DIE MINISTERINNEN UND MINISTER, SENATOREN Herrn Sigmar Gabriel Bundesminister für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34 - 37 10115 Berlin 29.04.2015 Ihr Vorschlag für einen CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors („Klimaschutzbeitrag“) Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das Festhalten der Bundesregierung an dem Ziel, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Deutschland hat als hochentwickeltes Industrieland für den Klimaschutz eine besondere Verantwortung. Gerade im Hinblick auf die Weltklimakonferenz am Jahresende in Paris muss Deutschland sich dieser Verantwortung stellen. Um das 40 Prozent-Ziel zu erreichen, wurde im vergangenen Dezember von der Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, das auch mit Unterstützung der Länder erarbeitet wurde, verabschiedet. In dem Aktionsprogramm ist auch ein Minderungsbeitrag der Stromwirtschaft in Höhe von zusätzlich 22 Mio. t CO2 angelegt. Nach unserer Auffassung handelt es sich dabei um ein Minimalziel; um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, sind weitere konsequente Schritte erforderlich. Sie haben einen Regelungsvorschlag („Klimaschutzbeitrag“) vorgelegt, der aktuell zu umfassenden Diskussionen innerhalb der Bundesregierung, einigen Ländern, Teilen der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Wirtschaft führt. Nach unserer Auffassung geht dieser Vorschlag in die richtige Richtung. Er setzt auf den Mechanismen des Emissionshandelssystems auf. Eine Verankerung zusätzlicher klimapolitischer Instrumente im Stromsektor ist unverzichtbar, da eine Weiterentwicklung des Kraftwerkparks auch hinsichtlich dessen Emissionsminderungsbeitrages dringend geboten ist. Diese ist nach unserer Auffassung auch notwendig, da das europäische Emissionshandelssystem die hierfür benötigte Lenkungswirkung nicht rechtzeitig entfalten wird. Insgesamt bleibt der Klimaschutzbeitrag jedoch hinter der Wirkung eines voll funktionierenden Emissionshandelssystems zurück. Deshalb erwarten wir zugleich, dass sich die Bundesregierung für eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahmen zur Reform des europäischen Emissionshandelssystems einsetzt. Dies ist auch für ein glaubwürdiges europäisches Vorgehen im Vorfeld der Pariser Konferenz erforderlich. Die Prämissen zur Ausgestaltung dieses zusätzlichen Instruments sind richtig gesetzt: Die Auswirkungen auf den Strompreis müssen so gering wie möglich sein, der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaft muss genauso gewahrt werden wie der Erhalt der Versorgungssicherheit auf hohem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist der „Klimaschutzbeitrag“ ein geeignetes Element zur Zielerreichung. Er bedeutet einen – im Vergleich zu alternativen Instrumenten – geringeren Eingriff in die Merit-Order des Strommarktes. Er setzt Anreize zur betriebswirtschaftlichen Optimierung und unterstützt den wirtschaftlichen Betrieb flexiblerer Kraftwerke, die für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende benötigt werden. Der Vorschlag zur Ausgestaltung des Instruments ist technologieoffen, räumt den Anlagenbetreibern ausreichend Flexibilität ein. Als Ministerinnen und Minister sowie Senatoren für Klimaschutz, Energie und Umwelt der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen sichern wir der Bundesregierung hier unsere Unterstützung bei der Erreichung der Klimaschutzziele sowie der weiteren genauen Ausgestaltung der hierfür notwendigen Instrumente zu. In Bezug auf Annahmen und Wirkungen der Modelle sind wir gerne bereit unsere entsprechenden Erkenntnisse einzubringen. Für Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Wenzel Anja Siegesmund Eveline Lemke Dr. Joachim Lohse Priska Hinz Jens Kerstan Franz Untersteller Johannes Remmel Dr. Robert Habeck Tarek Al-Wazir
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