebunds wurde die dezentrale Verteilung von Asylbewerbern auf die Kommunen erst nach erfolgtem Asylbescheid gefordert und die konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber. Bei steigenden Zahlen sei die Inanspruchnahme weiterer Unterkünfte, häufig auch Turnhallen unumgänglich, was zu Kritik seitens der Bevölkerung führe. Beispiel für ein Neuansiedlung) „Resettlement“ (zu deutsch: Am Flughafen Hannover empfing Christoph Bergner im Juli 2013 in Vertretung des Bundesinnenministers 99 irakische Schutzbedürftige, die aus der Türkei im Rahmen des „Resettlementprogramms“ nach Deutschland gekommen waren. Es handelte sich um Angehörige religiöser Minderheiten (89 Christen, 7 Yesiden und einige Muslime), die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aus dem Irak fliehen mussten und in der Türkei nicht bleiben konnten. Beim „Resettlementprogramm“ geht es im Unterschied zur vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen (wie z.B. aus Syrien) um die dauerhafte Neuansiedlung Schutzbedürftiger in einem anderen Land. Die meisten der jetzt Aufgenommenen haben bereits Verwandte in Deutschland. In der Bundesrepublik wird das Verfahren vom BMI gemeinsam mit dem UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) und dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt. Nach ihrer Ankunft erhalten die Angekommenen zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland einen allgemeinen Einführungskurs zum alltäglichen Leben in Deutschland, der auch die Vermittlung von Sprachkenntnissen beinhaltet. Einen Grundlagenkurs erhielten sie bereits vor Abreise Im Internet: www.bergner.de in der Türkei. Danach wurden sie auf die Bundesländer verteilt. So hat auch eine fünfköpfige Familie in SachsenAnhalt eine neue Heimat gefunden. Dabei wird den Neuankömmlingen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz erteilt, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt und in einen Daueraufenthalt münden kann. Europaausschuss In den Europaausschuss wurden diese Woche gleich zwei Bundesministerinnen eingeladen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka berichtete über bildungs- und forschungspolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder zur aktuellen verteidigungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa. Europapolitische Bildungsangelegenheiten drehen sich derzeit um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Eine Erweiterung des Erasmusprogramms für Auszubildende soll Auslandserfahrungen ermöglichen, um später für Arbeitssuchende zusätzliche Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu bieten. Die Inanspruchnahme des Stipendiums durch Auszubildende liegt noch etwa bei der Hälfte derer die studieren. Dafür liegen deutsche Studenten und Auszubildende mit Erasmuserfahrungen europa- und weltweit vergleichbar vorne. Das gemeinsame europäische Ziel von 20% hat Deutschland mit 30% weit übertroffen. Des Weiteren berichtete die Ministerin über die europaweite Nachfrage für das Modell des deutschen dualen Bildungssystems, das vielen Ländern Europas als Lösung der Beschäftigungsproblematik erscheint. Allerdings benötigen die einzelnen Volkswirtschaften eine diesem Ansatz gerechte Unternehmenskultur und wirtschaftliche Infrastruktur. Die Beratungstätigkeit des Bundesinstituts für berufliche Bildung in Verbindung mit den Industrie- und Handelskammern ist zurzeit sehr gefragt. Allerdings warnte die Bundesministerin vor allzu schnellen Anpreisungen dieses Ansatzes für fremde Länder. Eine vollständige Übernahme eines solchen Ausbildungsansatzes verlangt nach tiefgreifenden und langfristigen systemischen Veränderungen in den jeweiligen Ländern. In der Bildungsund Forschungsgemeinschaft Europas löste die Initiative des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, Erdbebenopfern schnell und wirksam helfen. Das schwere Erdbeben im Himalaya hat schreckliche Verwüstungen und unsagbar viel menschliches Leid verursacht. Die Behörden in Nepal sind stark gefordert. Umso wichtiger ist es, dass die internationale Staatengemeinschaft weiterhin alles tut, um das Leid der Menschen zu lindern und dem Land bei der Bewältigung der Folgen zu helfen - von den ersten Notmaßnahmen bis zum Wiederaufbau. Ein nach wie vor aktuelles Problem ist die Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Hier bringt Deutschland sich mit einer Kernkompetenz des Technischen Hilfswerks (THW) ein: Seit Sonntag können mit zwei Trinkwasseranlagen in Kathmandu bis zu 10.000 Liter Trinkwasser pro Stunde produziert werden, die dann über Tankfahrzeuge an die Menschen verteilt werden. Allen Rettern und Helfern der nationalen und internationalen Organisationen und allen, die mit Spenden helfen, sei an dieser