Berlin, 27. April 2015 Bericht aus dem Deutschen Bundestag Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015 I. Die politische Lage in Deutschland Bundestag befasst sich erneut mit dem Völkermord an den Armeniern In einem der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts starben bei Massakern und Todesmärschen mehr als eine Million Menschen. Am 24. April 1915 begann die Deportation der armenischen Elite aus Konstantinopel. An diesem Tag wurde daher in Armenien des Genozids gedacht und auch der Deutsche Bundestag hat diesen Tag für seine Debatte gewählt. Die Bundesregierung und genauso wir Parlamentarier sind hier in einer besonderen Verantwortung. Warum: Die damalige Reichsregierung war über die damaligen Geschehnisse im Bilde, Zeitzeugenberichte und Appelle der deutschen Botschaft, den Türken bei der Vernichtung der Armenier in den Arm zu fallen, wurden übersandt, entsprechende Belege sind im Archiv des Auswärtigen Amtes nachgewiesen. Und doch blieb man aus Gründen der Bündnistreue gegenüber dem Osmanischen Reich untätig, der Erste Weltkrieg hatte damals gerade begonnen. Wir bedauern die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das trotz eindeutiger Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. 2005 hat der Deutsche Bundestag schon einmal über den Völkermord an den Armeniern diskutiert. Die damalige Resolution in ihrer Ursprungsform hatte ich als Berichterstatter meiner Fraktion für den Südkaukasus mit Unterstützung des inzwischen leider verstorbenen halleschen Theologieprofessors Hermann Goltz erarbeitet. Letztlich konnten wir uns auf einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einigen, der sogar einstimmig beschlossen wurde, das kommt nicht oft vor. 2015 legten CDU/CSU- und SPD-Fraktion gemeinsam einen Antrag vor (siehe hier: http://dip.bundestag.de/btd/18/046/1804684.pdf). Bündnis90/Grüne und Die Linke haben eigene Anträge eingebracht (siehe hier http://dip.bundestag.de/btd/18/046/1804687.pdf und hier http://dip.bundestag.de/btd/18/043/1804335.pdf). Die Anträge wurden in die Ausschüsse verwiesen, wo wir eine Anhörung mit Fachleuten durchführen wollen. Die Entstehung des aktuellen Antrags der Koalitionsfraktionen ist in vielen Medien jenseits der MZ bereits breit besprochen worden. Als zuständiger Berichterstatter und Initiator des Antrags in meiner Fraktion habe ich mit vielen Zeitungen und Radiostationen Interviews und Hintergrundgespräche geführt, so mit dem Deutschlandfunk und auch mehreren Fernsehsendern. Beispielhaft sei auf ein Interview mit der Stuttgarter Zeitung verwiesen, in dem ich meine Position deutlich machen konnte: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mitchristoph-bergner-ich-haette-mir-deutlichere-wortegewuenscht.bb80ba8b-9661-4e7f-92943556da8c8a12.html Im Internet: www.bergner.de Dazu ist anzumerken, dass ich grundsätzlichen Respekt vor den Intentionen des Außenministers bzw. der Bundesregierung in dieser Frage habe, aber sie verengen das Problem der Erinnerungskultur zu den Ereignissen vor 100 Jahren auf die Frage der (zweifellos notwendigen) Verbesserung des aktuellen Verhältnisses zwischen den Staaten Türkei und Armenien. Wenn man es nur aus dieser Perspektive sieht, mag die Forderung nach Deeskalation sogar verständlich sein. Wir haben aber auch eine Verantwortung für unsere türkischstämmigen Mitbürger in Deutschland, die wir nicht dem zementierten Geschichtsbild der Regierung Erdogans überlassen wollen. Sie sollen sich im Lichte der Forschungsergebnisse eine unabhängige Meinung bilden können und ermutigt werden, sich mit der Geschichte des Osmanischen Reiches auseinanderzusetzen. Auf diese Diskussionslage innerhalb der türkischstämmigen Gemeinde in Deutschland machte eine türkischstämmige Abgeordnete während der Diskussion in unserer Fraktion aufmerksam - zu Recht, wie ich finde. Diskussion im Anschluss der Debatte Aus Halle angereist war auch Frau Prof. Dr. Armenuhi DrostAbgarjan vom Seminar für den christlichen Orient und Byzanz der Martin-Luther-Universität. Meine Rede können Sie sich unter folgendem Link anschauen. https://www.youtube.com/watch?v=dN61oudBB4#t=15m58 Im Anschluss zur Debatte hatte ich gemeinsam mit Dietmar Nietan (SPD) und Cem Özdemir (B90/Grüne) die Vertreter der Armenier in Deutschland und anderer christlicher Minderheiten aus der Türkei sowie Vertreter aus der Wissenschaft noch zu einem Gespräch eingeladen (Fotos rechte Spalte). Es war eine offene Diskussion mit vielen Anregungen, die in