Aktuelle Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts

Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)
Aktuelle Fragen des
Versicherungsaufsichtsrechts
O-
en
§6
FA
15. April 2015
Hilton Cologne Hotel, Köln
Stund
8
Tageskonferenz
09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*
Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M.
Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung
Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Mainz
Dr. Natascha Sasserath-Alberti
Leiterin der Abteilung Recht / Datenschutz
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Berlin
Manuel Baroch Castellví
Rechtsanwalt und Syndikus
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Bonn
Dr. Hans-Ulrich Geck
Leiter Recht und Steuern, Konzern Compliance-Beauftragter
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Nürnberg
Dr. Martin Schaaf
Fachanwalt für Versicherungsrecht
BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
Moderation
Dr. Joachim Grote
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
Thema
Aktuelle Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts
Derzeit befindet sich die nationale Umsetzung des neuen Aufsichtsregimes Solvency II
auf der Zielgeraden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis spätestens zum
31. März 2015 wird das novellierte VAG ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sein. Die
sich abzeichnenden neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben tragen der zwischenzeitlichen
Fortentwicklung der Solvency II-Richtlinie Rechnung. Das novellierte VAG, nicht weniger
aber die Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission und die begleitenden aufsichtsbehördlichen Veröffentlichungen seitens EIOPA und der BaFin sind
Gegenstand der diesjährigen Veranstaltung zum Versicherungsaufsichtsrecht. Deren
thematische Schwerpunkte sind vielschichtig gewählt. Sie liegen sowohl auf dem
veränderten regulatorischen Rahmen für die Produktgebung und den Vertrieb von
Versicherungsprodukten als auch auf der Umsetzung der versicherungsunternehmensrechtlichen Vorgaben der zweiten Säule von Solvency II.
Zu Beginn wird Dr. Natascha Sasserath-Alberti, Abteilungsleiterin Recht/Datenschutz
beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), über interne
Produktgovernance-Vorgaben der Aufsicht referieren. Die Sicherstellung des kollektiven Verbraucherschutzes ist Aufgabe von EIOPA und der BaFin. Die derzeit diskutierten EIOPA-Leitlinien zur internen Produktgovernance zeigen exemplarisch, wie weit
jedenfalls EIOPA diesen rechtlich vage formulierten Verbraucherschutzauftrag versteht.
Vorgestellt werden die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Produktgestaltung
und Vertriebssteuerung nach der EIOPA-Leitlinie, die parallel laufende IMD2-Diskussion zur Produktgovernance sowie potentielle Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler
Ebene.
Im Anschluss daran widmet sich Dr. Hans-Ulrich Geck, Bereichsleiter Recht und Steuern, Konzern Compliance-Beauftragter, NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, den neuen
Compliance-Anforderungen für den Versicherungsvertrieb. Der Forderung des
Versicherungsaufsichtsrechts, dass der Vertrieb „compliant“ sein muss, kommen die
Mitgliedsunternehmen des GDV mit dem Beitritt zum Verhaltenskodex für den Vertrieb
von Versicherungsprodukten und dem Nachweis des Wirtschaftsprüfertestats nach. Dr.
Hans-Ulrich Geck geht zunächst auf die aufsichtsrechtlichen Compliance-Anforderungen
an den Vertriebsbereich ein, zuletzt weiter konkretisiert in dem BaFin-Rundschreiben
10/2014 – Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern, Risikomanagement im
Vertrieb. Im Anschluss daran stellt er den GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von
Versicherungsprodukten und dessen Herausforderungen bei der Umsetzung in der
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe vor.
Im dritten Referat geht Manuel Baroch Castellví, Rechtsanwalt und Syndikus, Zurich
Deutscher Herold Lebensversicherung AG, der Frage nach, inwieweit die Novellierung
des VAG ab dem Jahr 2016 die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die
fondsgebundene Lebensversicherung ändert. Aufsetzend auf den derzeit noch geltenden Regelungen behandelt er die neuen Kapitalanlagevorschriften und zeigt die
wesentlichen Veränderungen und Restriktionen auf. Diese sind eng verwoben mit Fragen
zur Kostentransparenz und zum Kostenausweis im Verhältnis zum Versicherungsnehmer. Mit den versicherungsaufsichtsrechtlichen Implikationen aus dem Interessenkonflikt zwischen Produktgeber und Versicherungsnehmern beschäftigt sich Herr
Baroch-Castellví am Ende seines Vortrags.
