Verständigung vom Absehen von der Einleitung eines

8 St 9/16x - 1
(Bitte in allen Eingaben anführen)
WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Tel.: +43 1 52152 5930
Jogy Thomas WOLFMEYER
Personenbezogene Ausdrücke in
diesem Schreiben umfassen Frauen
und Männer gleichermaßen.
Verständigung
vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Betrifft: Anzeige vom 10.04.2016 gegen UT
1. AZ Jogy Thomas WOLFMEYER
Die WKStA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG
abgesehen, weil kein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO) besteht. Gegen diese Entscheidung
steht ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zu.
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
(WKStA), Geschäftsabteilung 8
Wien, 12. April 2016
Mag. Julia Koffler-Pock, Staatsanwältin
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG
DVR:
95bcd0be-f38d-49d0-b46a-a1bc804a5244
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