unsere Befassung mit den Anträgen einfließen werden. Einen zusammenfassenden Artikel zur Debatte, der mir gut gefallen hat, brachte die FAZ am 25.4. unter dem Titel „Ein Wort für die Erinnerung“: (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-gedenkt-demgenozid-an-den-armeniern-13557252.html Ihr Weitere interessante Links zum Thema: Der inzwischen verstorbene Hallenser Prof. Hermann Goltz, der als profunder Kenner der Armenier in verschiedenen Positionen wirkte, hat mich damals inspiriert und ganz wesentlich beraten. Sein Interview mit der SZ von 2010, das nun erneut abgedruckt wurde, ist heute wieder lesenswert. http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/33516/Aghetwar-der-erste-Voelkermord-in-der-Geschichte-des-20Jahrhunderts Der vergessene Völkermord Das Schicksal der Armenier, Dokumentation von 2015 unter Mitwirkung Dr. Christoph Bergners Uraufführung: 24.4.2015, 19:45 -20:15 Uhr auf ZDFinfo und anschließend in der ZDF Mediathek unter http://bit.ly/1bUadbQ Aghet – Ein Völkermord Die Dokumentation des NDR von 2009 ist auf dem Videoportal Youtube verfügbar: https://www.youtube.com/watch?v=UqGe6_BwM2g Der Film beleuchtet Hintergründe und zeichnet den Verlauf des Völkermords auf der Grundlage historischer Quellen nach. Prominente Schauspieler übernehmen dabei den Part damaliger Akteure. Im Internet: www.bergner.de Aus der Rubrik: „Wie kommt man in die Zeitung?“ - BILD Halle berichtete am 22.4.15 II. Aus den Ausschüssen In dieser Woche mit einem Nachbericht zum Fachgespräch des Ausschusses für Kultur und Medien zur „Globalen Meinungs- und Medienfreiheit“, zu dem Vertreter von Reporter ohne Grenzen, des Deutschen Journalisten-Verbandes, Fernsehanstalten und Universitäten eingeladen waren. Die Experten wiesen zunächst darauf hin, dass die Zahl der medienkompetenten Rezipienten in Deutschland gewachsen sei. Dadurch nehme aber auch die Nutzung nicht-kommerzieller Quellen zu, wie etwa Internet-Blogs, was die Glaubwürdigkeitslücke gegenüber herkömmlichen Medien wachsen lasse (Stichwort „Lügenpresse“). Für Journalisten und Redaktionen wiederum vergrößere sich aufgrund der zahlreicher Internetangebote der Rechercheaufwand, um den hohen journalistischen Anspruch, den wir gewohnt sind, zu gewährleisten. Insbesondere wurde auf die durch Medien zielbewusst eingesetzte Desinformation der Bevölkerung eingegangen. Am Beispiel RT deutsch (ehemals „Russia Today“) zeige sich nicht nur was berichtet wird, sondern vor allem auch was nicht berichtet wird. Propaganda und bewusste Verunsicherung der Nutzer, mit der Medienschaffende in Deutschland (aber auch in anderen Ländern, in denen Pressefreiheit herrscht) in Misskredit gebracht werden sollen. Beklagt wurde die weitgehend kommerzielle Ausrichtung der Medienmärkte, die sie anfällig für Zahlungen machen, z.B. auch durch RT (Russland) oder Press TV (Iran). Die Gefahr bestehe darin, dass Propaganda ab einem gewissen Punkt nicht mehr als solche wahrgenommen werde. Hier wurde die Bedeutung von qualitativ hochwertigem Journalismus oder Sendern wie der Deutschen Welle als unabhängige Stimme der „Demokratie und Freiheit“ hervorgehoben. Von Reportern ohne Grenzen wurde berichtet, dass es in der arabischen Welt eine regelrechte Explosion der digitalen Revolution gegeben habe. Handys, Internet, Digitalfernsehen seien viel billiger als bei uns – arm zu sein und ein Handy zu besitzen ist kein Widerspruch. Die Verbreitung von Zeitungen ist jedoch sehr gering, die Analphabetenrate sehr hoch und dadurch die Macht der Bilder sehr viel größer als bei uns, dies erleichtert das Eindringen von Propaganda. Hier wurde dafür plädiert, neben der Strategie des Internetausbaus international auch den Radioausbau mehr zu berücksichtigen, da Radio durch die Verbreitung von Handys überall zur Information der Menschen beitragen könne. Jedoch wiesen die Experten auch auf die erheblichen Gefahren hin, denen Journalisten weltweit ausgesetzt sind und dass auch Deutsche Botschaften etwa in der Pflicht stehen, Journalisten unbürokratischer Asyl zu gewähren. Vieles werde in den Medien aus Angst um die eigene Unversehrtheit gar nicht erst aufgegriffen. Allen Interessierten steht das ausführliche Fachgespräch als Aufzeichnung des Plenarfernsehens zur Verfügung: http://bit.ly/1bDx4rr Alexander Suckel, Kapellmeister und Dramaturg am neuen theater Halle hatte Dr. Bergner am 18.4. zu seinem "Salon Suckel" eingeladen. Die Kapelle spielte Musik, die Bergner durchs Leben begleitet hat: Joan