Sodann behandelt Prof. Dr. Meinrad Dreher, Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Versicherungsunternehmen zu externen Ratings. Ausgehend von der gesellschaftsrechtlichen Pflichtenlage des Vorstands
von Versicherungsunternehmen stellt er die bestehenden und künftigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Lichte ihrer Zielsetzung vor, ein übermäßiges Vertrauen auf externe
Ratingagenturen zu vermeiden. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die europarechtlichen Anforderungen in der Solvency II-Richtlinie und den Durchführungsbestimmunen der Europäischen Kommission. Ausgemessen wird die gesetzliche
Verpflichtung der Unternehmen, im Rahmen des praktisch Möglichen zusätzliche eigene
Bewertungen vorzunehmen, um Abhängigkeiten von externen Ratingagenturen zu
reduzieren. In diesem Zusammenhang werden die Rolle und die Aufgaben der Risikomanagementfunktion näher untersucht.
Abschließend befasst sich Dr. Martin Schaaf, BLD Bach Langheid Dallmayr, mit einigen
ausgewählten Fragen zur Governance von Versicherungsunternehmen auf Grundlage
des novellierten VAG. Dabei geht er insbesondere auf die fachliche Eignung von Hauptbevollmächtigten deutscher Niederlassungen von Versicherungsunternehmen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten und deren aufsichtsbehördliche Kontrolle ein. Einen
Schwerpunkt des Vortrags bilden die „Verfeinerungen“, die das novellierte VAG gegenüber den heute geltenden Anforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen bestimmungsgemäß enthält. Darüber hinaus erläutert der Vortrag die
neuen compliancebezogenen Informationspflichten des Aufsichtsprüfers. Am Beispiel von Lebensversicherungsunternehmen wird schließlich das Verhältnis zwischen
versicherungsmathematischer Funktion und Verantwortlichem Aktuar untersucht.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Referenten/Moderation
Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M.
Professor Dr. Meinrad Dreher, LL. M., ist seit 1995 Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz. Zuvor lehrte er nach seiner kartellrechtlichen Promotion und versicherungsrechtlichen Habilitation von 1991 bis 1995 an der Universität
Gießen. Professor Dreher ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und in den Herausgeberbeiräten VersR und ZVersWiss.
Dr. Natascha Sasserath-Alberti
Dr. Natascha Sasserath-Alberti leitet beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) seit 2010 die Abteilung Recht/Datenschutz. Sie begann ihre Tätigkeit beim GDV als Fachreferentin in der Abteilung Haftpflicht. Natascha Sasserath-Alberti studierte Jura in Köln und
Genf mit den Schwerpunkten IPR/Rechtsvergleichung und Europarecht.
Heute liegt ihr fachlicher Schwerpunkt im Aufsichtsrecht (insbesondere Grundsatzfragen des
Europäischen Aufsichtssystems) und Verbraucherrecht. Neben Publikationen in Fachzeitschriften
hat sie die Kommentierung von Dr. Gause in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG
(Aufsichtsrecht) übernommen (Neuauflage in Arbeit).
Manuel Baroch Castellví
Manuel Baroch Castellví, Rechtsanwalt bei der Zurich Gruppe Deutschland Lebensversicherung AG, ist seit 20 Jahren als Syndikus in der
Versicherungswirtschaft tätig mit Schwerpunkt Lebensversicherung.
Die Beratung bei der Anpassung der Produkte an die sich ändernden
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ist derzeit einer seiner Arbeitsschwerpunkte. Außerdem ist er in Verbandsgremien tätig und hat einen Lehrauftrag zum
Versicherungsaufsichtsrecht bei der Fachhochschule Köln. Zu Fragen des Rechts der Lebensversicherung gibt es von ihm mehrere Veröffentlichungen.
