Der INSIDER, Ausgabe 32 - Zerbricht ein Imperium

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INS
Zerbricht ein Imperium?
in dürrer Greis namens Gandhi zerschmetterte vor knapp 70 Jahren
das britische Weltreich. Sein Gesicht ist
Geschichte. Ebenso brisant könnten die
Zehennägel eines 74-jährigen Verwahrlosten werden.
Ein aktueller Schlachtbericht:
Seit in den Medien ein Sonnenstrahl auf
die hübschen, verwesenden Krallen des
Untergebrachten im Maßnahmenvollzug
und das Steiner Nagelstudio lächelte, regt
sich das Ensemble aus Vollzugsdirektion,
Sachverständigen-Verband und Richter,
wobei dem Bundesminister seine Rolle
als Moderator des Wandels der öffentlichen Sicht auf den Strafvollzug gar nicht
zu gefallen scheint.
Nach der EU-Wahl hob die Disziplinarkommission vier der sechs medienwirksam ausgesprochenen Suspendierungen
umgehend auf, die Justizwachegewerkschaft zeigte ihre geschärften Krallen.
Bundesminister Dr. Brandstetter klagte
in der Pressestunde, ihn würden nur gefilterte Informationen erreichen, deswegen
sei die verfassungskonforme Ablösung
der Vollzugsdirektion geboten. Eigentlich
stellt dies eine klare Interpretation der
Verfassung dar, da sich niemand selbst
kontrollieren könne, ohne in Gefahr zu
geraten, mit der Macht Schindluder zu
betreiben. Das verschlug den Gewerkschaftern für mehrere Tage mal kurz die
Sprache.
Unterlassen hat Mister Schnellschuss
dabei zu erklären, warum gerade die
Richter, ebendiese verpönte „Selbstkontrolle" seit Jahrzehnten als größte Errungenschaft der Unabhängigkeit des Richterstands verteidigen, um ihre eigenen
Leichen zu vertuschen.
Etwas Konsistenz im Gedankengang
würde wohl kaum schaden, wollte der Justizminister wirklich mit Gepflogenheiten
aufräumen, die sich heimlich, still und
leise als Gewohnheitsrecht eingebürgert
haben.
So gibt es oft allein deswegen „rechtskonform" keine Wiederaufnahme, weil
das Opfer der vermeintlichen Fehlurteile
kein Recht auf Delegierung an einen anderen Gerichtshof besitzt, somit immer
derselbe Richterstab seine eigenen Entscheidungen für unantastbar hält und die
Senatskollegen auf die Unberührbarkeit
auch falscher Entscheidungen weiterhin
beharren
Allerdings scheren den werten Herrn
BMJ erledigte alte Suizide nicht gerade
sehr. Tote klagen ja nicht lautstark an,
selbst wenn sie zu heiß gebadet worden
sein sollten. Da wird liebend gerne auf
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die juristisch „entschiedene Rechtssache" verwiesen, deren Fakten sorgsam
untersucht worden seien, von gerade
jener Staatsanwaltschaft Krems, die Dr.
Brandstetter gerade jetzt im „Krallenfall"
aufgrund von Befangenheits-Bedenken
wegen „zu großer Nähe zur JA" ausgegrenzt hatte.
Hektik im Krähennest
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je Psycho-Experten erklärten sich
als optimale Problemlöser für die
Frage der Unterbringung, allen voran
der Pillenfan Dr. Adelheid Kastner, deren
Verbrauch in der JA Asten jenen der JA
Karlau schlagen dürfte. Dafür besitzt sie
auch keine Lehrberechtigung an einer österreichischen Universität.
Wer braucht weiterführende akademische Ausbildungs-Stätten zum Verabreichen von Psychopharmaka oder gar
Forschung in forensischer Psychiatrie
in Lipizzanien? Wer braucht solche Bildungsstätten für Profis, wenn stapelweises Verabreichen von Neuroleptika
als Therapie billig willenlose Zombie erschaffen kann? Niemanden interessieren
die Kontraindikationen von bis zu mehr
als 15 Medizin-Drages täglich? Großherzige Smarties-Dosierungen optimieren
Magen-, Darm- und Hirn-Leistung (Kostendaten zum Umfang der chemischen
Keule in einer JA wurden im Insider 30
dargestellt).
