Ausgabe 07/2015 - CDU

Berlin, 27. April 2015
Bericht aus dem Deutschen Bundestag
Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015
I. Die politische Lage in Deutschland
Bundestag befasst sich erneut mit dem Völkermord an
den Armeniern
In einem der ersten systematischen Genozide des 20.
Jahrhunderts starben bei Massakern und Todesmärschen mehr als eine Million Menschen. Am 24. April
1915 begann die Deportation der armenischen
Elite aus Konstantinopel. An diesem Tag wurde daher in
Armenien des Genozids gedacht und auch der Deutsche
Bundestag hat diesen Tag für seine Debatte gewählt.
Die Bundesregierung und genauso wir Parlamentarier
sind hier in einer besonderen Verantwortung.
Warum: Die damalige Reichsregierung war über die
damaligen Geschehnisse im Bilde, Zeitzeugenberichte
und Appelle der deutschen Botschaft, den Türken bei
der Vernichtung der Armenier in den Arm zu fallen,
wurden übersandt, entsprechende Belege sind im Archiv
des Auswärtigen Amtes nachgewiesen. Und doch blieb
man aus Gründen der Bündnistreue gegenüber dem
Osmanischen Reich untätig, der Erste Weltkrieg hatte
damals gerade begonnen. Wir bedauern die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das trotz eindeutiger
Informationen über die organisierte Vertreibung und
Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese
Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.
2005 hat der Deutsche Bundestag schon einmal über
den Völkermord an den Armeniern diskutiert. Die
damalige Resolution in ihrer Ursprungsform hatte ich als
Berichterstatter meiner Fraktion für den Südkaukasus
mit Unterstützung des inzwischen leider verstorbenen
halleschen Theologieprofessors Hermann Goltz
erarbeitet.
Letztlich konnten wir uns auf einen gemeinsamen
Antrag aller Fraktionen einigen, der sogar einstimmig
beschlossen wurde, das kommt nicht oft vor.
2015 legten CDU/CSU- und SPD-Fraktion gemeinsam
einen Antrag vor (siehe hier:
http://dip.bundestag.de/btd/18/046/1804684.pdf).
Bündnis90/Grüne und Die Linke haben eigene Anträge
eingebracht (siehe hier
http://dip.bundestag.de/btd/18/046/1804687.pdf und hier
http://dip.bundestag.de/btd/18/043/1804335.pdf).
Die Anträge wurden in die Ausschüsse verwiesen, wo wir
eine Anhörung mit Fachleuten durchführen wollen.
Die Entstehung des aktuellen Antrags der Koalitionsfraktionen ist in vielen Medien jenseits der MZ bereits
breit besprochen worden. Als zuständiger Berichterstatter und Initiator des Antrags in meiner Fraktion
habe ich mit vielen Zeitungen und Radiostationen
Interviews und Hintergrundgespräche geführt, so mit
dem Deutschlandfunk und auch mehreren Fernsehsendern.
Beispielhaft sei auf ein Interview mit der Stuttgarter
Zeitung verwiesen, in dem ich meine Position deutlich
machen konnte:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mitchristoph-bergner-ich-haette-mir-deutlichere-wortegewuenscht.bb80ba8b-9661-4e7f-92943556da8c8a12.html
Im Internet: www.bergner.de
Dazu ist anzumerken, dass ich grundsätzlichen Respekt
vor den Intentionen des Außenministers bzw. der
Bundesregierung in dieser Frage habe, aber sie verengen
das Problem der Erinnerungskultur zu den Ereignissen vor
100 Jahren auf die Frage der (zweifellos notwendigen)
Verbesserung des aktuellen Verhältnisses zwischen den
Staaten Türkei und Armenien. Wenn man es nur aus
dieser Perspektive sieht, mag die Forderung nach
Deeskalation sogar verständlich sein.
Wir haben aber auch eine Verantwortung für unsere
türkischstämmigen Mitbürger in Deutschland, die wir
nicht dem zementierten Geschichtsbild der Regierung
Erdogans überlassen wollen. Sie sollen sich im Lichte der
Forschungsergebnisse eine unabhängige Meinung bilden
können und ermutigt werden, sich mit der Geschichte des
Osmanischen Reiches auseinanderzusetzen.
Auf diese Diskussionslage innerhalb der türkischstämmigen Gemeinde in Deutschland machte eine
türkischstämmige Abgeordnete während der Diskussion
in unserer Fraktion aufmerksam - zu Recht, wie ich finde.
Diskussion im Anschluss der Debatte
Aus Halle angereist war auch Frau Prof. Dr. Armenuhi DrostAbgarjan vom Seminar für den christlichen Orient und Byzanz
der Martin-Luther-Universität.
Meine Rede können Sie sich unter folgendem Link
anschauen. https://www.youtube.com/watch?v=dN61oudBB4#t=15m58
Im Anschluss zur Debatte hatte ich gemeinsam
mit Dietmar Nietan (SPD) und Cem Özdemir (B90/Grüne)
die Vertreter der Armenier in Deutschland und anderer
christlicher Minderheiten aus der Türkei sowie Vertreter
aus der Wissenschaft noch zu einem Gespräch
eingeladen (Fotos rechte Spalte). Es war eine offene
Diskussion mit vielen Anregungen, die in unsere
Befassung mit den Anträgen einfließen werden. Einen
zusammenfassenden Artikel zur Debatte, der mir gut
gefallen hat, brachte die FAZ am 25.4. unter dem Titel
„Ein Wort für die Erinnerung“:
(http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-gedenkt-demgenozid-an-den-armeniern-13557252.html
Ihr
Weitere interessante Links zum Thema:
Der inzwischen verstorbene Hallenser Prof. Hermann
Goltz, der als profunder Kenner der Armenier in
verschiedenen Positionen wirkte, hat mich damals
inspiriert und ganz wesentlich beraten. Sein Interview
mit der SZ von 2010, das nun erneut abgedruckt wurde,
ist heute wieder lesenswert.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/33516/Aghetwar-der-erste-Voelkermord-in-der-Geschichte-des-20Jahrhunderts
