KAMMERREPORT - Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

KAMMERREPORT
H A N S E A T I S C H E
RECHTSANWALTSKAMMER
H A M B U R G
18. M ä R z 2 0 1 5
HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3 / 24. Mai 2005 / erscheint 1/4-jährlich
www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Einberufung
der
ordentlichen Kammerversammlung 2015
der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
hiermit berufe ich gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
vom 27. Februar 2008 i.V.m. §§ 86 Abs. 1, 87 Abs. 1 BRAO die ordentliche Kammerversammlung auf
Dienstag, den 21. April 2015, 18.00 Uhr,
in der
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Saal 304
ein.
ERLäUTERUNGEN zUR TAGESORdNUNG
K A M M E R R E P O R T
•
S E I T E
2
•
1 8 . M ä R z
2 0 1 5
Die Rechtsanwaltschaft in der Türkei steht durch den Kurs des Präsidenten Erdogan unter
massivem politischen Druck.
Vor 2 Jahren musste sich der gesamte Vorstand der Rechtsanwaltskammer Istanbul wegen
einer Solidaritätsbekundung für Strafverteidiger vor einem Gericht verantworten.
Die Übernahme von Mandaten für Regierungskritiker ist für die Verteidiger oftmals auch mit
einem erheblichen persönlichem Risiko verbunden.
Damit sich auch die Hamburger Rechtsanwaltschaft ein Bild der Lage aus erster Hand machen
kann, hat der Vorstand den Präsidenten der Istanbul Bar Association als Gastredner zur
Kammerversammlung eingeladen.
Herr Kollege Avucat Ümit Kocasakal, Istanbul, wird zu dem Thema
Die aktuelle Situation
der türkischen Rechtsanwaltschaft
sprechen.
•
Nach Ende der Vortrages und einer kurzen Pause beginnt der nichtöffentliche Teil der
Kammerversammlung.
Folgende Tagesordnung wird hiermit gemäß § 87 Abs. 1 BRAO angekündigt:
1.
Jahresbericht des Vorstandes
- Anlage -
2.
Bericht des Vorstandes über die Abrechnung der
Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie
über die Verwaltung des Vermögens 2014 (§ 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO)
- Anlage -
3.
Bericht der Kassenprüfer
4.
Neuwahl der Kassenprüfer
5.
Entlastung des Kammervorstandes (§ 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO)
6.
Aktualisierung des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 (§ 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO)
7.
Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 einschließlich der
Beschlussfassung über den Kammerbeitrag für das Jahr 2016
(§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO)
8.
Verschiedenes
Vor Beginn der Versammlung und während der Pause stehen Getränke und ein Imbiss bereit.
Hamburg, den 18. März 2015
Otmar Kury
Präsident
ERLäUTERUNGEN zUR TAGESORdNUNG
K A M M E R R E P O R T
•
S E I T E
3
•
1 8 . M ä R z
2 0 1 5
Tagesordnungspunkte 1 und 2
Lesen Sie hierzu bitte die beigefügten Berichte.
Tagesordnungspunkt 3
Die Kassenprüfer werden ihren Bericht mündlich erstatten.
Tagesordnungspunkt 4
Der Kammervorstand lässt die Jahresabschlüsse und Haushaltsplanungen jährlich durch
zwei von der Kammerversammlung gewählte Kollegen neben der Prüfung durch einen
Wirtschaftsprüfer kontrollieren. Dadurch soll die an den Interessen der Mitglieder und den
Grundsätzen einer sparsamen und interessenorientierten Haushaltsführung ausgerichtete
Verwendung der Kammerbeiträge sichergestellt sein.
Auf der Kammerversammlung des Jahres 2011 wurden die Rechtsanwälte Herr Eckhard
Wolter und Herr Ulrich Gerken (beide Fachanwälte für Steuerrecht) für eine Amtszeit von vier
Jahren gewählt.
Die Amtsperiode würde am 30. April 2015 enden.
Beide Kollegen haben sich bereiterklärt, das Ehrenamt für weitere vier Jahre zu übernehmen.
Der Kammervorstand schlägt der Kammerversammlung deshalb vor, Herrn Rechtsanwalt
Eckhard Wolter und Herrn Rechtsanwalt Ulrich Gerken für eine weitere Amtszeit von vier
Jahren zu Kassenprüfern gemäß § 11 der Kammergeschäftsordnung wieder zu wählen.
