Heinz Otto Höher

Fachtagung Assekuranz
Der medizinische Sachverstand
bei der Regulierung von Personenschäden
Köln | 01.10.2015 | Rechtsanwalt Heinz Otto Höher
BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher
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Zum Referenten
Heinz Otto Höher
Rechtsanwalt
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-21
Fax +49 221 944027-909
[email protected]
Spezialgebiet:
Werdegang:
Personenschäden in der
Kraftfahrt- und
Haftpflichtversicherung
Studium in Köln und Heidelberg
Leiter des BLD
Personenschadenzentrums
gemeinsam mit Dr. Küppersbusch
seit 1991
Anwalt bei BLD
seit 1995
Fachleiter BLD-Kraftfahrt
seit 1996
Partner bei BLD
Rechtsanwalt in Leverkusen; Beratung mittelständ. Unternehmen bei
Unternehmensgründungen in den neuen Bundesländern
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Der medizinische Sachverstand bei der
Regulierung von Personenschäden
Agenda
□
Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen
Begutachtung.
□
Sichere Prognose und Risikoeinschätzung durch frühzeitige
medizinische Bewertung.
□
Der medizinische Sachverständige im Gerichtsprozess und das
richterliche Ermessen.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Vorbemerkungen
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Vorbemerkungen
□
Kommentar des GdV vom 20.07.2015 zum Artikel des Spiegels:
□
„Sommerloch-Krokodil gähnt Versicherer an
□
Hinter dem wieder aufgerissenen Krokodilrachen übersieht das
frühere Nachrichtenmagazin die maßgebliche Aktualität. Nämlich,
dass zukunftsgerichtete Versicherer längst Kundenzufriedenheit und
die daraus resultierende Bindung in den Mittelpunkt stellen....“
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Therapeut
Gutachter
Da der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt,
diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn
als Therapeut behandelt, steht für ihn die Notwendigkeit einer
Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als
solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist.
(BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 – VI ZR 235/07 –, VersR 2008, 1133)
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Therapeut
□
Vertrauensverhältnis besteht zwischen
Therapeut und Patient.
□
Er soll dem Patienten „helfen“ mit
seinem Fachverstand.
□
Er kann/darf/muss parteilich sein.
□
Er befähigt den Patient zu einem
Klärungsprozess.
□
Er bietet dabei Deutungen und
Hypothesen an, und der Patient kann
zu Schlussfolgerungen kommen.
Gutachter
□
Vertrauensverhältnis besteht
□
Zwischen Gutachter und Gericht.
□
Er soll dem Gericht „helfen“ mit
seinem Fachverstand.
□
Er muss unparteiisch sein.
□
Er befähigt das Gericht zu einem
Klärungsprozess.
□
Er bietet dabei Deutungen und
Hypothesen an, und der Gutachter
muss zu Schlussfolgerungen kommen.
(Hans-Jürgen Barthe, 2006 zur Rollenproblematik des
Psychotherapeuten als Gutachter bei Gericht,
www.pknds.de/fileadmin/user_upload/.../rollenkonfliktbarthe.pdf) .
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Notwendige Unterlagen für den medizinischen Gutachten
□
Ärztliche Berichte aller Behandler mit MRT, CT und Röntgenbildern,
das Vorerkrankungsverzeichnis der GKV oder PKV, Erstbehandlungsund ggfl.s Notfallarztbericht.
□
Dokumentation der Verletzungsursache, bei Kfz Schadenbilder der
Fahrzeuge.
□
Anlage einer medizinischen Teilakte
ist hilfreich.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
□
□
Auswahl der Fragen und des Gutachters ist entscheidend.
Unterstützung durch eigene oder externe Fachexperten.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Qualifikationen auf dem Gebiet der ärztlichen Begutachtung
Curriculum der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer hat 2014 in 3. Auflage ein Curriculum veröffentlicht, das in drei Modulen wesentliche
Inhalte ärztlicher Begutachtung im Rahmen einer 64-stündigen Fortbildung definiert.