Dr. Hans-Ulrich Geck
Dr. Hans-Ulrich Geck hat nach Abschluss seiner volljuristischen Ausbildung 1988 ein Masterdiplom in Betriebswirtschaft an der Universität
L. Bocconi / Mailand 1990 erlangt. 1998 hat er erfolgreich das Steuerberater-Examen abgelegt. Zudem ist er Fachanwalt für Steuerrecht.
Dr. Hans-Ulrich Geck ist seit 2002 Bereichsleiter Recht und Steuern
und seit 2008 Konzern Compliance-Beauftragter der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe.
In dieser Funktion verantwortet er die Rechts- und Steuerangelegenheiten sowie die Compliance sämtlicher Konzerngesellschaften. Er ist Mitglied im Rechtsausschuss des GDV und dessen Kommissionen Compliance und Gesellschaftsrecht. Ferner ist er Geschäftsführer von Beteiligungsunternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe und seit 2013 Mitglied der
Vorstände der NÜRNBERGER Pensionskasse AG und der NÜRNBERGER Pensionsfonds AG.
Dr. Martin Schaaf
Dr. Martin Schaaf, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2009 als
Anwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr tätig. Nach Abschluss einer
Lehre als Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth und Mainz. 2010 promovierte er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die
Compliance von Versicherungsunternehmen. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind
die Beratung und Prozessführung in den Bereichen Versicherungsaufsichts- und Lebensversicherungsrecht.
Moderation: Dr. Joachim Grote
Dr. Joachim Grote, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2001 als
Anwalt für die Kanzlei BLD Bach, Langheid & Dallmayr tätig; seit 2004
als Partner. 2002 promovierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Treuhänder nach dem VVG und dem VAG. Er ist
bei BLD Fachleiter für die Bereiche Lebensversicherung und Beratung
Personenversicherung/Aufsichtsrecht. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Versicherungsrecht bekannt.
Programm 15. April 2015
ab 09:00 Uhr
Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen
13:15 Uhr
Kaffee und Tee
09:30 Uhr
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Begrüßung
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Dr. Joachim Grote
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
09:35 Uhr
IMD II und EIOPA-Leitlinien: Interne
Produktgovernance-Vorgaben der Aufsicht
– Präventivmaßnahmen zur Sicherstellung
des kollektiven Verbraucherschutzes
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14:30 Uhr
11: 00 Uhr
Aufsichtsrechtliche Compliance im
Vertriebsbereich – Umsetzung durch den
Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb
von Versicherungsprodukten
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Gesellschaftsrechtliche Pflichtenlage
Aufsichtsrechtliche Vorgaben
Solvency II und CRA
VAG und VAG-Regierungsentwurf 2016
EIOPA und BaFin zur Verwendung von Ratings
Überprüfung der Angemessenheit von Ratings und
zusätzliche Bewertungen
Leitlinien und Dokumentation
Rolle der Risikomanagementfunktion
Outsourcing zusätzlicher Bewertungen
Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL. M.
Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und
Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung
Johannes Gutenberg-Universität, Fachbereich Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften, Mainz
15:45 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Ausgewählte Fragen zur Governance
nach der VAG-Novelle 2016
Aufsichtsrechtliche Compliance – Anforderungen an den
Vertriebsbereich
Der GDV-Verhaltenskodex
Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex am Beispiel der
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Der Mehrwert nach Umsetzung des GDV Verhaltenskodex
für Versicherer und Versicherungsnehmer
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Dr. Hans-Ulrich Geck
Bereichsleiter Recht und Steuern, Konzern ComplianceBeauftragter, NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Nürnberg
12:15 Uhr
Externe Ratings im versicherungsaufsichtsrechtlichen Risikomanagement
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Dr. Natascha Sasserath-Alberti
Leiterin der Abteilung Recht / Datenschutz
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
(GDV), Berlin
Kaffeepause
Bisherige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Regelungen des VAG-Entwurfes
Beschränkungen bei den zugelassen Kapitalanlagen
Auswirkungen auf die Fondspalette
Rückvergütungen als aufsichtsrechtlich kritischer Interessenkonflikt
Manuel Baroch Castellví
Rechtsanwalt und Syndikus
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Bonn
Überblick über die verbraucherpolitische Regulierungsdiskussion in Europa und Deutschland
Paradigmenwechsel: Auf dem Weg zur indirekten
Produktkontrolle
EIOPA als Impulsgeber: Guideline on products oversight &
governance arrangements by insurance undertakings
Rechtliche Umsetzung: Vorgaben der IMD II-Richtlinie und
des nationalen Rechts (VAG, FinDAG)
Auswirkungen für Versicherungsunternehmen
10:45 Uhr
Ändert die VAG-Novelle die Rahmenbedingungen für fondsgebundene Versicherungen?
