Tarifgewinn oder Tarifschock Lächler oder Loser? Die neue Entgeltordnung ist ein Gewinn – aber nicht für alle Eine Höhergruppierung ist für uns alle ein Gewinn, aber es zeigt sich, dass es mit der Einführung der neuen Entgeltordnung auch Verlierer geben kann. Der Teufel steckt da im Detail. So wirken sich bei einigen Beschäftigten, die nach dem 30.06.2014 durchgeführten Stufensteigerungen negativ aus, wenn die Neubewertung nach der neuen Entgeltordnung beantragt wird. Wer unter dieser Voraussetzung den Antrag trotzdem stellt, muss mit weniger Lohn rechnen. Sie wurden bereits im Sommer von der Personalabteilung angeschrieben, sind sich aber nicht sicher, ob Sie zu den Lächlern oder den Losern gehören und haben bisher nichts unternommen? Oder haben Sie die Vermutung, auch bei Ihnen müssten sich aus der neuen Entgeltordnung Änderungen ergeben? Vielleicht haben Sie ja auch einfach abgewartet, um mehr zum Thema zu erfahren. Unser Rat ist, stellen Sie Berechnungen an und verlassen Sie sich nicht nur auf Ihr Bauchgefühl oder den Tipp der Kollegin oder des Kollegen! Wie auch Sie zum Lächler werden, erfahren Sie bei den Tarifvertragsparteien ver.di, GEW, DSTG und beim Personalrat, da stehen wir gern für Sie zur Verfügung. NICHT VERGESSEN! Der 31.12.2015 ist der Termin, bis zu dem Sie noch rückwirkend zum 01.07.2014 die Neubewertung nach der neuen Entgeltordnung beantragen können. An den Standorten Witzenhausen, AVZ, Wilhelmshöher-Allee und in der Kunsthochschule werden noch in diesem Jahr Sprechstunden stattfinden, die Einladungen dazu erhalten Sie in Kürze. Der Personalrat – Universität Kassel - Mönchebergstr. 11 – 34125 Kassel – Tel: 0561 804-3010 - Sekretariat: 0561 804-1840 - [email protected] 13. November 2015
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