Ausgabe 06/2015 - CDU

Berlin, 20. März 2015
Bericht aus dem Deutschen Bundestag
für die Sitzungswoche vom 16.-20.3.2015
Der 18. März 1990 – Meilenstein auf dem Weg zur
Einheit in Freiheit.
Vor 25 Jahren konnten wir als damalige Bürger der DDR
zum ersten und einzigen Mal die Abgeordneten der
Volkskammer nach demokratischen Prinzipien wählen. Die
meisten werden sich an diese besondere Wahl erinnern
können.
Ich war damals Wahlhelfer im Wahllokal im Volkspark. Wir
haben unsere Arbeit als Wahlkommission sehr ernst
genommen und uns zur Vorbereitung mehrfach getroffen,
das Wahlgesetz genau studiert usw. Wir wollten alles
richtig machen.
In Erinnerung bleibt mir die Entschlossenheit der Wähler,
nicht wenige von ihnen klopften auf die Urne, nachdem sie
ihren Stimmzettel eingeworfen hatten. Der Wille zur
Veränderung war spürbar.
Abends kam dann die hallesche SPD mit Sektflaschen ins
Gebäude, sie wollten den für die Geschichte der SPD
bedeutenden Volkspark mit ihrer Wahlparty symbolisch
wieder übernehmen.
Wir zählten nebenan Stimmzettel und der Stapel für die
Liste 6 (CDU) wuchs so stark an, wie ich es nicht erwartet
hatte.
An das historische Ereignis erinnerte in dieser Woche auch
der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Debatte (Video
unter:http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw
12_de_volkskammerwahl/364422).
In Berlin erinnerten mehrere Tagungen und Symposien an
das Ereignis, unsere Fraktion hatte am Nachmittag zu
einer Veranstaltung Zeitzeugen in den Reichstag
eingeladen.
Ihr
Rede im Plenum am 19.3.2015
Die Bundeskanzlerin stellte am Donnerstag im
Plenum ihr Arbeitsprogramm für den Europäischen
Rat am 19./20. März in Brüssel vor, danach hörte sie
sich auch die Impulse an, die von den Abgeordneten
ausgingen.
Dr. Bergner sprach über die „Östliche Partnerschaft“
der EU (Was das ist? Siehe: http://bit.ly/1jvBcYJ).
Dr. Bergners Fazit dazu: „Wir dürfen nicht vergessen,
dass die Herausforderungen der Östlichen
Partnerschaft mit den ehem. Sowjetrepubliken nicht
allein – obwohl das schwer genug ist – im
hegemonialen Anspruch Russlands liegen, sie sind
auch im postkommunistischen Erbe dieser Staaten
begründet, in ihren Ökonomien, ihrer Zivilgesellschaft, ihrer politischen Kultur. Die Östliche
Partnerschaft ist Transformationshilfe, keine
einfache Lösung, aber wir sollten uns dieser Aufgabe
verpflichtet fühlen.“
Und mit einem Blick in Richtung der Leserbriefe in der
Mitteldeutschen Zeitung hinsichtlich Russland: „Es ist
selbstverständlich, dass wir uns bemühen, wieder
eine EU-Russland-Partnerschaft aufzubauen. Aber es
wäre ein Widerspruch zur Grundakte von Helsinki,
wenn wir die Art unserer Partnerschaft mit
Nachbarstaaten Russlands von der vorherigen
Zustimmung Russlands abhängig machen. So kann
Nachbarschaft nicht verstanden werden!“
Die ganze Rede im Video: http://dbtg.tv/fvid/4774056
Im Internet: www.bergner.de
I.
Die politische Lage in Deutschland
Reparationsforderungen aus Griechenland
Die aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden möglichen
Ansprüche Griechenlands auf Reparationen und
Rückzahlung einer Zwangsanleihe sind kein neues Thema,
sind jedoch jüngst erneut in den Medienfokus gerückt. Die
Verknüpfung einer juristischen Frage mit einer
moralischen ist jedoch problematisch.