Strukturierte curriculare Fortbildung "Medizinische Begutachtung" (https://www.aekno.de/page.asp?pageID=7479)
______________________________________________________________________________________________
Ärzte Zeitung online, 01.04.2014
Deutscher Richterbund
Mindeststandards für Gerichtsgutachter gefordert
Medizinische Gutachten sind Thema des 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Weimar. Die
Richter wünschen sich einheitliche Standards bei der Qualifikation der Sachverständigen.
WEIMAR. Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation medizinischer
oder psychologischer Gerichtsgutachter.
Solche Mindeststandards könnten Richtern eine gewisse Sicherheit bei der Auswahl von Gutachtern bieten, sagte der
Vorsitzende Christoph Frank vor dem am Mittwoch beginnenden 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in
Weimar.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Qualifizierung zum Medizinischen Sachverständigen cpu
Die Anforderungen an medizinische Sachverständige wachsen, sowohl in medizinisch-gutachtlicher wie
rechtlicher Hinsicht. Die systematische Qualifizierung der Mediziner trägt dem Rechnung und sichert die
Qualität in der Begutachtung.
Die berufsbegleitende Qualifizierung zum Medizinischen Sachverständigen cpu, die in Kooperation mit der Universität
zu Köln angeboten wird, erfolgt in sechs Modulen:
□ Standards der Begutachtung
□ Sozialversicherungen
□ Private Versicherungen
□ Gutachtliche Kommunikation
□ Fachärztliche Begutachtung
□ Abschlusskolloquium und Zertifizierung
Die 3-tägigen Präsenzveranstaltungen beinhalten jeweils einen Abschlusstest. Zwischen den Modulen erhalten die
Teilnehmer umfangreiche Self Studies und Self Tests, die von der Gen Re Business School eigens erarbeitet,
individuell geprüft und korrigiert werden. Supervisionen selbsterstellter Gutachten unterstützen den Wissenstransfer
in die tägliche Arbeit.
Die bisherigen Absolventen der Qualifizierung können dem Absolventenverzeichnis entnommen werden.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Fachliche und rechtliche
Grundlagen der medizinischen Begutachtung
Die sechs häufigsten Fehler in medizinischen
Gutachten (nach Thomann, „Personenschäden
und Unfallverletzungen“)
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□
Mangelndes Rollenbewusstsein – einseitige
Parteinahme
□
Verwechslung der Rechtsgebiete
□
Sachliche Fehler
□
Fehlerhafte Gewichtung zwischen
medizinischen Unfallfolgen,
krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen
und individuellen Rahmenbedingungen
□
Mangelhafte Kenntnisse, unzureichende
Selbstkritik und fehlende Orientierung an
wissenschaftlicher Referenzliteratur
□
Beeinflussung der Neutralität durch persönliche
Einstellungen und Emotionen
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung
… ist Grundlage einer fairen und kalkulierbaren Regulierung
Beispiele:
□
bei drohender Somatisierungsstörung oder sonstiger psychischer
Entgleisung nach relativ geringen Primärverletzungen besteht
Handlungsbedarf zur Abfindung oder Unterstützung
□
Bei nachweislicher schwerer Primärverletzung mit Dauerschäden ist
zeitnahe Reha Unterstützung angezeigt, wobei das bekannte Instrumentarium
nur dann sinnvoll genutzt werden kann, wenn eine sichere med. Prognose
getroffen wird.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung
□
Mechanismen in der Schadenregulierung bedürfen des regelmäßigen
Controlling ( Abgabe in Fachabteilung nach Wertgrenzen oder
Zeitabläufen, Wiedervorlagesystem nach Verletzungsbildern).
□
sehr unterschiedliche Herangehensweise der VU.
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung
Automatisierung und Schematisierung der Personenschadenregulierung
– Zukunftsperspektive?
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Der med. Sachverständige
im Gerichtsprozess u. das richterliche Ermessen
Ein Urteil muss eine Begründung enthalten, „die wenigstens in
groben Zügen sichtbar macht, dass die beachtlichen Tatsachen
berücksichtigt und vertretbar gewertet worden sind“.
(OLG München, Urteil vom 11.09.2015, 10 U 4282/14, juris).
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Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung
von Personenschäden – Der med. Sachverständige
im Gerichtsprozess u. das richterliche Ermessen
□
Beteiligung der Prozessparteien an der Auswahl gemäߧ 404 Abs. 3
und 4 ZPO – großer Hebel im Verfahren, da mit der Bestimmung des
Sachverständigen häufig schon das Verfahren entschieden ist.
