Anmeldung für Nicht-SAV-Mitglieder

Spezialisierungskurs Haftpflicht- und Versicherungsrecht - Kurs 2016/2017
Anmeldung für Nicht-SAV-Mitglieder
Anmeldefrist: 5. September 2015
Personalien
Name
Vorname
Titel
Adresse
PLZ, Ort
Telefon
Mobile Nr.
E-Mail
Webseite
Jahrgang
Muttersprache
Anwaltspatent
D
F
I
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf
im Beruf tätig seit
längerer Urlaub
weitere Angaben
(Selbständigkeit,
Arbeitgeber etc.)
Beschäftigungsgrad in Stellenprozenten (in % von 5 Wochentagen)
Angaben zum Fachgebiet Haftpflicht- und Versicherungsrecht
im Haftpflichtrecht vertieft tätig seit
haftpflichtrechtliche Publikationen
Liste liegt bei
Mit dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht zusammenhängende Nebentätigkeiten (z. B. Lehrtätigkeit, Behörde, Gericht etc.)
Art der Tätigkeit
von / bis
Stellenprozente / Stunden
Geschätztes Pensum im Fachgebiet in % (von 100%, Haupt- u. Nebentätigkeit, Ø letzte 4 Jahre)
Teilnahmebedingungen
Teilnahmevoraussetzung ist eine überdurchschnittliche Berufserfahrung im Haftpflicht- und Versicherungsrecht..
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen pro Kurs beschränkt. Der Kurs ist Voraussetzung für den Erwerb
des Titel "Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht" und steht deshalb mehrheitlich Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbandes offen. Die Kursleitung entscheidet nach freiem Ermessen über die Zulassung.
Die Kurskosten von CHF 13'500 decken die Auslagen für Kursadministration, Referenten, Kursunterlagen, Pausenverpflegung und Prüfung. Die Kosten für Hauptmahlzeiten, Reise und Hotel sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu tragen. Die Kurskosten sind mit Datum der definitiven Zulassung geschuldet. Der Betrag von CHF 13'500 ist 30 Tage nach
Erhalt des Zulassungsentscheids fällig und auf das bezeichnete Konto zahlbar.
Kursort ist Luzern sowie weitere, gemäss Kursauschreibung angegebene Kursorte.
Ohne schriftliche Rücktrittserklärung innert 10 Tagen nach Mitteilung des Zulassungsentscheides sind die vollen Kurskosten
ohne Anrechnungsmöglichkeit an einen anderen Kurs geschuldet, wenn anstelle der zurücktretenden Person nicht eine
andere Person zum Kurs zugelassen wird. In jedem Fall werden CHF 1'000 als Beitrag für die Kosten des Zulassungs-Verfahrens belastet.
Die Kursleitung behält sich vor, den Kurs mangels genügender Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden die Kurskosten ohne weitere Entschädigung zurückerstattet.
Es gilt die auf www.fachanwalt-sav.ch publizierte Absenzenregelung. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für die Zulassung
zur Abschlussprüfung.
Ein Fachanwaltstitel darf nur geführt werden, wenn dafür sämtliche Voraussetzungen des Reglements Fachanwalt / Fachanwältin SAV des Schweizerischen Anwaltsverbands erfüllt sind.
Der/die Anmeldende erklärt sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Ort, Datum
Anmeldung bitte senden an:
Unterschrift
Bitte Unterlagen nicht heften!
Universität Luzern, Weiterbildung Recht, Cornelia Sidler, Frohburgstrasse 3, PF 4466, 6002 Luzern,
Tel: 041 229 53 61, E-Mail: [email protected]