Berlin, 22. Mai 2015 Bericht aus dem Deutschen Bundestag Sitzungswoche vom 18.-22.5.2015 I. Die politische Lage in Deutschland Arbeit der Nachrichtendienste in der Kritik. Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben die drei Parteien zugleich versprochen, dem Land eine gute Regierung zu stellen. Und wir kommen gut voran. Wir können einen milliardenschweren Nachtragshaushalt auflegen, ohne neue Schulden machen zu müssen. Wir organisieren enorme Zuwächse bei Bildung, Forschung und Investitionen. Und wir haben eine Bundeskanzlerin, die Deutschland sicher und ruhig führt und die die deutsche Stimme in Europa hörbar macht. Vor dem Hintergrund dieser Bilanz sucht die Opposition nun den Frontalangriff im NSA-Untersuchungsausschuss. Statt einer sachlichen Mitwirkung an der Aufklärung beobachten wir allzu oft eine Skandalisierung. Die schrillen Töne der letzten Tage beantworten keine einzige der Fragen, die im Untersuchungsausschuss oder dem Parlamentarischen Kontrollgremien zur Klärung anstehen. Wir wissen bereits, dass von der vielfach behaupteten millionenfachen und massenweisen Ausspähung nicht die Rede sein kann. Wir wollen noch wissen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA konkret gestaltet. Das lässt sich aber nicht auf dem offenen Markt diskutieren, sondern muss in den zuständigen Gremien geschehen. Vertraulichkeit ist für die Arbeit von Nachrichtendiensten unverzichtbar. Der vereinzelt immer wieder durchscheinende Antiamerikanismus hilft hier in der Sache auch nicht weiter. Unser Land kann auf die Arbeit von Nachrichtendiensten nicht verzichten - bei der Globalisierung des Terrors liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit von Diensten befreundeter Staaten kein Skandal, sondern eine notwendige Selbstverständlichkeit ist. Die SauerlandGruppe etwa konnte nur durch die Zusammenarbeit der Kreuzsteinweihe in Halle, 10. Mai 2015 Gegenüber des Landgerichts wurde in einer würdigen Veranstaltung der armenische Kreuzstein geweiht. Es macht froh, dass dabei an prominenter Stelle ein Zeichen der Verbindung zu Armenien gesetzt werden konnte und Halle ein solches Erinnerungsmerkmal hat. Weltweit errichtet die armenische Gemeinde Kreuzsteine zum Gedenken an die Opfer des Völkermordes im Osmanischen Reich 1915. Dienste an der Umsetzung ihrer Terrorpläne gehindert werden. Auch deutsche Firmen haben in der Vergangenheit Embargos gegen den Irak und den Iran gebrochen und unter anderem Technologie zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen geliefert. Dagegen muss man international vorgehen. Die entsprechenden Vereinbarungen mit den USA dazu wurden vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier verhandelt. Auf Basis dieser Vereinbarung prüfen die USA jetzt, ob und welche Selektoren für die Aufklärung der Vorwürfe offengelegt werden können. Die Bundesregierung wird diese Entscheidung dann auf Basis der Bestimmungen des Völkerrechts bewerten. Im Internet: www.bergner.de Seminar in der Villa Collina, Italien Vom 11.-13.5. nahm Dr. Bergner am Seminar der Konrad-Adenauer-Stiftung in Cadenabbia, Italien teil. Sie stand unter der Überschrift „Deutsch-tschechische Zusammenarbeit der EVP-Parteien“. Teilnehmer waren daher ausschließlich deutsche und namhafte tschechische Politiker der Parteien TOP09 und KDUČSL. Dr. Bergner hielt zwei Vorträge, die anschließend gemeinsam diskutiert wurden: Zur Europäischen Russlandpolitik nach der Krim-Annexion und zu den Herausforderungen für den Schengen-Raum angesichts des islamischen Terrorismus. Bei letzterem Thema fand die Verbesserung der deutsch-tschechischen Polizeikooperation auf Grundlage des im letzten Jahr unterzeichneten bilateralen Polizeivertrages eine besondere Würdigung von den Kollegen. Die Gesprächspartner des Seminars waren sich einig, dass dieser Weg der Kooperation parlamentarisch unterstützt werden sollte. Ort der Zusammenkunft war die Villa Collina, die Sommerresidenz Konrad Adenauers. Mit Kenntnis der heutigen Regierungsarbeit scheinen die Zeiten, als man die Bundesrepublik über mehrere Wochen von einem solchen Ort aus regieren konnte, unvorstellbar weit weg. II. Die Woche im Parlament Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-Celac-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel. In ihrer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin die Schwerpunkte der Bundesregierung für die Beratung auf den bevorstehenden drei Gipfeln erläutert. Beim Gipfel zur östlichen Partnerschaft wird die Implementierung der Assoziierungsabkommen