Landgericht Waldshut-Tiengen Waldshut-Tiengen, den 29.09.2015 -PräsidiumE 320 a Direktor des Amtsgerichts Hauser wurde heute zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Vorsitzender Richter am Landgericht Seyffert ist weiterhin erkrankt. Das Präsidium des Landgerichts Waldshut-Tiengen beschließt deswegen die folgende Fünfte Änderung des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2015 1. Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r übernimmt den Vorsitz der 2. Strafkammer (2. Große Strafkammer), der 4. Strafkammer (1. Große Jugendkammer), der 7. Strafkammer (2. Kleine Strafkammer), und der 8. Strafkammer (1. Kleine Jugendkammer). Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r ist Güterichter. Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r bleibt Mitglied der 2. Zivilkammer. Präsident des Landgerichts E i ß e r übernimmt zusätzlich den Vorsitz in der 3. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen). 2. Der Geschäftskreis der 1. Strafkammer (1. Große Strafkammer) wird für ab dem 30.09.2015 eingehende Verfahren im zweiten Spiegelstrich erweitert und wie folgt gefasst: - alle erstinstanzlichen Strafverfahren und Wiederaufnahmeverfahren, in denen die Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. 3. Der Geschäftskreis der 5. Strafkammer (2. Große Jugendkammer) wird für ab dem 30.09.2015 eingehende Verfahren im zweiten Spiegelstrich erweitert und wie folgt gefasst: - alle Sachen, die nach allgemeinen Vorschriften einschließlich der Regeln des § 74 e GVG zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören oder in denen die Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Eißer Daun Wendler Präsident des Landgerichts Vors. Richter am Landgericht Richterin am Landgericht Sewing Richterin am Landgericht Faust Richterin am Landgericht
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