8 St 9/16x - 1 (Bitte in allen Eingaben anführen) WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT Dampfschiffstraße 4 1030 Wien Tel.: +43 1 52152 5930 Jogy Thomas WOLFMEYER Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Verständigung vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Betrifft: Anzeige vom 10.04.2016 gegen UT 1. AZ Jogy Thomas WOLFMEYER Die WKStA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen, weil kein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO) besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zu. Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), Geschäftsabteilung 8 Wien, 12. April 2016 Mag. Julia Koffler-Pock, Staatsanwältin Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG DVR: 95bcd0be-f38d-49d0-b46a-a1bc804a5244 1 von 1
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