BMJ Dr. Brandstetter schwärmte in der
Pressestunde für die Astener PsychoVerwahrungsanstalt und sah auch das
Steiner "Krallentier" nunmehr in der JA
Mittersteig optimal betreut. Bekannt durch
die dort großzügigen Gaben an Cocktails
wird der werte Sonnenanbeter nun seine
Gefährlichkeit wohl weiter in süßen Träumen erleben, in denen er keine störenden
Aromen des eigenen verwesenden Kadavers mehr riechen muss. Am Sonnenstrand in Gedankenreisen - „Somno bene
mio caro"!
Schließlich gilt der Opa als weit zu agil
und die rein aktenmäßige Gefährlichkeit
„schockierte" die Senatsrichter des Vollzugsgerichts Krems, wie der Vizepräsident verlautbarte. Obwohl seine letzte
„Sichtung" durch das Gericht über ein
Jahr her war. Aber das Gesetz fordert
nur ein jeweils zweijähriges „Sehen" des
zu Beurteilenden. Im Alter von 74 besteht
also der Faktor Hoffnung, dass Gevatter
Tod vor dem überarbeiteten Senat sein
Werk verrichte, der Sensenmann vor dem
Juristen die Ziellinie überquert.
Lunte gerochen
B
leibt jetzt für den BMJ die Frage, wie
die Justiz mit den hochgeschreckten
Anwälten umgehen soll, die ein neues,
überaus lukratives Geschäftsfeld bei der
Maßnahmenanhörung entdeckt haben,
weil die reale Einhaltung der laut StVG
maßgeblichen StPO dermaßen im Argen
liegt, dass die Fledermäuse Morgenluft
wittern, überaus erfolgversprechende
Amtshaftungsklagen aus der Ferne lächeln. Bedingt durch jene Gutachten aus
der Ferne, die in 10-Minuten-Anamnese
von meist willigen Greisen erstellt werden, somit jedweder ausreichenden Befundgrundlage entbehren, die OGH und
VwGH schon 1993 als unabdingbar für
eine richtige Diagnose erklärt hatten.
Die Mittersteiger Zeitschrift „Blickpunkte"
berichtete bereits ausführlich über das
Entsetzen von Anwälten über die erlebte
„Geheimjustiz", welche bis dato in den
Vollzugsgerichten abgelaufen ist.
Renommierte Verfassungsrechtler wie
Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk erklären ausdrücklich:
"Rechtsmittel stehen zwar zur Verfügung, es gibt aber immer noch Restelemente alten Denkens, das von der
Vorstellung geprägt ist, Straf- und Maßnahmenvollzug seien Bereiche mit minderer Rechtsschutzqualität. Derartige
Vorstellungen eines besonderen Gewaltverhältnisses haben im Rechtsstaat
nichts verloren. Die uneingeschränkte
Geltung rechtsstaatlicher Garantien ist
ernst zu nehmen
Es gibt kaum einen Bereich der Rechtspflege, bei dem der Abstand zwischen
dem rechtlichen Modell und dem, was in
der Praxis geschieht, größer ist"
Ein Verzicht auf § 21 Abs. 2 ist diskussionswürdig. Die Dauer müsste gesetzlich
begrenzt werden. Sie darf nicht in einem
Missverhältnis zur Strafdauer stehen
Zur Chemischen Keule gegen Untergebrachte und die Zombie-Zucht meint
Universitätsprofessor Dr. Funk, der früher
gemeinsam mit Dr. Brandstetter eine gemeinsame Lehrveranstaltung an der Universität Wien gehalten hatte:
„In juristischen Kategorien gibt es
auch den psychischen Zwang. Zwang
im Rechtssinne besteht nicht nur darin,
dass jemand körperlich überwältigt wird.