Stelle gedankt. Ein Tagesordnungspunkt der Bundestagssitzungen dieser Woche hat in dieser Woche besondere Aktualität bekommen: Es ging um den Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland. Sicher wird in der Debatte ein besonderes Augenmerk auf der Lage in Nepal liegen. „Deutschland in der Welt“, unter diesen Titel habe ich eine Veranstaltungsreihe gestellt, in der ich Fragen der Tipps zum „richtigen“ Spenden für Nepal finden Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden Sie unter: http://bit.ly/1KpdD15 Politikbereiche stellen an uns in diesem Bereich tätige Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an Wer ein hallesches Projekt in Nepal unterstützen die Bürger. Gestern Abend fand das Auftaktgespräch zum Thema Zuwanderung statt. In der lebhaften und möchte, ist beim LUMSA-Verein richtig. Der offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich schnell Verein betreibt im nepalesischen Bergdorf Lumsa ab, dass wir uns das nächste Mal mit derzerstört aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältis Deutschlands eine Schule, die beim Erdbeben komplett und der EU zu Russland beschäftigen werden. wurde und nun wieder aufgebaut werden soll. Weitere Informationen unter: http://www.lumsa.de/ Die Kinder aus Lumsa vor ihrer Schule 2009 Im Internet: www.bergner.de 2,7 Mrd. Euro aus dem für Bildung, Forschung und Innovation bestimmten Programm „Horizont 2020“ in den von ihm neugeschaffenen „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ (EFSI) umzuschichten, negative Reaktionen aus. (Über das sog. Junkerpaket wurde hier bereits in der Vergangenheit berichtet.) Auch die Bundesministerin äußerte ihr Unbehagen darüber, dass Mittel für Forschung aus dem EFSI nur noch in Verbindung mit Wirtschaftsinitiativen mit einem Drittmittelkoeffizient von 1/3 beantragt werden können. Auch werden die Projekte von der Europäischen Investitionsbank nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Refinanzierung ausgesucht. Besonders Grundlagenforschung kann diesen Kriterien nicht standhalten. Das europäische Sicherheitskonzept der EU von 2013 steht nun nach den schweren Umbrüchen der letzten zwei Jahre auf dem Prüfstand. Zum ersten Mal seit drei Jahren werden sicherheitspolitische Fragen auf dem Gipfel der europäischen Staatschefs im kommenden Juni behandelt. Die Bundesverteidigungsministerin betonte, dass im Vergleich zu vielen politischen Bereichen eine Zusammenwirkung im Sicherheits- und Verteidigungsbereich unter den Mitgliedstaaten eher gering ist. Diese Schwäche zeigt sich besonders in Krisenzeiten, wenn es darum geht ein gemeinsames europäisches Mandat für Einsätze zu generieren. Auch häufen sich Diskussionen über die Kompetenzverteilung zwischen der NATO und europäischen Strukturen. Von der Leyen betonte mehrmals, dass Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas keine Alternative, sondern eine Ergänzung zur NATO darstellen. Die Ministerin betonte, dass eine effizientere europäische Verteidigungspolitik durch Kooperation und Kompetenzverteilung ein angestrebtes Ziel sei. So gibt es bereits Erfahrungen mit der Unterstellung der Truppenverbände eines Landes unter das Kommando eines anderen Landes. Auch herrscht oft Uneinigkeit über die Investitionen in den Verteidigungsbereich. Der Blick auf die Zahlen ist ernüchternd: die militärische Personalstärke aller EU-Mitgliedstaaten ist mit etwa 1,7 Mio. nach China weltweit die zweitgrößte. Mit 1,5 % Ausgaben gemessen am BIP liegt dieser Schnitt im weltweiten Vergleich nur im Mittelfeld. „Da ist mehr Potenzial drin“, so die Ministerin. Zwei wesentliche Bereich blockieren bisher eine tiefere Integration in diesem Bereich: die Uneinigkeit über Militärausgaben und die Mandatserteilungsmechanismen. Der deutsche Parlamentsvorbehalt ist ein hohes Gut der bundesdeutschen Politikkultur und ist eine Reaktion auf historische Erfahrungen aus Zeit des Nationalsozialismus. Allerdings erscheint dieser Mechanismus unseren europäischen Partnern als schwerfällig. II. Die Woche im Plenum Fracking eindeutig regeln. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das sog. Fracking gesetzlich zu regeln. Dabei haben der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang. Die Bundesregierung hat dazu jetzt ein Gesetzespaket vorgelegt, das nun in die erste Lesung geht. Zum einen sollen damit Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen werden, mit denen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung getragen wird. Der Umgang mit Lagerstättenwasser wird geregelt. Wo Risiken nicht zu verantworten sind oder unzureichende Kenntnisse bestehen, wird Fracking verboten. Weitere Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz beinhalten Regelungen zum Verbot bzw. zur Einschränkung von Fracking in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten. Änderungen gibt es auch im Bergrecht. Hier wird die Durchsetzung von möglichen Schadenersatzansprüchen bei Bergschäden erleichtert. Ebenso werden verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt sowie die bergbaulichen Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie verschärft. Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013. Der Bericht lässt die Neuausrichtung der deutschen Hilfspolitik erkennen: Ziel ist es, über eine Reaktion auf plötzliche Katastrophen und Krisen hinaus, Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend vorausschauend einzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2012 vereinbart, dass das Auswärtige Amt nunmehr für alle Bereiche der humanitären Hilfe verantwortlich ist, jedoch eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammenarbeitet. Vor dem Hintergrund einer Zunahme an langandauernden ungelösten Konflikten Im Internet: www.bergner.de ist das Engagement des BMZ weiter von großer Bedeutung für die effektive Leistung humanitärer Hilfe. Qualität von Studium und Lehre im internationalen Wettbewerb sichern – Den Europäischen Hochschulraum erfolgreich gestalten. Im gemeinsamen Antrag der Koalitionspartner wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich weiterhin für internationale Doppelstudiengänge und Europahochschulen einzusetzen. Sie soll darauf hinwirken, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen zu verbessern. Ferner soll bei der BolognaFolgekonferenz das Beitrittsbegehren der Republik Belarus zum europäischen Hochschulraum bewertet und gegebenenfalls entschieden werden. An die Länder wird der Appell gerichtet, die finanzielle Entlastung durch die vollständige Übernahme der Kosten des BAföG durch den Bund vereinbarungsgemäß für Schulen und Hochschulen zu verwenden. Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012 bis 2015 in Deutschland. Im Rahmen der bevorstehenden BolognaFolgekonferenz am 14./15. Mai 2015 in Eriwan (Armenien) zeigt der Bericht auf, dass die vereinbarten Reformschritte zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes in Deutschland weitgehend umgesetzt sind. Inzwischen führen 87,4 Prozent der Studiengänge zu einem Bachelor- oder Masterabschluss. Die Auslandsmobilität deutscher Studierender übertrifft mit rund 30 Prozent ebenfalls das europäische Mobilitätsziel von 20 Prozent deutlich. Auch die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland wächst – im Wintersemester 2013/2014 machten diese 11,5 Prozent der Studierenden an den deutschen Hochschulen aus. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Mit dem Gesetz wird das Potenzial des öffentlichen Sektors als Informationsquelle im Zuge von „Open Data“ erschlossen. Karten, Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister beinhalten Informationen, die das Ausgangmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen bilden. Mit dem Gesetz wird europäisches Recht umgesetzt und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erleichtert. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beraten. Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982. Mit der Operation ATALANTA sorgt Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008 für die Sicherheit vor der Küste Somalias. Seit Beginn der Mission sind die Piratenangriffe stark zurückgegangen. 2014 gab es nur noch vier versuchte Überfälle auf Handelsschiffe, seit 2012 war kein Überfall mehr erfolgreich. Die deutsche Beteiligung an der erfolgreichen Operation soll nun nach dem Antrag der Bundesregierung bis Mai 2016 verlängert werden. Die Personalobergrenze soll nach einer Absenkung im vorigen Jahr von 1.400 auf 1.200 Soldaten nun weiter auf 950 verringert werden. Starke Städte und Quartiere – Die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortsetzen. Anlässlich des ersten gesamtdeutschen Tags der Städtebauförderung am 9. Mai wurde gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein Antrag zur Würdigung und weiteren Entwicklung der Städtebauförderung eingebracht. Darin wird die Bedeutung der Städtebauförderung als Finanzhilfe des Bundes betont und ihr Beitrag für die grundsätzlich gelungene Stadtentwicklung in Deutschland sowie für die regionale Wirtschaftsentwicklung hervorgehoben. Positiv ist die derzeitige finanzielle Ausstattung der Städtebauförderung in Höhe von 700 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem geht der Antrag auf neuere Entwicklungen in dieser Wahlperiode ein, so zum Beispiel auf das Programm zum Wissenschaftsjahr „Stadt der Zukunft“. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden KOM(2013) 892 endg.; Ratsdok. 