Deutschland ist sich seiner historischen Verantwortung für
die Verbrechen während der NS-Zeit bewusst. Es wurde
ein umfangreiches System von Wiedergutmachungsregelungen geschaffen. Zu Beginn der 60er-Jahre hat die
Bundesrepublik Deutschland mit zwölf westlichen Staaten
Globalentschädigungsabkommen zum Ausgleich spezifischen NS-Unrechts abgeschlossen. Griechenland erhielt
in diesem Zusammenhang Zahlungen in Höhe von 115
Mio. DM (deutsch-griechischer Vertrag vom 18. März
1960), danach war mit diesem Vertrag auch für die
griechische Seite die Frage der Wiedergutmachung von
NS-Unrecht abschließend geregelt.
Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug
auf Deutschland“ vom 12. September 1990 ("Zwei-plusVier-Vertrag") enthält erneut eine endgültige Regelung
der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. Er hatte
erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende Regelung in
Bezug auf Deutschland herbeizuführen, und es wurde
deutlich, dass es weitere Regelungen über rechtliche
Fragen im Zusammenhang mit dem "Zwei-plus-VierVertrag" nicht geben werde. Hieraus ergab sich auch, dass
die Reparationsfrage nach dem Willen der
Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte.
Die einschlägige Formulierung der Charta von Paris, der
auch Griechenland zugestimmt hat, lautet wörtlich: "Wir
nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12.
September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über
die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland und
begrüßen aufrichtig, dass das deutsche Volk sich in
Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlussakte der
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in
einem Staat vereinigt hat." Die Unterzeichnerstaaten der
Charta von Paris haben damit die Rechtswirkungen des
"Zwei-plus-Vier-Vertrages" auch für sich anerkannt.
Nahezu 70 Jahre nach Kriegsende und nach Jahrzehnten
friedlicher,
vertrauensvoller
und
fruchtbarer
Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der
internationalen Staatengemeinschaft
einschließlich dem NATO-Verbündeten und EU-Partner
Griechenland hat die Reparationsfrage ihre
Berechtigung verloren.
Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten
Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen
erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem
Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen
verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung
und sonstige Leistungen wurde ein Vielfaches der
ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge
gefassten Reparationen in Höhe von 20 Mrd. US-Dollar
erbracht. Im Übrigen hat es Reparationen mehr als 65
Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen bisher noch nirgends gegeben.
Baustellenbesichtigung im Peißnitzhaus
Gemeinsam mit anderen politischen
Funktionsträgern, die ebenfalls Genossenschafter im
Peißnitzhaus sind, ließ sich Dr. Bergner am 8.3. über
die letzten Baufortschritte berichten. Im Gespräch
wurden weitere Möglichkeiten der finanziellen
Förderung erörtert.
Im Internet: www.bergner.de
Fotos: Peißnitzhaus
II.
Aus den Ausschüssen
Europaausschuss
Am Montag führte der Ausschuss ein Expertengespräch
zur Reform des „EU-Eigenmittelsystems“ durch. Die EU
hat keine eigenen Haushaltsmittel, sondern schöpft ihre
Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten. Diese
schöpfen sich aus drei Quellen:
Die Beitragssumme der Mitgliedstaaten wird bemessen
am Wohlstand eines Landes (Bruttonationaleinkommen), an den Zolleinnahmen und am Anteil der
Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage.
Der EU-Beitrag stellt rund 1% des BIP der
Mitgliedstaaten dar.
Die Höhe der EU-Mittel werden dabei in einem
mehrjährigen Finanzrahmen von 7 Jahren festgelegt und
durch die nationalen Parlamente bestätigt. Demnächst
steht die Halbzeitüberprüfung für den aktuellen
Zeitraum an, der 2020 endet. Der Finanzrahmen kann
nur einstimmig verändert werden, ist also relativ
festgelegt.
Eine Reform dieses Systems erscheint vielen notwendig.
Das bisherige Verfahren zur Aufstellung des
Finanzrahmens ist sehr komplex, nur bedingt
transparent, und so langwierig, dass die Verhandlungen
meist über etwa 2 Jahre geführt werden.
Ein weiteres Problem ist die mangelhafte
parlamentarische Beteiligung, denn die Parlamente sind
an den Verhandlungen nicht beteiligt, müssen aber
letztlich über das Verhandlungsergebnis befinden und
damit festlegen, welche Summe unseres nationalen
Haushalts Brüssel zur Verfügung stehen kann (aktuell
jährlich 30 Milliarden Euro bis 2020).
