Programm - BWV im Rheinland

Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)
Produkt- und Rechtsfragen der
betrieblichen Altersversorgung
§
5+
O-
en
FA
4. November 2014
Residenz am Dom, Köln
Stund
Tageskonferenz
09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*
Prof. Dr. Christian Rolfs
Direktor des Instituts für Versicherungsrecht
Universität zu Köln
Edith Gräfl
Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL. M.
Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Fachhochschule Schmalkalden;
Of Counsel für betriebliche Altersversorgung bei BLD Bach Langheid Dallmayr,
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Volker Ars
Syndikusanwalt bAV-Recht
Talanx Pensionsmanagement AG, Köln
Moderation
Dr. Tobias Britz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
7
Thema
Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung
Als zentrale Säule im System der sozialen Sicherheit steht die betriebliche Altersversorgung weiterhin ungebrochen im Fokus der Marktteilnehmer einerseits und der
Rechtspraxis andererseits. Für die Unternehmen ist sie umkämpfter Wachstumsmarkt, in dem es durch die richtige Produktgestaltung zu überzeugen gilt. Für den
Rechtsanwender ist sie von hoher und stetig zunehmender Komplexität geprägt.
Denn in ihr bündeln sich Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wobei
sich regelmäßig neue Fragen stellen, zu deren Beantwortung oftmals weder Rechtsprechung noch Hilfestellungen aus der Literatur herangezogen werden können. Auch
in diesem Jahr wird das hochkarätige Team von Referenten aktuelle und ausschließlich praxisrelevante Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung aufwerfen, Lösungskonzepte aufzeigen und diese selbstverständlich zur
Diskussion stellen.
Im Anschluss an die Mittagspause wird Prof. Dr. Mathias Ulbrich, Professor für
deutsches und internationales Arbeitsrecht an der FH Schmalkalden sowie Of Counsel
bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Köln, zunächst den Fokus auf die steuerlichen Grenzen für Rentengarantiezeiten
gemäß § 3 Nr. 63 EStG geförderter Produkte richten und sich sodann der höchst
aktuellen Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 (B 12 KR 28/12 R) zur Frage der
Sozialversicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung von
Pensionskassenleistungen widmen. Auch der aktuelle „Dauerbrenner“ eines OptingOut über Betriebsvereinbarungen steht auf der Agenda von Prof. Dr. Mathias Ulbrich.
Zum Abschluss ist die Erörterung der in der Praxis derzeit häufiger anzutreffenden
Frage geplant, ob und inwiefern eine Pflicht des Arbeitgebers zur Auflösung einer
bAV in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Zunächst wendet sich Prof. Dr. Christian Rolfs, Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Universität zu Köln, der – nach langwierigen und zähen Verhandlungen
– nunmehr in Kraft getretenen Mobilitäts-Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht zu. Dabei bildet unter anderem die erneute Absenkung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit einen Themenschwerpunkt. Auch zahlreiche andere
Aspekte werden beleuchtet. Überdies wird Prof. Dr. Christian Rolfs Lösungsvorschläge in Individual- und Kollektivvereinbarungen zur Vermeidung der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG erörtern.
Schließlich wird Volker Ars, Syndikusanwalt bAV-Recht, Talanx Pensionsmanagement AG, Köln, ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen zur Änderung eines
bestehenden Versorgungssystems beantworten und zur Diskussion stellen. Solche
grundlegende Umstrukturierungsmaßnahmen sind regelmäßig Ausgangspunkt
zahlreicher schwieriger Fragen, die in der Praxis leider nicht selten – oftmals auch
erst nach vielen Jahren – zu Streitigkeiten führen können. Herr Ars wird daher im
Rahmen seines Vortrages unter anderem auf neue Entwicklungen bezüglich ablösender Betriebsvereinbarungen und den Wechsel der Leistungsart eingehen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wird sich Edith Gräfl, Vorsitzende Richterin am
Bundesarbeitsgericht, Erfurt, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung zuwenden. Dabei spielen Fragen der
arbeitsvertraglichen Aufklärungs- und Fürsorgepflicht ebenso eine Rolle wie
Fragen der Altersdiskriminierung und zahlreiche andere Streitpunkte.
Bei allen Themen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Referenten/Moderation
Volker Ars
Volker Ars ist in der Rechtsabteilung der Talanx Pensionsmanagement AG als Syndikusanwalt tätig. Schwerpunkt seiner
Tätigkeit ist das Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen
Altersversorgung. Daneben befasst er sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einrichtung
von Zeitwertkonten.
Prof. Dr. Christian Rolfs
Professor Dr. Christian Rolfs ist seit 2009 Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er war
zuvor von 2001 bis 2009 Professor an der Universität Bielefeld mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Versicherungsrecht.
Edith Gräfl
Edith Gräfl ist seit dem 1. Oktober 2014 Vorsitzende des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Sie war zunächst als
Richterin in der Baden-Württembergischen und ab 1994 in
der Sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Im Januar 1995
wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Sächsischen Landesarbeitsgericht und im Februar 1998 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht berufen. Edith Gräfl begann ihre richterliche
Tätigkeit dort im 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts und
wurde im Juli 2010 Vorsitzende Richterin des 3. Senats, der
sich insbesondere mit Fällen zur betrieblichen Altersversorgung befasst.
Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M.
Prof. Dr. Mathias Ulbrich berät seit 2001 in den Bereichen bAV
und Zeitwertkonten. Er war langjähriger Leiter der Abteilung
bAV-Recht des AXA-Konzerns und ist seit 2014 Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftsprivatrecht, insbesondere Arbeitsrecht
mit internationalen Bezügen, an der FH Schmalkalden. Seit
2014 ist er auch Of Counsel für betriebliche Altersversorgung
bei BLD Bach Langheid Dallmayr.