Der vergessene Völkermord
Das Schicksal der Armenier, Dokumentation von 2015
unter Mitwirkung Dr. Christoph Bergners
Uraufführung: 24.4.2015, 19:45 -20:15 Uhr auf
ZDFinfo und anschließend in der ZDF Mediathek unter
http://bit.ly/1bUadbQ
Aghet – Ein Völkermord
Die Dokumentation des NDR von 2009 ist auf dem
Videoportal Youtube verfügbar:
https://www.youtube.com/watch?v=UqGe6_BwM2g
Der Film beleuchtet Hintergründe und zeichnet den
Verlauf des Völkermords auf der Grundlage
historischer Quellen nach. Prominente Schauspieler
übernehmen dabei den Part damaliger Akteure.
Im Internet: www.bergner.de
Aus der Rubrik: „Wie kommt man in die Zeitung?“
- BILD Halle berichtete am 22.4.15
II. Aus den Ausschüssen
In dieser Woche mit einem Nachbericht zum
Fachgespräch des Ausschusses für Kultur und Medien
zur „Globalen Meinungs- und Medienfreiheit“, zu dem
Vertreter von Reporter ohne Grenzen, des Deutschen
Journalisten-Verbandes, Fernsehanstalten und Universitäten eingeladen waren. Die Experten wiesen zunächst
darauf hin, dass die Zahl der medienkompetenten
Rezipienten in Deutschland gewachsen sei. Dadurch
nehme aber auch die Nutzung nicht-kommerzieller
Quellen zu, wie etwa Internet-Blogs, was die Glaubwürdigkeitslücke gegenüber herkömmlichen Medien
wachsen lasse (Stichwort „Lügenpresse“). Für
Journalisten und Redaktionen wiederum vergrößere sich
aufgrund der zahlreicher Internetangebote der Rechercheaufwand, um den hohen journalistischen Anspruch,
den wir gewohnt sind, zu gewährleisten. Insbesondere
wurde auf die durch Medien zielbewusst eingesetzte
Desinformation der Bevölkerung eingegangen. Am
Beispiel RT deutsch (ehemals „Russia Today“) zeige sich
nicht nur was berichtet wird, sondern vor allem auch was
nicht berichtet wird. Propaganda und bewusste
Verunsicherung der Nutzer, mit der Medienschaffende
in Deutschland (aber auch in anderen Ländern, in denen
Pressefreiheit herrscht) in Misskredit gebracht werden
sollen. Beklagt wurde die weitgehend kommerzielle
Ausrichtung der Medienmärkte, die sie anfällig für
Zahlungen machen, z.B. auch durch RT (Russland) oder
Press TV (Iran). Die Gefahr bestehe darin, dass
Propaganda ab einem gewissen Punkt nicht mehr als
solche wahrgenommen werde. Hier wurde die
Bedeutung von qualitativ hochwertigem Journalismus
oder Sendern wie der Deutschen Welle als unabhängige
Stimme der „Demokratie und Freiheit“ hervorgehoben.
Von Reportern ohne Grenzen wurde berichtet, dass es
in der arabischen Welt eine regelrechte Explosion der
digitalen Revolution gegeben habe. Handys, Internet,
Digitalfernsehen seien viel billiger als bei uns – arm zu
sein und ein Handy zu besitzen ist kein Widerspruch. Die
Verbreitung von Zeitungen ist jedoch sehr gering, die
Analphabetenrate sehr hoch und dadurch die Macht der
Bilder sehr viel größer als bei uns, dies erleichtert das
Eindringen von Propaganda. Hier wurde dafür plädiert,
neben der Strategie des Internetausbaus international
auch den Radioausbau mehr zu berücksichtigen, da
Radio durch die Verbreitung von Handys überall zur
Information der Menschen beitragen könne. Jedoch
wiesen die Experten auch auf die erheblichen Gefahren
hin, denen Journalisten weltweit ausgesetzt sind und
dass auch Deutsche Botschaften etwa in der Pflicht
stehen, Journalisten unbürokratischer Asyl zu
gewähren. Vieles werde in den Medien aus Angst um die
eigene Unversehrtheit gar nicht erst aufgegriffen. Allen
Interessierten steht das ausführliche Fachgespräch als
Aufzeichnung des Plenarfernsehens zur Verfügung:
http://bit.ly/1bDx4rr
Alexander Suckel, Kapellmeister und Dramaturg
am neuen theater Halle hatte Dr. Bergner am 18.4. zu
seinem "Salon Suckel" eingeladen. Die Kapelle spielte
Musik, die Bergner durchs Leben begleitet hat: Joan
Baez, Bob Dylan und die Beatles.
Im Internet: www.bergner.de
„Elbe-Day“ in Torgau – 24.4.2015
Vor dem Torgauer Rathaus wehten am vergangenen Wochenende neben der deutschen auch die russische und
amerikanische Fahne. Die Stadt beging den "Elbe-Day". Hier reichten sich vor 70 Jahren auf einer Brücke über
die Elbe sowjetische und amerikanische Soldaten erstmals die Hände. Am Freitagabend nahm Dr. Bergner aus
diesem Anlass auf Einladung seines Bundestagskollegen Marian Wendt an einer Podiumsdiskussion im Ratssaal
teil. Es war alles andere als langweilig. Die aktuelle außenpolitische Situation sorgt dafür, dass sich zunehmend
Routine darin einstellt, Argumenten entgegen zu treten, die man sonst nur aus den russischen Medien kennt.
Wenn ein nicht unwesentlicher, jedenfalls ein besonders lautstarker Teil des Publikums, die Vereinigten Staaten
von Amerika als Grund allen Übels auf dieser Welt ansieht und die Annektion der Krim nicht als aggressiven Akt
Russlands einstufen kann, ist es angebracht, zu diskutieren. Es ist zu einfach und wäre zu kurz gegriffen, diese
Menschen mit ihrer Deutung als "Putinversteher" oder "Verschwörungstheoretiker" einzustufen, daher soll das
an dieser Stelle nicht geschehen. Doch die Suche nach Wegen gestaltet sich schwierig, wie wir auch innerhalb
unserer Gesellschaft gerade im Hinblick auf Russland wieder in einen echten Dialog eintreten können, auf eine
Weise in der ein wirklicher Austausch möglich ist und sich nicht jede Seite nur Argumente heraussucht, die ihrer
vorgefassten Meinung entsprechen.
III. Die Woche im Plenum

Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer. Die
Plenarwoche begann mit einer Debatte zu den
bedrückenden Geschehnissen im Mittelmeer. (Die
Debatte im Video unter http://dbtg.tv/fvid/4957789).
Die Bilder der Schiffskatastrophen vor der libyschen
Küste rütteln auf, berühren und bedrücken uns und das
auch nicht erst seit diesen Tagen. Der Tod so vieler
Menschen, die ihr Leben menschenverachtenden
Schlepperbanden anvertraut haben, führt uns das Unheil
vor Augen, das Ungerechtigkeiten in den
Herkunftsregionen der Menschen und zerfallende
Staaten auf ihren Fluchtrouten anrichten können. Wir
müssen den Verantwortlichen vor Ort bei der
Veränderung dieser Umstände helfen und als
Europäische Union alles tun, damit die von
gewissenlosen Schleppern ins Verderben geführte
Menschen vor dem Tod gerettet werden.
Am Donnerstag vergangener Woche kamen die EUStaats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel
zusammen. Es ist keine Zeit zu verlieren. Europa muss
rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den
Weg bringen – und über mittel- und langfristige
Perspektiven beraten. Weder die hermetische
Abriegelung Europas noch die bedingungslose
Öffnung unserer Grenzen wird die Lösung sein. Aber
ebenso richtig ist, dass wir uns Denkverbote für neue
und kreative Lösungen nicht leisten können. Alles,
was Menschen rettet, ist richtig. Und den Schleusern
muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass
ihre skrupellosen Geschäfte nicht toleriert werden.
Lösungen, die erst auf dem Mittelmeer ansetzen,
werden keine nachhaltige Verbesserung bringen.
Vergessen werden dürfen auch nicht all die Opfer,
die - unbemerkt von der Weltöffentlichkeit - auf
ihrem langen Weg an die Mittelmeerküste etwa
durch die Sahara sterben. Dauerhaft kann sich die
Lage nur über eine Verbesserung der Zustände in der
Heimat der Menschen ändern. Dort muss noch
stärker als bisher zu Frieden und Gerechtigkeit
beigetragen werden. Dieser Verantwortung müssen
und werden wir uns gemeinsam mit unseren
Partnern weiter stellen.
Im Internet: www.bergner.de