EU-Kommissar Piere Moscovici war am Montag zu Gast
beim Ausschuss des Deutschen Bundestages für die
Angelegenheiten der Europäischen Union.
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Zündende und allgemein Beifall findende Ideen zur
Reformierung des Systems sind bislang nicht in Sicht. Eine
Idee, die schon länger auf dem Tisch liegt, ist die
Einführung einer EU-Steuer für alle Bürger der EU – diese
wird allerdings von 14 Mitgliedstaaten, darunter
Deutschland, bisher abgelehnt.
Die Sachverständigen haben sich am Montag
grundsätzlich für eine Reform des Eigenmittelsystems der
Europäischen Union ausgesprochen, die Erfolgsaussichten dafür jedoch in den kommenden Jahren als gering
bewertet.
Mehr zum EU-Haushalt unter:
http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm
http://ec.europa.eu/budget/explained/budg_system/financing/fin_de.cfm
Die EU-Eigenmittel waren auch Thema im Ausschuss am
Mittwoch. Darüber hinaus ging es um die Vorbereitung
des Europäischen Rates am 19./20. März in Brüssel und
die politische Situation in den Assoziierungsstaaten
Ukraine, Moldawien und Georgien. Über den letzten Teil
der Sitzung gab Bundesaußenminister Frank-Walter
Steinmeier den Mitgliedern Auskunft. Auf der
Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche stehen die
Ratifizierungen der drei Assoziierungsabkommen im
Plenum an, die in der ersten Lesung bereits auf
Zustimmung stießen. Federführend in dieser Initiative ist
der Europaausschuss. Nachbesserungen oder sogar
Nichtratifizierung sind nicht zu erwarten. Trotzdem
wollten sich die Ausschussmitglieder einen fundierten
Lagebericht aus erster Hand einholen. Zum ersten Mal in
dieser Legislaturperiode ist der Ausschuss daher in den
Status der „Vertraulichkeit“ gegangen, wie das
besondere Sitzungsformat unter Ausschluss der
Öffentlichkeit im Bundestagsjargon vom Vorsitzenden
bezeichnet wurde. Diese Maßnahme ist erforderlich
geworden, nachdem Christoph Bergner in der
Vergangenheit
mehrmals
die
unbefriedigende
allgemeine Berichterstattung einiger Regierungsvertreter
im Ausschuss kritisiert hatte. Insbesondere der
Europaausschuss ist in seinen Einschätzungen zu
außenpolitischen Prozessen auf Detailwissen der
Regierungsvertreter angewiesen, um vertretbare
Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen
auszusprechen. An einer „vertraulichen“ Sitzung dürfen
daher neben den Abgeordneten nur Personen, wie z.B.
Mitarbeiter von Abgeordneten oder der Fraktionen,
teilnehmen, die das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben. Mobiltelefone und
ähnliche Gerätschaften, die potentiell abhörfähig sind,
mussten demnach draußen bleiben.
Im Internet: www.bergner.de
Alltagsbeobachtung vom Platz der Republik
Der Reichstag ist seit über 550 Tagen nur noch selten - am frühen Morgen oder späten Abend - ohne die SanktGeorgs-Fahne zu sehen. Eine Gruppe selbst ernannter Friedensaktivisten stellt sich hier täglich während der
allgemeinen Arbeitszeiten auf (ob sie selbst bezahlte Kräfte sind, ist unklar aber möglich). In einem Video sieht das
so aus: https://www.youtube.com/watch?v=plPHFx6Q7Ik
Das Sankt-Georgs-Band ist seit Beginn der Krimkrise im Frühjahr 2014 Symbol pro-russischer Demonstranten und
Aktivisten und drückt die Solidarisierung mit der Besetzung der Krim und den Aktivitäten Russlands in Teilen der
Ostukraine aus.
