Obergericht des Kantons Zürich Für die III. Strafkammer des Obergerichts suchen wir per 1. Juni 2016 oder nach Vereinbarung eine/n Gerichtsschreiber/in (100% ) Die Stelle ist einstweilen auf 12 Monate befristet. Der III. Strafkammer wurden mit dem Inkrafttreten der Eidgenössischen Strafprozessordnung die Aufgaben der Beschwerdeinstanz übertragen. In der Hauptsache hat sie als Rechtsmittelinstanz sämtliche der von diesem Gesetz sowie der vom gleichzeitig neu in Kraft getretenen kantonalen Gerichtsorganisationsgesetz vorgesehenen Beschwerden zu behandeln. Als Gerichtsschreiber/in der III. Strafkammer obliegt Ihnen die selbständige Bearbeitung der genannten Geschäfte mit Antragstellung zuhanden der an den Entscheidungen mitwirkenden Richterinnen und Richter sowie – in sehr seltenen Fällen – die Teilnahme und Protokollführung an mündlichen Verhandlungen des Gerichts. Wichtigste Voraussetzung für diese interessante und anspruchsvolle Aufgabe sind neben der Erfahrung als Gerichtsschreiber/in an einem Bezirksgericht gute fachliche Kenntnisse - insbesondere im Straf- und Strafprozessrecht - und die Fähigkeit, selbständig und speditiv zu arbeiten. Unsererseits bieten wir Ihnen einen gründlichen Einblick in die Rechtsprechungstätigkeit einer zweiten Instanz, ein angenehmes Arbeitsklima in einem eingespielten Team und einen attraktiven Arbeitsplatz an zentraler Lage im Herzen der Altstadt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin, Frau lic. iur. Angelika Nierhoff Dewitz (Tel. 044 257 91 91), gerne zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (inkl. Strafregisterauszug) bis zum 6. Mai 2016 an das Obergericht Zürich, Frau Sandra Mathis, Personaldienst, Postfach, 8021 Zürich. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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