und Freihandelszonen mit Moldau, der Ukraine und Georgien im Mittelpunkt stehen. Auch werden besonders angepasste Angebote und Reformen für Belarus, Armenien und Aserbaidschan besprochen, die wichtige Bindeglieder zu Russland sein können. Die Östliche Partnerschaft im weiteren geographischen Kontext, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Russland und der EU, wird ebenfalls thematisiert. Beim G7-Gipfel werden traditionelle Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Entwicklung besprochen. Deutsche Schwerpunkte im Rahmen der G7-Präsidentschaft sollen auf den Themen Gesundheit, Frauen, Umwelt und auf der Stärkung sozialer und ökologischer Standards in Lieferketten liegen. Laufende G7-Prozesse werden fortgesetzt, vor allem auch die Post-2015-Agenda zur Armutsreduzierung und zur nachhaltigen Entwicklung. Als weitere Themen sind der internationale Terrorismus, der sog. Islamische Staat, die Lage in der Ukraine, die Sicherheit in Afrika und auf hoher See angedacht. Der EU-Celac-Gipfel dreht sich um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der beiden Wirtschaftsregionen EU und Lateinamerika. Lateinamerika ist eine Region der Chancen, zu deren Entwicklung Europa Know-how anbieten kann. Insgesamt sind alle drei Gipfel für Deutschland von großer Bedeutung, denn um die Vielzahl internationaler Krisen in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, die Bedrohung durch internationalen Terrorismus und die Ebola-Epidemie zu bewältigen, ist eine enge Abstimmung und ein gemeinsames Handeln mit unseren Partnern entscheidend. Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin als Video unter http://dbtg.tv/fvid/5111971 Im Internet: www.bergner.de Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen neben der Gesundheit der Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des sportlichen Wettkampfs geschützt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestimmungen werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst und erweitert. Zum ersten Mal sollen gezielt auch dopende Leistungssportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Dr. Bergner selbst steht dieser Regelung sehr kritisch gegenüber. Weiterhin ist vorgesehen, die bisher geltenden Straftatbestände zur Verfolgung von Hintermännern und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbegehungsweisen zu erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist ferner die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden. Mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist vereinbart, dass zeitnah auch noch die im Koalitionsvertrag vereinbarten strafrechtlichen Regelungen zum Kampf gegen Spielmanipulation vorgelegt werden. Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung. Unser Koalitionsantrag hebt die Stärkung der beruflichen Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe hervor. Nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sondern auch die persönlichen Lebens- und Berufsperspektiven junger Erwachsener profitieren von Deutschlands hervorragen- dem Berufsbildungssystem. Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung wird im Antrag unterstrichen. Die Bundesregierung wird hiermit unter anderem dazu aufgefordert, Ausbildungs- und Studienabbrüchen wirksamer vorzubeugen, den Übergang für Studienaussteiger in eine berufliche Ausund Weiterbildung zu verbessern und Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationserfahrung besser über das Prinzip der dualen Ausbildung zu informieren. Berufsbildungsbericht 2015. Die Bundesregierung unterrichtete das Parlament über den kürzlich vom Kabinett beschlossenen Berufsbildungsbericht 2015. Das duale System der beruflichen Bildung ist demnach weiterhin die wesentliche Säule für die Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Wirtschaft und für mehr als 500.000 junge Menschen der Einstieg in eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die hohe Integrationskraft der dualen Berufsausbildung spiegelt sich in der im europäischen Vergleich niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit von nur noch 7,4 Prozent wider. Ergebnisse des Berichts sind unter anderem, dass die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen mit 37.100 einen neuen Höchststand erreicht hat und die Zahl der unversorgten Bewerber (2014: 20.900) deutlich übersteigt. Rechnerisch standen 100 ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen 103 Ausbildungsangebote gegenüber. Die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss ist weiter zurückgegangen. Im Jahr 2012 verfügten 13,1 Prozent der Menschen zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland über keinen Berufsabschluss (2008: 14,9 Prozent). Der Estnische Staatspräsident Toomas Hendrik Ilves weilte Anfang dieser Woche zu einem Staatsbesuch in Berlin. Dabei traf er auch mit Mitgliedern des Europaausschusses zusammen, mit denen er gemeinsam zu Mittag aß. Dr. Bergner hatte Gelegenheit mit dem Staatspräsidenten über die Ursachen des bestehenden Konfliktes zwischen der EU und Russland ein interessantes Gespräch zu führen. