Tagungsreihe der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) Versicherungsverträge in der Insolvenz und Zwangsvollstreckung 30. April 2015 HILTON Cologne Hotel, Köln Tagesseminar 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO* Dr. Heiko Schmitz-Elvenich Rechtsanwalt, Leiter der Abteilung Produktrecht Leben HDI Lebensversicherung AG, Köln Prof. Dr. Heinz Vallender Leiter der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Köln Geschäftsführender Direktor am Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht, Köln Dr. Stefan Spielmann Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Dr. Tobias Britz (auch Moderation) Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Thema Versicherungsverträge in der Insolvenz und Zwangsvollstreckung Mit diesem Tagesseminar widmet sich das VersicherungsForum den Schnittstellen zwischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht einerseits und Versicherungsvertragsrecht andererseits. Hier treten in der Praxis regelmäßig komplexe Rechtsfragen auf, deren richtige Beantwortung insbesondere unter Haftungsgesichtspunkten von entscheidender Bedeutung ist, etwa um das Risiko einer Doppelzahlung zu vermeiden oder einen Anspruch trotz wirtschaftlicher Krise realisieren zu können. Denn schnell kann es in der täglichen Arbeit bspw. passieren, dass Pfändungsbeschlüsse falsch interpretiert werden oder eine Zahlung zur Insolvenzmasse zu Unrecht unterbleibt. Etwaig dadurch eintretende Verluste können durch den Rückforderungsanspruch gegenüber dem tatsächlichen Zahlungsempfänger oftmals nicht kompensiert werden, weil es an der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit fehlt. Die Veranstaltung hat zum Ziel, das – systematische – Verständnis im Umgang mit Versicherungsverträgen in der Zwangsvollstreckung oder Insolvenz zu schärfen, Lösungsansätze für praxisrelevante Fragestellungen anzubieten und hierdurch insbesondere das Risiko einer Fehleinschätzung in der täglichen Arbeit zu senken. Dementsprechend richtet sich die Veranstaltung insbesondere an Mitarbeiter aus Rechts- und Fachabteilungen von Versicherungsunternehmen, die mit entsprechenden Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht befasst sind. Dabei versteht sich die Veranstaltung spartenübergreifend und berücksichtigt, wenngleich Schwerpunkte in der Lebens- und Krankenversicherung gebildet werden, gleichermaßen sachversicherungsrechtliche Fragestellungen. Der Vormittag steht hierbei ganz im Zeichen des Zwangsvollstreckungsrechts. Zunächst wird sich Rechtsanwalt Dr. Heiko Schmitz-Elvenich, Rechtsabteilung HDI Lebensversicherung AG, mit allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Fragen befassen, von denen insbesondere Lebensversicherer in ihrer Eigenschaft als Drittschuldner oftmals betroffen sind. Dabei liegt der Fokus im richtigen Umgang mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, was auch eine Befassung mit Pfändungsschutzvorschriften einschließt. Danach wird sich Rechtsanwalt Dr. Tobias Britz, BLD Bach Landheid Dallmayr, mit ausgewählten vollstreckungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigen und unter anderem auf die der Praxis regelmäßig problematische Pfändbarkeit von Ansprüchen aus privaten Krankenversicherungsverträgen sowie die Umwandlung von Lebensversicherungsverträgen in pfändungsgeschütztes Altersvorsorgevermögen eingehen. Der Schwerpunkt am Nachmittag liegt dann auf insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Zunächst wird sich Prof. Dr. Heinz Vallender, Leiter der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Köln sowie Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln, einer insolvenzrechtlichen Grundlegung widmen und – namentlich in Abgrenzung zum Zwangsvollstreckungsrecht – systematische Grundlagen von insolvenzrechtlichen Sachverhalten vermitteln. Unter anderem wird er zu bedingt pfändbaren Bezügen in der Insolvenz, möglichen Auskunftspflichten des Versicherers sowie der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit von Zahlungsvereinbarungen referieren. Daran