Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung § 5+ O- en FA 4. November 2014 Residenz am Dom, Köln Stund Tageskonferenz 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO* Prof. Dr. Christian Rolfs Direktor des Instituts für Versicherungsrecht Universität zu Köln Edith Gräfl Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL. M. Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Fachhochschule Schmalkalden; Of Counsel für betriebliche Altersversorgung bei BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Volker Ars Syndikusanwalt bAV-Recht Talanx Pensionsmanagement AG, Köln Moderation Dr. Tobias Britz Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 7 Thema Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung Als zentrale Säule im System der sozialen Sicherheit steht die betriebliche Altersversorgung weiterhin ungebrochen im Fokus der Marktteilnehmer einerseits und der Rechtspraxis andererseits. Für die Unternehmen ist sie umkämpfter Wachstumsmarkt, in dem es durch die richtige Produktgestaltung zu überzeugen gilt. Für den Rechtsanwender ist sie von hoher und stetig zunehmender Komplexität geprägt. Denn in ihr bündeln sich Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wobei sich regelmäßig neue Fragen stellen, zu deren Beantwortung oftmals weder Rechtsprechung noch Hilfestellungen aus der Literatur herangezogen werden können. Auch in diesem Jahr wird das hochkarätige Team von Referenten aktuelle und ausschließlich praxisrelevante Produkt- und Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung aufwerfen, Lösungskonzepte aufzeigen und diese selbstverständlich zur Diskussion stellen. Im Anschluss an die Mittagspause wird Prof. Dr. Mathias Ulbrich, Professor für deutsches und internationales Arbeitsrecht an der FH Schmalkalden sowie Of Counsel bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln, zunächst den Fokus auf die steuerlichen Grenzen für Rentengarantiezeiten gemäß § 3 Nr. 63 EStG geförderter Produkte richten und sich sodann der höchst aktuellen Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 (B 12 KR 28/12 R) zur Frage der Sozialversicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung von Pensionskassenleistungen widmen. Auch der aktuelle „Dauerbrenner“ eines OptingOut über Betriebsvereinbarungen steht auf der Agenda von Prof. Dr. Mathias Ulbrich. Zum Abschluss ist die Erörterung der in der Praxis derzeit häufiger anzutreffenden Frage geplant, ob und inwiefern eine Pflicht des Arbeitgebers zur Auflösung einer bAV in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Zunächst wendet sich Prof. Dr. Christian Rolfs, Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Universität zu Köln, der – nach langwierigen und zähen Verhandlungen – nunmehr in Kraft getretenen Mobilitäts-Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht zu. Dabei bildet unter anderem die erneute Absenkung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit einen Themenschwerpunkt. Auch zahlreiche andere Aspekte werden beleuchtet. Überdies wird Prof. Dr. Christian Rolfs Lösungsvorschläge in Individual- und Kollektivvereinbarungen zur Vermeidung der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG erörtern. Schließlich wird Volker Ars, Syndikusanwalt bAV-Recht, Talanx Pensionsmanagement AG, Köln, ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen zur Änderung eines bestehenden Versorgungssystems beantworten und zur Diskussion stellen. Solche grundlegende Umstrukturierungsmaßnahmen sind regelmäßig Ausgangspunkt zahlreicher schwieriger Fragen, die in der Praxis leider nicht selten – oftmals auch erst nach vielen Jahren – zu Streitigkeiten führen können. Herr Ars wird daher im Rahmen seines Vortrages unter anderem auf neue Entwicklungen bezüglich ablösender Betriebsvereinbarungen und den Wechsel der Leistungsart eingehen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird sich Edith Gräfl, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung zuwenden. Dabei spielen Fragen der arbeitsvertraglichen Aufklärungs- und Fürsorgepflicht ebenso eine Rolle wie Fragen der Altersdiskriminierung und zahlreiche andere Streitpunkte. Bei allen Themen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion. Referenten/Moderation Volker Ars Volker Ars ist in der Rechtsabteilung der Talanx Pensionsmanagement AG als Syndikusanwalt tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung. Daneben befasst er sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Zeitwertkonten. Prof. Dr. Christian Rolfs Professor Dr. Christian Rolfs ist seit 2009 Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er war zuvor von 2001 bis 2009 Professor an der Universität Bielefeld mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Versicherungsrecht. Edith Gräfl Edith Gräfl ist seit dem 1. Oktober 2014 Vorsitzende des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Sie war zunächst als Richterin in der Baden-Württembergischen und ab 1994 in der Sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Im Januar 1995 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Sächsischen Landesarbeitsgericht und im Februar 1998 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht berufen. Edith Gräfl begann ihre richterliche Tätigkeit dort im 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts und wurde im Juli 2010 Vorsitzende Richterin des 3. Senats, der sich insbesondere mit Fällen zur betrieblichen Altersversorgung befasst. Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. Prof. Dr. Mathias Ulbrich berät seit 2001 in den Bereichen bAV und Zeitwertkonten. Er war langjähriger Leiter der Abteilung bAV-Recht des AXA-Konzerns und ist seit 2014 Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftsprivatrecht, insbesondere Arbeitsrecht mit internationalen Bezügen, an der FH Schmalkalden. Seit 2014 ist er auch Of Counsel für betriebliche Altersversorgung bei BLD Bach Langheid Dallmayr. Moderation Dr. Tobias Britz Dr. Tobias Britz ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr ausschließlich im Bereich des privaten Personenversicherungsrechts tätig. Im Jahr 2011 promovierte er am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln, Prof. Dr. Rolfs, mit einer Arbeit zur Gesundheitsdatenerhebung durch Versicherungsunternehmen bei Dritten. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen – forensisch wie beratend – neben der betrieblichen Altersversorgung in den Bereichen der Lebens- und Unfallversicherung. Ferner ist er insbesondere mit versicherungsrechtlich relevanten Fragen des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts befasst. Programm 4. November 2014 ab 09:00 Uhr 09:30 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen 13:45 Uhr Begrüßung Beitragspflicht von Leistungen einer Pensionskasse zur GKV (BSG, 23.07.2014, B 12 KR 28/12 R) Dr. Tobias Britz Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 09:45 Uhr Opting-Out über Betriebsvereinbarung: Wirksames Mittel zur Erhöhung der Teilnahmequote in der Entgeltumwandlung? Die Mobilitäts-Richtlinie 2014/50/EU und ihre Umsetzung in deutsches Recht g g g g Erneute Absenkung der Voraussetzung für die Unverfallbarkeit „Faire“ Behandlung von Anwartschaften Abfindung von Anwartschaften Informationsansprüche des Arbeitnehmers Pflicht zur Auflösung einer bAV im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Fachhochschule Schmalkalden; Of Counsel für betriebliche Altersversorgung bei BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Wege zur Vermeidung der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG g g g Abweichende Lösungen in Individual- und Kollektivvereinbarungen Regelmäßige Anpassung um 1 % Überschussbeteiligung, insbesondere bei Pensionskassen Prof. Dr. Christian Rolfs Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Universität zu Köln 11:00 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere g g g g g Höchstaltersgrenze in einer Versorgungszusage (BAG, 18.03.2014, 3 AZR 69/12 2014) Pensionskassenrente und Ergänzungsanspruch (BAG, 18.02.2014, 3 AZR 542/13) Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlungsanspruch (BAG, 21.01.2014, 3 AZR 807/11) Mindestaltersgrenze bei Invaliditätsversorgung (BAG, 10.12.2013, 3 AZR 796/11) Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs (BAG, 12.11.2013, 3 AZR 74/12) Steuerliche Grenzen für Rentengarantiezeiten nach § 3 Nr. 63 EStG geförderter Produkte 15:00 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Besonderheiten beim Wechsel des Durchführungsweges (Durchführungsweg, Besteuerung etc.) Neue Entwicklungen bei der ablösenden Betriebsvereinbarung Wechsel der Leistungsart Volker Ars Syndikusanwalt bAV-Recht, Talanx Pensionsmanagement AG, Köln 16:45 Uhr Gemeinsame Diskussion 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Edith Gräfl Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt 12:45 Uhr Mittagessen Programmänderungen bleiben vorbehalten. Organisation Lage Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof. Residenz am Dom Hauptbahnhof/ Main Station Vom Flughafen Köln/Bonn Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtung Köln-Hauptbahnhof – es fährt alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof. Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter geradeaus die Straße „An den Dominikanern“ entlang. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenigen Metern auf der rechten Seite. Veranstaltungsort Residenz am Dom An den Dominikanern 6–8 50668 Köln Telefon: 0221 1664-962 Fax: 0221 1664-903 E-Mail: [email protected] Internet: www.residenz-am-dom.de Mit dem Taxi Bei der Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 30,– €, die Fahrzeit beträgt etwa 25 Min. Parkmöglichkeiten In der Tiefgarage stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Einfahrt befindet sich in der „Postprivatstraße“. Die Parkgebühr beträgt pro Stunde 1,80 €, die Tagesgebühr beträgt 20,– €. Bonusprogramm Veranstalter VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g–i 10117 Berlin Anmeldungen an David Grondke Telefon: 030 2020-5092 Fax: 030 2020-6092 Internet: www.versicherungsforum.de E-Mail: [email protected] Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Tagesveranstaltung. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Tagungsgebühr Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 480,– € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. Übernachtung Lindner Hotel Dom Residence Stolkgasse /An den Dominikanern 4a 50668 Köln Telefon: 0221 1644-441 Fax: 0221 1644-440 E-Mail: [email protected] * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (120,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück) steht zum Abruf bis 13.10.2014 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung. www.versicherungsforum.de
© Copyright 2024 ExpyDoc