Tagesordnungspunkt 6
Aktualisierung des Haushaltsplanes
für das Jahr 2015
Aus der Rechnungslegung (Anlagen 1 und 2) können Sie den aktualisierten Haushaltsplan für
2015 entnehmen.
Tagesordnungspunkt 7
Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2016
einschließlich der Beschlussfassung über den
Kammerbeitrag für das Jahr 2016
(§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO)
Lesen Sie hierzu bitte zunächst die Anlagen zur Rechnungslegung im beigefügten Geschäftsbericht.
Der Vorstand wird der Kammerversammlung vorschlagen, den Beitrag für das Jahr 2016 von
276,-- € um 30,-- € auf insgesamt 306,-- € zu erhöhen.
ERLäUTERUNGEN zUR TAGESORdNUNG
K A M M E R R E P O R T
•
S E I T E
4
•
1 8 . M ä R z
2 0 1 5
In diesem Beitrag sind wie im Vorjahr 63,-- € an Kosten für die Entwicklung des besonderen
elektronischen Anwaltspostfaches (beA) sowie die Beiträge an die Bundesrechtsanwaltskammer enthalten.
Die Kosten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer selbst erfordern die vorgeschlagene
Beitragserhöhung aus mehreren Gründen:
Die Zahl der Kammermitglieder ist in den letzten 10 Jahren von 7471 auf 10.233 gestiegen.
Demgegenüber hat der Vorstand im Interesse der Abschmelzung des Kammervermögens
und einer niedrigen Belastung der Mitglieder den Kammerbeitrag seit 2009 auf bis zu
168,-- € (2011) abgesenkt und nicht-kostendeckende Haushaltsplanungen vorgelegt. Die
Reserven der Kammer sind jetzt planmäßig auf ein Mindestniveau von weniger als einem halben Jahresetat abgeschmolzen worden, so dass ab 2016 im Interesse der Sicherung der
notwendigen Liquidität die Planung eines moderaten Haushaltsüberschusses erforderlich
wird. Ohne die beantragte Beitragserhöhung von 30,-- € wäre der Vorstand wegen der erst zum
15.6. eines jeden Jahres fälligen Kammerbeiträge nicht mehr in der Lage, die im ersten
Halbjahr 2017 zu erfüllenden laufenden Verbindlichkeiten ohne Kreditaufnahme zu bestreiten.
Zudem sind durch den infolge des größeren Geschäftsanfalles und der daraus folgenden
Erhöhung der Mitarbeiterzahl unvermeidbaren Umzug der Geschäftsstelle die Mietbelastungen
gestiegen.
Und schließlich verursacht die im Interesse einer sorgfältigen Bearbeitung der stark
zunehmenden Zahl der Verwaltungsvorgänge erforderliche Aufstockung insbesondere des
juristischen Personals Mehraufwand im Bereich der Personalkosten.
Der Schatzmeister wird auf der Kammerversammlung die Höhe der erforderlichen Beitragserhöhung detailliert darstellen.
Der Kammerbeitrag hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Beschluss in 2002 für 2003: Senkung von 228,-- € in 2002 auf
Beschluss in 2005 für 2006: Senkung von 215,-- € in 2005 auf
Beschluss in 2006 für 2007: Senkung von 210,-- € in 2006 auf
Beschluss in 2007 für 2008: Senkung von 200,-- € in 2007 auf
Beschluss in 2008 für 2009: Senkung von 180,-- € in 2008 auf
Beschluss in 2009 für 2010:
Beschluss in 2010 für 2011:
Beschluss in 2011 für 2012: Erhöhung von 168,-- € in 2011 auf
Beschluss in 2012 für 2013:
Beschluss in 2013 für 2014:
Beschluss in 2014 für 2015: (incl. beA-Kosten in Höhe von 63,-- €)
215,-- €
210,-- €
200,-- €
180,-- €
168,-- €
168,-- €
168,-- €
192,-- €
192,-- €
192,-- €
276,-- €
Tagesordnungspunkt 8
Innerhalb der Antragsfrist bis zum 13. März 2015 sind keine Anträge oder Anregungen
eingegangen.