18152/13 und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren KOM(2013) 893 endg.; Ratsdok. 18153/13 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes. Auf europäischer Ebene werden aktuell zwei Vorschläge der Europäischen Kommission zum Umgang mit geklonten Tieren beraten. Dabei soll das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, der Import Im Internet: www.bergner.de von geklonten Tieren und Klon-Embryonen sowie von Lebensmitteln dieser Tiere vorläufig verboten werden. Diese Vorschläge wurden zusammen mit unserem Antrag Kein Klonfleisch in der EU – Für mehr Tier- und Verbraucherschutz debattiert. Darin wird die Bundesregierung gemeinsam mit SPD und Grünen aufgefordert, sich in den laufenden Verhandlungen für ein dauerhaftes Verbot des Klonens von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion und von Fleisch, das von geklonten Tieren gewonnen wird, einzusetzen. Zudem wird eine Kennzeichnung der Nachkommen von geklonten Tieren, der jeweiligen Zuchtmaterialien und des daraus produzierten Fleisches gefordert. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter KOM(2014) 212 endg.; Ratsdok. 8842/14 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes. Mit der Stellungnahme wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rat für eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission einzusetzen. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter soll dem Vorschlag nach keine eigene europäische Rechtsform, etwa in Gestalt der Europäischen Privatgesellschaft (SPE), geschaffen werden. Stattdessen sollen die nationalen Regelungen über solche Kapitalgesellschaften harmonisiert und weiterentwickelt werden. Hingewiesen wird auf beachtliche Mängel des Vorschlags, so zum Beispiel auf die vorgesehene OnlineGründung ohne hinreichende Identitätsprüfung, was weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet und das Vertrauen in die Richtigkeit des Handelsregisters untergraben würde. Durch die Möglichkeit der Aufspaltung von Satzungs- und Vereinssitz entstünde außerdem die Gefahr, dass die Vorschriften des deutschen Mitbestimmungs-, Steuer- und Handelsregisterrechts umgangen werden. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, sich für die Schaffung einer eigenen europäischen Rechtsform für Kapitalgesellschaften einzusetzen. Unter anderem sollte dafür zwingend vorgeschrieben werden, Satzungs- und Verwaltungssitz an einem Ort zu haben. Auch sollte in Gesellschaften mit Betriebsstellen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten als Auffanglösung das Recht des Mitgliedstaates mit dem relativ höchsten Mitbestimmungsniveau gelten, sofern in diesem Staat mindestens ein Drittel der Gesamtbelegschaft beschäftigt ist. Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) vom 15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015. Beratung des Antrags der Bundesregierung, sich mit bis zu fünf Soldaten an der Friedensmission der Vereinten Nationen zu beteiligen. Seit 2003 ist UNMIL aktiv bei der Überwachung und Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens, der Unterstützung des Friedensprozesses, der humanitären Hilfe, der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten sowie der Unterstützung der Reformen im Sicherheitssektor. Aufgabe der UNMILMission ist dabei die Beratung und Unterstützung der liberianischen Regierung sowie der polizeilichen und militärischen Kräfte. Mit unserer Zustimmung zu dem Mandat tragen wir zum bisherigen Erfolg von UNMIL bei und verdeutlichen die Bereitschaft, Verantwortung in der Friedensmission der Vereinten Nationen zu übernehmen. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes. Mit der Gesetzesänderung, die in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, wird das System der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch abgeschafft. Die Kontrollzuständigkeit wird vollständig auf den Bund übertragen. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Kontrollen verbessert. Gleichzeitig werden die Aufgaben des Bundes verschlankt, da dieser dann keine privaten Kontrollstellen mehr anerkennen muss, die von den Ländern beauftragt wurden. In Zukunft wird es leichter möglich sein, länderübergreifende Betrugsfälle im Bereich der Rindfleischetikettierung zu bekämpfen. Schnelle Überprüfungen können nunmehr auch über Ländergrenzen hinweg erfolgen. Auswahl kommender Termine: 17./18.5. 2015 Berlin, Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Abgeordneten 11.-13.5. Cadenabbia (Italien), Referent bei einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung 18.-22.5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag Im Internet: www.bergner.de
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