Lösungsskizze Fall 5 (Punkteschema) Teil l: Materielles Recht Pizzeria I278a: erfüllt, Beteiligung als Mitglied an einer kriminellen A Organisation. Begehung von Straftaten im, Rahmen der kriminellen Ausrichtung gem 5 278 Abs 3. $ 165 Abs 3: erfüllt. An sich bringen von Vermögensbestandteilen einer kriminellen Organisation. Wissentlichkeit gegeben. 5 232 Abs 1: erfüllt. Nachmachen von Geld. ErweiterterVorsatz LP 1P 1P gegeben. S B 232 Abs L: Beitrag oder Mittäterschaft. Schuldunfähigkeit gem 5 1-1 möglich. 5 278a: Jedenfalls schuldunfähig gem I 11. LP 1P Drohung mit Anzeige c $S 15, 105: erfüllt. Drohung mit Anzeige ist gefährliche Drohung. 5 105 Abs 2: erfüllt. Sowohl Mittel als auch Zweck sittengemäß. LP 1P Mordauftrag 5 109: nein. Keine Gewalt. D E A $ 75: erfüllt. Unbeachtlicher error in objecto, weil gleichartige Tatobjekte. 55 12 Fall 3, 75: nein, kein Mordvorsatz. 5 80: obj. SW liegt im Helfen bei einer Straftat. Aber kein RZ. 55 15,12 tall3,L27,t29Z'J.: erfüllt. E contrario 515Abs 2 straflos 55 12 Fall 2,75: error in objecto des uT ist aberratio ictus für Bestimmungstäter. S 80 hinsichtlich F: erfüllt. $S fS, 12Fall2, 75 hinsichtlich C: erfüllt. 1P 1P 1P 1P LP TP 1P LP Geldübergabe 5 233 Abs 1Z 2: Weitergabe erfüllt. Aber straflose Nachtat gegenüber g 232. A D E 1"P 1P ln Frage kommt aber auch 5 146 (neue Jud: echte Konkurrenz zwischen Weitergabe von Falschgeld und Vermögensdelikten möglich: 13 Os 134l10w) S 236 Abs 1: erfüllt. Geld gutgläubig empfangen und bösgläubig weitergegeben. Auch hier kommt 5 146 in Betracht. 5 233 oder 5 236: nein, kein Vorsatz auf Weitergabe. SS 15, 165 Abs 2: Wissentlichkeit gegeben. Aber untaugliches Objekt, weil Falschgeld kein Vermögensbestandteil ist. obj. ex ante absolut untauglich, begleitender Beobachter relativ untauglich. 3P lnsgesamt zu erreichende Punkte 23P 1P 1P 1P Teil ll: Prozess- und Sanktionenrecht: 1) Ja, es handelt sich um einen großen Lauschangriff gem 5 136 Abs 1 Z 3 SIPO. Da die Maßnahme der Aufklärung eines Verbrechens nach 5 278a StGB dient, sind die materiellen Voraussetzungen erfüllt. Formelle Voraussetzung 'ist gem S 137 Abs 1 StPO eine gerichtlich bewilligte staatsanwa ltschaftlíche Anord nu ng. 217war wäre die Überwachung des E-Mail-Verkehrs grundsätzlich von der Befugnis zur Überwachung von Nachrichten gem E t34 Z 3 StPO erfasst, jedoch fehlt eine 5 136 Abs 2 SIPO vergleichbare Befugnis, das Computersystem der Zielperson zu infiltrieren. Eine Online-Überwachung ist daher de lege lata unzulässig. 3) Es besteht die Möglichkeit der Vorgangsweise nach 5 162 SIPO. Da anscheinend zu befürchten ist, dass die Zeugen einer ernsten Gefahr ausgesetzt sein könnten, kann ihnen gestattet werden, Fragen zur Person nicht zu beantworten bzw ihr Erscheinungsbild zu verändern (anonyme Aussage). Eine Totalverhüllung des Gesichts ist aber unzulässig. Außerdem kann ín solchen Fällen gem I 229 Abs 1 Z 3 SIPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Sachlich zuständig ist das Landesgericht als Geschworenengericht gem S 31Abs 2 Z 1 StPO. Aussage des Z kann gem I 252 Abs 1 Z 2 StPO verlesen werden, weil er in der Vernehmung in der HV in wesentlichen Punkten von seiner früheren Aussage abweicht. 4) Die frühere 5)Sophiaistgem$T2Abs2SIGBAngehörigedesAunddahergemS156AbslZlSIPOvonder Aussage befreit. lhre Aussage darf gem I252 Abs lZ2a SIPO nur dann in der HV verlesen werden, wenn sie bei der Aussage kontradiktorísch vernommen wurde. Da Angaben hierzu im Sachverhalt fehlen, ist davon auszugehen, dass keine kontradiktorische Vernehmung stattgefunden hat und die Verlesung daher unzulässig ist. 6) Nein, es bleibt dabei: Auch als Ehefrau käme ihr die Aussagebefreiung gem 5 156 Abs 1Z 1 StPO zu Gute, und auch dann gilt gem 5 252 Abs t Z 2a SIPO, dass eine Verlesung nur bei vorheriger kontradiktorischer Vernehmung zulässig ist. 7) Ja; dem Vorsitzenden obliegt die Sitzungspolizei. Er kann die Störer ermahnen oder aus dem Saal entfernen lassen ($ ZeS Abs 3 SIPO). 8) Die Vermögenswerte unterliegen offenbar der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation gem I 278a StGB. Daher können sie ohne Nachweis, dass sie aus einer Straftat stammen, gem 5 20b StGB (erweiterter Verfall) für verfallen erklärt werden. wäre möglich, dass die StA nach gerichtlicher Bewilligung einen Europäischen Haftbefehl gem EU-JZG ausstellt und diesen gem S 29 Abs 2 EU-JZG unmittelbar an die slowakischen Justizbehörden übermittelt. Dadurch wird das Übergabeverfahren in Gang gesetzt. 9) $ Es 29
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