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Mittagessen
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Schlüsselpersonen: aufsichtsbehördliche Kontrolle der
fachlichen Eignung des Hauptbevollmächtigten
“Verfeinerungen“ der Vorgaben zum Risikomanagement
BaFin-Rundschreiben 10/2014
Anwendbarkeit der Vorgaben zum Risikomanagement
im Vermittlerbereich auf Niederlassungen
Risikomanagement bei mehrstufiger Versicherungsvermittlung
Compliancebezogene Informationspflichten des
Abschlussprüfers
Verhältnis zwischen versicherungsmathematischer Funktion
und Verantwortlichem Aktuar
Dr. Martin Schaaf
Fachanwalt für Versicherungsrecht
BLD Bach Langheid Dallmayr
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Organisation
Lage
Das Hilton Cologne befindet sich im Stadtzentrum von Köln.
Hilton
Cologne
Vom Flughafen Köln/Bonn
Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtung „Köln-Hauptbahnhof“
– es fährt alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min.
Hauptbahnhof/
Main Station
Veranstaltungsort
Hotel Hilton Cologne
Marzellenstraße 13 –17
50668 Köln
Telefon: 0221 13071-2300
Fax:
0221 13071-6030
E-Mail: [email protected]
Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof
Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen
die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen
kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie rechts in die »Marzellenstraße« ein, wo
Sie das Hilton Cologne bereits auf der linken Straßenseite erblicken. Die Entfernung vom Kölner Hauptbahnhof zum Hilton Cologne beträgt nur 200 m.
Mit dem Taxi
Bei der Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 35,– €,
die Fahrzeit beträgt etwa 30 Min.
Mit dem Auto
Am Autobahnkreuz Köln-Nord fahren Sie auf die A57 Richtung Köln, die Autobahn
endet in Köln. Am Autobahnende nehmen Sie die Ausfahrt »Lindental/Zentrum«
und ordnen sich links ein. Direkt die erste Möglichkeit biegen Sie links in die
»Subbelrather Straße«, der Sie bis in die Innenstadt folgen. Im weiteren Verlauf
heißt die Straße »Gladbacher Straße«, »Christophstraße«, »Gereonstraße«,
»Unter Sachsenhausen« und »An den Dominikanern«. Sie gelangen an einen
kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie links in die »Marzellenstraße« ein. Nun
sehen Sie auf der linken Straßenseite das Hilton Cologne.
Parkmöglichkeiten
Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage und einen Parkservice.
Die Gebühr beträgt für 24 Stunden 26,– €, jede anschließende
Stunde wird mit 3,20 € berechnet.
Bonusprogramm
Veranstalter
VersicherungsForum
der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH
Wilhelmstraße 43 g–i
10117 Berlin
Anmeldungen an
David Grondke
Telefon: 030 2020-5092
Fax:
030 2020-6092
Internet: www.versicherungsforum.de
E-Mail: [email protected]
Tagungsgebühr
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 490,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die
Bewirtung während der Veranstaltung.
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne
Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
www.versicherungsforum.de
Gratis
Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon
(10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen).
Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie
Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.
Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.
Rabatt
Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der
dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt
auf die Teilnahmegebühr.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes
Zimmerkontingent (139,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück
und Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis zum 17.03.2015 unter dem
Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung.