r INS Zerbricht ein Imperium? in dürrer Greis namens Gandhi zerschmetterte vor knapp 70 Jahren das britische Weltreich. Sein Gesicht ist Geschichte. Ebenso brisant könnten die Zehennägel eines 74-jährigen Verwahrlosten werden. Ein aktueller Schlachtbericht: Seit in den Medien ein Sonnenstrahl auf die hübschen, verwesenden Krallen des Untergebrachten im Maßnahmenvollzug und das Steiner Nagelstudio lächelte, regt sich das Ensemble aus Vollzugsdirektion, Sachverständigen-Verband und Richter, wobei dem Bundesminister seine Rolle als Moderator des Wandels der öffentlichen Sicht auf den Strafvollzug gar nicht zu gefallen scheint. Nach der EU-Wahl hob die Disziplinarkommission vier der sechs medienwirksam ausgesprochenen Suspendierungen umgehend auf, die Justizwachegewerkschaft zeigte ihre geschärften Krallen. Bundesminister Dr. Brandstetter klagte in der Pressestunde, ihn würden nur gefilterte Informationen erreichen, deswegen sei die verfassungskonforme Ablösung der Vollzugsdirektion geboten. Eigentlich stellt dies eine klare Interpretation der Verfassung dar, da sich niemand selbst kontrollieren könne, ohne in Gefahr zu geraten, mit der Macht Schindluder zu betreiben. Das verschlug den Gewerkschaftern für mehrere Tage mal kurz die Sprache. Unterlassen hat Mister Schnellschuss dabei zu erklären, warum gerade die Richter, ebendiese verpönte „Selbstkontrolle" seit Jahrzehnten als größte Errungenschaft der Unabhängigkeit des Richterstands verteidigen, um ihre eigenen Leichen zu vertuschen. Etwas Konsistenz im Gedankengang würde wohl kaum schaden, wollte der Justizminister wirklich mit Gepflogenheiten aufräumen, die sich heimlich, still und leise als Gewohnheitsrecht eingebürgert haben. So gibt es oft allein deswegen „rechtskonform" keine Wiederaufnahme, weil das Opfer der vermeintlichen Fehlurteile kein Recht auf Delegierung an einen anderen Gerichtshof besitzt, somit immer derselbe Richterstab seine eigenen Entscheidungen für unantastbar hält und die Senatskollegen auf die Unberührbarkeit auch falscher Entscheidungen weiterhin beharren Allerdings scheren den werten Herrn BMJ erledigte alte Suizide nicht gerade sehr. Tote klagen ja nicht lautstark an, selbst wenn sie zu heiß gebadet worden sein sollten. Da wird liebend gerne auf E die juristisch „entschiedene Rechtssache" verwiesen, deren Fakten sorgsam untersucht worden seien, von gerade jener Staatsanwaltschaft Krems, die Dr. Brandstetter gerade jetzt im „Krallenfall" aufgrund von Befangenheits-Bedenken wegen „zu großer Nähe zur JA" ausgegrenzt hatte. Hektik im Krähennest D je Psycho-Experten erklärten sich als optimale Problemlöser für die Frage der Unterbringung, allen voran der Pillenfan Dr. Adelheid Kastner, deren Verbrauch in der JA Asten jenen der JA Karlau schlagen dürfte. Dafür besitzt sie auch keine Lehrberechtigung an einer österreichischen Universität. Wer braucht weiterführende akademische Ausbildungs-Stätten zum Verabreichen von Psychopharmaka oder gar Forschung in forensischer Psychiatrie in Lipizzanien? Wer braucht solche Bildungsstätten für Profis, wenn stapelweises Verabreichen von Neuroleptika als Therapie billig willenlose Zombie erschaffen kann? Niemanden interessieren die Kontraindikationen von bis zu mehr als 15 Medizin-Drages täglich? Großherzige Smarties-Dosierungen optimieren Magen-, Darm- und Hirn-Leistung (Kostendaten zum Umfang der chemischen Keule in einer JA wurden im Insider 30 dargestellt). BMJ Dr. Brandstetter schwärmte in der Pressestunde für die Astener PsychoVerwahrungsanstalt und sah auch das Steiner "Krallentier" nunmehr in der JA Mittersteig optimal betreut. Bekannt durch die dort großzügigen Gaben an Cocktails wird der werte Sonnenanbeter nun seine Gefährlichkeit wohl weiter in süßen Träumen erleben, in denen er keine störenden Aromen des eigenen verwesenden Kadavers mehr riechen muss. Am Sonnenstrand in Gedankenreisen - „Somno bene mio caro"! Schließlich gilt der Opa als weit zu agil und die rein aktenmäßige Gefährlichkeit „schockierte" die Senatsrichter des Vollzugsgerichts Krems, wie der Vizepräsident verlautbarte. Obwohl seine letzte „Sichtung" durch das Gericht über ein Jahr her war. Aber das Gesetz fordert nur ein jeweils zweijähriges „Sehen" des zu Beurteilenden. Im Alter von 74 besteht also der Faktor Hoffnung, dass Gevatter Tod vor dem überarbeiteten Senat sein Werk verrichte, der Sensenmann vor dem Juristen die Ziellinie überquert. Lunte gerochen B leibt jetzt für den BMJ die Frage, wie die Justiz mit den hochgeschreckten Anwälten umgehen soll, die ein neues, überaus lukratives Geschäftsfeld bei der Maßnahmenanhörung entdeckt haben, weil die reale Einhaltung der laut StVG maßgeblichen StPO dermaßen im Argen liegt, dass die Fledermäuse Morgenluft wittern, überaus erfolgversprechende Amtshaftungsklagen aus der Ferne lächeln. Bedingt durch jene Gutachten aus der Ferne, die in 10-Minuten-Anamnese von meist willigen Greisen erstellt werden, somit jedweder ausreichenden Befundgrundlage entbehren, die OGH und VwGH schon 1993 als unabdingbar für eine richtige Diagnose erklärt hatten. Die Mittersteiger Zeitschrift „Blickpunkte" berichtete bereits ausführlich über das Entsetzen von Anwälten über die erlebte „Geheimjustiz", welche bis dato in den Vollzugsgerichten abgelaufen ist. Renommierte Verfassungsrechtler wie Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk erklären ausdrücklich: "Rechtsmittel stehen zwar zur Verfügung, es gibt aber immer noch Restelemente alten Denkens, das von der Vorstellung geprägt ist, Straf- und Maßnahmenvollzug seien Bereiche mit minderer Rechtsschutzqualität. Derartige Vorstellungen eines besonderen Gewaltverhältnisses haben im Rechtsstaat nichts verloren. Die uneingeschränkte Geltung rechtsstaatlicher Garantien ist ernst zu nehmen Es gibt kaum einen Bereich der Rechtspflege, bei dem der Abstand zwischen dem rechtlichen Modell und dem, was in der Praxis geschieht, größer ist" Ein Verzicht auf § 21 Abs. 2 ist diskussionswürdig. Die Dauer müsste gesetzlich begrenzt werden. Sie darf nicht in einem Missverhältnis zur Strafdauer stehen Zur Chemischen Keule gegen Untergebrachte und die Zombie-Zucht meint Universitätsprofessor Dr. Funk, der früher gemeinsam mit Dr. Brandstetter eine gemeinsame Lehrveranstaltung an der Universität Wien gehalten hatte: „In juristischen Kategorien gibt es auch den psychischen Zwang. Zwang im Rechtssinne besteht nicht nur darin, dass jemand körperlich überwältigt wird. Zwang wird auch dort geübt, wo jemand so unter Druck gesetzt wird, dass er keine Alternative mehr hat. Die Grenze zur Nötigung und schweren Körperverletzung ist schmal. Die Verabreichung von Neuroleptika mag nicht unmittelbar und sichtbar eine schwere Körperverletzung sein. Sie läuft aber auf eine schwere Körperverletzung hinaus, wenn die Psyche des Betroffenen, zumal langfristig, verändert wird." Verrat für 30 Silberlinge D ie Stars der Greisenszene der „Prognose-Sachverständigen" zur Frage der Fortführung der Maßnahme, welche bisher ein einträgliches Leben mit 10-Minuten-Auftrags-Gutachten führten, sind inzwischen aufgewacht und agieren alarmiert. Schließlich ist es erschreckend, wenn den 70-jährigen Justizschergen einer fragwürdigen Maßnahmenjustiz derartig lohnende Nebeneinkünfte entgehen sollten. Der Zuschuss zur Alterspension steht in Frage, der kassierte Judaslohn scheint nun öffentlich diskutiert zu werden. Damit noch nicht genug, denn das Oberlandesgericht Wien regelte inzwischen, sichtlich überhastet nach einer unangenehmen Forderung zur Prüfung der klaren Sachlage vor dem EuGH, sowohl strafvollzugs- als auch zivilrechtlich, dass die Psycho-Fachteams der Justizanstalten, der Anstaltsleiter, Staatsanwälte und „sonstwer", also alle außer Medizinern, zur Frage der Maßnahmenfortsetzung inkompetent sind, somit zur Bedeutungslosigkeit im Zusammenhang mit der Unterbringungsentscheidung verdammt wurden. Gleichzeitig wurde rein juristisch die Einflussnahme auf die Anhörung zur Maßnahme damit eliminiert, denn bei Gültigkeit der StPO haben Zeugen vor ihrer Aussage nichts im Gerichtssaal zu suchen. Bis dato wurde die rechtskonforme Erörterung der Stellungnahmen durch die Fachteam-Mitglieder oder auch bestellte Sachverständige durch die Vollzugsge- richte flächendeckend vermieden. Warum denn bloß? Es erscheint auch fragwürdig, dass Maturanten in Offiziersuniform der Justizwache plötzlich zum Prognostiker und sachverständigen Mediziner gereift sein sollten, oder Staatsanwälte psychiatrische Diagnosen beurteilen könnten. Die Aufgabe der Justitzwache steht schließlich im StVG, jene der Staatsanwältlnnen im RStDG, für beide gilt insbesondere die StPO, nicht das Ärztegesetz. Gewerkschaftssorgen n der Vollzugsdirektion war der Bär los als sie von ihre Auflösung aus den Medien erfuhr. Hatte sich doch eine Medizinalrätin der werten Behörde erstmals in der Geschichte in die Niederungen der JA Karlau begeben, um Herztönen und Lungengeräuschen aller über 60-jährigen und aller „21-er" zu lauschen und die ZehenKrallen zu begutachten. Als anlassbezogene Aktion wurde dies in der "Kleinen Zeitung" gewürdigt. Somit war jedem die Wichtigkeit der Vollzugsdirektion klar geworden, insbesondere zu ihrem Zugang zur Sorgfaltspflicht gegenüber juristisch Wehrlosen im Sinne des § 92 StGB, den Untergebrachten „geistig Abnormen". Dass der Justizminister seine neue Generaldirektion selbst schaffen will, verübeln ihm die Granden aus der Justizwache-Gewerkschaft, weil ihre Macht dadurch gebrochen wird, Mängel in den Strafanstalten zu vertuschen, und der ministerielle Wille bekundet wurde, die Uniformierten zu kontrollieren. Welch eine Unverschämtheit des Ministers, der Juristen! Es bildeten sich Grüppchen, die in jeweils eigenem Interesse aufeinander eindreschen. I Der Künstler Andrea Mantegna hatte einst die Meeresgötter in ihrer Schlacht dargestellt. Das Bild passt so herrlich auf die aktuelle Situation zwischen den Mächten des Maßnahmenimperiums, dass der INSIDER eine individuelle graphische Gestaltung durch einen 21er-Insassen niemandem vorenthalten möchte. Nationalrats-Sorgen A lle warten jetzt gespannt auf das Resultat der Schlachten, natürlich jenen zwischen Minister, Richtern, Sachverständigen, in den Justizanstalten angestellten Psychos des Justizministeriums, und der Justizwache. Das Parlament überlegt einen Untersuchungs-Ausschuss „Strafvollzug", hat ihn faktisch fast beschlossen, was weiteren Druck auf die Beteiligten ausübt. Es kann nur helfen, wenn diese sich gegenseitig für das Chaos verantwortlich machen, denn Chaos zeugt vom erheblichen Missstand besser als alles andere. Zusätzlich ist die Finanzierung der bisherigen Maßnahmenunterbringung nicht mehr gesichert. Beinahe 1.000 Insassen sollen geistig krank sein, weil die Auftrags-Gutachter der Staatsanwälte und Vollzugsgerichte dies behaupten. Humane Aspekte darf der geneigte Leser der Diskussion zwar unterstellen. Es wird ihm wahrscheinlich nur ein mitleidiges Schmunzeln antworten. Nur die immensen Kosten veranlassen eine Änderung. Wären die Gerichte nicht so verschwenderisch mit der Maßnahme umgegangen, würden in den Vollzugsanstalten nicht komfortable Posten in „Fachteams" zu besetzen sein, würde kein Hahn nach den Verurteilten krähen. So steht es bis dato ziemlich unentschieden zwischen den Machtblöcken. Fast, denn die Klagen und Beschwerden häufen sich. Dort, wo Untergebrachte mit oder ohne Drogencocktail noch verstehend lesen können, fordern diese Anwälte zur Anhörung und ihr Recht auf Gehör und rigider Anwendung der StPO. Wo bisher die Willkür der Richter dominierte, sitzen nun erstmals öfter Verfahrenshelfer und externe Vertrauensper sonen mancher Untergebrachter mit Stift und Papier im Publikum und protokollieren die Anhörung mit. Nicht gerade zum Vergnügen der Richter, welche bis dato eine Protokollierung unterlassen haben. Insbesondere die Forderung, die StPO einzuhalten, hat immense Verwirrung bei manchem der Robenträger bewirkt. Nicht mehr gottähnlich zu gelten, nicht mehr willkürlich handeln zu können, das zehrt am Ego der Rechts-Verwahrer. Status