Zwang wird auch dort geübt, wo jemand
so unter Druck gesetzt wird, dass er keine
Alternative mehr hat.
Die Grenze zur Nötigung und schweren
Körperverletzung ist schmal. Die Verabreichung von Neuroleptika mag nicht unmittelbar und sichtbar eine schwere Körperverletzung sein. Sie läuft aber auf eine
schwere Körperverletzung hinaus, wenn
die Psyche des Betroffenen, zumal langfristig, verändert wird."
Verrat für 30 Silberlinge
D
ie Stars der Greisenszene der
„Prognose-Sachverständigen" zur
Frage der Fortführung der Maßnahme,
welche bisher ein einträgliches Leben mit
10-Minuten-Auftrags-Gutachten führten,
sind inzwischen aufgewacht und agieren
alarmiert. Schließlich ist es erschreckend,
wenn den 70-jährigen Justizschergen einer fragwürdigen Maßnahmenjustiz derartig lohnende Nebeneinkünfte entgehen
sollten. Der Zuschuss zur Alterspension
steht in Frage, der kassierte Judaslohn
scheint nun öffentlich diskutiert zu werden.
Damit noch nicht genug, denn das
Oberlandesgericht Wien regelte inzwischen, sichtlich überhastet nach einer unangenehmen Forderung zur Prüfung der
klaren Sachlage vor dem EuGH, sowohl
strafvollzugs- als auch zivilrechtlich, dass
die Psycho-Fachteams der Justizanstalten, der Anstaltsleiter, Staatsanwälte
und „sonstwer", also alle außer Medizinern, zur Frage der Maßnahmenfortsetzung inkompetent sind, somit zur Bedeutungslosigkeit im Zusammenhang mit der
Unterbringungsentscheidung verdammt
wurden.
Gleichzeitig wurde rein juristisch die
Einflussnahme auf die Anhörung zur
Maßnahme damit eliminiert, denn bei
Gültigkeit der StPO haben Zeugen vor ihrer Aussage nichts im Gerichtssaal zu suchen. Bis dato wurde die rechtskonforme
Erörterung der Stellungnahmen durch die
Fachteam-Mitglieder oder auch bestellte
Sachverständige durch die Vollzugsge-
richte flächendeckend vermieden. Warum
denn bloß?
Es erscheint auch fragwürdig, dass Maturanten in Offiziersuniform der Justizwache plötzlich zum Prognostiker und
sachverständigen Mediziner gereift sein
sollten, oder Staatsanwälte psychiatrische Diagnosen beurteilen könnten. Die
Aufgabe der Justitzwache steht schließlich im StVG, jene der Staatsanwältlnnen
im RStDG, für beide gilt insbesondere die
StPO, nicht das Ärztegesetz.
Gewerkschaftssorgen
n der Vollzugsdirektion war der Bär
los als sie von ihre Auflösung aus den
Medien erfuhr. Hatte sich doch eine Medizinalrätin der werten Behörde erstmals in
der Geschichte in die Niederungen der JA
Karlau begeben, um Herztönen und Lungengeräuschen aller über 60-jährigen und
aller „21-er" zu lauschen und die ZehenKrallen zu begutachten. Als anlassbezogene Aktion wurde dies in der "Kleinen
Zeitung" gewürdigt. Somit war jedem die
Wichtigkeit der Vollzugsdirektion klar geworden, insbesondere zu ihrem Zugang
zur Sorgfaltspflicht gegenüber juristisch
Wehrlosen im Sinne des § 92 StGB, den
Untergebrachten „geistig Abnormen".
Dass der Justizminister seine neue
Generaldirektion selbst schaffen will,
verübeln ihm die Granden aus der Justizwache-Gewerkschaft, weil ihre Macht
dadurch gebrochen wird, Mängel in den
Strafanstalten zu vertuschen, und der
ministerielle Wille bekundet wurde, die
Uniformierten zu kontrollieren. Welch
eine Unverschämtheit des Ministers, der
Juristen! Es bildeten sich Grüppchen, die
in jeweils eigenem Interesse aufeinander
eindreschen.
