Landgericht Waldshut-Tiengen Waldshut

Landgericht Waldshut-Tiengen
Waldshut-Tiengen, den 29.09.2015
-PräsidiumE 320 a
Direktor des Amtsgerichts Hauser wurde heute zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt.
Vorsitzender Richter am Landgericht Seyffert ist weiterhin erkrankt.
Das Präsidium des Landgerichts Waldshut-Tiengen beschließt deswegen die folgende
Fünfte Änderung des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2015
1.
Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r übernimmt den Vorsitz der 2. Strafkammer (2. Große Strafkammer), der 4. Strafkammer (1. Große Jugendkammer), der
7. Strafkammer (2. Kleine Strafkammer), und der 8. Strafkammer (1. Kleine Jugendkammer).
Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r ist Güterichter.
Vorsitzender Richter am Landgericht H a u s e r bleibt Mitglied der 2. Zivilkammer.
Präsident des Landgerichts E i ß e r übernimmt zusätzlich den Vorsitz in der 3. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen).
2.
Der Geschäftskreis der 1. Strafkammer (1. Große Strafkammer) wird für ab dem
30.09.2015 eingehende Verfahren im zweiten Spiegelstrich erweitert und wie folgt
gefasst:
-
alle erstinstanzlichen Strafverfahren und Wiederaufnahmeverfahren, in denen
die Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.
3.
Der Geschäftskreis der 5. Strafkammer (2. Große Jugendkammer) wird für ab dem
30.09.2015 eingehende Verfahren im zweiten Spiegelstrich erweitert und wie folgt
gefasst:
-
alle Sachen, die nach allgemeinen Vorschriften einschließlich der Regeln des
§ 74 e GVG zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören oder in denen die
Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.
Eißer
Daun
Wendler
Präsident des Landgerichts
Vors. Richter am Landgericht
Richterin am Landgericht
Sewing
Richterin am Landgericht
Faust
Richterin am Landgericht