Maßnahme/Vollzug A ktuell lässt sich die Situation folgend beschreiben: • Das Parlament möchte einen Untersuchungs-Ausschuss Strafvollzug, prognostiziert 2015. • Die Novelle 2015 zur StPO gewährt der Verteidigung das Mitspracherecht zur Auswahl eines Sachverständigen. Ob es ein Veto-Recht sei, scheint noch unklar. • Mit der OLG-Wien-Entscheidung und der StPO-Novelle 2015 dürften die bisher munter sprudelnden Einkommensquellen der häufigst „gebuchten" Auftrags-Gutachter schwinden. • Die aktuelle Rechtsprechung des Ober sten Gerichtshofes fordert, wie es der 1 De7 ER Titeistory INSI deutsche BWG Karlsruhe normierte, eine eindeutige, nachvollziehbare Diagnose nach einer wissenschaftlichen Methode, welche den Grundsätzen der juristischen Anforderungen entspricht. Dies statt bisherig üblichen Worthülsen und Stehsätzen. Verfahrenshilfe zur Anhörung wird in Wien nunmehr fast durchgehend gewährt, in Graz ziert sich noch das rechtswidrig argumentierende Vollzugsgericht. „Unkooperative" Untergebrachte wenden sich zunehmend an nationale und internationale Oberstgerichte zur Prüfung der speziell österreichischen Vollzugsform. Anwälte beginnen, Amtshaftungsklagen gegen die rechtsverletzenden Entscheidungen zu erheben. „Geheimjustiz" im „Gesperre", nicht einmal in den meisten Diktaturen noch üblich, wird zusehends Thema, nachdem das Vollzugsgericht Graz einem Medienverteter des „Kurier" trotz Journalistenausweis und den Inhalten des Gesetzestextes zu Art. 91 B-VG ebenso den Zutritt ins Gesperre verwehrt hatte, wie den Vertrauenspersonen des Verurteilten. Damit wird in einem scheinbar noch demokratischen Staat die Kontrolle der Rechtsprechung durch den Souverän, das Volk, verweigert. Es darf angenommen werden, dass die inzwischen alarmierte Öffentlichkeit Rechtfertigung fordert und weitere Fakten in den Medien für die Justiz nicht gerade hilfreich sind. Paradefälle tauchen auf und werden diskutiert. Justizminister Dr. Brandstetter, ein Sohn eines NSWiderstandskämpfers laut Eggenburger Stadtgeschichte, dürfte seinen eigenen Widerstandskampf bald ernster nehmen, etwa 70 Jahre danach, weil die Methoden im Maßnahmenvollzug an die unsägliche Zeit der psychiatrischen Versuche erinnern, die Frage der kontrollierten Medikation oder nach Versuchsanstaltszuständen bis dato einer Klärung bedarf. Trümmerhaufen Maßnahme E in Beispiel aus der jüngeren Geschichte zeigt, wie schnell ein Monopol brechen, ein Imperium zerstört werden kann. Mahatma Gandhi hatte die sorgsam behütete Macht zerbrochen. Mit Aufzeigen der Ungerechtigkeiten und öffentlichem Erdulden der Übergriffe. Das verwesende Kadaver-Füßchen des besagten 74-Jährigen und die begleitenden „Suizid- und Drogen-Unfälle', wie es ein Chefpsychologe des Ministeriums im TV dahinstotternd erklärte, erzeugten eine Eigendynamik, die für die geschockten Machthaber erschreckend wird. Anwälte und Medien kommen in die Häuser. Das Sommerloch mag internationalen Medien die Chance bieten, den Erinnerungen an vergleichbare Unterbringungen zu frönen. Das herzige Idyll der österreichischen Maßnahme-Verwahranstalten dürfte endgültig gestört sein, das „Krallentier" bietet sich als Maskottchen der Psycho-Experten der Häuser an. Man darf gespannt sein, wie die Schlachtordnungen der Kombattanten um die Macht im Imperium nach der ersten Welle neu aufgestellt werden. Der wahre Darth Vader wird noch gesucht, welche Rolle der Justizminister spielen will, oder darf, das steht ebenfalls noch in den Sternen. Oder würde wieder einmal die theoretische Vermutung Poincars zum deterministischen Chaos bestätigt werden? Am Horizont verschmelzen Hoffnung und subjektive Wahrnehmung zu einer einzigen Frage. „Zerbricht das Imperium, das sich Staatsanwälte mit Gutachtern und Richter mit „Fachteams" in den Justizanstalten geschaffen haben, um gewisse Verurteilte lebendig zu begraben, und zerbricht damit die totalitäre WillkürJustiz an einem Satz Zehennägel? H.B. Quelle: Univ. Prof. Dr. Funk. (fr9\
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