Das Sankt-Georgs-Band ist ein im russischsprachigen Raum bekanntes und weithin respektiertes Symbol
militärischer Tapferkeit, dessen Tradition im Zarenreich begründet wurde. Am Georgsband wurden traditionell
russische Orden verliehen. So erhielten die Einheiten der Roten Armee kollektiv einen Orden am Georgsband für
den Kampfeinsatz gegen das Deutsche Reich. Eine Wiederbelebung in Russland erfuhr das Bändchen als Symbol
nach der orangenen Revolution im Nachbarland Ukraine 2004. Die Bändchen wurden in jenem Jahr zeitgleich zur
Militärparade am 9. Mai millionenfach kostenlos verteilt – auch in den Nachbarländern Russlands. Beobachter
vermuteten damals, dies geschah aus der Befürchtung, das Demokratie-Virus könnte sich auf die ganze frühere
Sowjetunion ausbreiten und Putin wolle mit dem Bändchen die Erinnerung an den gemeinsamen Kampf gegen den
Faschismus wachrütteln. Seitdem fanden auch jährlich wieder große Militärparaden in Moskau statt. Das Band
besteht aus einem Muster von drei schwarzen und zwei orangen Streifen, die Feuer und Asche symbolisieren sollen.
Wer den Empfang des deutschen Astronauten Alexander Gerst auf der Internationalen Raumstation ISS gesehen
hat, dem ist das Bändchen, das der russische Astronaut demonstrativ während der Liveübertragung am Revers trug,
vielleicht aufgefallen.
Der Reichstag wird täglich von Tausenden Touristen aus aller Welt fotografiert – und immer ist zwangsläufig das
Georgsbändchen zu sehen. Diese politische Symbolik ist nur schwer auszuhalten.
III.
Die Woche im Parlament

Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19./20. März
2015 in Brüssel. Im Mittelpunkt des Europäischen Rates,
bei dem sich die Staats- und Regierungschefs der EU
treffen, steht die geplante Energieunion. Neben Fragen
der Versorgungssicherheit sollen hierbei auch Aspekte
wie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien
angesprochen werden. Angesichts der Politik des
russischen Präsidenten sind gezielte Schritte zur
Reduzierung der Energieimporte von hoher Bedeutung.
Dabei darf unser Blick aber nicht zu eng gefasst sein –
Deutschland steht für die Berücksichtigung der
Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Auch werden in der Union mit dem Investitionsfonds, der
auf die Initiative des neuen EU-Kommissionspräsidenten
zurückgeht, neue Chancen für Entwicklungen entstehen.
Zudem sollen aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund der
ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen stehen darüber hinaus auch die
Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland
auf der Tagesordnung. Ebenso soll ein Ausblick auf den
Gipfel zur Östlichen Partnerschaft, der am 22. Mai 2015
in Riga stattfindet, gegeben werden.
Dr. Bergners Rede zur Regierungserklärung finden Sie
unter: http://dbtg.tv/fvid/4774056

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Nicht nur Bürger und Verwaltungen sind
heutzutage zunehmend vernetzt, auch das
Wirtschaftsleben ist immer stärker digital geprägt.
Daher ist es entscheidend, so genannte kritische
Infrastrukturen zu schützen. Das Gesetz, das nun
Im Internet: www.bergner.de
inGeneralbundesanwaltes,
erster Lesung beraten
benennt
daher
derwurde,
Ermittlungen
in Zukunft
Mindestniveaus
für IT-Sicherheit
derjenigen
Einricheinfacher an sich
ziehen können
soll. Auch
wird
tungen,
die fürdass
das der
Gemeinwesen
von zentraler
sichergestellt,
Generalbundesanwalt
bei
Bedeutung
sind.
Diese
sollen
künftig
Sicherheitsvorfälle
entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher
anin das
füreinbezogen
Sicherheit in
der Schließlich
Informationsdie Bundesamt
Ermittlungen
wird.
sind
technik
(BSI) melden, das die
Einrichtungen
im Ziele,
Gegenzug
menschenverachtende
Beweggründe
und
etwa
nach
Auswertung
der DatenNatur,
bei der
des
solche
fremdenfeindlicher
bei Verbesserung
der Strafzumessung
Schutzes
ihrer Infrastrukturen unterstützt. Zum direkten
zu berücksichtigen.
