Ausgabe 16/15 vom 22.04.2015

Gemeinde Gauting
Amtsblatt
2. Jahrgang, Nr. 16
22.04.2015
Blickpunkt Gauting
Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen
Endspurt bei der Frühjahrskehrung
Die Kehrung wird in den einzelnen Revieren an den unten angegebenen Tagen durchgeführt.
Es wird gebeten, an den entsprechenden Tagen die Fahrzeuge nicht auf der
Fahrbahn zu parken und am Tage vorher das auf dem Gehweg liegende
Streugut auf die Fahrbahn zu kehren.
Um parkende Autos wird herumgekehrt, der Restschmutz muss bei Nichtbeachtung vom Anwohner selbst beseitigt werden .
Folgende Termine sind vorgesehen:
27 .04./28.04
Gauting (westlich der Bahnlinie
29.04/30.04./04.05
Unterbrunn, Oberbrunn, Hausen und Buchendorf
Bitte merken Sie sich diese Termine vor.
Für Ihre Mithilfe bei der Frühjahrskehrung bedanken wir uns.
Bücherflohmarkt
Angeboten werden gut erhaltene, zum Teil neuwertige Kunstbücher, Romane, Sachbücher und Bildbände aller Art aus Privatspenden. Sie sind herzlich
eingeladen, vorbeizukommen und zu stöbern.
Dichterlesung mit Jürgen Gergov
Donnerstag, 23. April 2015, 19:30 Uhr
Frühlingsgewühle- Gedichte und Texte zum Frühling
Jürgen Gergov liest für Sie am
Donnerstag, 23. April 2015, 19:30 Uhr
in der Gemeindebücherei Gauting. Eintritt frei,
Einlass 19:20 Uhr
1
AUS DEM INHALT
Frühjahrskehrung _
__1
Bebauungsplan 46-4 _ 2
Tagesordnung GR
3
Bebauungsplan 155 –1 . 3
Impressum
4
Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 46-4/GAUTING für das
Grundstück Weidestr. 17, Fl.Nr. 1093/32; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
den sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche durch Antrag
an den Entschädigungspflichtigen (§ 43 BauGB)
im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneGauting, den 22.04.2015
ten Vermögensnachteile wird hingewiesen. EbenDer Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
so wird hingewiesen auf das nach § 44 Abs. 4
14.04.2015 den Bebauungsplan Nr. 46-4 /
BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn
GAUTING für das Grundstück Weidestr. 17, Flur
der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei JahNr. 1093/32, als Satzung beschlossen.
ren gestellt wird.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB bedürfen BeDr. Brigitte Kössinger
bauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan
Erste Bürgermeisterin
entwickelt sind, keiner Genehmigung durch die
höhere Verwaltungsbehörde. Der Satzungsbeschluss ist somit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Lageplan mit Darstellung des Umgriffs des BebauDer Bebauungsplan Nr. 46-4 /GAUTING für das ungsplanes Nr. 46-4/GAUTING
Grundstück Weidestr. 17, Flur Nr. 1093/32, einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im
Rathaus
Gauting,
Bahnhofstr.
(Bauabteilung), Zimmer 218,
7/II.
OG
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich
aus und kann dort eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans
Auskunft gegeben.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor2
Bekanntmachungen
Am Dienstag, den 28.04.2015 , 19.30 Uhr, findet
unmittelbar im Anschluss an die Bürgerfragestunde im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal, die
12. Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
erschienenen Mitglieder. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (Art. 47 Abs. 3 GO).
Gauting, den 20.04.2015
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin
Bürgerfragestunde
Abschnitt A – Öffentliche Sitzung
1.
dung
Feststellung der ordnungsgemäßen La-
Bebauungsplan Nr. 155-1/GAUTING für einen
nördlichen Teilbereich zwischen Hildegardund Parkstraße:
2.
Genehmigung des öffentlichen Teils der
Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015
1.
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
3.
Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse
4.
Laufende Verwaltungsangelegenheiten
2.
Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB
5.
sowie Berichte aus Verbänden
6.
Vollzug der GO; Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß Art. 103 Abs. 2 GO (Drucksache Ö 0224)
7.
