GVT und außerordentliche Sitzung des HA

GVT und außerordentliche Sitzung des HA vom 13.05.2015 Die Außerordentliche Sitzung des HA war außerordentlich kurz. Ohne weitere Beratung wurde der Beschluss, die Essensversorgung an die WSG zu vergeben einstimmig gefasst. Die nachfolgende GVT war dann ebenfalls außergewöhnlich. Die SPD Fraktion hat zunächst darauf hingewiesen, dass es unangemessen ist, wenn Gedenkfeiern, wie die vom 08.05. von Gemeindevertretern durch Zwischenrufe gestört werden. Auch sei es sehr bedauerlich, wenn sich Gemeindevertreter aus Zeuthen nicht mit der auf dem Gesteck gedruckten Aussage, dass den Opfern des 2. Weltkrieges gedacht wird, identifizieren können. Immerhin waren das die gleichen Worte, die auf dem Kranz des Bundespräsidenten Gauck gedruckt waren, der bei einer Feier zum selben Anlass niedergelegt wurde. Die nächsten drei Tagesordnungspunkte, die Berufung von Herrn Herzberger und Frau Wilke (Stellvertreterin) zur Wahlleitung, die Zuschlagserteilung der Essensversorgung an die WSG und der Beschluss zur Übergangsregelung für die Seniorenarbeit (die Arbeitskreise sollen bestehen bleiben und vorerst für die nächsten zwei Jahre die von ihnen belegten Räumlichkeiten weiterhin kostenfrei nutzen dürfen) gingen ohne Diskussionen jeweils einstimmig durch. Erwartungsgemäß wurde auch der gemeinsame Antrag aller Fraktionen einstimmig gefasst, einen neuen Ausschuss "Kita‐ und Bewegungshausplanung" zu gründen. Vorsitzende des Ausschusses wird Frau Selch (die CDU hat als einzige Fraktion bisher keinen Fachausschussvorsitz ‐ der HA zählt hier nicht). Mitglieder werden sein: Jonas Reif (Grüne/FDP), K. Sachwitz und D. Karzcewski (BfZ), Robert Seelig (Linke), Jörgen Hassler und Beate Tetzlaff Diskussionen gab es zur Ausschreibung des Grundstücks „Kastanienpassage“. Die CDU wollte vom Investor verlangen, dafür zu sorgen, dass ausreichend Parkplätze geschaffen werden, wenn er dort bauen will. Die CDU konnte allerdings überzeugt werden, dass dies Aufgabe der Gemeinde ist und nicht eines möglichen Investors. In dem Antrag wurde der Kaufpreis auf 150,00 € pro Quadratmeter angehoben und für die Ausschreibung geändert, •
dass eine B‐Plan Änderung nicht ausgeschlossen wird, wenn das vorgeschlagene Konzept überzeugend ist, •
dass die Ausschreibung erst erfolgt, wenn der Boden auf Schadstoffe untersucht wurde •
und dass der Parkplatz bis zur Baufeldfreimachung nutzbar bleiben soll. •
Die Frist für mögliche Bewerbungen wurde dann noch bis zum 31.12.2015 verlängert. Tja und dann kamen wir zur Beratung über den Tunnel. Es war schon sehr interessant, wie die Fraktion Grüne sich verbogen hat, um zu erklären, dass die Grünen/FDP strikt gegen eine Bürgerbefragung sind. Sie haben sich darüber mokiert, dass die SPD, die seit Jahren mit diesem Thema Wahlkampf macht, nun wieder in Frage stellt, ob wir überhaupt einen Tunnel haben wollen. Der Beschlussvorschlag der SPD für die Bürgerbefragung war die Fragestellung, ob und wenn ja an welchem Standort eine Querung gewünscht wird. Es wurde allerdings vorher deutlich vorgetragen, dass die SPD als gesichert davon ausgeht, einen allgemeinen Konsens in der Gemeinde zu haben, dass ein Tunnel gebaut werden soll. Wenn der Vorzugsstandort nun fraglich sein sollte, wäre eine Bürgerbefragung sinnvoll, da der Tunnel den Ort prägen wird, die Finanzen stark belasten wird und die Baustelle die Gemeinde lange behindern wird. Unsere Beschlussvorschlag wurde abgelehnt (5 +, 1 Enthaltung, sonst ‐). Die Beschlussvorlage der anderen Fraktionen, wurde um die Ziffer 1. des aufzuhebenden Beschlusses ergänzt. Deutlicher: Ziffer 1. der Beschlussvorlage lautete: der Beschluss 54‐12/12 vom 17.12.2012 wird aufgehoben. Daraufhin hat die SPD erklärt, dass in der alten Beschlussvorlage zunächst festgestellt wurde, dass wir einen Tunnel haben wollen. Wenn wir den Beschluss jetzt aufheben, geben wir diese Position auf. Also wurde die Ziffer 1. aus dem Beschluss der aufgehoben werden soll, als Ziffer 2. in den neuen Beschluss eingefügt. Lediglich die Vorzugslösung Hankelweg wurde durch Forstweg ersetzt. Und die Bürgermeisterin wurde beauftragt, Verhandlungen hierzu zu führen. Im TOP 12 musste die Vorsitzende der GVT einen Beschluss herbeiführen, mit dem das Verfahren wegen der Beanstandung des Beschlusses zur Beitrittssatzung des MAWV beenden konnte. So wurde nochmals deutlich, dass die Beanstandung unserer Bürgermeisterin richtig war. Jedenfalls für die, die richtig zugehört haben Unter Sonstiges wurde die SPD darauf hingewiesen, dass wir auf unserer Internetseite Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil des letzten Ha veröffentlicht hätten. Dies würde gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Und gerade weil wir wegen der Veröffentlichungen im Amtsblatt so genau sind, würde man uns bitten, das zu ändern und sicherzustellen, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Im nichtöffentlichen Teil stand auf der Tagesordnung außer „Sonstiges“ lediglich die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung. Angelegenheiten, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen sind in der Kommunalverfassung geregelt. Hierfür reicht es nicht aus, dass eine Angelegenheit lediglich von einem Gemeindevertreter im nichtöffentlichen Teil angesprochen wurde. Es müssen schon weitere Gründe vorliegen, die eine Verschwiegenheitspflicht begründen. Sonst könnte man im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung ungestraft Beleidigungen Verleumdungen oder sonstige Straftaten begehen, weil darüber ja nicht gesprochen werden darf. Es gibt allerdings wichtigere Dinge, über die man streiten sollte, daher hat die SPD den Bericht der letzten HA Sitzung auf der Internetseite gelöscht. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!