Berlin, 20. März 2015 Bericht aus dem Deutschen Bundestag für die Sitzungswoche vom 16.-20.3.2015 Der 18. März 1990 – Meilenstein auf dem Weg zur Einheit in Freiheit. Vor 25 Jahren konnten wir als damalige Bürger der DDR zum ersten und einzigen Mal die Abgeordneten der Volkskammer nach demokratischen Prinzipien wählen. Die meisten werden sich an diese besondere Wahl erinnern können. Ich war damals Wahlhelfer im Wahllokal im Volkspark. Wir haben unsere Arbeit als Wahlkommission sehr ernst genommen und uns zur Vorbereitung mehrfach getroffen, das Wahlgesetz genau studiert usw. Wir wollten alles richtig machen. In Erinnerung bleibt mir die Entschlossenheit der Wähler, nicht wenige von ihnen klopften auf die Urne, nachdem sie ihren Stimmzettel eingeworfen hatten. Der Wille zur Veränderung war spürbar. Abends kam dann die hallesche SPD mit Sektflaschen ins Gebäude, sie wollten den für die Geschichte der SPD bedeutenden Volkspark mit ihrer Wahlparty symbolisch wieder übernehmen. Wir zählten nebenan Stimmzettel und der Stapel für die Liste 6 (CDU) wuchs so stark an, wie ich es nicht erwartet hatte. An das historische Ereignis erinnerte in dieser Woche auch der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Debatte (Video unter:http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw 12_de_volkskammerwahl/364422). In Berlin erinnerten mehrere Tagungen und Symposien an das Ereignis, unsere Fraktion hatte am Nachmittag zu einer Veranstaltung Zeitzeugen in den Reichstag eingeladen. Ihr Rede im Plenum am 19.3.2015 Die Bundeskanzlerin stellte am Donnerstag im Plenum ihr Arbeitsprogramm für den Europäischen Rat am 19./20. März in Brüssel vor, danach hörte sie sich auch die Impulse an, die von den Abgeordneten ausgingen. Dr. Bergner sprach über die „Östliche Partnerschaft“ der EU (Was das ist? Siehe: http://bit.ly/1jvBcYJ). Dr. Bergners Fazit dazu: „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Herausforderungen der Östlichen Partnerschaft mit den ehem. Sowjetrepubliken nicht allein – obwohl das schwer genug ist – im hegemonialen Anspruch Russlands liegen, sie sind auch im postkommunistischen Erbe dieser Staaten begründet, in ihren Ökonomien, ihrer Zivilgesellschaft, ihrer politischen Kultur. Die Östliche Partnerschaft ist Transformationshilfe, keine einfache Lösung, aber wir sollten uns dieser Aufgabe verpflichtet fühlen.“ Und mit einem Blick in Richtung der Leserbriefe in der Mitteldeutschen Zeitung hinsichtlich Russland: „Es ist selbstverständlich, dass wir uns bemühen, wieder eine EU-Russland-Partnerschaft aufzubauen. Aber es wäre ein Widerspruch zur Grundakte von Helsinki, wenn wir die Art unserer Partnerschaft mit Nachbarstaaten Russlands von der vorherigen Zustimmung Russlands abhängig machen. So kann Nachbarschaft nicht verstanden werden!“ Die ganze Rede im Video: http://dbtg.tv/fvid/4774056 Im Internet: www.bergner.de I. Die politische Lage in Deutschland Reparationsforderungen aus Griechenland Die aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden möglichen Ansprüche Griechenlands auf Reparationen und Rückzahlung einer Zwangsanleihe sind kein neues Thema, sind jedoch jüngst erneut in den Medienfokus gerückt. Die Verknüpfung einer juristischen Frage mit einer moralischen ist jedoch problematisch. Deutschland ist sich seiner historischen Verantwortung für die Verbrechen während der NS-Zeit bewusst. Es wurde ein umfangreiches System von Wiedergutmachungsregelungen geschaffen. Zu Beginn der 60er-Jahre hat die Bundesrepublik Deutschland mit zwölf westlichen Staaten Globalentschädigungsabkommen zum Ausgleich spezifischen NS-Unrechts abgeschlossen. Griechenland erhielt in diesem Zusammenhang Zahlungen in Höhe von 115 Mio. DM (deutsch-griechischer Vertrag vom 18. März 1960), danach war mit diesem Vertrag auch für die griechische Seite die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht abschließend geregelt. Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 ("Zwei-plusVier-Vertrag") enthält erneut eine endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. Er hatte erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland herbeizuführen, und es wurde deutlich, dass es weitere Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem "Zwei-plus-VierVertrag" nicht geben werde. Hieraus ergab sich auch, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte. Die einschlägige Formulierung der Charta von Paris, der auch Griechenland zugestimmt hat, lautet wörtlich: "Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, dass das deutsche Volk sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat." Die Unterzeichnerstaaten der Charta von Paris haben damit die Rechtswirkungen des "Zwei-plus-Vier-Vertrages" auch für sich anerkannt. Nahezu 70 Jahre nach Kriegsende und nach Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft einschließlich dem NATO-Verbündeten und EU-Partner Griechenland hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren. Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Allein durch Wiedergutmachung und sonstige Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich auf der Konferenz von Jalta ins Auge gefassten Reparationen in Höhe von 20 Mrd. US-Dollar erbracht. Im Übrigen hat es Reparationen mehr als 65 Jahre nach Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen bisher noch nirgends gegeben. Baustellenbesichtigung im Peißnitzhaus Gemeinsam mit anderen politischen Funktionsträgern, die ebenfalls Genossenschafter im Peißnitzhaus sind, ließ sich Dr. Bergner am 8.3. über die letzten Baufortschritte berichten. Im Gespräch wurden weitere Möglichkeiten der finanziellen Förderung erörtert. Im Internet: www.bergner.de Fotos: Peißnitzhaus II. Aus den Ausschüssen Europaausschuss Am Montag führte der Ausschuss ein Expertengespräch zur Reform des „EU-Eigenmittelsystems“ durch. Die EU hat keine eigenen Haushaltsmittel, sondern schöpft ihre Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten. Diese schöpfen sich aus drei Quellen: Die Beitragssumme der Mitgliedstaaten wird bemessen am Wohlstand eines Landes (Bruttonationaleinkommen), an den Zolleinnahmen und am Anteil der Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage. Der EU-Beitrag stellt rund 1% des BIP der Mitgliedstaaten dar. Die Höhe der EU-Mittel werden dabei in einem mehrjährigen Finanzrahmen von 7 Jahren festgelegt und durch die nationalen Parlamente bestätigt. Demnächst steht die Halbzeitüberprüfung für den aktuellen Zeitraum an, der 2020 endet. Der Finanzrahmen kann nur einstimmig verändert werden, ist also relativ festgelegt. Eine Reform dieses Systems erscheint vielen notwendig. Das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Finanzrahmens ist sehr komplex, nur bedingt transparent, und so langwierig, dass die Verhandlungen meist über etwa 2 Jahre geführt werden. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte parlamentarische Beteiligung, denn die Parlamente sind an den Verhandlungen nicht beteiligt, müssen aber letztlich über das Verhandlungsergebnis befinden und damit festlegen, welche Summe unseres nationalen Haushalts Brüssel zur Verfügung stehen kann (aktuell jährlich 30 Milliarden Euro bis 2020). EU-Kommissar Piere Moscovici war am Montag zu Gast beim Ausschuss des Deutschen Bundestages für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde Zündende und allgemein Beifall findende Ideen zur Reformierung des Systems sind bislang nicht in Sicht. Eine Idee, die schon länger auf dem Tisch liegt, ist die Einführung einer EU-Steuer für alle Bürger der EU – diese wird allerdings von 14 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, bisher abgelehnt. Die Sachverständigen haben sich am Montag grundsätzlich für eine Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union ausgesprochen, die Erfolgsaussichten dafür jedoch in den kommenden Jahren als gering bewertet. Mehr zum EU-Haushalt unter: http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm http://ec.europa.eu/budget/explained/budg_system/financing/fin_de.cfm Die EU-Eigenmittel waren auch Thema im Ausschuss am Mittwoch. Darüber hinaus ging es um die Vorbereitung des Europäischen Rates am 19./20. März in Brüssel und die politische Situation in den Assoziierungsstaaten Ukraine, Moldawien und Georgien. Über den letzten Teil der Sitzung gab Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier den Mitgliedern Auskunft. Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche stehen die Ratifizierungen der drei Assoziierungsabkommen im Plenum an, die in der ersten Lesung bereits auf Zustimmung stießen. Federführend in dieser Initiative ist der Europaausschuss. Nachbesserungen oder sogar Nichtratifizierung sind nicht zu erwarten. Trotzdem wollten sich die Ausschussmitglieder einen fundierten Lagebericht aus erster Hand einholen. Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode ist der Ausschuss daher in den Status der „Vertraulichkeit“ gegangen, wie das besondere Sitzungsformat unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Bundestagsjargon vom Vorsitzenden bezeichnet wurde. Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, nachdem Christoph Bergner in der Vergangenheit mehrmals die unbefriedigende allgemeine Berichterstattung einiger Regierungsvertreter im Ausschuss kritisiert hatte. Insbesondere der Europaausschuss ist in seinen Einschätzungen zu außenpolitischen Prozessen auf Detailwissen der Regierungsvertreter angewiesen, um vertretbare Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen auszusprechen. An einer „vertraulichen“ Sitzung dürfen daher neben den Abgeordneten nur Personen, wie z.B. Mitarbeiter von Abgeordneten oder der Fraktionen, teilnehmen, die das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben. Mobiltelefone und ähnliche Gerätschaften, die potentiell abhörfähig sind, mussten demnach draußen bleiben. Im Internet: www.bergner.de Alltagsbeobachtung vom Platz der Republik Der Reichstag ist seit über 550 Tagen nur noch selten - am frühen Morgen oder späten Abend - ohne die SanktGeorgs-Fahne zu sehen. Eine Gruppe selbst ernannter Friedensaktivisten stellt sich hier täglich während der allgemeinen Arbeitszeiten auf (ob sie selbst bezahlte Kräfte sind, ist unklar aber möglich). In einem Video sieht das so aus: https://www.youtube.com/watch?v=plPHFx6Q7Ik Das Sankt-Georgs-Band ist seit Beginn der Krimkrise im Frühjahr 2014 Symbol pro-russischer Demonstranten und Aktivisten und drückt die Solidarisierung mit der Besetzung der Krim und den Aktivitäten Russlands in Teilen der Ostukraine aus. Das Sankt-Georgs-Band ist ein im russischsprachigen Raum bekanntes und weithin respektiertes Symbol militärischer Tapferkeit, dessen Tradition im Zarenreich begründet wurde. Am Georgsband wurden traditionell russische Orden verliehen. So erhielten die Einheiten der Roten Armee kollektiv einen Orden am Georgsband für den Kampfeinsatz gegen das Deutsche Reich. Eine Wiederbelebung in Russland erfuhr das Bändchen als Symbol nach der orangenen Revolution im Nachbarland Ukraine 2004. Die Bändchen wurden in jenem Jahr zeitgleich zur Militärparade am 9. Mai millionenfach kostenlos verteilt – auch in den Nachbarländern Russlands. Beobachter vermuteten damals, dies geschah aus der Befürchtung, das Demokratie-Virus könnte sich auf die ganze frühere Sowjetunion ausbreiten und Putin wolle mit dem Bändchen die Erinnerung an den gemeinsamen Kampf gegen den Faschismus wachrütteln. Seitdem fanden auch jährlich wieder große Militärparaden in Moskau statt. Das Band besteht aus einem Muster von drei schwarzen und zwei orangen Streifen, die Feuer und Asche symbolisieren sollen. Wer den Empfang des deutschen Astronauten Alexander Gerst auf der Internationalen Raumstation ISS gesehen hat, dem ist das Bändchen, das der russische Astronaut demonstrativ während der Liveübertragung am Revers trug, vielleicht aufgefallen. Der Reichstag wird täglich von Tausenden Touristen aus aller Welt fotografiert – und immer ist zwangsläufig das Georgsbändchen zu sehen. Diese politische Symbolik ist nur schwer auszuhalten. III. Die Woche im Parlament Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel. Im Mittelpunkt des Europäischen Rates, bei dem sich die Staats- und Regierungschefs der EU treffen, steht die geplante Energieunion. Neben Fragen der Versorgungssicherheit sollen hierbei auch Aspekte wie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien angesprochen werden. Angesichts der Politik des russischen Präsidenten sind gezielte Schritte zur Reduzierung der Energieimporte von hoher Bedeutung. Dabei darf unser Blick aber nicht zu eng gefasst sein – Deutschland steht für die Berücksichtigung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch werden in