Baez, Bob Dylan und die Beatles. Im Internet: www.bergner.de „Elbe-Day“ in Torgau – 24.4.2015 Vor dem Torgauer Rathaus wehten am vergangenen Wochenende neben der deutschen auch die russische und amerikanische Fahne. Die Stadt beging den "Elbe-Day". Hier reichten sich vor 70 Jahren auf einer Brücke über die Elbe sowjetische und amerikanische Soldaten erstmals die Hände. Am Freitagabend nahm Dr. Bergner aus diesem Anlass auf Einladung seines Bundestagskollegen Marian Wendt an einer Podiumsdiskussion im Ratssaal teil. Es war alles andere als langweilig. Die aktuelle außenpolitische Situation sorgt dafür, dass sich zunehmend Routine darin einstellt, Argumenten entgegen zu treten, die man sonst nur aus den russischen Medien kennt. Wenn ein nicht unwesentlicher, jedenfalls ein besonders lautstarker Teil des Publikums, die Vereinigten Staaten von Amerika als Grund allen Übels auf dieser Welt ansieht und die Annektion der Krim nicht als aggressiven Akt Russlands einstufen kann, ist es angebracht, zu diskutieren. Es ist zu einfach und wäre zu kurz gegriffen, diese Menschen mit ihrer Deutung als "Putinversteher" oder "Verschwörungstheoretiker" einzustufen, daher soll das an dieser Stelle nicht geschehen. Doch die Suche nach Wegen gestaltet sich schwierig, wie wir auch innerhalb unserer Gesellschaft gerade im Hinblick auf Russland wieder in einen echten Dialog eintreten können, auf eine Weise in der ein wirklicher Austausch möglich ist und sich nicht jede Seite nur Argumente heraussucht, die ihrer vorgefassten Meinung entsprechen. III. Die Woche im Plenum Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer. Die Plenarwoche begann mit einer Debatte zu den bedrückenden Geschehnissen im Mittelmeer. (Die Debatte im Video unter http://dbtg.tv/fvid/4957789). Die Bilder der Schiffskatastrophen vor der libyschen Küste rütteln auf, berühren und bedrücken uns und das auch nicht erst seit diesen Tagen. Der Tod so vieler Menschen, die ihr Leben menschenverachtenden Schlepperbanden anvertraut haben, führt uns das Unheil vor Augen, das Ungerechtigkeiten in den Herkunftsregionen der Menschen und zerfallende Staaten auf ihren Fluchtrouten anrichten können. Wir müssen den Verantwortlichen vor Ort bei der Veränderung dieser Umstände helfen und als Europäische Union alles tun, damit die von gewissenlosen Schleppern ins Verderben geführte Menschen vor dem Tod gerettet werden. Am Donnerstag vergangener Woche kamen die EUStaats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel zusammen. Es ist keine Zeit zu verlieren. Europa muss rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den Weg bringen – und über mittel- und langfristige Perspektiven beraten. Weder die hermetische Abriegelung Europas noch die bedingungslose Öffnung unserer Grenzen wird die Lösung sein. Aber ebenso richtig ist, dass wir uns Denkverbote für neue und kreative Lösungen nicht leisten können. Alles, was Menschen rettet, ist richtig. Und den Schleusern muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass ihre skrupellosen Geschäfte nicht toleriert werden. Lösungen, die erst auf dem Mittelmeer ansetzen, werden keine nachhaltige Verbesserung bringen. Vergessen werden dürfen auch nicht all die Opfer, die - unbemerkt von der Weltöffentlichkeit - auf ihrem langen Weg an die Mittelmeerküste etwa durch die Sahara sterben. Dauerhaft kann sich die Lage nur über eine Verbesserung der Zustände in der Heimat der Menschen ändern. Dort muss noch stärker als bisher zu Frieden und Gerechtigkeit beigetragen werden. Dieser Verantwortung müssen und werden wir uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter stellen. Im Internet: www.bergner.de Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 wird die Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen festgelegt. Der Weg wird freigemacht für konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018. Für den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur sind 4,35 Milliarden Euro vorgesehen, knapp 700 Millionen Euro für die Steigerung der Energieeffizienz und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Für den Hochwasserschutz sind 300 Millionen Euro eingeplant. Bei den weiteren Maßnahmen wird ebenfalls der Fokus auf die Bereiche Infrastruktur, Energie und Umwelt gelegt, damit neues langfristiges Wachstum entsteht und Deutschland zukunftsfest gemacht wird. Die verschiedenen Arten von Mehrausgaben sind stets so bemessen, dass der Entwurf des Nachtragshaushalts ohne neue Schulden auskommt. Die neuen Spielräume beruhen auf fortgesetzter Haushaltsdisziplin, gesunkener Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen. Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz, das in erster Lesung beraten wurde, regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies enthält der Entwurf eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro. Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Der Gesetzentwurf in erster Lesung setzt wesentliche Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird gestärkt, indem die Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit koordiniert und alle relevanten Informationen im gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von Informationsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung Europa- und außenpolitisches Bürgergespräch in der Privatbrauerei Schad am 15.4.2015 „Deutschland in der Welt“, unter diesen Titel habe ich eine Veranstaltungsreihe gestellt, in der ich Fragen der Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden Politikbereiche stellen an uns in diesem Bereich tätige Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an die Bürger. Gestern Abend fand das Auftaktgespräch zum Thema Zuwanderung statt. In der lebhaften und offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich schnell ab, dass wir uns das nächste Mal mit der aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältis Deutschlands und der EU zu Russland beschäftigen werden. „Deutschland in der Welt“, unter diesem Titel steht eine Veranstaltungsreihe, in der Christoph Bergner Fragen der Außen- und Europapolitik mit Bürgern aus Halle und Umgebung diskutieren möchte. Gerade diese beiden Politikbereiche stellen an die in diesem Bereich tätigen Politiker besondere Ansprüche in der Vermittlung an die Bürger. Am 15.4. fand das gut besuchte Auftaktgespräch statt, bei dem es um Fragen der Zuwanderung ging. In der lebhaften und offenen Diskussion, souverän moderiert vom CDU-Kreisvorsitzenden Marco Tullner, zeichnete sich schnell ab, dass sich die nächste Veranstaltung mit der aktuellen Entwicklung Russlands und dem Verhältnis Deutschlands und der EU zu Russland beschäftigen soll. Im Internet: www.bergner.de werden die Datenschutzbelange berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein klarer Rahmen für den Einsatz von VLeuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ oder den Einsatzbereich festgelegt werden. Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungs-stand der Empfehlungen des 2.Untersuchungs-ausschusses des Deutschen Bundestages in der 17.Wahlperiode (NSUUntersuchungsausschuss) debattiert. Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden verbessern. Mit dem Gesetz wird die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestärkt und der Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden intensiviert. Das Bundesamt unterstützt die Landesämter, koordiniert die Zusammenarbeit und tritt in bestimmten Fällen nötigenfalls auch selbst in die Beobachtung ein. Alle relevanten Informationen müssen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden. Für den Informationsaustausch ist das gemeinsame Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) zu nutzen, dessen Analysefähigkeit zudem verbessert wird. Auch der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von VLeuten wird klar geregelt, indem diesem Instrument ein gesetzlicher Rahmen gegeben wird, zugleich aber auch eindeutige Grenzen für den Einsatz von verdeckten Ermittlern gesetzt werden. So wird festgelegt, wer überhaupt angeworben werden darf und welche Kriterien für hinzunehmendes zulässiges „szenetypisches Verhalten“, etwa bei Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots, gelten. Klar geregelt wird, dass V-Leute keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen. Der Einsatz von V-Leuten wird auf den gewaltorientierten Bereich priorisiert, wobei es sich bei den aufzuklärenden Szenen generell um Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln muss. Kleinanlegerschutzgesetz. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen, um den Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen zu stärken. Gesetzeslücken werden geschlossen und die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Anlagen verschärft – unter anderem durch verstärkte Sanktionen bei Fehlverhalten und die Verbesserung der bereitgestellten Informationen. Diese erhöhte Transparenz hilft dabei, dass Anleger sich künftig zielgerichteter informieren und Risiken besser einschätzen können. Für die Finanzierung sozialer Projekte, gemeinnütziger Körperschaften, Religionsgemeinschaften und Genossenschaften werden Ausnahmetatbestände geschaffen, um zu verhindern, dass die Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern sozialem Engagement entgegenstehen. Jahresbericht 2014 (56. Bericht) des Wehrbeauftragten. Der Wehrbeauftrage des Deutschen Bundestages berichtete in diesem Jahr schwerpunktmäßig über die Auswirkungen der Einsätze und der Neuausrichtung der Bundeswehr, sowie über die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Im letztgenannten Feld sieht er Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuungsangebote. Zur Lage der Soldaten im Einsatz hielt er fest, dass Ausrüstung und Ausstattung verbessert wurden, auch wenn weiterhin Defizite vorhanden seien. Positiv wird die Entwicklung in der Betreuung von Einsatzrückkehrern bewertet. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 (4 Euro pro Monat) und 2016 (um weitere 2 Euro pro Monat) angehoben werden. Daneben soll der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in erster Lesung beraten. Beim Treffen der Koalitionsfraktionsspitzen in Göttingen am vorletzten Wochenende wurde überdies beschlossen, dass auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Rahmen dieses Gesetzes angehoben werden soll. Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Mit dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, wird für ausscheidende Minister und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt, wenn sie bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenskonflikte Im Internet: www.bergner.de Schwimmfest des SV Halle der Anwendungsbereich des Unterlassungsklagegesetzes auf datenschutzrechtliche Bestimmungen erweitert werden. Bisher sind beim Bundesamt für Justiz gelistete Verbände berechtigt, bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze Verbandsklage gegen Unternehmen zu erheben. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass auch Vorschriften zur Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten solche Verbraucherschutzgesetze sind. Verbände sollen demnach auch bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen Klage einreichen können. Beim Schwimmfest des SV Halle am 21./22.3. nahmen in diesem Jahr wieder über 40 Vereine mit 270 Teilnehmern aus ganz Deutschland teil. Die Schwimmnationalmannschaft konnte geschlossen in HalleNeustadt begrüßt werden. Schön für das heimische Publikum war der Erfolg von Lokalmatador Paul Biedermann (Bildmitte), er schwamm 200m Freistil in sehr guten 1.47,49, zweiter wurde nach ihm Steffen Deibler aus Hamburg. zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums gefällt. Dies verhindert, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird. NVV-Überprüfungskonferenz zum Erfolg führen. Anlass des Antrags, der gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht wurde, ist die Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag, die vom 27. April bis 22. Mai 2015 in New York stattfindet. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, eine neue Dynamik nuklearer Aufrüstung und der Weiterverbreitung von Atomwaffen zu vermeiden und stattdessen neue Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsvereinbarungen anzustreben. Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in erster Lesung beraten wurde, soll Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Mit dem Gesetz, das abbeschließend beraten wurde, wird die Resolution der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 in deutsches Strafrecht umgesetzt. Das bestehende Instrumentarium hinsichtlich der Strafbarkeit einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird hiermit ergänzt. Insbesondere werden Voraussetzungen dafür geschaffen, Dschihadisten, die sich bewaffneten Kämpfern im Ausland anschließen wollten, wirkungsvoll verfolgen und inhaftieren zu können. Gleiches gilt für den Versuch einer Reise, wenn diese in der Absicht unternommen wird, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen oder eine solche vorzubereiten. Schon die Absicht, sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen, ist strafbar. Zudem werden die Vorschriften gegen die Finanzierung terroristischer Straftaten in einer neuen Norm zusammengefasst. Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines ErsatzPersonalausweises und zur Änderung des Passgesetzes. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Personen, denen die Ausreise aus Deutschland untersagt ist, auch tatsächlich nicht ausreisen können. Neben dem Entzug des Reisepasses kann ihnen damit auch ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden, der ein Verlassen Deutschlands nicht erlaubt. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke Im Internet: www.bergner.de gehalten und reproduziert werden KOM(2013) 892 endg.; Ratsdok. 18152/13 und zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren KOM(2013) 893 endg.; Ratsdok. 18153/13 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes; Kennzeichnung von Nutztieren mit Klonabstammung und von aus diesen Tieren gewonnenen Fleisches in den EU-Regelungsvorschlägen zum Klonen verankern. Auf europäischer Ebene werden aktuell zwei Vorschläge der Europäischen Kommission zum Umgang mit geklonten Tieren beraten. Dabei soll das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, der Import von geklonten Tieren und Klonembryonen sowie von Lebensmitteln dieser Tiere vorläufig verboten werden. Mit unserem Antrag, der gemeinsam mit SPD und Grünen eingebracht wurde, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen darüber hinaus für eine Kennzeichnung von geklonten Tieren, insbesondere deren Nachkommen und von Fleisch, das von diesen Tieren gewonnen wird, einzusetzen. Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost. Durch das Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, werden die organisatorischen Strukturen und rechtlichen Instrumentarien im Bereich der Postnachfolgeunternehmen (PNU) weiterentwickelt. So sollen z.B. auch so genannte Enkel-PNU die Rechte und Pflichten eines Dienstherren übertragen bekommen können, um die Beschäftigung von Bundesbeamten nachhaltig zu sichern. Weiterhin werden die Zuständigkeiten zentraler Personalverwaltungsaufgaben zwischen den PNU und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation geregelt und die gesetzlichen Vorschriften zur Beurlaubung entbürokratisiert und flexibilisiert. Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften. Die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) trifft einheitliche Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht und führt das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis ein. Damit soll die Nachlassplanung des Erblassers und die Nachlassabwicklung durch die Erben in Fällen mit Auslandsberührung vereinfacht und die erforderlichen Gespräch mit Nachwuchspolitikern aus Georgien, Armenien und Aserbaidschan am 25.3. in Berlin „Wie ist es gelungen, den deutsch-französischen Konflikt um Elsass-Lothringen zu lösen?“ Diese Frage richtete mit ehrlichem Interesse ein Mitglied der Gruppe junger Nachwuchspolitiker aus Georgien, Armenien und Aserbaidschan, die über ein Bildungsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung Berlin besuchten, an Dr. Bergner. Zunächst war nicht klar, worauf die Frage abzielt. Und genau daran wurde den Anwesenden bewusst, wie sehr für uns Deutsche inzwischen der Frieden mit unseren Nachbarländern zur Normalität geworden ist. Innerhalb der EU mit allen Privilegien der Freizügigkeit sind diese früheren Konflikte längst Geschichte. Im Gegensatz dazu gibt es in den Heimatländern dieser jungen Leute heute noch ungelöste Gebietskonflikte, die nicht gewaltfrei ausgetragen werden. Gespräche und Erfahrungsaustausche sind hier ganz wichtig. Verfahren verkürzt werden. Mit dem Gesetz werden nationale Durchführungsvorschriften eingeführt, die eine optimale Anwendung der ErbVO in der deutschen Praxis gewährleisten. Mit den verfahrensrechtlichen Neuregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis wird zudem eine systematische Neuordnung der Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein vorgenommen. Schließlich umfasst das Gesetz verschiedene Folgeänderungen sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, etwa im Kostenrecht. UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen. Im Antrag wird der aktuelle Verhandlungsstand zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (VN), die die Jahrtausendentwicklungsziele als Rahmen der globalen VN-Entwicklungspolitik ablösen sollen, begrüßt. Im Internet: www.bergner.de Inklusionskongress der CDU/CSU-Fraktion Vom halleschen Verein „Mit Handicap Leben e. V.