18.12.2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, an den Berliner Schulen kursiert die Mail eines Sprechers des deutschen Beamtenbundes, Ferdinand Horbat, zu dem Eingruppierungstarifvertrag des dbb (TV EntgO‐L), die zum Teil über Schulverteiler verbreitet wird. Herr Horbat schreibt: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bedauern müssen wir feststellen, dass die tarifvertragli‐ chen Regelungen der Entgeltordnung für Lehrer (TV EntgO‐L) nicht die vorgeschriebene Beachtung finden.“ Wir bedauern das ausdrücklich nicht, weil der Tarifvertrag erhebliche Verschlechterungen für einen Teil der Berliner Lehrkräfte enthält. Die Verschlechterungen betreffen zunächst die Eingruppierung von Lehrkräften, die unter Teil B der Berliner Lehrer‐ Richtlinien fallen, d. h. Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung. Konkret trifft das insbesondere Lehrkräfte mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen, Lehrkräfte für Fachpraxis, ausländische Lehrkräfte im gymnasialen Bereich der Staatlichen Europa‐Schulen bzw. der Nelson‐ Mandela‐Schule, die nicht ausschließlich muttersprachlichen Unterricht erteilen, aber auch andere Gruppen von Lehrkräften. In Anbetracht diverser Unklarheiten bei der Formulierung des Tarifvertrages kann man außerdem nicht ausschließen, dass noch mehr Beschäftigte betroffen sind, als es zunächst scheint. Ein erster Änderungstarifvertrag soll bereits vereinbart sein. Durch die völlige Anbindung an das Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten verschlechtert der Tarifvertrag grundsätzlich die Rechtsposition der angestellten Lehrkräfte. Weitere Verschlechterungen betreffen die Anerken‐ nung einschlägiger Berufserfahrung. Die Aufzählung darf ausdrücklich als nicht abschließend betrachtet werden. Der Hauptpersonalrat hat gegen die Verletzung seines Mitbestimmungsrechtes Klage beim Verwaltungsgericht er‐ hoben. Solange diese verwaltungsgerichtliche Frage nicht entschieden ist, kann man nicht von der allgemeinen An‐ wendbarkeit des dbb‐Tarifvertrages im Land Berlin ausgehen. In der Mail von Herrn Horbat wird dann relativ nebulös empfohlen, Anträge zu stellen. Das will gut überlegt sein, denn ein solcher Antrag könnte als individuelle Vereinbarung des dbb‐Tarifvertrages ausgelegt werden und in der Zukunft zum Verlust von Besitzständen führen. Angesichts der oben geschilderten Verschlechterungen müssen wir deshalb ausdrücklich vor einer Antragstellung ohne vorhergehende ausführliche Beratung warnen. Nur dann kann man die entsprechenden Konsequenzen abwägen. Die Gruppen von Lehrkräften, die aus dem Tarifvertrag aktuell Verbesserungen zu erwarten hätten, werden wir zeit‐ nah informieren. Die Frist zur Beantragung der sogenannten Angleichungszulage läuft bis zum 31. Juli 2017 und wirkt auf den 1. August 2016 zurück. Ein eventueller Antrag auf Höhergruppierung wäre bis zum 31. Juli 2016 zu stellen, dieser wirkt dann auf den 31. August 2015 zurück. Es ist also Zeit genug. Auch Zeit, deutliche Verbesserungen im Land Berlin zu erstreiten, wenn nötig auch mit Arbeitskämpfen. Mit freundliche Grüßen Doreen Siebernik Vorsitzende Udo Mertens Leiter des Vorstandsbereiches Beamten‐, Angestellten‐ und Tarifpolitik
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