Fachtagung Assekuranz Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden Köln | 01.10.2015 | Rechtsanwalt Heinz Otto Höher BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 1 Zum Referenten Heinz Otto Höher Rechtsanwalt Theodor-Heuss-Ring 13-15 50668 Köln Tel +49 221 944027-21 Fax +49 221 944027-909 [email protected] Spezialgebiet: Werdegang: Personenschäden in der Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung Studium in Köln und Heidelberg Leiter des BLD Personenschadenzentrums gemeinsam mit Dr. Küppersbusch seit 1991 Anwalt bei BLD seit 1995 Fachleiter BLD-Kraftfahrt seit 1996 Partner bei BLD Rechtsanwalt in Leverkusen; Beratung mittelständ. Unternehmen bei Unternehmensgründungen in den neuen Bundesländern BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 2 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden Agenda □ Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung. □ Sichere Prognose und Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung. □ Der medizinische Sachverständige im Gerichtsprozess und das richterliche Ermessen. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 3 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Vorbemerkungen BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 4 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Vorbemerkungen □ Kommentar des GdV vom 20.07.2015 zum Artikel des Spiegels: □ „Sommerloch-Krokodil gähnt Versicherer an □ Hinter dem wieder aufgerissenen Krokodilrachen übersieht das frühere Nachrichtenmagazin die maßgebliche Aktualität. Nämlich, dass zukunftsgerichtete Versicherer längst Kundenzufriedenheit und die daraus resultierende Bindung in den Mittelpunkt stellen....“ BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 5 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Therapeut Gutachter Da der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt, steht für ihn die Notwendigkeit einer Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist. (BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 – VI ZR 235/07 –, VersR 2008, 1133) BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 6 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Therapeut □ Vertrauensverhältnis besteht zwischen Therapeut und Patient. □ Er soll dem Patienten „helfen“ mit seinem Fachverstand. □ Er kann/darf/muss parteilich sein. □ Er befähigt den Patient zu einem Klärungsprozess. □ Er bietet dabei Deutungen und Hypothesen an, und der Patient kann zu Schlussfolgerungen kommen. Gutachter □ Vertrauensverhältnis besteht □ Zwischen Gutachter und Gericht. □ Er soll dem Gericht „helfen“ mit seinem Fachverstand. □ Er muss unparteiisch sein. □ Er befähigt das Gericht zu einem Klärungsprozess. □ Er bietet dabei Deutungen und Hypothesen an, und der Gutachter muss zu Schlussfolgerungen kommen. (Hans-Jürgen Barthe, 2006 zur Rollenproblematik des Psychotherapeuten als Gutachter bei Gericht, www.pknds.de/fileadmin/user_upload/.../rollenkonfliktbarthe.pdf) . BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 7 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Notwendige Unterlagen für den medizinischen Gutachten □ Ärztliche Berichte aller Behandler mit MRT, CT und Röntgenbildern, das Vorerkrankungsverzeichnis der GKV oder PKV, Erstbehandlungsund ggfl.s Notfallarztbericht. □ Dokumentation der Verletzungsursache, bei Kfz Schadenbilder der Fahrzeuge. □ Anlage einer medizinischen Teilakte ist hilfreich. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 8 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung □ □ Auswahl der Fragen und des Gutachters ist entscheidend. Unterstützung durch eigene oder externe Fachexperten. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 9 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Qualifikationen auf dem Gebiet der ärztlichen Begutachtung Curriculum der Bundesärztekammer Die Bundesärztekammer hat 2014 in 3. Auflage ein Curriculum veröffentlicht, das in drei Modulen wesentliche Inhalte ärztlicher Begutachtung im Rahmen einer 64-stündigen Fortbildung definiert. Strukturierte curriculare Fortbildung "Medizinische Begutachtung" (https://www.aekno.de/page.asp?pageID=7479) ______________________________________________________________________________________________ Ärzte Zeitung online, 01.04.2014 Deutscher Richterbund Mindeststandards für Gerichtsgutachter gefordert Medizinische Gutachten sind Thema des 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Weimar. Die Richter wünschen sich einheitliche Standards bei der Qualifikation der Sachverständigen. WEIMAR. Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation medizinischer oder psychologischer Gerichtsgutachter. Solche Mindeststandards könnten Richtern eine gewisse Sicherheit bei der Auswahl von Gutachtern bieten, sagte der Vorsitzende Christoph Frank vor dem am Mittwoch beginnenden 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 10 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Qualifizierung zum Medizinischen Sachverständigen cpu Die Anforderungen an medizinische Sachverständige wachsen, sowohl in medizinisch-gutachtlicher wie rechtlicher Hinsicht. Die systematische Qualifizierung der Mediziner trägt dem Rechnung und sichert die Qualität in der Begutachtung. Die berufsbegleitende Qualifizierung zum Medizinischen Sachverständigen cpu, die in Kooperation mit der Universität zu Köln angeboten wird, erfolgt in sechs Modulen: □ Standards der Begutachtung □ Sozialversicherungen □ Private Versicherungen □ Gutachtliche Kommunikation □ Fachärztliche Begutachtung □ Abschlusskolloquium und Zertifizierung Die 3-tägigen Präsenzveranstaltungen beinhalten jeweils einen Abschlusstest. Zwischen den Modulen erhalten die Teilnehmer umfangreiche Self Studies und Self Tests, die von der Gen Re Business School eigens erarbeitet, individuell geprüft und korrigiert werden. Supervisionen selbsterstellter Gutachten unterstützen den Wissenstransfer in die tägliche Arbeit. Die bisherigen Absolventen der Qualifizierung können dem Absolventenverzeichnis entnommen werden. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 11 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Fachliche und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung Die sechs häufigsten Fehler in medizinischen Gutachten (nach Thomann, „Personenschäden und Unfallverletzungen“) BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft □ Mangelndes Rollenbewusstsein – einseitige Parteinahme □ Verwechslung der Rechtsgebiete □ Sachliche Fehler □ Fehlerhafte Gewichtung zwischen medizinischen Unfallfolgen, krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen und individuellen Rahmenbedingungen □ Mangelhafte Kenntnisse, unzureichende Selbstkritik und fehlende Orientierung an wissenschaftlicher Referenzliteratur □ Beeinflussung der Neutralität durch persönliche Einstellungen und Emotionen Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 12 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung … ist Grundlage einer fairen und kalkulierbaren Regulierung Beispiele: □ bei drohender Somatisierungsstörung oder sonstiger psychischer Entgleisung nach relativ geringen Primärverletzungen besteht Handlungsbedarf zur Abfindung oder Unterstützung □ Bei nachweislicher schwerer Primärverletzung mit Dauerschäden ist zeitnahe Reha Unterstützung angezeigt, wobei das bekannte Instrumentarium nur dann sinnvoll genutzt werden kann, wenn eine sichere med. Prognose getroffen wird. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 13 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung □ Mechanismen in der Schadenregulierung bedürfen des regelmäßigen Controlling ( Abgabe in Fachabteilung nach Wertgrenzen oder Zeitabläufen, Wiedervorlagesystem nach Verletzungsbildern). □ sehr unterschiedliche Herangehensweise der VU. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 14 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Sichere Prognose u. Risikoeinschätzung durch frühzeitige medizinische Bewertung Automatisierung und Schematisierung der Personenschadenregulierung – Zukunftsperspektive? BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 15 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Der med. Sachverständige im Gerichtsprozess u. das richterliche Ermessen Ein Urteil muss eine Begründung enthalten, „die wenigstens in groben Zügen sichtbar macht, dass die beachtlichen Tatsachen berücksichtigt und vertretbar gewertet worden sind“. (OLG München, Urteil vom 11.09.2015, 10 U 4282/14, juris). BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 16 Der medizinische Sachverstand bei der Regulierung von Personenschäden – Der med. Sachverständige im Gerichtsprozess u. das richterliche Ermessen □ Beteiligung der Prozessparteien an der Auswahl gemäߧ 404 Abs. 3 und 4 ZPO – großer Hebel im Verfahren, da mit der Bestimmung des Sachverständigen häufig schon das Verfahren entschieden ist. □ Ablehnung des Gutachters nach § 406 ZPO – nur sehr beschränkt möglich und selten erfolgreich. □ Beteiligung von Hilfspersonen – wird von Professoren gerne vorgenommen, da die Ärzte in Ausbildung dies für ihren Facharzt benötigen, Gerichte tolerieren dies weitgehend. □ Mündliche Gutachten – möglich, bei medizinischen Gutachten aber im Zivilprozess selten. □ Mündliche Anhörung des Gutachters – führt selten zum Erfolg, da der Gutachter seine Ausführungen oder die seiner Hilfspersonen verteidigt. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 18 Standorte Köln München Frankfurt/Main Theodor-Heuss-Ring 13-15 | 50668 Köln Tel +49 221 944027-0 Fax +49 221 944027-7 Karlstraße 10 | 80333 München Tel +49 89 545877-0 Fax +49 89 545877-77 Stephanstraße 3 | 60313 Frankfurt/Main Tel +49 69 920740-0 Fax +49 69 920740-40 Berlin Karlsruhe BLD International Grolmanstraße 36 | 10623 Berlin Tel +49 30 886269-0 Fax +49 30 886269-29 Reinhold-Frank-Str. 58 | 76133 Karlsruhe Tel +49 721 869776-0 Fax +49 721 869776-20 Einzelheiten zu BLD International finden Sie unter: http://www.bld.de/weltkarte.html BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 19 Fachbereich Kraftfahrtversicherung und AH-Versicherung BLD Personenschadenzentrum □ □ □ □ Das BLD-Personenschadenzentrum ist tätig in Bereichen Kraftfahrtschaden und AH-Schaden. Beratung rund um den Prozess durch kompetente Ansprechpartner (Gesamtabfindung, Reha-Maßnahmen, Sachverständigenauswahl) Vorprozessuale Beratung zur Einschätzung von Prozessrisiken Schulungsprogramme Ihre Ansprechpartner: BLD Büro Köln Heinz Otto Höher (Leiter) +49 221 94 40 27-21 [email protected] Dr. Tobias Mergner +49 221 94 40 27-974 [email protected] Bernd Schwarze +49 221 94 40 27-34 [email protected] Anna Kraft +49 221 94 40 27-974 [email protected] Irina Schmitz-Elvenich +49 221 94 40 27-802 [email protected] BLD Büro München Dr . G. Küppersbusch (Leiter) +49 89 54 58 77-39 [email protected] Sibille Bucka +49 89 54 58 77-39 [email protected] BLD Büro Berlin Dr. Eberhard Seybold +49 30 88 62 69-0 [email protected] Dr. Jens Muschner +49 30 88 62 69-0 [email protected] BLD Büro Frankfurt / Karlsruhe Dr. Wolfram Ellwanger +49 69 92 07 40-22 [email protected] Cornelius Maria Thora +49 69 92 07 40-22 [email protected] Kfz-Versicherung BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher 20 Fachbereich Kraftfahrtversicherung □ Wir werden pro Jahr in mehr als 9.000 Verfahren von nahezu allen auf dem Markt vertretenen Unternehmen auf folgenden Gebieten beauftragt: □ □ □ □ □ □ □ □ □ KH-Prozesse Personenschäden (gerichtlich und außergerichtlich) Kasko- und KH-Deckungsprozesse Betrugsabwehr in KH und Kasko Sonderthemen (HWS, Mietwagen etc.) Auslandsschäden (gerichtlich und außergerichtlich) Prozessmanagement & Fachliches Qualitätscontrolling Management und Controlling von Gerichtsverfahren (Kontingente) Fachliches Qualitätscontrolling □ Unsere Anwälte arbeiten hoch spezialisiert in ihren jeweiligen Sachgebieten, bei komplexerem Beratungsbedarf auch im Team mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen. □ Jeder Mandant hat bei BLD Kraftfahrt einen persönlichen Ansprechpartner, der dessen Bedürfnisse kennt und den Zugriff auf das gesamte Spezialwissen unserer Kanzlei für ihn koordiniert. BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Fachleiter Heinz Otto Höher Theodor-Heuss-Ring 13-15 50668 Köln Tel +49 221 944027-21 Fax +49 221 944027-909 [email protected] Stv. Fachleiter Köln | 01.10.2015 | RA Heinz Otto Höher Sibille Bucka Karlstraße 10 80333 München Tel +49 89 545877-39 Fax +49 89 545877-32 [email protected] Kfz-Versicherung 21
© Copyright 2024 ExpyDoc