Moderation
Dr. Tobias Britz
Dr. Tobias Britz ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei BLD Bach
Langheid Dallmayr ausschließlich im Bereich des privaten
Personenversicherungsrechts tätig. Im Jahr 2011 promovierte
er am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln,
Prof. Dr. Rolfs, mit einer Arbeit zur Gesundheitsdatenerhebung
durch Versicherungsunternehmen bei Dritten. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen – forensisch wie
beratend – neben der betrieblichen Altersversorgung in den
Bereichen der Lebens- und Unfallversicherung. Ferner ist er
insbesondere mit versicherungsrechtlich relevanten Fragen
des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts befasst.
Programm 4. November 2014
ab 09:00 Uhr
09:30 Uhr
Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen
13:45 Uhr
Begrüßung
Beitragspflicht von Leistungen einer
Pensionskasse zur GKV
(BSG, 23.07.2014, B 12 KR 28/12 R)
Dr. Tobias Britz
Fachanwalt für Versicherungsrecht
BLD Bach Langheid Dallmayr,
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
09:45 Uhr
Opting-Out über Betriebsvereinbarung:
Wirksames Mittel zur Erhöhung der
Teilnahmequote in der Entgeltumwandlung?
Die Mobilitäts-Richtlinie 2014/50/EU und
ihre Umsetzung in deutsches Recht
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Erneute Absenkung der Voraussetzung für die
Unverfallbarkeit
„Faire“ Behandlung von Anwartschaften
Abfindung von Anwartschaften
Informationsansprüche des Arbeitnehmers
Pflicht zur Auflösung einer bAV im Rahmen
der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M.
Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht,
Fachhochschule Schmalkalden;
Of Counsel für betriebliche Altersversorgung bei
BLD Bach Langheid Dallmayr,
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wege zur Vermeidung der Anpassungsprüfung
nach § 16 BetrAVG
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Abweichende Lösungen in Individual- und Kollektivvereinbarungen
Regelmäßige Anpassung um 1 %
Überschussbeteiligung, insbesondere bei Pensionskassen
Prof. Dr. Christian Rolfs
Direktor des Instituts für Versicherungsrecht,
Universität zu Köln
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen
Altersversorgung, insbesondere
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Höchstaltersgrenze in einer Versorgungszusage
(BAG, 18.03.2014, 3 AZR 69/12 2014)
Pensionskassenrente und Ergänzungsanspruch
(BAG, 18.02.2014, 3 AZR 542/13)
Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlungsanspruch (BAG, 21.01.2014, 3 AZR 807/11)
Mindestaltersgrenze bei Invaliditätsversorgung
(BAG, 10.12.2013, 3 AZR 796/11)
Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs (BAG, 12.11.2013, 3 AZR 74/12)
Steuerliche Grenzen für Rentengarantiezeiten
nach § 3 Nr. 63 EStG geförderter Produkte
15:00 Uhr
Kaffeepause
15:30 Uhr
Besonderheiten beim Wechsel
des Durchführungsweges
(Durchführungsweg, Besteuerung etc.)
Neue Entwicklungen bei der ablösenden
Betriebsvereinbarung
Wechsel der Leistungsart
Volker Ars
Syndikusanwalt bAV-Recht, Talanx Pensionsmanagement AG,
Köln
16:45 Uhr
Gemeinsame Diskussion
17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Edith Gräfl
Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
12:45 Uhr
Mittagessen
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Organisation
Lage
Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof.
Residenz
am Dom
Hauptbahnhof/
Main Station
Vom Flughafen Köln/Bonn
Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtung Köln-Hauptbahnhof – es fährt
alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußweg
vom Kölner Hauptbahnhof.
Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof
Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen
die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen
kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter geradeaus die Straße „An den Dominikanern“ entlang. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenigen Metern
auf der rechten Seite.
Veranstaltungsort
Residenz am Dom
An den Dominikanern 6–8
50668 Köln
Telefon: 0221 1664-962
Fax:
0221 1664-903
E-Mail: [email protected]
Internet: www.residenz-am-dom.de
Mit dem Taxi
Bei der Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 30,– €,
die Fahrzeit beträgt etwa 25 Min.
Parkmöglichkeiten
In der Tiefgarage stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Einfahrt
befindet sich in der „Postprivatstraße“. Die Parkgebühr beträgt pro Stunde
1,80 €, die Tagesgebühr beträgt 20,– €.
Bonusprogramm
Veranstalter
VersicherungsForum
der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH
Wilhelmstraße 43 g–i
10117 Berlin
Anmeldungen an
David Grondke
Telefon: 030 2020-5092
Fax:
030 2020-6092
Internet: www.versicherungsforum.de
E-Mail: [email protected]
Gratis
Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon
(10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen).
Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie
Teilnahme an einer Tagesveranstaltung.
Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.
Rabatt
Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der
dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt
auf die Teilnahmegebühr.
Tagungsgebühr
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 480,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die
Bewirtung während der Veranstaltung.
Übernachtung
Lindner Hotel Dom Residence
Stolkgasse /An den Dominikanern 4a
50668 Köln
Telefon: 0221 1644-441
Fax:
0221 1644-440
E-Mail: [email protected]
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne
Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes
Zimmerkontingent (120,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück)
steht zum Abruf bis 13.10.2014 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“
zur Verfügung.
www.versicherungsforum.de