Presse Landgericht Hannover 05.10.2016 LANDGERICHT HANNOVER: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Stieftochter (33 KLs 20/13) Die Verurteilung des Angeklagten Hajriz B. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 23. August 2016 einstimmig als unbegründet verworfen (3 StR 166/16). Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover hatte den Angeklagten nach insgesamt sechs Hauptverhandlungstagen mit Urteil vom 07. Dezember 2015 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 16 Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 26 Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand für die Kammer fest, dass der heute 46-jährige ehemalige Busfahrer seine Stieftochter zwischen August 1998 und Frühjahr 2003 in insgesamt 45 Fällen in verschiedener Art und Weise sowie Intensität sexuell missbraucht hat. Darüber hinaus zog er seine Stieftochter - vermutlich an einem Abend im Frühjahr 2003 - aus Verärgerung darüber, dass sie ihm an dem Tag nicht für sexuelle Handlungen zur Verfügung gestanden hatte, zunächst an den Haaren aus ihrem Bett und schlug sodann mit einer Gitterstange aus einem Kinderbett mehrmals im Beisein der Kindsmutter auf sie ein, wodurch die Geschädigte ein Hämatom im Augenbereich erlitt. Ein Eingreifen der Mutter verhinderte er, indem er drohte, ihr die Arme zu brechen und sie vom Balkon zu werfen, falls sie sich einmische. Dieser Vorfall führte dazu, dass sich die Mutter mit ihren Kindern in ein Frauenhaus begab und sich endgültig vom Angeklagten trennte. Soweit die 3. Große Strafkammer versehentlich in drei Einzelfällen keine Einzelstrafen festgesetzt hat, hat dies der Bundesgerichtshof nachgeholt und jeweils in Anlehnung an die in vergleichbaren Fällen gegen den Angeklagten verhängten Einzelstrafen solche von jeweils zwei Jahren und drei Monaten festgesetzt (vgl. Seite 3 des anbei gefügten Beschlusses). Nr. 101/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgerichthannover.niedersachsen.de E-Mail: [email protected] (Az.: 33 KLs 20/13) (Stichwort: "Sexueller Missbrauch der Stieftochter“) Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Medieninformationen“: -2-
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