“ war der engagierte Vorsitzende Tim Böl nach Berlin gereist, um beim Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft verwirklichen" mitzudiskutieren. Sein positives Feedback zur Veranstaltung war erfreulich. Der Verein hat auch in diesem Jahr wieder den Mosaik Inklusionspreis aus Mitteldeutschland ausgeschrieben, MDR-Intendantin Karola Wille hat die Schirmherrschaft übernommen. Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz). Damit sollen die Informationsrechte der Verletzten sowie die Unterrichtungspflichten der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden. Außerdem ist ein Anspruch auf Dolmetscher und Übersetzungsleistungen für sprachunkundige Verletzte bereits ab dem Zeitpunkt der Anzeigeerstattung vorgesehen. Schließlich wird die psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich verankert. Damit sollen besonders schutzbedürftige Opfer vor, während und nach der Hauptverhandlung professionell begleitet werden können. Über die Richtlinienumsetzung hinaus soll der Opferschutz im deutschen Strafverfahrensrecht übersichtlicher geregelt werden. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt erfordern in einigen Punkten eine Anpassung des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insbesondere soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung trennschärfer als bisher zwischen den Regelungen für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden werden, da diese in unterschiedlichem Maße schutzbedürftig sind. Neu soll zudem eine Regelung aufgenommen werden, die Verbraucher ausdrücklich vor der Beeinflussung durch aggressive geschäftliche Handlungen schützt. Auch eine Klarstellung zu Fällen von Schneeball- und Pyramidensystem entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist vorgesehen. Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Regelungen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in erster Lesung sollen die Unterhaltssicherungen für Reservedienstleistende und freiwillige Wehrdienstleistende der Bundeswehr neu geregelt werden. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten ist erheblicher Änderungsbedarf entstanden. Diesem soll durch eine konstitutive Neufassung des Gesetzes Rechnung getragen werden. Im Gesetzentwurf wird auch die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes von den Ländern auf dem Bund übertragen und in einer Hand zusammengefasst. Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus. Der Gesetzentwurf enthält zwei zentrale Änderungen der Vorschriften zum Strom- und Gasnetzausbau: Der Turnus zur Vorlage des Netzentwicklungsplans für Strom und Gas durch die Übertragungsnetzbetreiber soll von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten zur Erdverkabelung bei Höchstspannungsleitungen ausgeweitet und vier zusätzliche Pilotvorhaben eingeplant werden. Der Entwurf ging in die erste Lesung. Gesetz zur Änderung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, der parallel mit der Bundesregierung eingebracht wurde, werden zusätzlich energieintensive Branchen wie Schmieden, Ober-flächenveredler oder Härtereien in die Besondere Ausgleichsregelung des EEG aufgenommen. Darüber hinaus wird eine anteilige Direktvermarktung von erneuerbarem Strom auch bei solchen Anlagen ermöglicht, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. Im Internet: www.bergner.de Vorstandswahl im Sportverein Halle Berufung des Team Olympia 2016, hier Übergabe der Urkunde an die erfolgreiche Ruderin Julia Lier. Auswahl kommender Termine Der mitgliederstärkste Sportverein SachsenAnhalts, der SV Halle, hat am 31.3. in einer Delegiertenversammlung Bilanz über die Arbeit in der ersten Hälfte des Olympiazyklus 2013-2016 gezogen. Das Leitbild des Vereins besteht darin, die Leistungssporttradition fortzusetzen und unabhängig von der sozialen Herkunft jedem Chancen zu sportlicher Selbstverwirklichung zu bieten. Das bisherige (ehrenamtlich arbeitende) Präsidium wurde für die kommenden 4 Jahre mit einer Wahl bestätigt. Dr. Bergner wurde erneut zum Präsidenten bestimmt, ihm zur Seite stehen Silke Renk-Lange, Andreas Hajek, Dr. Evelyn Meerbote, Olaf Kresse sowie Prof. Dr. Klaus-Dieter Malzahn. (Änderungen vorbehalten) 27.4. 2015 Berlin, Podiumsgast bei einer Veranstaltung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung unter dem Titel "Die armenische Frage 2015" 28.4. 2015 Halle, Kreisvorstand der CDU 4.-8.5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag 17./18.5. 2015 Berlin, Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Abgeordneten 18.-22-5.2015 Sitzungswoche im Deutschen Bundestag Im Internet: www.bergner.de
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