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Mit
dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 wird die
Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen festgelegt. Der Weg wird freigemacht für
konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in
den Jahren 2016 bis 2018.
Für den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur sind
4,35 Milliarden Euro vorgesehen, knapp 700 Millionen
Euro für die Steigerung der Energieeffizienz und
450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative.
Für den Hochwasserschutz sind 300 Millionen Euro
eingeplant. Bei den weiteren Maßnahmen wird ebenfalls
der Fokus auf die Bereiche Infrastruktur, Energie und
Umwelt gelegt, damit neues langfristiges Wachstum
entsteht und Deutschland zukunftsfest gemacht wird. Die
verschiedenen Arten von Mehrausgaben sind stets so
bemessen, dass der Entwurf des Nachtragshaushalts ohne
neue Schulden auskommt. Die neuen Spielräume beruhen
auf
fortgesetzter
Haushaltsdisziplin,
gesunkener
Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen.

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern
und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz, das
in erster Lesung beraten wurde, regelt die Errichtung
des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten
Sondervermögens
„Kommunaler
Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle
Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den
Jahren 2015 und 2016 für Länder und Kommunen zur
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
vor. Überdies enthält der Entwurf eine Aufstockung
der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von
1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro.

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Der
Gesetzentwurf in erster Lesung setzt wesentliche
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für
Verfassungsschutz wird gestärkt, indem die
Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit
koordiniert und alle relevanten Informationen im
gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von
Informationsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und
Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung
Europa- und außenpolitisches Bürgergespräch in der Privatbrauerei Schad am 15.4.2015
„Deutschland in der Welt“, unter diesen Titel habe ich eine Veranstaltungsreihe gestellt, in der ich Fragen der
Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden
Politikbereiche stellen an uns in diesem Bereich tätige Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an
die Bürger. Gestern Abend fand das Auftaktgespräch zum Thema Zuwanderung statt. In der lebhaften und
offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich schnell
ab, dass wir uns das nächste Mal mit der aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältis Deutschlands
und der EU zu Russland beschäftigen werden.
„Deutschland in der Welt“, unter diesem Titel steht eine Veranstaltungsreihe, in der Christoph Bergner Fragen der
Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden
Politikbereiche stellen an die in diesem Bereich tätigen Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an die
Bürger. Am 15.4. fand das gut besuchte Auftaktgespräch statt, bei dem es um Fragen der Zuwanderung ging. In der
lebhaften und offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich
schnell ab, dass sich die nächste Veranstaltung mit der aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältnis
Deutschlands und der EU zu Russland beschäftigen soll.
Im Internet: www.bergner.de
werden die Datenschutzbelange berücksichtigt. Darüber
hinaus wird ein klarer Rahmen für den Einsatz von VLeuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa
Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ oder
den Einsatzbereich festgelegt werden. Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit dem Bericht der
Bundesregierung über den Umsetzungs-stand der
Empfehlungen des 2.Untersuchungs-ausschusses des
Deutschen Bundestages in der 17.Wahlperiode (NSUUntersuchungsausschuss) debattiert.