□
Ablehnung des Gutachters nach § 406 ZPO – nur sehr beschränkt
möglich und selten erfolgreich.
□
Beteiligung von Hilfspersonen – wird von Professoren gerne
vorgenommen, da die Ärzte in Ausbildung dies für ihren Facharzt
benötigen, Gerichte tolerieren dies weitgehend.
□
Mündliche Gutachten – möglich, bei medizinischen Gutachten aber im
Zivilprozess selten.
□
Mündliche Anhörung des Gutachters – führt selten zum Erfolg, da der
Gutachter seine Ausführungen oder die seiner Hilfspersonen verteidigt.
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
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Standorte
Köln
München
Frankfurt/Main
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Tel +49 69 920740-0
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Berlin
Karlsruhe
BLD International
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Fax +49 30 886269-29
Reinhold-Frank-Str. 58 | 76133 Karlsruhe
Tel +49 721 869776-0
Fax +49 721 869776-20
Einzelheiten zu BLD International
finden Sie unter:
http://www.bld.de/weltkarte.html
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Fachbereich Kraftfahrtversicherung und AH-Versicherung
BLD Personenschadenzentrum
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Das BLD-Personenschadenzentrum ist
tätig in Bereichen Kraftfahrtschaden und
AH-Schaden.
Beratung rund um den Prozess durch
kompetente Ansprechpartner
(Gesamtabfindung, Reha-Maßnahmen,
Sachverständigenauswahl)
Vorprozessuale Beratung zur
Einschätzung von Prozessrisiken
Schulungsprogramme
Ihre Ansprechpartner:
BLD Büro Köln
Heinz Otto Höher
(Leiter)
+49 221 94 40 27-21
[email protected]
Dr. Tobias Mergner
+49 221 94 40 27-974
[email protected]
Bernd Schwarze
+49 221 94 40 27-34
[email protected]
Anna Kraft
+49 221 94 40 27-974
[email protected]
Irina Schmitz-Elvenich
+49 221 94 40 27-802
[email protected]
BLD Büro München
Dr . G. Küppersbusch
(Leiter)
+49 89 54 58 77-39
[email protected]
Sibille Bucka
+49 89 54 58 77-39
[email protected]
BLD Büro Berlin
Dr. Eberhard Seybold
+49 30 88 62 69-0
[email protected]
Dr. Jens Muschner
+49 30 88 62 69-0
[email protected]
BLD Büro Frankfurt / Karlsruhe
Dr. Wolfram Ellwanger
+49 69 92 07 40-22
[email protected]
Cornelius Maria Thora
+49 69 92 07 40-22
[email protected]
Kfz-Versicherung
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Fachbereich Kraftfahrtversicherung
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Wir werden pro Jahr in mehr als 9.000 Verfahren von nahezu
allen auf dem Markt vertretenen Unternehmen auf folgenden
Gebieten beauftragt:
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KH-Prozesse
Personenschäden (gerichtlich und außergerichtlich)
Kasko- und KH-Deckungsprozesse
Betrugsabwehr in KH und Kasko
Sonderthemen (HWS, Mietwagen etc.)
Auslandsschäden (gerichtlich und außergerichtlich)
Prozessmanagement & Fachliches Qualitätscontrolling
Management und Controlling von Gerichtsverfahren
(Kontingente)
Fachliches Qualitätscontrolling
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Unsere Anwälte arbeiten hoch spezialisiert in ihren jeweiligen
Sachgebieten, bei komplexerem Beratungsbedarf auch im
Team mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.
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Jeder Mandant hat bei BLD Kraftfahrt einen persönlichen
Ansprechpartner, der dessen Bedürfnisse kennt und den
Zugriff auf das gesamte Spezialwissen unserer Kanzlei für
ihn koordiniert.
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Fachleiter
Heinz Otto Höher
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-21
Fax +49 221 944027-909
[email protected]
Stv. Fachleiter
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Sibille Bucka
Karlstraße 10
80333 München
Tel +49 89 545877-39
Fax +49 89 545877-32
[email protected]
Kfz-Versicherung
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