Schutz der Bürger sollen Telekommunikationsanbieter
verpflichtet
Fortsetzung werden,
der Beteiligung
entsprechende
bewaffneter
Sicherheitsvordeutscher
kehrungen
zu
gewährleisten,
Sicherheitsvorfälle
an das
Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsund
BSI
Beratungsmission
zu melden und EUTM
betroffene
Somalia
Nutzer
aufzuGrundlage
informieren.
des
Ferner
Ersuchens
soll der
der Anteil
somalischen
des BSIRegierung
an der Erstellung
mit Schreiben
des
Sicherheitskatalogs
vom 27. November 2012
für undTelekommunikationsnetz11. Januar 2013 sowie der
betreiber
Beschlüsse
ausgebaut
des Rates
werden.
der Europäischen
Darüber hinaus
Union
soll das
vom
Bundeskriminalamt
15. Februar 2010 undim
22. Januar
Bereich
2013Cyberkriminalität
in Verbindung mit
angesichts
den Resolutionen
der zunehmenden
1872 (2009)Zahl
undvon
2158IT-Angriffen
(2014) des
gegen
Sicherheitsrates
Bundeseinrichtungen
der Vereinten
und
Nationen.
gegen bundesweite
EUTM Somalia
kritische
leistet einen
Infrastrukturen
wesentlichen
in Beitrag
seinen zur
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Ausbildung
gestärkt
der
werden.
somalischen Streitkräfte und dient so dem Aufbau
funktionierender Sicherheitsstrukturen in diesem Land.
 Dieser Gesetz
zur Stärkung
Gesundheitsförderung
Beitrag
wird alsder grundlegend
für eine
und
der Prävention
(Präventionsgesetz).
Im Zentrum
Stabilisierung
des Landes
und damit für den
Erfolg des
des
Gesetzentwurfs
der Bundesregierung,
der inRegion
die
strategischen
Rahmens
der EU für die ganze
erste
Lesung
steht die
bewertet.
Eine geht,
Unterstützung
oder Stärkung
Begleitung der
der
Gesundheitsförderung
und bei
Prävention
in Lebenswelten
somalischen Streitkräfte
Kampfhandlungen
findet
wie
Kindertagesstätte,
Schule,
Betrieb oder der
stationäre
nicht
statt. Der Antrag der
Bundesregierung,
in erster
Pflegeeinrichtungen.
Krankenkassen
und weiteren
Lesung beraten wurde,
sieht eine Verlängerung
des
Sozialversicherungsträgern
sowie
in unveränderten
den Ländern
Mandats bis zum 31.3.2016
beiden
einer
verantwortlichen
Akteuren
mehr Möglichkeiten
personellen Obergrenze
vonsollen
20 Soldaten
vor.
eröffnet werden, gemeinsam eine gesundheitsförderliche
Gestaltung von Lebensbedingungen zu

unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie soll die Zusammenarbeit der Akteure auf
Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der
Gesundheitsförderung und Prävention verbessert
werden. Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind
die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der
Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen.
Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept
der Bundesregierung. Die Bundesregierung legte hier
ihren Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zur
Fachkräftesicherung im Jahr 2014 vor, der gleichzeitig
mit dem Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beraten wurde. Die Arbeit
der unionsgeführten Koalitionen der vergangenen Jahre

Die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle, unsere
Halloren, freuen sich über ihre Aufnahme in die UNESCOListe des immateriellen Kulturerbes. Die Urkunde wurde
ihnen am Montag in Berlin überreicht. Wir freuen uns
mit, daher gab es im Bundestagsbüro hart gekochte Eier
mit dem guten Halloren-Siedesalz.
http://www.unesco.de/kultur/immaterielleskulturerbe/bundesweitesverzeichnis/eintrag/salzwirker-bruederschaft-im-thalezu-halle.html
trägt demnach Früchte: Fortschritte zeigen sich in der
Zunahme der Erwerbsbeteiligung - auch und gerade von
Frauen und Älteren. Die Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirken bereits
Erfolge, denn Mütter sind immer stärker am Arbeitsmarkt
beteiligt. Im Bildungsbereich nahm die Quote der
Schulabgänger ohne Abschluss ab, während der Anteil der
Hochschulabschlüsse wuchs. Die Netto-Zuwanderung
nahm im letzten Jahr deutlich zu und auch die
Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund stieg leicht an. Dennoch sind ausländische
Mitbürger, insbesondere Frauen, nach wie vor deutlich
häufiger arbeitslos. Die Langzeitarbeitslosigkeit reduzierte
sich in den letzten fünf Jahren deutlich, bewegt sich aber
trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa
einer Million Langzeiterwerbslosen auf hohem Niveau.