I
Der Künstler Andrea Mantegna hatte
einst die Meeresgötter in ihrer Schlacht
dargestellt. Das Bild passt so herrlich auf
die aktuelle Situation zwischen den Mächten des Maßnahmenimperiums, dass der
INSIDER eine individuelle graphische
Gestaltung durch einen 21er-Insassen
niemandem vorenthalten möchte.
Nationalrats-Sorgen
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lle warten jetzt gespannt auf das
Resultat der Schlachten, natürlich jenen zwischen Minister, Richtern,
Sachverständigen, in den Justizanstalten
angestellten Psychos des Justizministeriums, und der Justizwache. Das Parlament überlegt einen Untersuchungs-Ausschuss „Strafvollzug", hat ihn faktisch fast
beschlossen, was weiteren Druck auf die
Beteiligten ausübt. Es kann nur helfen,
wenn diese sich gegenseitig für das Chaos verantwortlich machen, denn Chaos
zeugt vom erheblichen Missstand besser
als alles andere. Zusätzlich ist die Finanzierung der bisherigen Maßnahmenunterbringung nicht mehr gesichert. Beinahe
1.000 Insassen sollen geistig krank sein,
weil die Auftrags-Gutachter der Staatsanwälte und Vollzugsgerichte dies behaupten.
Humane Aspekte darf der geneigte Leser der Diskussion zwar unterstellen. Es
wird ihm wahrscheinlich nur ein mitleidiges Schmunzeln antworten. Nur die
immensen Kosten veranlassen eine Änderung. Wären die Gerichte nicht so verschwenderisch mit der Maßnahme umgegangen, würden in den Vollzugsanstalten
nicht komfortable Posten in „Fachteams"
zu besetzen sein, würde kein Hahn nach
den Verurteilten krähen.
So steht es bis dato ziemlich unentschieden zwischen den Machtblöcken.
Fast, denn die Klagen und Beschwerden
häufen sich. Dort, wo Untergebrachte mit
oder ohne Drogencocktail noch verstehend lesen können, fordern diese Anwälte zur Anhörung und ihr Recht auf Gehör
und rigider Anwendung der StPO.
Wo bisher die Willkür der Richter dominierte, sitzen nun erstmals öfter Verfahrenshelfer und externe Vertrauensper sonen mancher Untergebrachter mit Stift
und Papier im Publikum und protokollieren die Anhörung mit. Nicht gerade zum
Vergnügen der Richter, welche bis dato
eine Protokollierung unterlassen haben.
Insbesondere die Forderung, die StPO
einzuhalten, hat immense Verwirrung bei
manchem der Robenträger bewirkt. Nicht
mehr gottähnlich zu gelten, nicht mehr
willkürlich handeln zu können, das zehrt
am Ego der Rechts-Verwahrer.
Status Maßnahme/Vollzug
A
ktuell lässt sich die Situation folgend
beschreiben:
• Das Parlament möchte einen Untersuchungs-Ausschuss Strafvollzug,
prognostiziert 2015.
• Die Novelle 2015 zur StPO gewährt
der Verteidigung das Mitspracherecht
zur Auswahl eines Sachverständigen.
Ob es ein Veto-Recht sei, scheint noch
unklar.
• Mit der OLG-Wien-Entscheidung und
der StPO-Novelle 2015 dürften die
bisher munter sprudelnden Einkommensquellen der häufigst „gebuchten"
Auftrags-Gutachter schwinden.
• Die aktuelle Rechtsprechung des Ober sten Gerichtshofes fordert, wie es der
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deutsche BWG Karlsruhe normierte,
eine eindeutige, nachvollziehbare Diagnose nach einer wissenschaftlichen
Methode, welche den Grundsätzen der
juristischen Anforderungen entspricht.