der Union mit dem Investitionsfonds, der auf die Initiative des neuen EU-Kommissionspräsidenten zurückgeht, neue Chancen für Entwicklungen entstehen. Zudem sollen aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund der ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen stehen darüber hinaus auch die Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland auf der Tagesordnung. Ebenso soll ein Ausblick auf den Gipfel zur Östlichen Partnerschaft, der am 22. Mai 2015 in Riga stattfindet, gegeben werden. Dr. Bergners Rede zur Regierungserklärung finden Sie unter: http://dbtg.tv/fvid/4774056 Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Nicht nur Bürger und Verwaltungen sind heutzutage zunehmend vernetzt, auch das Wirtschaftsleben ist immer stärker digital geprägt. Daher ist es entscheidend, so genannte kritische Infrastrukturen zu schützen. Das Gesetz, das nun Im Internet: www.bergner.de inGeneralbundesanwaltes, erster Lesung beraten benennt daher derwurde, Ermittlungen in Zukunft Mindestniveaus für IT-Sicherheit derjenigen Einricheinfacher an sich ziehen können soll. Auch wird tungen, die fürdass das der Gemeinwesen von zentraler sichergestellt, Generalbundesanwalt bei Bedeutung sind. Diese sollen künftig Sicherheitsvorfälle entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher anin das füreinbezogen Sicherheit in der Schließlich Informationsdie Bundesamt Ermittlungen wird. sind technik (BSI) melden, das die Einrichtungen im Ziele, Gegenzug menschenverachtende Beweggründe und etwa nach Auswertung der DatenNatur, bei der des solche fremdenfeindlicher bei Verbesserung der Strafzumessung Schutzes ihrer Infrastrukturen unterstützt. Zum direkten zu berücksichtigen. Schutz der Bürger sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet Fortsetzung werden, der Beteiligung entsprechende bewaffneter Sicherheitsvordeutscher kehrungen zu gewährleisten, Sicherheitsvorfälle an das Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsund BSI Beratungsmission zu melden und EUTM betroffene Somalia Nutzer aufzuGrundlage informieren. des Ferner Ersuchens soll der der Anteil somalischen des BSIRegierung an der Erstellung mit Schreiben des Sicherheitskatalogs vom 27. November 2012 für undTelekommunikationsnetz11. Januar 2013 sowie der betreiber Beschlüsse ausgebaut des Rates werden. der Europäischen Darüber hinaus Union soll das vom Bundeskriminalamt 15. Februar 2010 undim 22. Januar Bereich 2013Cyberkriminalität in Verbindung mit angesichts den Resolutionen der zunehmenden 1872 (2009)Zahl undvon 2158IT-Angriffen (2014) des gegen Sicherheitsrates Bundeseinrichtungen der Vereinten und Nationen. gegen bundesweite EUTM Somalia kritische leistet einen Infrastrukturen wesentlichen in Beitrag seinen zur Rechten Ausbildung gestärkt der werden. somalischen Streitkräfte und dient so dem Aufbau funktionierender Sicherheitsstrukturen in diesem Land. Dieser Gesetz zur Stärkung Gesundheitsförderung Beitrag wird alsder grundlegend für eine und der Prävention (Präventionsgesetz). Im Zentrum Stabilisierung des Landes und damit für den Erfolg des des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der inRegion die strategischen Rahmens der EU für die ganze erste Lesung steht die bewertet. Eine geht, Unterstützung oder Stärkung Begleitung der der Gesundheitsförderung und bei Prävention in Lebenswelten somalischen Streitkräfte Kampfhandlungen findet wie Kindertagesstätte, Schule, Betrieb oder der stationäre nicht statt. Der Antrag der Bundesregierung, in erster Pflegeeinrichtungen. Krankenkassen und weiteren Lesung beraten wurde, sieht eine Verlängerung des Sozialversicherungsträgern sowie in unveränderten den Ländern Mandats bis zum 31.3.2016 beiden einer verantwortlichen Akteuren mehr Möglichkeiten personellen Obergrenze vonsollen 20 Soldaten vor. eröffnet werden, gemeinsam eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensbedingungen zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie soll die Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der Gesundheitsförderung und Prävention verbessert werden. Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Die Bundesregierung legte hier ihren Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zur Fachkräftesicherung im Jahr 2014 vor, der gleichzeitig mit dem Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beraten wurde. Die Arbeit der unionsgeführten Koalitionen der vergangenen Jahre Die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle, unsere Halloren, freuen sich über ihre Aufnahme in die UNESCOListe des immateriellen Kulturerbes. Die Urkunde wurde ihnen am Montag in Berlin überreicht. Wir freuen uns mit, daher gab es im Bundestagsbüro hart gekochte Eier mit dem guten Halloren-Siedesalz. http://www.unesco.de/kultur/immaterielleskulturerbe/bundesweitesverzeichnis/eintrag/salzwirker-bruederschaft-im-thalezu-halle.html trägt demnach Früchte: Fortschritte zeigen sich in der Zunahme der Erwerbsbeteiligung - auch und gerade von Frauen und Älteren. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirken bereits Erfolge, denn Mütter sind immer stärker am Arbeitsmarkt beteiligt. Im Bildungsbereich nahm die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss ab, während der Anteil der Hochschulabschlüsse wuchs. Die Netto-Zuwanderung nahm im letzten Jahr deutlich zu und auch die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund stieg leicht an. Dennoch sind ausländische Mitbürger, insbesondere Frauen, nach wie vor deutlich häufiger arbeitslos. Die Langzeitarbeitslosigkeit reduzierte sich in den letzten fünf Jahren deutlich, bewegt sich aber trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa einer Million Langzeiterwerbslosen auf hohem Niveau. Hier sollen weiter gezielte und noch intensivere Anstrengungen unternommen werden, um die Potenziale bereits in Deutschland lebender Menschen voll auszuschöpfen. Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Umsetzung der Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss wurden beschlossen. Insbesondere geht es um die Möglichkeit des Im Internet: www.bergner.de Generalbundesanwaltes, der Ermittlungen in Zukunft einfacher an sich ziehen können soll. Auch wird sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt bei entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher in die Ermittlungen einbezogen wird. Schließlich sind menschenverachtende Beweggründe und Ziele, etwa solche fremdenfeindlicher Natur, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. EUTM Somalia leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte und dient so dem Aufbau funktionierender Sicherheitsstrukturen in diesem Land. Dieser Beitrag wird als grundlegend für eine Stabilisierung des Landes und damit für den Erfolg des strategischen Rahmens der EU für die ganze Region bewertet. Eine Unterstützung oder Begleitung der somalischen Streitkräfte bei Kampfhandlungen findet nicht statt. Der Antrag der Bundesregierung, der in erster Lesung beraten wurde, sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31.3.2016 bei einer unveränderten personellen Obergrenze von 20 Soldaten vor. Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Der Gesetzentwurf konzentriert den Rechtsschutz für zwei wichtige Infrastrukturprojekte - den Ersatzbau der Rheinbrücke im Zuge der A 1 bei Leverkusen und der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der A 7 - am Bundesverwaltungsgericht als erster und letzter Instanz. Damit wird sichergestellt, dass diese dringend benötigten Bauvorhaben zügig durchgeführt werden können. Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Mit dem zur 1. Lesung vorliegenden Gesetzentwurf soll ermöglicht werden, dass künftig private Stellen in das Zulassungsverfahren von Teilsystemen des Eisenbahnwesens eingebunden werden können. Diese können Prüfaufgaben vom Eisenbahn-Bundesamt übernehmen, das aber weiterhin für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung zuständig bleibt und in Zukunft die privaten Stellen anerkennt und überwacht. Durch diese Neugestaltung wird der Zulassungsprozess beschleunigt und optimiert, Verzögerungen - insbesondere bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen – wird Einhalt geboten. Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf werden die im Zuge der Reform der Europäischen Agrarpolitik geänderten Veröffentlichungspflichten der Empfänger von Mitteln aus dem Agrar- und Fischereifonds der EU umgesetzt und dabei sichergestellt, dass Transparenz und Akzeptanz für die Verwendung europäischer Mittel mit Augenmaß gestärkt werden. Auswahl kommender Termine: 16.