anschließend wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Britz beleuchten, mit welchen Konsequenzen der Versicherer bei Vergabe von Policendarlehen und einer späteren Insolvenz des Versicherungsnehmers zu rechnen hat. Zudem erfolgt eine Betrachtung des eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung hierzu. Schließlich widmet sich Rechtsanwalt Dr. Stefan Spielmann, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte, der Insolvenz des Versicherungsnehmers in der Sachversicherung und wird dabei zum Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer referieren. Namentlich wird er Stellung nehmen zur Reichweite der Restschuldbefreiung sowie zu den Vollstreckungsmöglichkeiten des Versicherers vor und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Referenten/Moderation Dr. Heiko Schmitz-Elvenich Rechtsanwalt Dr. Heiko Schmitz-Elvenich ist Leiter der Abteilung Produktrecht Leben der HDI Lebensversicherung AG. Bereits zuvor war er mehrere Jahre in der Rechtsabteilung eines großen europäischen Versicherers tätig. In seiner Funktion ist er regelmäßig mit Fragen an der Schnittstelle zwischen Versicherungsrecht einerseits und Zwangsvollstrekkungs- sowie Insolvenzrecht andererseits befasst und mit den hieraus insbesondere resultierenden Risiken vertraut. Prof. Dr. Heinz Vallender Prof. Dr. Heinz Vallender ist aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln und dort Leiter der Insolvenzabteilung. Überdies ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln. Als anerkannter Experte des Insolvenzrechts ist der dem Fachpublikum als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht sowie als Herausgeber einschlägiger Fachpublikationen bekannt. Dr. Stefan Spielmann Dr. Stefan Spielmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist seit 2000 bei BLD Bach Langheid Dallmayr tätig, seit 2006 als Partner. Er ist stellvertretender Fachleiter der Gesamtkanzlei für den Bereich Sachversicherung und verwandte Versicherungszweige. Seit etwa 15 Jahren ist er ausschließlich in der Sachversicherung tätig und dort durch diverse Veröffentlichungen bekannt, u. a. mit dem Buch „Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung“. Ferner ist er Dozent beim Bachelor of Insurance Practice der Deutschen Versicherungsakademie im Bereich Sachversicherungsrecht. Dr. Tobias Britz (auch Moderation) Dr. Tobias Britz ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr ausschließlich im Bereich des privaten Personenversicherungsrechts tätig. Im Jahr 2011 promovierte er am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln, Prof. Dr. Rolfs, mit einer Arbeit zur Gesundheitsdatenerhebung durch Versicherungsunternehmen bei Dritten. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen – forensisch wie beratend – neben der betrieblichen Altersversorgung in den Bereichen der Lebens- und Unfallversicherung, wo er insbesondere mit versicherungsrechtlich relevanten Fragen des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts befasst ist. Programm 30. April 2015 ab 09:00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen 13:45 Uhr Kaffee und Tee 09:30 Uhr Insolvenzrechtliche Grundlagen und besondere Fragestellungen mit insolvenzrechtlichen Bezügen g Begrüßung Dr. Tobias Britz Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln g g g g 09:35 Uhr Vollstreckungsrechtliche Grundlagen und Besonderheiten bei der Pfändung in Versicherungsverträge g g g g Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Auslegung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen Besonderheiten bei der Forderungspfändung, insbesondere Inhalt und Umfang von Drittschuldnererklärungen Umfang der Pfändung und Pfändungsschutz Dr. Heiko Schmitz-Elvenich Leiter Produktrecht Leben HDI Lebensversicherung AG, Köln 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Ausgewählte vollstreckungsrechtliche Fragestellungen g g g g g Pfändbarkeit von Ansprüchen aus privater Krankenversicherung Kontopfändung Berechnung der vom Drittschuldner an den Gläubiger zu zahlenden Beträge Wiederaufleben unwirksamer