Dies statt bisherig üblichen Worthülsen
und Stehsätzen.
Verfahrenshilfe zur Anhörung wird
in Wien nunmehr fast durchgehend
gewährt, in Graz ziert sich noch das
rechtswidrig argumentierende Vollzugsgericht.
„Unkooperative" Untergebrachte wenden sich zunehmend an nationale
und internationale Oberstgerichte zur
Prüfung der speziell österreichischen
Vollzugsform. Anwälte beginnen, Amtshaftungsklagen gegen die rechtsverletzenden Entscheidungen zu erheben.
„Geheimjustiz" im „Gesperre", nicht
einmal in den meisten Diktaturen noch
üblich, wird zusehends Thema, nachdem das Vollzugsgericht Graz einem
Medienverteter des „Kurier" trotz Journalistenausweis und den Inhalten des
Gesetzestextes zu Art. 91 B-VG ebenso den Zutritt ins Gesperre verwehrt
hatte, wie den Vertrauenspersonen
des Verurteilten. Damit wird in einem
scheinbar noch demokratischen Staat
die Kontrolle der Rechtsprechung durch
den Souverän, das Volk, verweigert.
Es darf angenommen werden, dass
die inzwischen alarmierte Öffentlichkeit
Rechtfertigung fordert und weitere Fakten in den Medien für die Justiz nicht gerade hilfreich sind. Paradefälle tauchen
auf und werden diskutiert. Justizminister
Dr. Brandstetter, ein Sohn eines NSWiderstandskämpfers laut Eggenburger
Stadtgeschichte, dürfte seinen eigenen
Widerstandskampf bald ernster nehmen,
etwa 70 Jahre danach, weil die Methoden
im Maßnahmenvollzug an die unsägliche
Zeit der psychiatrischen Versuche erinnern, die Frage der kontrollierten Medikation oder nach Versuchsanstaltszuständen bis dato einer Klärung bedarf.
Trümmerhaufen Maßnahme
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in Beispiel aus der jüngeren Geschichte zeigt, wie schnell ein Monopol brechen, ein Imperium zerstört
werden kann. Mahatma Gandhi hatte die
sorgsam behütete Macht zerbrochen. Mit
Aufzeigen der Ungerechtigkeiten und öffentlichem Erdulden der Übergriffe. Das
verwesende Kadaver-Füßchen des besagten 74-Jährigen und die begleitenden
„Suizid- und Drogen-Unfälle', wie es ein
Chefpsychologe des Ministeriums im TV
dahinstotternd erklärte, erzeugten eine
Eigendynamik, die für die geschockten
Machthaber erschreckend wird. Anwälte
und Medien kommen in die Häuser. Das
Sommerloch mag internationalen Medien
die Chance bieten, den Erinnerungen an
vergleichbare Unterbringungen zu frönen.
Das herzige Idyll der österreichischen
Maßnahme-Verwahranstalten dürfte endgültig gestört sein, das „Krallentier" bietet
sich als Maskottchen der Psycho-Experten der Häuser an. Man darf gespannt
sein, wie die Schlachtordnungen der
Kombattanten um die Macht im Imperium nach der ersten Welle neu aufgestellt
werden. Der wahre Darth Vader wird noch
gesucht, welche Rolle der Justizminister
spielen will, oder darf, das steht ebenfalls
noch in den Sternen. Oder würde wieder
einmal die theoretische Vermutung Poincars zum deterministischen Chaos bestätigt werden?
Am Horizont verschmelzen Hoffnung
und subjektive Wahrnehmung zu einer
einzigen Frage. „Zerbricht das Imperium,
das sich Staatsanwälte mit Gutachtern
und Richter mit „Fachteams" in den Justizanstalten geschaffen haben, um gewisse Verurteilte lebendig zu begraben,
und zerbricht damit die totalitäre WillkürJustiz an einem Satz Zehennägel?
H.B. Quelle: Univ. Prof. Dr. Funk.
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