Geschirrmobil: Neufestsetzung der Gebühren (Drucksache Ö 0217)
Gauting, den 22.04.2015
1.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung
am 14.04.2015 beschlossen, für den im beigefügten Lageplan schwarz umrandeten Bereich gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 155/
GAUITNG für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße zu ändern bzw.
neu aufzustellen.
8.
Haushaltsplan der Haerlin’schen und LudDer Geltungsbereich umfasst die Grundwig und Marie Therese-Sozialstiftung Gauting für
stücke Fl.Nrn. 511, 511/1, 511/2, 511/3, 511/4,
das Haushaltsjahr 2015; Beschlussfassung über
den Erlass der Haushaltssatzung und den Finanz- 511/5, 511/6, 511/7, 511/8, 519, 519/2, 523, 527
und 553 der Gemarkung Gauting.
plan (Drucksache Ö 0206)
Ziel der Änderung bzw. Aufstellung des
Bebauungsplans ist, unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Gerichts eine bestandorientierte
Planung zur Vermeidung einer übermäßigen Verdichtung in diesem Gebiet zu erhalten. Dennoch
ist eine Erhöhung des Baurechts not-wendig, da
10.
Kommandantenwahl bei der Freiwilligen
im Bestand innerhalb und außerhalb des GelFeuerwehr Buchendorf; Bestätigung des neu getungsbereichs teilweise bereits höhere Grundfläwählten Feuerwehrkommandanten sowie des neu
chenzahlen vorhanden sind. Deshalb wird die
gewählten Stellvertreters des FeuerwehrkommanGRZ anstatt mit 0,2 nun mit 0,25 festgesetzt. Die
danten (Drucksache Ö 0216)
maximal zulässige Wandhöhe wird mit 6,5 m bei11.
Verschiedene öffentliche Angelegenheiten behalten. Ausnahmen sollen aber für technische
Aufbauten (z.B. Liftüberfahrten) möglich sein.
Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung
Ebenso beibehalten werden sollen die FestsetzunVerschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten.
gen der Dachneigung von 20° - 30° und die Zulässigkeit von Dachgauben erst ab einer DachneiWenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das
gung von 35° (also nur bei E + D – Häusern). Die
zweite Mal verhandelt werden, dann besteht Bemaximal zulässige Zahl der Wohnungen wird auf
schlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der
9.
Haushaltsplan der Gemeinde Gauting für
das Haushaltsjahr 2015 und Investitionsplanung
für die Finanzplanungsjahre 2016 – 2018; Erneute
Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und den Finanzplan (Drucksache Ö 0223)
3
Grundstücksgrenzen einen Abstand von 5 m, mindestens je-doch 4,5 m haben. Geringere Abstände
werden nur aufgrund von Bestandsbebauung festgesetzt. Vor Garagen wird die Einhaltung eines
Stauraums von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie
als Festsetzung beibehalten.
Der Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung des o.g. Bebauungsplans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird darauf
hingewiesen, dass bei einer länger als vier Jahre
(über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten
Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs.
1 BauGB hinaus) dauernden Veränderungssperre
der Betroffene Entschädigung verlangen kann,
wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des so
entstandenen Anspruchs dadurch herbeiführen,
dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich
bei der Gemeinde beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 2
und 3 BauGB).
Sobald die voraussichtlichen AuswirkunDr. Brigitte Kössinger
gen der Planung aufgezeigt werden können, wird
Erste Bürgermeisterin
die Gemeinde Gauting Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung bzw. Erörterung geben. Auf diesen öffentlichen Erörterungstermin wird durch amtliche Bekanntmachung hingewiesen.
2.
Der Bauausschuss der Gemeinde Gauting
hat in gleicher Sitzung am 14.04.2015 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen
Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße
zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen.
Der Umgriff des von der Veränderungssperre betroffenen Bereichs ist in dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Satzung über die Veränderungssperre
liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
im
Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG, Zimmer
205
während der allgemeinen Dienststunden
zur Einsicht bereit. Über den Inhalt der Satzung
wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung
mit § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Impressum
Hrsg.: Gemeinde Gauting
Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting
Verantwortlich: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin
Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting
Das Amtsblatt finden Sie auch unter www.gauting.de
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