Hier sollen weiter gezielte und noch intensivere
Anstrengungen unternommen werden, um die Potenziale
bereits in Deutschland lebender Menschen voll
auszuschöpfen.

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses
des
Deutschen
Bundestages. Die Umsetzung der Schlussfolgerungen aus
dem NSU-Untersuchungsausschuss wurden beschlossen.
Insbesondere geht es um die Möglichkeit des
Im Internet: www.bergner.de
Generalbundesanwaltes, der Ermittlungen in Zukunft
einfacher an sich ziehen können soll. Auch wird
sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt bei
entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit
früher in die Ermittlungen einbezogen wird.
Schließlich sind menschenverachtende Beweggründe
und Ziele, etwa solche fremdenfeindlicher Natur, bei
der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia
auf Grundlage des Ersuchens der somalischen
Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012
und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates
der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und
22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen
1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen. EUTM Somalia leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen
Streitkräfte
und
dient
so
dem
Aufbau
funktionierender Sicherheitsstrukturen in diesem
Land. Dieser Beitrag wird als grundlegend für eine
Stabilisierung des Landes und damit für den Erfolg des
strategischen Rahmens der EU für die ganze Region
bewertet. Eine Unterstützung oder Begleitung der
somalischen Streitkräfte bei Kampfhandlungen findet
nicht statt. Der Antrag der Bundesregierung, der in
erster Lesung beraten wurde, sieht eine Verlängerung
des Mandats bis zum 31.3.2016 bei einer
unveränderten personellen Obergrenze von 20
Soldaten vor.

Sechstes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes. Der Gesetzentwurf
konzentriert den Rechtsschutz für zwei wichtige
Infrastrukturprojekte - den Ersatzbau der Rheinbrücke
im Zuge der A 1 bei Leverkusen und der Rader
Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der
A 7 - am Bundesverwaltungsgericht als erster und
letzter Instanz. Damit wird sichergestellt, dass diese
dringend benötigten Bauvorhaben zügig durchgeführt
werden können.

Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Mit dem zur 1. Lesung
vorliegenden Gesetzentwurf soll ermöglicht werden,
dass künftig private Stellen in das Zulassungsverfahren von Teilsystemen des Eisenbahnwesens
eingebunden werden können. Diese können
Prüfaufgaben
vom
Eisenbahn-Bundesamt
übernehmen, das aber weiterhin für die
abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung zuständig bleibt und in Zukunft die
privaten Stellen anerkennt und überwacht.
Durch
diese
Neugestaltung
wird
der
Zulassungsprozess beschleunigt und optimiert,
Verzögerungen - insbesondere bei der Zulassung von
Schienenfahrzeugen – wird Einhalt geboten.

Gesetz zur Änderung des Agrar- und
Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und zur
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Mit dem
Gesetzentwurf werden die im Zuge der Reform der
Europäischen Agrarpolitik geänderten Veröffentlichungspflichten der Empfänger von Mitteln aus
dem Agrar- und Fischereifonds der EU umgesetzt und
dabei sichergestellt, dass Transparenz und Akzeptanz
für die Verwendung europäischer Mittel mit
Augenmaß gestärkt werden.