Pfändungen? Die Umwandlung in pfändungsgeschütztes Altersvorsorgevermögen Prof. Dr. Heinz Vallender Leiter der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Köln; Geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln 15:00 Uhr Kaffeepause 15:15 Uhr Policendarlehen in der Insolvenz des Versicherungsnehmers sowie Aktuelles zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers Dr. Tobias Britz Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 16:15 Uhr Der Rückforderungsanspruch gegen den insolventen Versicherungsnehmer in der Sachversicherung g g g Dr. Tobias Britz Fachanwalt für Versicherungsrecht BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln 12:45 Uhr Allgemeine Prinzipien und Grundlagen des Insolvenzverfahrens Bedingt pfändbare Bezüge in der Insolvenz Auskunftspflichten des Versicherers Unkenntnis von der Insolvenz trotz Bekanntmachungen im Internetportal Insolvenzanfechtung, insbesondere insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Zahlungsvereinbarungen g Anspruchsgrundlagen Was kann zurückgefordert werden? Die Restschulbefreiung: Welche Forderungen werden davon erfasst, welche nicht? Die Vollstreckungsmöglichkeiten vor und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Dr. Stefan Spielmann Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Mittagessen 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Programmänderungen bleiben vorbehalten. Organisation Lage Das Hilton Cologne befindet sich im Stadtzentrum von Köln. Hilton Cologne Vom Flughafen Köln/Bonn Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtung „Köln-Hauptbahnhof“ – es fährt alle 20 Min. ein Zug, die Fahrzeit beträgt ca. 13 Min. Hauptbahnhof/ Main Station Veranstaltungsort Hotel Hilton Cologne Marzellenstraße 13 –17 50668 Köln Telefon: 0221 13071-2300 Fax: 0221 13071-6030 E-Mail: [email protected] Fußweg vom Kölner Hauptbahnhof Sie fahren mit dem Zug bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausgang »Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und gehen die „Domprobst Ketzer Straße“ entlang. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie rechts in die »Marzellenstraße« ein, wo Sie das Hilton Cologne bereits auf der linken Straßenseite erblicken. Die Entfernung vom Kölner Hauptbahnhof zum Hilton Cologne beträgt nur 200 m. Mit dem Taxi Bei der Benutzung eines Taxis vom Flughafen entstehen Kosten von ca. 35,– €, die Fahrzeit beträgt etwa 30 Min. Mit dem Auto Am Autobahnkreuz Köln-Nord fahren Sie auf die A57 Richtung Köln, die Autobahn endet in Köln. Am Autobahnende nehmen Sie die Ausfahrt »Lindental/Zentrum« und ordnen sich links ein. Direkt die erste Möglichkeit biegen Sie links in die »Subbelrather Straße«, der Sie bis in die Innenstadt folgen. Im weiteren Verlauf heißt die Straße »Gladbacher Straße«, »Christophstraße«, »Gereonstraße«, »Unter Sachsenhausen« und »An den Dominikanern«. Sie gelangen an einen kleinen Kreisverkehr. Hier biegen Sie links in die »Marzellenstraße« ein. Nun sehen Sie auf der linken Straßenseite das Hilton Cologne. Parkmöglichkeiten Das Hotel verfügt über eine Hotelgarage und einen Parkservice. Die Gebühr beträgt für 24 Stunden 26,– €, jede anschließende Stunde wird mit 3,20 € berechnet. Bonusprogramm Veranstalter VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g–i 10117 Berlin Anmeldungen an David Grondke Telefon: 030 2020-5092 Fax: 030 2020-6092 Internet: www.versicherungsforum.de E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 430,– € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. www.versicherungsforum.de Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Tagesveranstaltungen, 20 Punkte für 2-Tagesveranstaltungen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Tagesveranstaltung. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Übernachtung Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (139,– € inkl. gesetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis 01.04.2015 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung.
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