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde Im Internet: www.bergner.de Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit. In 2. und 3. Lesung wurde das Gesetz beschlossen, mit dem die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft gesichert werden soll. Die Frage einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit wurde lange diskutiert. Aus Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften wird sie für notwendig erachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifpluralismus in geordnete Bahnen gelenkt. Dabei sind verschiedene Stufen vorgesehen: Von der vereinbarten Tarifpluralität über Tarifgemeinschaften bis hin zur Einführung des Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Das Gesetz ist keine Antwort auf die aktuelle Streiksituation. Die Verfassungsministerien haben den Gesetzentwurf intensiv geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Einige Mitglieder unserer Bundestagsfraktion teilen diese Auffassung nicht. Dr. Bergner hält das Gesetz aufgrund einer veränderten Rechtsprechung in Deutschland für erforderlich. Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015. In 2. und 3. Lesung wurde der Nachtragshaushaltsplan beschlossen. Die im Bundeshaushalt 2015 noch als global ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro wurde nun den jeweiligen Politikbereichen zugeordnet und damit die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts für die Jahre 2016 bis 2018 geschaffen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Umwelt. Darüber hinaus werden die Kommunen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden unterstützt. Mit dem Nachtrag steigen die Ausgaben 2015 um 3,5 von 299,1 auf 302,6 Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür aber nicht gemacht werden. Der zugewonnene Spielraum beruht auf der Haushaltsdisziplin, gesunkenen Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz, das in 2. und 3. Lesung beraten und beschlossen wurde, regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde Auf Einladung des Bundestagsauschusses für Kultur und Medien begegnete Christoph Bergner Artak Davatyan, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport und Artak Zakaryan, dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des armenischen Parlamentes. Dabei ging es um Fragen der deutschen Anerkennung der Massenmorde an den Armeniern im Osmanischen Reich vor 100 Jahren als Völkermord und die europäischen Perspektiven Armeniens als Teil der Östlichen Partnerschaft im Zeichen des gerade tagenden Gipfels von Riga. Armenien hatte sich vor zwei Jahren auf Druck Russlands kurzfristig entschieden dem Assoziierungsabkommen nicht zu unterzeichnen und trat kurz darauf der Eurasischen Union unter der russischen Führung bei. ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und ihre Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies wird mit dem Gesetz die für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 (KOM(2015)10 endg.; Ratsdok.-Nr.: 511/15) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes Dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen zum Erfolg verhelfen. Die Fraktionen bezogen Stellung zu dem Vorschlag der EU-Kommission über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der auf das von der Kommission beschlossene Paket „Eine Investitionsoffensive für Europa“ vom November 2014 zurückgeht. In den nächsten Jahren sollen Investitionen Im Internet: www.bergner.de in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro mobilisiert werden, die zur nachhaltigen Steigerung von Wachstum sowie Beschäftigung und damit zur Stabilisierung des Euro beitragen sollen. Zu diesem Zweck soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank der EFSI errichtet werden, der durch eine Garantie in Höhe von 16 Milliarden Euro aus bestehenden Mitteln des EU-Haushalts gestützt wird, die wiederum von einem Garantiefonds von 8 Milliarden Euro abgesichert wird. In den Garantiefonds sollen Mittel aus dem EUVerkehrsprogramm Connecting Europe (CEF), des EUForschungsprogramms Horizont 2020 sowie EUHaushalts-Margen umgeschichtet werden. Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982. Mit der Operation ATALANTA sorgt Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008 für die Sicherheit vor der Küste Somalias. Seit Beginn der Mission sind die Piratenangriffe stark zurückgegangen. 2014 gab es nur noch vier versuchte Überfälle auf Handelsschiffe, seit 2012 war kein Überfall mehr erfolgreich. Seit 2008 wurden außerdem 179 Schiffe des World Food Programm und 121 Schiffe von AMISOM nach Mogadischu begleitet, um die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Die deutsche Beteiligung an der erfolgreichen Operation verlängern wir nun nach dem Antrag der Bundesregierung bis Mai 2016. Die Personalobergrenze wird von 1.200 Soldaten auf 950 verringert. Kinderförderungsgesetz (Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes). Für den Bericht wurde erstmals seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im Jahr 2008 die Betreuungssituation in ganz Deutschland bewertet. Die Auswertung zeigt, dass das Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 einen massiven Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige ausgelöst hat. Am 1. März 2014 wurden in Deutschland rund 660.000 Kinder unter drei Jahren den Tag über betreut; das waren fast 300.000 mehr als im Jahr 2008. Der Betreuungsausbau ging nicht zu Lasten der Qualität: Sowohl Personalschlüssel als auch Gruppengrößen blieben über die Jahre hinweg konstant. Kindertagespflegepersonen sind zunehmend besser qualifiziert. In den Befragungen äußerten sich Eltern insgesamt weitgehend zufrieden. Der Bund unterstützt die Länder und ihre Kommunen in großem Umfang beim Betreuungsausbau: Er beteiligt sich schon jetzt dauerhaft mit 845 Millionen Euro an den Betriebskosten und damit an den sogenannten Kinderbetreuungskosten. Dieser Anteil wird sich in den Jahren 2017 und 2018 auf 945 Millionen Euro erhöhen. Mit dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurde zum 1. Januar diesen Jahres das Sondervermögen auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG). In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden soll, beraten. Einkommensschwache Haushalte sollen damit angesichts der zunehmenden regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet werden. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie kurzfristig Arbeitslose profitieren von der Reform. Bericht der Bundesregierung 2015 über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzierung des Ausbaus durch das Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Dr. Bergner für Dienstag, den 2. Juni von 15-18 Uhr in die Ulestraße 8 ein. Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um Terminabsprache unter Tel. 0345 - 3 88 08 79. Im Internet: www.bergner.de vom 15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015. Beraten wurde der Antrag der Bundesregierung, sich mit bis zu fünf Soldaten an der Friedensmission der Vereinten Nationen (VN) zu beteiligen. Seit 2003 ist UNMIL aktiv bei der Überwachung und Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens, der Unterstützung des Friedensprozesses, der humanitären Hilfe, der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten sowie der Unterstützung der Reformen im Sicherheitssektor. Aufgabe der UNMIL-Mission ist dabei die Beratung und Unterstützung der liberianischen Regierung sowie der polizeilichen und militärischen Kräfte. Mit der Zustimmung zu dem Mandat tragen wir zum bisherigen Erfolg von UNMIL bei und verdeutlichen unsere Bereitschaft, Verantwortung in der Friedensmission der VN zu übernehmen. Zweites Gesetz zur Änderung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes. Mit dem Gesetz, das die Fraktion parallel mit der Bundesregierung eingebracht hat, werden zusätzlich energieintensive Branchen wie Schmieden, Oberflächenveredler oder Härtereien in die Besondere Ausgleichsregelung des EEG aufgenommen. Darüber hinaus wird eine anteilige Direktvermarktung von erneuerbarem Strom auch bei solchen Anlagen ermöglicht, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. Das Gesetz wurde abschließend beraten. Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Regelungen. In zweiter und dritter Lesung wurde die Neuregelung der Unterhaltssicherungen für Reservedienst- und freiwillig Wehrdienst-Leistende der Bundeswehr beraten. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten ist erheblicher Änderungsbedarf entstanden. Diesem wird durch eine konstitutive Neufassung des Gesetzes Rechnung getragen. Mit dem Gesetz wird auch die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes von den Ländern auf den Bund übertragen und in einer Hand zusammengefasst. Symbolische Entschädigung sowjetische Kriegsgefangene für noch lebende Die Initiative zu dieser Entscheidung kam zwar von Linken und Grünen, trotzdem bin ich froh und dankbar, dass nach einer Anhörung kundiger Historiker der Haushaltsausschuss den noch lebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen eine Entschädigungszahlung zugesprochen hat. Ich habe mich vor acht Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass die deutschen Kriegsgefangenen, die die Sowjetunion völkerrechtswidrig weit über das Kriegsende hinaus in Gewahrsam hielt und zur Zwangsarbeit verpflichtete und die als Spätheimkehrer in die Sowjetische Besatzungszone zurückkehrten, eine symbolische Entschädigungszahlung erhielten und damit den Spätheimkehrern in westlichen Besatzungszonen gleichgestellt wurden. Mir ist es wichtig, dass 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges auch für die völkerrechtswidrige Behandlung Kriegsgefangener sowjetischer Rotarmisten durch Nazideutschland eine symbolische Anerkennung erfolgt. Nach allgemeinem Kriegsvölkerrecht erfolgt der Ausgleich für Kriegsgefangenschaft durch Reparationen. Deutschland hat diesbezüglich keine Verpflichtungen mehr. Aber dies wird der besonderen Lage der sowjetischen Kriegsgefangenen nicht gerecht. Von den 5,7 Millionen Rotarmisten, die in deutsche Kriegsgefangenschaft gerieten, sind drei Millionen aufgrund einer kalkulierten Vernichtungsstrategie Deutschlands umgebracht worden. Diejenigen, die überlebten und in die Sowjetunion zurückkehrten, erlebten eine zweite Leidensgeschichte. Nach Stalins Befehl Nr. 270 galten sie als Vaterlandsverräter, die dem Feind nicht tapfer widerstanden hatten. Sie wurden in Arbeitslagern gequält und waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende stigmatisiert. Ihre abschließende gesetzliche Rehabilitation erfolgte in Russland erst 1995. In einer Zeit, in der die Untaten des Stalinismus von der russischen Politik immer stärker aus der Erinnerungskultur verdrängt werden, kann mit unserer symbolischen Leistung für sowjetische Kriegsgefangene ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Deutschland bekennt sich zu den verbrecherischen Untaten gegenüber sowjetischen Kriegsgefangenen. Wir hoffen, dass damit in Russland neben den pompösen Militärparaden zum Tag des Sieges der Blick auch auf die Verbrechen Stalins gelenkt werden kann. Dr. Christoph Bergner Im Internet: www.bergner.de Das deutsche Schulwesen in Rumänien stand im Mittelpunkt des Treffens mit der Delegation des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR), das die Konrad-Adenauer-Stiftung organisierte. Das DFDR ist eine politische Partei der deutschen Minderheit in Rumänien, deren früherer Vorsitzender Klaus Johannis nun Präsident Rumäniens ist. Der jetzige Vorsitzend Dr. Klaus-Jürgen Porr berichtete über den Abschluss der Vorbereitungen des Förderprogramms der Deutschlehrer. Letztes Jahr erwirkte Dr. Christoph Bergner eine Zusatzförderung aus den Mitteln des Bundeshaushaltes an Lehrer, die an rumänischen Schulen in der Unterrichtssprache Deutsch lehren. Als Träger des Projektes tritt die DFDR-Stiftung „Saxonia“ auf. Christoph Bergner und das DFDR äußerten Zufriedenheit über diesen Arbeitsstand. Nun kann die Förderung beginnen. Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Künftig sollen deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Einen Beitrag hierzu sollen Rücknahmepflichten des Handels leisten. Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² werden künftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen, kleine Geräte müssen sogar ohne Kauf zurückgenommen werden. Das Sammelnetz wird verdichtet und damit die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Verbraucher vereinfacht. Die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland wird durch Mindestanforderungen an die Verbringung und das Einführen einer Beweislastumkehr eingedämmt. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein zur Schließung von Stoffkreisläufen. • Forschung und Entwicklung für die Bekämpfung von vernachlässigten armutsassoziierten Erkrankungen stärken. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner setzen wir uns für die Stärkung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Bekämpfung von vernachlässigten armutsassoziierten Erkrankungen ein. Diese spielen auch beim anstehenden G7-Gipfel in Elmau thematisch eine Rolle. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Förderkonzept „Vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weiterzuentwickeln. Außerdem sind Produktentwicklungspartnerschaften als Instrument zur Entwicklung von adäquaten Präventions- und Diagnosemethoden sowie Medikamenten zu fördern, auch im Rahmen der internationalen Forschungsförderung des BMBF. Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung wurde die Neuregelung des Verfahrens für die Wahl der durch den Bundestag zu berufenden Bundesverfassungsrichter beschlossen. Die Wahlzuständigkeit wird von einem Wahlausschuss auf das Plenum des Bundestages übertragen. Der Ausschuss bleibt weiterhin bestehen und übernimmt die Aufgabe, dem Plenum Wahlvorschläge zu unterbreiten. Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften. Die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) trifft einheitliche Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht und führt das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis ein. Damit soll die Nachlassplanung des Erblassers und die Nachlassabwicklung durch die Erben in Fällen mit Auslandsberührung vereinfacht und die erforderlichen Verfahren verkürzt werden. Mit dem Gesetz werden nationale Durchführungsvorschriften eingeführt, die eine optimale An-wendung der ErbVO in der deutschen Praxis gewährleisten. Mit den verfahrensrechtlichen Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis wird zudem eine systematische Neuordnung der Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein vorgenommen. Schließlich umfasst das Gesetz verschiedene Folgeänderungen sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, etwa im Kostenrecht. Im Internet: www.bergner.de Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung soll die Protokollerklärung der Bundesregierung vom 19. Dezember 2014 zum Zollkodex-Anpassungsgesetz umsetzen. Dazu vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem die Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz, die Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag und die Konzernklausel. Mit der Gruppe von georgischen Parlamentariern sowohl der Regierungspartei als auch der Opposition führte Christoph Bergner am 19.5. auf Vermittlung der Konrad-Adenauer-Stiftung einen lebhaften Dialog über außenpolitische Perspektiven Georgiens, die aktuelle innenpolitische Lage und die sicherheitspolitischen Situation in der Region des südlichen Kaukasus. Auf eine zügige Anbindung durch eine Beitrittsperspektive zur Europäischen Union und einem Beitritt zur NATO drängen die Vertreter Georgiens aufgrund der angespannten Beziehungen zu Russland und den eingefrorenen Konflikten mit den abtrünnigen Republiken Abchasien und Süd-Ossetien. Die Abgeordneten beteuerten, dass trotz vieler Zerwürfnisse zwischen der Regierung und Opposition der Westkurs des Landes ein gemeinsames Indentifikationsmerkmal sei. Ihre Besorgnis über die Wahrung der territorialen Integrität und Souveränität Georgiens hätte im Zuge der russischen Intervention in der Ukrainekriese deutlich zugenommen. Auch die Schwäche der russischen Wirtschaft hätte bereits zu spürbaren Folgen für die georgische Volkswirtschaft geführt. Christoph Bergner zeigte sehr viel Verständnis für die Sorgen und Nöte Georgiens, zumal er sich erst im Januar vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation machen konnte. Die Einschätzung, dass bei der Westintegration Sorgfalt vor Tempo gehen sollte, teilten die Diskutanten. Bergner zeigte Anerkennung für erreichte Reformerfolge und Verständnis für die Konflikte an den Grenzen, mahnte aber auch an, sich verstärkt in demokratischer Kultur im Umgang zwischen Regierenden und Oppositionellen zu üben. Auswahl kommender Termine: 18.-22.5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag 26.5. Halle, Mitgliederversammlung der Fördervereins der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik 27.5. Mitgliederversammlung im Petersbergverein 28.5. Klausurtagung des Sportverein Halle 30.5. Festliches Eröffnungskonzert der Händel-Festspiele 31.5. Jahresfest der Evangelischen Stadtmission Halle 3.6. Diskussion zum Armenierantrag im Zeit-Geschichte(n) Verein Halle 5.6.Magdeburg, Abschlussveranstaltung des Projekts „Deutsche aus Russland für Demokratie“ 8.-12.6.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag Im Internet: www.bergner.de
© Copyright 2024 ExpyDoc