Auswahl kommender Termine:
16.-20.03. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag
20.-22-03. Wittenberg, Vortrag und
Podiumsdiskussion bei der Armenien-Tagung der
Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt
21.3. Franckefeier in den Franckeschen Stiftungen
23.-27.03. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag
30.03. Vorstandssitzung Petersbergverein
15.04. Halle, offene Bürgerdiskussionsveranstaltung
zu Fragen der Zuwanderung im Gasthaus Zum Schad
17./18.4. Dresden, Gemeinsames Treffen der
Präsidien des Deutschen Bundestages und des Sejm
der Republik Polen
19.4. Marktplatz Halle, Erinnerung an 70 Jahre
Kriegsende in Halle
20.-24.4. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag
Im Internet: www.bergner.de
Deutsch-Rumänische Parlamentariergruppe besuchte Rumänien vom 9.-12.3.2015
Die Reise der Parlamentarier begann in Hermannstadt. Zur
Feier des 25. Jubiläums der Gründung des Demokratischen
Forums der Deutschen Rumäniens (DFDR) hielt
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dort die
Festrede. Es war eine schöne Feier, die die deutschen
Volksgruppen Rumäniens ausgestaltet hatten. Auch deutsche
Minderheiten anderer Länder im Osten wäre eine
vergleichbare deutsche und internationale Aufmerksamkeit
zu wünschen, die sich hier im Falle Rumäniens mit dem
Besuch des deutschen Außenministers zeigte. Nach einer
Reise mit dem Auto über Land wurde das dichte Programm in
Bukarest fortgesetzt. Es spricht für die Intensität der deutschrumänischen Beziehungen, dass die Parlamentariergruppe
nicht nur vom Senats- und Vizeparlamentspräsident sowie
vom Außenminister, sondern auch von Ministerpräsident Ponta und sogar vom Staatspräsidenten Johannis
empfangen wurde. Die dort geführten Gespräche haben sehr zum Verständnis der gegenwärtigen Situation in
Rumänien und zur Erkenntnis gemeinsamer Aufgaben vor dem Hintergrund der aktuellen welt- und
europapolitischen Entwicklung beigetragen.
Treffen mit Klaus Johannis
Zentrale Antikorruptionsbehörde DNA
Zu den besonders aufschlussreichen Begegnungen der Rumänienreise gehörte der Besuch in der zentralen
Antikorruptionsbehörde (DNA), einer Sonderstaatsanwaltschaft mit besonderen Kompetenzen. Die Verfolgung
und Aufklärung von Korruptionsvorwürfen gegen Verantwortliche in Politik und Verwaltung ist für die
Entwicklung des Landes von erheblicher Bedeutung. Der Arbeitsstand, den die Leiterin und ein Staatsanwalt der
Behörde vorlegten, war beeindruckend: Allein im vergangenen Jahr wurden 1167 Anklagen erhoben, darunter
auch gegen Parlamentarier, hohe Staatsbedienstete, Bürgermeister usw. Unter den bisher rechtskräftig
Verurteilten sind beispielsweise 1 Ministerpräsident, 2 Minister, 1 Staatssekretär, 5 Parlamentsmitglieder aber
auch Richter, Staatsanwälte, Finanzbeamte, Militärs und Polizeioffiziere. Am 15.3. (nach Rückkehr der
Parlamentariergruppe) ist der Finanzminister Darius Valcov zurückgetreten, nachdem Korruptionsermittlungen
der DNA eingeleitet wurden. Er wird beschuldigt, als Bürgermeister erhebliche Bestechungssummen im
Zusammenhang mit Auftragsvergaben entgegen genommen zu haben. Mit welchen Widerständen die
Antikorruptionsbehörde kämpfen muss, wurde mir im Gespräch mit Senatspräsidenten Tariceanu deutlich, einer
der ehem. Ministerpräsidenten Rumäniens. Er beklagte, das Land entwickle sich zu einer „Republik der
Staatsanwälte“ und verglich die Situation mit den Zeiten der Securitate in den 1950er Jahren. Staatspräsident
Johannis erläuterte hierzu sein zentrales Gebot, die Antikorruptionsbehörde und die Ermittlungsbehörden
müssten in Unabhängigkeit von der Politik arbeiten können. Diese Arbeit der DNA genießt in der Bevölkerung
hohes Vertrauen: Nach aktuellen Umfragen hat gegenwärtig das höchste Bevölkerungsvertrauen Staatspräsident
Johannis, kurz danach die DNA, die damit noch vor den Kirchen an zweiter Stelle rangiert.
Diese Bilanz ist auch eine eindrucksvolle Bestätigung der seit 2007 erfolgten Überprüfung von Justizreform und
Korruptionsbekämpfung durch die EU Kommission CVM (http://ec.europa.eu/cvm/).
Im Internet: www.bergner.de