Zusammenarbeit
der
Verfassungsschutzbehörden verbessern. Mit dem Gesetz wird die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz
gestärkt und der Informationsfluss zwischen den
Verfassungsschutzbehörden intensiviert. Das Bundesamt
unterstützt die Landesämter, koordiniert die Zusammenarbeit und tritt in bestimmten Fällen nötigenfalls auch
selbst in die Beobachtung ein. Alle relevanten
Informationen müssen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden. Für den
Informationsaustausch ist das gemeinsame Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) zu nutzen,
dessen Analysefähigkeit zudem verbessert wird. Auch
der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von VLeuten wird klar geregelt, indem diesem Instrument ein
gesetzlicher Rahmen gegeben wird, zugleich aber auch
eindeutige Grenzen für den Einsatz von verdeckten
Ermittlern gesetzt werden. So wird festgelegt, wer
überhaupt angeworben werden darf und welche
Kriterien für hinzunehmendes zulässiges „szenetypisches
Verhalten“, etwa bei Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots, gelten. Klar geregelt
wird, dass V-Leute keine strafbaren Vereinigungen
gründen oder steuern dürfen. Der Einsatz von V-Leuten
wird auf den gewaltorientierten Bereich priorisiert,
wobei es sich bei den aufzuklärenden Szenen generell um
Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln muss.

Kleinanlegerschutzgesetz. Das Gesetz wurde in
zweiter und dritter Lesung beschlossen, um den
Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter
Vermögensanlagen zu stärken. Gesetzeslücken werden
geschlossen und die Anforderungen an die Anbieter und
Vermittler solcher Anlagen verschärft – unter anderem
durch verstärkte Sanktionen bei Fehlverhalten und die
Verbesserung der bereitgestellten Informationen. Diese
erhöhte Transparenz hilft dabei, dass Anleger sich künftig
zielgerichteter informieren und Risiken besser
einschätzen können. Für die Finanzierung sozialer
Projekte, gemeinnütziger Körperschaften, Religionsgemeinschaften und Genossenschaften werden Ausnahmetatbestände geschaffen, um zu verhindern, dass
die Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern
sozialem Engagement entgegenstehen.

Jahresbericht 2014 (56. Bericht) des
Wehrbeauftragten.
Der
Wehrbeauftrage
des
Deutschen Bundestages berichtete in diesem Jahr
schwerpunktmäßig über die Auswirkungen der Einsätze
und der Neuausrichtung der Bundeswehr, sowie über
die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Im
letztgenannten Feld sieht er Handlungsbedarf, zum
Beispiel im Bereich der Kinderbetreuungsangebote. Zur
Lage der Soldaten im Einsatz hielt er fest, dass
Ausrüstung und Ausstattung verbessert wurden, auch
wenn weiterhin Defizite vorhanden seien. Positiv wird
die
Entwicklung
in
der
Betreuung
von
Einsatzrückkehrern bewertet.

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,
des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderzuschlags. Mit dem Gesetzentwurf wird die
verfassungsrechtlich
gebotene
Anhebung
des
steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den
Vorgaben
des
10.
Existenzminimumberichts
sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen
sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das
Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 (4 Euro pro
Monat) und 2016 (um weitere 2 Euro pro Monat)
angehoben werden. Daneben soll der Kinderzuschlag
um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab
dem 1. Juli 2016 angehoben werden. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in erster
Lesung beraten. Beim Treffen der Koalitionsfraktionsspitzen in Göttingen am vorletzten
Wochenende wurde überdies beschlossen, dass auch
der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Rahmen
dieses Gesetzes angehoben werden soll.

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretäre. Mit dem
Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde,
wird für ausscheidende Minister und Parlamentarische
Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt, wenn sie
bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine
Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes
aufnehmen wollen und Interessenskonflikte
Im Internet: www.bergner.de
Schwimmfest des SV Halle
der Anwendungsbereich des Unterlassungsklagegesetzes auf datenschutzrechtliche Bestimmungen
erweitert werden. Bisher sind beim Bundesamt für
Justiz gelistete Verbände berechtigt, bei Verstößen
gegen Verbraucherschutzgesetze Verbandsklage
gegen Unternehmen zu erheben. Mit dem Gesetz wird
klargestellt, dass auch Vorschriften zur Zulässigkeit der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten solche Verbraucherschutzgesetze sind. Verbände sollen demnach auch
bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen Klage
einreichen können.
Beim Schwimmfest des SV Halle am 21./22.3. nahmen in
diesem Jahr wieder über 40 Vereine mit 270 Teilnehmern
aus
ganz
Deutschland
teil.
Die
Schwimmnationalmannschaft konnte geschlossen in HalleNeustadt begrüßt werden. Schön für das heimische
Publikum war der Erfolg von Lokalmatador Paul
Biedermann (Bildmitte), er schwamm 200m Freistil in
sehr guten 1.47,49, zweiter wurde nach ihm Steffen
Deibler aus Hamburg.
zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch
die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden
Gremiums gefällt. Dies verhindert, dass durch den
Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im
Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die
private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des
Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die
Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.

NVV-Überprüfungskonferenz zum Erfolg führen.
Anlass des Antrags, der gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht wurde, ist die Überprüfungskonferenz
zum Atomwaffensperrvertrag, die vom 27. April bis 22. Mai
2015 in New York stattfindet. Die Bundesregierung wird
darin aufgefordert, dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten
verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, eine neue
Dynamik nuklearer Aufrüstung und der Weiterverbreitung
von Atomwaffen zu vermeiden und stattdessen neue
Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsvereinbarungen
anzustreben.

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen
Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften
des Datenschutzrechts. Mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung, der in erster Lesung beraten wurde, soll

Gesetz zur Änderung der Verfolgung der
Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden
Gewalttaten. Mit dem Gesetz, das abbeschließend
beraten wurde, wird die Resolution der Vereinten
Nationen vom 24. September 2014 in deutsches
Strafrecht umgesetzt. Das bestehende Instrumentarium hinsichtlich der Strafbarkeit einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat wird hiermit ergänzt.
Insbesondere werden Voraussetzungen dafür
geschaffen, Dschihadisten, die sich bewaffneten
Kämpfern im Ausland anschließen wollten,
wirkungsvoll verfolgen und inhaftieren zu können.
Gleiches gilt für den Versuch einer Reise, wenn diese
in der Absicht unternommen wird, eine schwere
staatsgefährdende Straftat zu begehen oder eine
solche vorzubereiten. Schon die Absicht, sich in einem
Terrorcamp ausbilden zu lassen, ist strafbar. Zudem
werden die Vorschriften gegen die Finanzierung
terroristischer Straftaten in einer neuen Norm
zusammengefasst.

Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes
zur
Einführung
eines
ErsatzPersonalausweises und zur Änderung des
Passgesetzes. Damit wird die Voraussetzung dafür
geschaffen, dass Personen, denen die Ausreise aus
Deutschland untersagt ist, auch tatsächlich nicht
ausreisen können. Neben dem Entzug des Reisepasses
kann ihnen damit auch ein Ersatz-Personalausweis
ausgestellt werden, der ein Verlassen Deutschlands
nicht erlaubt.

Vorschlag
für
eine
Richtlinie
des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und
Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke
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gehalten und reproduziert werden KOM(2013) 892
endg.; Ratsdok. 18152/13 und zu dem Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von
Lebensmitteln von Klontieren KOM(2013) 893 endg.;
Ratsdok. 18153/13 hier: Stellungnahme gegenüber der
Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des
Grundgesetzes; Kennzeichnung von Nutztieren mit
Klonabstammung und von aus diesen Tieren
gewonnenen Fleisches in den EU-Regelungsvorschlägen
zum Klonen verankern. Auf europäischer Ebene werden
aktuell zwei Vorschläge der Europäischen Kommission
zum Umgang mit geklonten Tieren beraten. Dabei soll
das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke,
der Import von geklonten Tieren und Klonembryonen
sowie von Lebensmitteln dieser Tiere vorläufig verboten
werden. Mit unserem Antrag, der gemeinsam mit SPD
und Grünen eingebracht wurde, fordert die Fraktion die
Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen
darüber hinaus für eine Kennzeichnung von geklonten
Tieren, insbesondere deren Nachkommen und von
Fleisch, das von diesen Tieren gewonnen wird,
einzusetzen.

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren
Deutschen Bundespost. Durch das Gesetz, das in zweiter
und dritter Lesung beschlossen wurde, werden die
organisatorischen
Strukturen
und
rechtlichen
Instrumentarien im Bereich der Postnachfolgeunternehmen (PNU) weiterentwickelt. So sollen z.B. auch
so genannte Enkel-PNU die Rechte und Pflichten eines
Dienstherren übertragen bekommen können, um die
Beschäftigung von Bundesbeamten nachhaltig zu
sichern. Weiterhin werden die Zuständigkeiten zentraler
Personalverwaltungsaufgaben zwischen den PNU und
der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
geregelt und die gesetzlichen Vorschriften zur
Beurlaubung entbürokratisiert und flexibilisiert.

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur
Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur
Änderung sonstiger Vorschriften. Die Europäische
Erbrechtsverordnung
(ErbVO)
trifft
einheitliche
Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zum
anwendbaren Recht und führt das sogenannte
Europäische Nachlasszeugnis ein. Damit soll die
Nachlassplanung des Erblassers und die Nachlassabwicklung durch die Erben in Fällen mit
Auslandsberührung vereinfacht und die erforderlichen
Gespräch mit Nachwuchspolitikern aus Georgien,
Armenien und Aserbaidschan am 25.3. in Berlin
„Wie ist es gelungen, den deutsch-französischen
Konflikt um Elsass-Lothringen zu lösen?“ Diese Frage
richtete mit ehrlichem Interesse ein Mitglied der
Gruppe junger Nachwuchspolitiker aus Georgien,
Armenien und Aserbaidschan, die über ein Bildungsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung Berlin
besuchten, an Dr. Bergner. Zunächst war nicht klar,
worauf die Frage abzielt. Und genau daran wurde den
Anwesenden bewusst, wie sehr für uns Deutsche
inzwischen der Frieden mit unseren Nachbarländern
zur Normalität geworden ist. Innerhalb der EU mit
allen Privilegien der Freizügigkeit sind diese früheren
Konflikte längst Geschichte. Im Gegensatz dazu gibt
es in den Heimatländern dieser jungen Leute heute
noch ungelöste Gebietskonflikte, die nicht gewaltfrei
ausgetragen werden. Gespräche und Erfahrungsaustausche sind hier ganz wichtig.
Verfahren verkürzt werden. Mit dem Gesetz werden
nationale Durchführungsvorschriften eingeführt, die
eine optimale Anwendung der ErbVO in der deutschen
Praxis gewährleisten. Mit den verfahrensrechtlichen
Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis
wird zudem eine systematische Neuordnung der
Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein
vorgenommen. Schließlich umfasst das Gesetz
verschiedene Folgeänderungen sowie punktuelle
Änderungen in anderen Gesetzen, etwa im
Kostenrecht.

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global
gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen.
Im Antrag wird der aktuelle Verhandlungsstand zu den
Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (VN),
die die Jahrtausendentwicklungsziele als Rahmen der
globalen VN-Entwicklungspolitik ablösen sollen,
begrüßt.
Im Internet: www.bergner.de
Inklusionskongress der CDU/CSU-Fraktion
Vom halleschen Verein „Mit Handicap Leben e. V.“ war
der engagierte Vorsitzende Tim Böl nach Berlin gereist,
um beim Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
zum Thema "Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft verwirklichen" mitzudiskutieren. Sein positives Feedback zur
Veranstaltung war erfreulich.
Der Verein hat auch in diesem Jahr wieder den Mosaik
Inklusionspreis aus Mitteldeutschland ausgeschrieben,
MDR-Intendantin Karola Wille hat die Schirmherrschaft
übernommen.

Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im
Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz). Damit
sollen die Informationsrechte der Verletzten sowie die
Unterrichtungspflichten der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden. Außerdem ist
ein Anspruch auf Dolmetscher und Übersetzungsleistungen für sprachunkundige Verletzte bereits ab dem
Zeitpunkt der Anzeigeerstattung vorgesehen. Schließlich
wird die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich
verankert. Damit sollen besonders schutzbedürftige
Opfer vor, während und nach der Hauptverhandlung
professionell begleitet werden können. Über die
Richtlinienumsetzung hinaus soll der Opferschutz im
deutschen Strafverfahrensrecht übersichtlicher geregelt
werden.

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb. Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber
Verbrauchern im Binnenmarkt erfordern in einigen
Punkten eine Anpassung des deutschen Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insbesondere soll
mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
trennschärfer als bisher zwischen den Regelungen für
geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern
einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden werden, da diese in unterschiedlichem Maße
schutzbedürftig sind. Neu soll zudem eine Regelung
aufgenommen werden, die Verbraucher ausdrücklich
vor der Beeinflussung durch aggressive geschäftliche
Handlungen schützt. Auch eine Klarstellung zu Fällen
von Schneeball- und Pyramidensystem entsprechend
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist
vorgesehen.

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher
Regelungen. Mit dem von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwurf in erster Lesung sollen die
Unterhaltssicherungen für Reservedienstleistende und
freiwillige Wehrdienstleistende der Bundeswehr neu
geregelt werden. Aufgrund der Entwicklungen in den
letzten Jahrzehnten ist erheblicher Änderungsbedarf
entstanden. Diesem soll durch eine konstitutive
Neufassung des Gesetzes Rechnung getragen werden.
Im Gesetzentwurf wird auch die Durchführung des
Unterhaltssicherungsgesetzes von den Ländern auf dem
Bund übertragen und in einer Hand zusammengefasst.

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des
Rechts des Energieleitungsbaus. Der Gesetzentwurf
enthält zwei zentrale Änderungen der Vorschriften zum
Strom- und Gasnetzausbau: Der Turnus zur Vorlage des
Netzentwicklungsplans für Strom und Gas durch die
Übertragungsnetzbetreiber soll von einem auf zwei
Jahre verlängert werden. Außerdem sollen die
Möglichkeiten zur Erdverkabelung bei Höchstspannungsleitungen ausgeweitet und vier zusätzliche
Pilotvorhaben eingeplant werden. Der Entwurf ging in
die erste Lesung.

Gesetz zur Änderung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, der
parallel mit der Bundesregierung eingebracht wurde,
werden zusätzlich energieintensive Branchen wie
Schmieden, Ober-flächenveredler oder Härtereien in
die
Besondere
Ausgleichsregelung
des
EEG
aufgenommen. Darüber hinaus wird eine anteilige
Direktvermarktung von erneuerbarem Strom auch bei
solchen Anlagen ermöglicht, die über eine gemeinsame
Messeinrichtung abgerechnet werden.
Im Internet: www.bergner.de
Vorstandswahl im Sportverein Halle
Berufung des Team Olympia 2016, hier Übergabe der
Urkunde an die erfolgreiche Ruderin Julia Lier.
Auswahl kommender Termine
Der mitgliederstärkste Sportverein SachsenAnhalts, der SV Halle, hat am 31.3. in einer
Delegiertenversammlung Bilanz über die Arbeit in
der ersten Hälfte des Olympiazyklus 2013-2016
gezogen. Das Leitbild des Vereins besteht darin, die
Leistungssporttradition fortzusetzen und
unabhängig von der sozialen Herkunft jedem
Chancen zu sportlicher Selbstverwirklichung zu
bieten. Das bisherige (ehrenamtlich arbeitende)
Präsidium wurde für die kommenden 4 Jahre mit
einer Wahl bestätigt. Dr. Bergner wurde erneut
zum Präsidenten bestimmt, ihm zur Seite stehen
Silke Renk-Lange, Andreas Hajek, Dr. Evelyn
Meerbote, Olaf Kresse sowie Prof. Dr. Klaus-Dieter
Malzahn.
(Änderungen vorbehalten)
27.4. 2015 Berlin, Podiumsgast bei einer Veranstaltung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung unter
dem Titel "Die armenische Frage 2015"
28.4. 2015 Halle, Kreisvorstand der CDU
4.-8.5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag
17./18.5. 2015 Berlin, Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Abgeordneten
18.-22-5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag
Im Internet: www.bergner.de