Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Aktuelle Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts O- en §6 FA 15. April 2015 Hilton Cologne Hotel, Köln Stund 8 Tageskonferenz 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO* Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M. Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Mainz Dr. Natascha Sasserath-Alberti Leiterin der Abteilung Recht / Datenschutz Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Berlin Manuel Baroch Castellví Rechtsanwalt und Syndikus Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Bonn Dr. Hans-Ulrich Geck Leiter Recht und Steuern, Konzern Compliance-Beauftragter NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Nürnberg Dr. Martin Schaaf Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Moderation Dr. Joachim Grote Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Thema Aktuelle Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts Derzeit befindet sich die nationale Umsetzung des neuen Aufsichtsregimes Solvency II auf der Zielgeraden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis spätestens zum 31. März 2015 wird das novellierte VAG ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sein. Die sich abzeichnenden neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben tragen der zwischenzeitlichen Fortentwicklung der Solvency II-Richtlinie Rechnung. Das novellierte VAG, nicht weniger aber die Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission und die begleitenden aufsichtsbehördlichen Veröffentlichungen seitens EIOPA und der BaFin sind Gegenstand der diesjährigen Veranstaltung zum Versicherungsaufsichtsrecht. Deren thematische Schwerpunkte sind vielschichtig gewählt. Sie liegen sowohl auf dem veränderten regulatorischen Rahmen für die Produktgebung und den Vertrieb von Versicherungsprodukten als auch auf der Umsetzung der versicherungsunternehmensrechtlichen Vorgaben der zweiten Säule von Solvency II. Zu Beginn wird Dr. Natascha Sasserath-Alberti, Abteilungsleiterin Recht/Datenschutz beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), über interne Produktgovernance-Vorgaben der Aufsicht referieren. Die Sicherstellung des kollektiven Verbraucherschutzes ist Aufgabe von EIOPA und der BaFin. Die derzeit diskutierten EIOPA-Leitlinien zur internen Produktgovernance zeigen exemplarisch, wie weit jedenfalls EIOPA diesen rechtlich vage formulierten Verbraucherschutzauftrag versteht. Vorgestellt werden die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Produktgestaltung und Vertriebssteuerung nach der EIOPA-Leitlinie, die parallel laufende IMD2-Diskussion zur Produktgovernance sowie potentielle Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene. Im Anschluss daran widmet sich Dr. Hans-Ulrich Geck, Bereichsleiter Recht und Steuern, Konzern Compliance-Beauftragter, NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, den neuen Compliance-Anforderungen für den Versicherungsvertrieb. Der Forderung des Versicherungsaufsichtsrechts, dass der Vertrieb „compliant“ sein muss, kommen die Mitgliedsunternehmen des GDV mit dem Beitritt zum Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten und dem Nachweis des Wirtschaftsprüfertestats nach. Dr. Hans-Ulrich Geck geht zunächst auf die aufsichtsrechtlichen Compliance-Anforderungen an den Vertriebsbereich ein, zuletzt weiter konkretisiert in dem BaFin-Rundschreiben 10/2014 – Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern, Risikomanagement im Vertrieb. Im Anschluss daran stellt er den GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten und dessen Herausforderungen bei der Umsetzung in der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe vor. Im dritten Referat geht Manuel Baroch Castellví, Rechtsanwalt und Syndikus, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, der Frage nach, inwieweit die Novellierung des VAG ab dem Jahr 2016 die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung ändert. Aufsetzend auf den derzeit noch geltenden Regelungen behandelt er die neuen Kapitalanlagevorschriften und zeigt die wesentlichen Veränderungen und Restriktionen auf. Diese sind eng verwoben mit Fragen zur Kostentransparenz und zum Kostenausweis im Verhältnis zum Versicherungsnehmer. Mit den versicherungsaufsichtsrechtlichen Implikationen aus dem Interessenkonflikt zwischen Produktgeber und Versicherungsnehmern beschäftigt sich Herr Baroch-Castellví am Ende seines Vortrags. Sodann behandelt Prof. Dr. Meinrad Dreher, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Versicherungsunternehmen zu externen Ratings. Ausgehend von der gesellschaftsrechtlichen Pflichtenlage des Vorstands von Versicherungsunternehmen stellt er die bestehenden und künftigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Lichte ihrer Zielsetzung vor, ein übermäßiges Vertrauen auf externe Ratingagenturen zu vermeiden. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die europarechtlichen Anforderungen in der Solvency II-Richtlinie und den Durchführungsbestimmunen der Europäischen Kommission. Ausgemessen wird die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen, im Rahmen des praktisch Möglichen zusätzliche eigene Bewertungen vorzunehmen, um Abhängigkeiten von externen Ratingagenturen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang werden die Rolle und die Aufgaben der Risikomanagementfunktion näher untersucht. Abschließend befasst sich Dr. Martin Schaaf, BLD Bach Langheid Dallmayr, mit einigen ausgewählten Fragen zur Governance von Versicherungsunternehmen auf Grundlage des novellierten VAG. Dabei geht er insbesondere auf die fachliche Eignung von Hauptbevollmächtigten deutscher Niederlassungen von Versicherungsunternehmen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten und deren aufsichtsbehördliche Kontrolle ein. Einen Schwerpunkt des Vortrags bilden die „Verfeinerungen“, die das novellierte VAG gegenüber den heute geltenden Anforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen bestimmungsgemäß enthält. Darüber hinaus erläutert der Vortrag die neuen compliancebezogenen Informationspflichten des Aufsichtsprüfers. Am Beispiel von Lebensversicherungsunternehmen wird schließlich das Verhältnis zwischen versicherungsmathematischer Funktion und Verantwortlichem Aktuar untersucht. Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion. Referenten/Moderation Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M. Professor Dr. Meinrad Dreher, LL. M., ist seit 1995 Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor lehrte er nach seiner kartellrechtlichen Promotion und versicherungsrechtlichen Habilitation von 1991 bis 1995 an der Universität Gießen. Professor Dreher ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und in den Herausgeberbeiräten VersR und ZVersWiss. Dr. Natascha Sasserath-Alberti Dr. Natascha Sasserath-Alberti leitet beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) seit 2010 die Abteilung Recht/Datenschutz. Sie begann ihre Tätigkeit beim GDV als Fachreferentin in der Abteilung Haftpflicht. Natascha Sasserath-Alberti studierte Jura in Köln und Genf mit den Schwerpunkten IPR/Rechtsvergleichung und Europarecht. Heute liegt ihr fachlicher Schwerpunkt im Aufsichtsrecht (insbesondere Grundsatzfragen des Europäischen Aufsichtssystems) und Verbraucherrecht. Neben Publikationen in Fachzeitschriften hat sie die Kommentierung von Dr. Gause in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG (Aufsichtsrecht) übernommen (Neuauflage in Arbeit). Manuel Baroch Castellví Manuel Baroch Castellví, Rechtsanwalt bei der Zurich Gruppe Deutschland Lebensversicherung AG, ist seit 20 Jahren als Syndikus in der Versicherungswirtschaft tätig mit Schwerpunkt Lebensversicherung. Die Beratung bei der Anpassung der Produkte an die sich ändernden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ist derzeit einer seiner Arbeitsschwerpunkte. Außerdem ist er in Verbandsgremien tätig und hat einen Lehrauftrag zum Versicherungsaufsichtsrecht bei der Fachhochschule Köln. Zu Fragen des Rechts der Lebensversicherung gibt es von ihm mehrere Veröffentlichungen. Dr. Hans-Ulrich Geck Dr. Hans-Ulrich Geck hat nach Abschluss seiner volljuristischen Ausbildung 1988 ein Masterdiplom in Betriebswirtschaft an der Universität L. Bocconi / Mailand 1990 erlangt. 1998 hat er erfolgreich das Steuerberater-Examen abgelegt. Zudem ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Dr. Hans-Ulrich Geck ist seit 2002 Bereichsleiter Recht und Steuern und seit 2008 Konzern Compliance-Beauftragter der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe. In dieser Funktion verantwortet er die Rechts- und Steuerangelegenheiten sowie die Compliance sämtlicher Konzerngesellschaften. Er ist Mitglied im Rechtsausschuss des GDV und dessen Kommissionen Compliance und Gesellschaftsrecht. Ferner ist er Geschäftsführer von Beteiligungsunternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe und seit 2013 Mitglied der Vorstände der NÜRNBERGER Pensionskasse AG und der NÜRNBERGER Pensionsfonds AG. Dr. Martin Schaaf Dr. Martin Schaaf, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2009 als Anwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr tätig. Nach Abschluss einer Lehre als Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth und Mainz. 2010 promovierte er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance von Versicherungsunternehmen. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Beratung und Prozessführung in den Bereichen Versicherungsaufsichts- und Lebensversicherungsrecht. Moderation: Dr. Joachim Grote Dr. Joachim Grote, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2001 als Anwalt für die Kanzlei BLD Bach, Langheid & Dallmayr tätig; seit 2004 als Partner. 2002 promovierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Treuhänder nach dem VVG und dem VAG. Er ist bei BLD Fachleiter für die Bereiche Lebensversicherung und Beratung Personenversicherung/Aufsichtsrecht. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Versicherungsrecht bekannt. Programm 15. April 2015 ab 09:00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen 13:15 Uhr Kaffee und Tee 09:30 Uhr g Begrüßung g Dr. Joachim Grote Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 09:35 Uhr IMD II und EIOPA-Leitlinien: Interne Produktgovernance-Vorgaben der Aufsicht – Präventivmaßnahmen zur Sicherstellung des kollektiven Verbraucherschutzes g g g g g g g g 14:30 Uhr 11: 00 Uhr Aufsichtsrechtliche Compliance im Vertriebsbereich – Umsetzung durch den Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten g g g g g g g g g g g g Gesellschaftsrechtliche Pflichtenlage Aufsichtsrechtliche Vorgaben Solvency II und CRA VAG und VAG-Regierungsentwurf 2016 EIOPA und BaFin zur Verwendung von Ratings Überprüfung der Angemessenheit von Ratings und zusätzliche Bewertungen Leitlinien und Dokumentation Rolle der Risikomanagementfunktion Outsourcing zusätzlicher Bewertungen Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M. Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Mainz 15:45 Uhr Kaffeepause 16:00 Uhr Ausgewählte Fragen zur Governance nach der VAG-Novelle 2016 Aufsichtsrechtliche Compliance – Anforderungen an den Vertriebsbereich Der GDV-Verhaltenskodex Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex am Beispiel der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Der Mehrwert nach Umsetzung des GDV Verhaltenskodex für Versicherer und Versicherungsnehmer g g g g g Dr. Hans-Ulrich Geck Bereichsleiter Recht und Steuern, Konzern ComplianceBeauftragter, NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Nürnberg 12:15 Uhr Externe Ratings im versicherungsaufsichtsrechtlichen Risikomanagement g Dr. Natascha Sasserath-Alberti Leiterin der Abteilung Recht / Datenschutz Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Berlin Kaffeepause Bisherige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Regelungen des VAG-Entwurfes Beschränkungen bei den zugelassen Kapitalanlagen Auswirkungen auf die Fondspalette Rückvergütungen als aufsichtsrechtlich kritischer Interessenkonflikt Manuel Baroch Castellví Rechtsanwalt und Syndikus Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Bonn Überblick über die verbraucherpolitische Regulierungsdiskussion in Europa und Deutschland Paradigmenwechsel: Auf dem Weg zur indirekten Produktkontrolle EIOPA als Impulsgeber: Guideline on products oversight & governance arrangements by insurance undertakings Rechtliche Umsetzung: Vorgaben der IMD II-Richtlinie und des nationalen Rechts (VAG, FinDAG) Auswirkungen für Versicherungsunternehmen 10:45 Uhr Ändert die VAG-Novelle die Rahmenbedingungen für fondsgebundene Versicherungen? g Mittagessen g Schlüsselpersonen: aufsichtsbehördliche Kontrolle der fachlichen Eignung des Hauptbevollmächtigten “Verfeinerungen“ der Vorgaben zum Risikomanagement BaFin-Rundschreiben 10/2014 Anwendbarkeit der Vorgaben zum Risikomanagement im Vermittlerbereich auf Niederlassungen Risikomanagement bei mehrstufiger Versicherungsvermittlung Compliancebezogene Informationspflichten des Abschlussprüfers Verhältnis zwischen versicherungsmathematischer Funktion und Verantwortlichem Aktuar Dr. Martin Schaaf Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Programmänderungen bleiben vorbehalten. Organisation Lage Das Hilton Cologne befindet sich im Stadtzentrum von Köln. Hilton Cologne Vom Flughafen Köln/Bonn Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtung „Köln-Hauptbahnhof“ – es fährt alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Hauptbahnhof/ Main Station Veranstaltungsort Hotel Hilton Cologne Marzellenstraße 13 –17 50668 Köln Telefon: 0221 13071-2300 Fax: 0221 13071-6030 E-Mail: [email protected] Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie rechts in die »Marzellenstraße« ein, wo Sie das Hilton Cologne bereits auf der linken Straßenseite erblicken. Die Entfernung vom Kölner Hauptbahnhof zum Hilton Cologne beträgt nur 200 m. Mit dem Taxi Bei der Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 35,– €, die Fahrzeit beträgt etwa 30 Min. Mit dem Auto Am Autobahnkreuz Köln-Nord fahren Sie auf die A57 Richtung Köln, die Autobahn endet in Köln. Am Autobahnende nehmen Sie die Ausfahrt »Lindental/Zentrum« und ordnen sich links ein. Direkt die erste Möglichkeit biegen Sie links in die »Subbelrather Straße«, der Sie bis in die Innenstadt folgen. Im weiteren Verlauf heißt die Straße »Gladbacher Straße«, »Christophstraße«, »Gereonstraße«, »Unter Sachsenhausen« und »An den Dominikanern«. Sie gelangen an einen kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie links in die »Marzellenstraße« ein. Nun sehen Sie auf der linken Straßenseite das Hilton Cologne. Parkmöglichkeiten Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage und einen Parkservice. Die Gebühr beträgt für 24 Stunden 26,– €, jede anschließende Stunde wird mit 3,20 € berechnet. Bonusprogramm Veranstalter VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g–i 10117 Berlin Anmeldungen an David Grondke Telefon: 030 2020-5092 Fax: 030 2020-6092 Internet: www.versicherungsforum.de E-Mail: [email protected] Tagungsgebühr Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 490,– € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. www.versicherungsforum.de Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Tagesveranstaltung. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Übernachtung Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (139,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis zum 17.03.2015 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung.
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