gemeinsamen Brief

DIE MINISTERINNEN UND MINISTER, SENATOREN
Herrn
Sigmar Gabriel
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
29.04.2015
Ihr Vorschlag für einen CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors („Klimaschutzbeitrag“)
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das Festhalten der Bundesregierung an dem
Ziel, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent zu
reduzieren. Deutschland hat als hochentwickeltes Industrieland für den Klimaschutz eine
besondere Verantwortung. Gerade im Hinblick auf die Weltklimakonferenz am Jahresende in
Paris muss Deutschland sich dieser Verantwortung stellen.
Um das 40 Prozent-Ziel zu erreichen, wurde im vergangenen Dezember von der
Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, das auch mit Unterstützung der
Länder erarbeitet wurde, verabschiedet. In dem Aktionsprogramm ist auch ein
Minderungsbeitrag der Stromwirtschaft in Höhe von zusätzlich 22 Mio. t CO2 angelegt. Nach
unserer Auffassung handelt es sich dabei um ein Minimalziel; um eine Erderwärmung von
mehr als zwei Grad zu verhindern, sind weitere konsequente Schritte erforderlich.
Sie haben einen Regelungsvorschlag („Klimaschutzbeitrag“) vorgelegt, der aktuell zu
umfassenden Diskussionen innerhalb der Bundesregierung, einigen Ländern, Teilen der
Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Wirtschaft führt.
Nach unserer Auffassung geht dieser Vorschlag in die richtige Richtung. Er setzt auf den
Mechanismen des Emissionshandelssystems auf.
Eine Verankerung zusätzlicher klimapolitischer Instrumente im Stromsektor ist unverzichtbar,
da eine Weiterentwicklung des Kraftwerkparks auch hinsichtlich dessen Emissionsminderungsbeitrages dringend geboten ist. Diese ist nach unserer Auffassung auch
notwendig, da das europäische Emissionshandelssystem die hierfür benötigte
Lenkungswirkung nicht rechtzeitig entfalten wird. Insgesamt bleibt der Klimaschutzbeitrag
jedoch hinter der Wirkung eines voll funktionierenden Emissionshandelssystems zurück.
Deshalb erwarten wir zugleich, dass sich die Bundesregierung für eine beschleunigte
Umsetzung der Maßnahmen zur Reform des europäischen Emissionshandelssystems
einsetzt. Dies ist auch für ein glaubwürdiges europäisches Vorgehen im Vorfeld der Pariser
Konferenz erforderlich.
Die Prämissen zur Ausgestaltung dieses zusätzlichen Instruments sind richtig gesetzt: Die
Auswirkungen auf den Strompreis müssen so gering wie möglich sein, der Erhalt der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaft muss genauso gewahrt
werden wie der Erhalt der Versorgungssicherheit auf hohem Niveau.
Vor diesem Hintergrund ist der „Klimaschutzbeitrag“ ein geeignetes Element zur
Zielerreichung. Er bedeutet einen – im Vergleich zu alternativen Instrumenten – geringeren
Eingriff in die Merit-Order des Strommarktes. Er setzt Anreize zur betriebswirtschaftlichen
Optimierung und unterstützt den wirtschaftlichen Betrieb flexiblerer Kraftwerke, die für die
erfolgreiche Umsetzung der Energiewende benötigt werden. Der Vorschlag zur
Ausgestaltung des Instruments ist technologieoffen, räumt den Anlagenbetreibern
ausreichend Flexibilität ein.
Als Ministerinnen und Minister sowie Senatoren für Klimaschutz, Energie und Umwelt der
Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen sichern wir der
Bundesregierung hier unsere Unterstützung bei der Erreichung der Klimaschutzziele sowie
der weiteren genauen Ausgestaltung der hierfür notwendigen Instrumente zu. In Bezug auf
Annahmen und Wirkungen der Modelle sind wir gerne bereit unsere entsprechenden
Erkenntnisse einzubringen. Für Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stefan Wenzel
Anja Siegesmund
Eveline Lemke
Dr. Joachim Lohse
Priska Hinz
Jens Kerstan
Franz Untersteller
Johannes Remmel
Dr. Robert Habeck
Tarek Al-Wazir