-20.03. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag 20.-22-03. Wittenberg, Vortrag und Podiumsdiskussion bei der Armenien-Tagung der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt 21.3. Franckefeier in den Franckeschen Stiftungen 23.-27.03. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag 30.03. Vorstandssitzung Petersbergverein 15.04. Halle, offene Bürgerdiskussionsveranstaltung zu Fragen der Zuwanderung im Gasthaus Zum Schad 17./18.4. Dresden, Gemeinsames Treffen der Präsidien des Deutschen Bundestages und des Sejm der Republik Polen 19.4. Marktplatz Halle, Erinnerung an 70 Jahre Kriegsende in Halle 20.-24.4. Sitzungswoche im Deutschen Bundestag Im Internet: www.bergner.de Deutsch-Rumänische Parlamentariergruppe besuchte Rumänien vom 9.-12.3.2015 Die Reise der Parlamentarier begann in Hermannstadt. Zur Feier des 25. Jubiläums der Gründung des Demokratischen Forums der Deutschen Rumäniens (DFDR) hielt Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dort die Festrede. Es war eine schöne Feier, die die deutschen Volksgruppen Rumäniens ausgestaltet hatten. Auch deutsche Minderheiten anderer Länder im Osten wäre eine vergleichbare deutsche und internationale Aufmerksamkeit zu wünschen, die sich hier im Falle Rumäniens mit dem Besuch des deutschen Außenministers zeigte. Nach einer Reise mit dem Auto über Land wurde das dichte Programm in Bukarest fortgesetzt. Es spricht für die Intensität der deutschrumänischen Beziehungen, dass die Parlamentariergruppe nicht nur vom Senats- und Vizeparlamentspräsident sowie vom Außenminister, sondern auch von Ministerpräsident Ponta und sogar vom Staatspräsidenten Johannis empfangen wurde. Die dort geführten Gespräche haben sehr zum Verständnis der gegenwärtigen Situation in Rumänien und zur Erkenntnis gemeinsamer Aufgaben vor dem Hintergrund der aktuellen welt- und europapolitischen Entwicklung beigetragen. Treffen mit Klaus Johannis Zentrale Antikorruptionsbehörde DNA Zu den besonders aufschlussreichen Begegnungen der Rumänienreise gehörte der Besuch in der zentralen Antikorruptionsbehörde (DNA), einer Sonderstaatsanwaltschaft mit besonderen Kompetenzen. Die Verfolgung und Aufklärung von Korruptionsvorwürfen gegen Verantwortliche in Politik und Verwaltung ist für die Entwicklung des Landes von erheblicher Bedeutung. Der Arbeitsstand, den die Leiterin und ein Staatsanwalt der Behörde vorlegten, war beeindruckend: Allein im vergangenen Jahr wurden 1167 Anklagen erhoben, darunter auch gegen Parlamentarier, hohe Staatsbedienstete, Bürgermeister usw. Unter den bisher rechtskräftig Verurteilten sind beispielsweise 1 Ministerpräsident, 2 Minister, 1 Staatssekretär, 5 Parlamentsmitglieder aber auch Richter, Staatsanwälte, Finanzbeamte, Militärs und Polizeioffiziere. Am 15.3. (nach Rückkehr der Parlamentariergruppe) ist der Finanzminister Darius Valcov zurückgetreten, nachdem Korruptionsermittlungen der DNA eingeleitet wurden. Er wird beschuldigt, als Bürgermeister erhebliche Bestechungssummen im Zusammenhang mit Auftragsvergaben entgegen genommen zu haben. Mit welchen Widerständen die Antikorruptionsbehörde kämpfen muss, wurde mir im Gespräch mit Senatspräsidenten Tariceanu deutlich, einer der ehem. Ministerpräsidenten Rumäniens. Er beklagte, das Land entwickle sich zu einer „Republik der Staatsanwälte“ und verglich die Situation mit den Zeiten der Securitate in den 1950er Jahren. Staatspräsident Johannis erläuterte hierzu sein zentrales Gebot, die Antikorruptionsbehörde und die Ermittlungsbehörden müssten in Unabhängigkeit von der Politik arbeiten können. Diese Arbeit der DNA genießt in der Bevölkerung hohes Vertrauen: Nach aktuellen Umfragen hat gegenwärtig das höchste Bevölkerungsvertrauen Staatspräsident Johannis, kurz danach die DNA, die damit noch vor den Kirchen an zweiter Stelle rangiert. Diese Bilanz ist auch eine eindrucksvolle Bestätigung der seit 2007 erfolgten Überprüfung von Justizreform und Korruptionsbekämpfung durch die EU Kommission CVM (http://ec.europa.eu/cvm/). Im Internet: www.bergner.de
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