Spezialisierungskurs Haftpflicht- und Versicherungsrecht - Kurs 2016/2017 Anmeldung für Nicht-SAV-Mitglieder Anmeldefrist: 5. September 2015 Personalien Name Vorname Titel Adresse PLZ, Ort Telefon Mobile Nr. E-Mail Webseite Jahrgang Muttersprache Anwaltspatent D F I Angaben zur beruflichen Tätigkeit Beruf im Beruf tätig seit längerer Urlaub weitere Angaben (Selbständigkeit, Arbeitgeber etc.) Beschäftigungsgrad in Stellenprozenten (in % von 5 Wochentagen) Angaben zum Fachgebiet Haftpflicht- und Versicherungsrecht im Haftpflichtrecht vertieft tätig seit haftpflichtrechtliche Publikationen Liste liegt bei Mit dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht zusammenhängende Nebentätigkeiten (z. B. Lehrtätigkeit, Behörde, Gericht etc.) Art der Tätigkeit von / bis Stellenprozente / Stunden Geschätztes Pensum im Fachgebiet in % (von 100%, Haupt- u. Nebentätigkeit, Ø letzte 4 Jahre) Teilnahmebedingungen Teilnahmevoraussetzung ist eine überdurchschnittliche Berufserfahrung im Haftpflicht- und Versicherungsrecht.. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen pro Kurs beschränkt. Der Kurs ist Voraussetzung für den Erwerb des Titel "Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht" und steht deshalb mehrheitlich Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbandes offen. Die Kursleitung entscheidet nach freiem Ermessen über die Zulassung. Die Kurskosten von CHF 13'500 decken die Auslagen für Kursadministration, Referenten, Kursunterlagen, Pausenverpflegung und Prüfung. Die Kosten für Hauptmahlzeiten, Reise und Hotel sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu tragen. Die Kurskosten sind mit Datum der definitiven Zulassung geschuldet. Der Betrag von CHF 13'500 ist 30 Tage nach Erhalt des Zulassungsentscheids fällig und auf das bezeichnete Konto zahlbar. Kursort ist Luzern sowie weitere, gemäss Kursauschreibung angegebene Kursorte. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung innert 10 Tagen nach Mitteilung des Zulassungsentscheides sind die vollen Kurskosten ohne Anrechnungsmöglichkeit an einen anderen Kurs geschuldet, wenn anstelle der zurücktretenden Person nicht eine andere Person zum Kurs zugelassen wird. In jedem Fall werden CHF 1'000 als Beitrag für die Kosten des Zulassungs-Verfahrens belastet. Die Kursleitung behält sich vor, den Kurs mangels genügender Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden die Kurskosten ohne weitere Entschädigung zurückerstattet. Es gilt die auf www.fachanwalt-sav.ch publizierte Absenzenregelung. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Ein Fachanwaltstitel darf nur geführt werden, wenn dafür sämtliche Voraussetzungen des Reglements Fachanwalt / Fachanwältin SAV des Schweizerischen Anwaltsverbands erfüllt sind. Der/die Anmeldende erklärt sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Ort, Datum Anmeldung bitte senden an: Unterschrift Bitte Unterlagen nicht heften! Universität Luzern, Weiterbildung Recht, Cornelia Sidler, Frohburgstrasse 3, PF 4466, 6002 Luzern, Tel: 041 229 53 61, E-Mail: [email protected]
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