Gemeinde Gauting Amtsblatt 2. Jahrgang, Nr. 16 22.04.2015 Blickpunkt Gauting Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen Endspurt bei der Frühjahrskehrung Die Kehrung wird in den einzelnen Revieren an den unten angegebenen Tagen durchgeführt. Es wird gebeten, an den entsprechenden Tagen die Fahrzeuge nicht auf der Fahrbahn zu parken und am Tage vorher das auf dem Gehweg liegende Streugut auf die Fahrbahn zu kehren. Um parkende Autos wird herumgekehrt, der Restschmutz muss bei Nichtbeachtung vom Anwohner selbst beseitigt werden . Folgende Termine sind vorgesehen: 27 .04./28.04 Gauting (westlich der Bahnlinie 29.04/30.04./04.05 Unterbrunn, Oberbrunn, Hausen und Buchendorf Bitte merken Sie sich diese Termine vor. Für Ihre Mithilfe bei der Frühjahrskehrung bedanken wir uns. Bücherflohmarkt Angeboten werden gut erhaltene, zum Teil neuwertige Kunstbücher, Romane, Sachbücher und Bildbände aller Art aus Privatspenden. Sie sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und zu stöbern. Dichterlesung mit Jürgen Gergov Donnerstag, 23. April 2015, 19:30 Uhr Frühlingsgewühle- Gedichte und Texte zum Frühling Jürgen Gergov liest für Sie am Donnerstag, 23. April 2015, 19:30 Uhr in der Gemeindebücherei Gauting. Eintritt frei, Einlass 19:20 Uhr 1 AUS DEM INHALT Frühjahrskehrung _ __1 Bebauungsplan 46-4 _ 2 Tagesordnung GR 3 Bebauungsplan 155 –1 . 3 Impressum 4 Bekanntmachungen Bebauungsplan Nr. 46-4/GAUTING für das Grundstück Weidestr. 17, Fl.Nr. 1093/32; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (§ 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneGauting, den 22.04.2015 ten Vermögensnachteile wird hingewiesen. EbenDer Bauausschuss hat in seiner Sitzung am so wird hingewiesen auf das nach § 44 Abs. 4 14.04.2015 den Bebauungsplan Nr. 46-4 / BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn GAUTING für das Grundstück Weidestr. 17, Flur der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei JahNr. 1093/32, als Satzung beschlossen. ren gestellt wird. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB bedürfen BeDr. Brigitte Kössinger bauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan Erste Bürgermeisterin entwickelt sind, keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Satzungsbeschluss ist somit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Lageplan mit Darstellung des Umgriffs des BebauDer Bebauungsplan Nr. 46-4 /GAUTING für das ungsplanes Nr. 46-4/GAUTING Grundstück Weidestr. 17, Flur Nr. 1093/32, einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. (Bauabteilung), Zimmer 218, 7/II. OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor2 Bekanntmachungen Am Dienstag, den 28.04.2015 , 19.30 Uhr, findet unmittelbar im Anschluss an die Bürgerfragestunde im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal, die 12. Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: erschienenen Mitglieder. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (Art. 47 Abs. 3 GO). Gauting, den 20.04.2015 Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin Bürgerfragestunde Abschnitt A – Öffentliche Sitzung 1. dung Feststellung der ordnungsgemäßen La- Bebauungsplan Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegardund Parkstraße: 2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015 1. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse 4. Laufende Verwaltungsangelegenheiten 2. Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB 5. sowie Berichte aus Verbänden 6. Vollzug der GO; Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß Art. 103 Abs. 2 GO (Drucksache Ö 0224) 7. Geschirrmobil: Neufestsetzung der Gebühren (Drucksache Ö 0217) Gauting, den 22.04.2015 1. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 beschlossen, für den im beigefügten Lageplan schwarz umrandeten Bereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 155/ GAUITNG für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße zu ändern bzw. neu aufzustellen. 8. Haushaltsplan der Haerlin’schen und LudDer Geltungsbereich umfasst die Grundwig und Marie Therese-Sozialstiftung Gauting für stücke Fl.Nrn. 511, 511/1, 511/2, 511/3, 511/4, das Haushaltsjahr 2015; Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und den Finanz- 511/5, 511/6, 511/7, 511/8, 519, 519/2, 523, 527 und 553 der Gemarkung Gauting. plan (Drucksache Ö 0206) Ziel der Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplans ist, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts eine bestandorientierte Planung zur Vermeidung einer übermäßigen Verdichtung in diesem Gebiet zu erhalten. Dennoch ist eine Erhöhung des Baurechts not-wendig, da 10. Kommandantenwahl bei der Freiwilligen im Bestand innerhalb und außerhalb des GelFeuerwehr Buchendorf; Bestätigung des neu getungsbereichs teilweise bereits höhere Grundfläwählten Feuerwehrkommandanten sowie des neu chenzahlen vorhanden sind. Deshalb wird die gewählten Stellvertreters des FeuerwehrkommanGRZ anstatt mit 0,2 nun mit 0,25 festgesetzt. Die danten (Drucksache Ö 0216) maximal zulässige Wandhöhe wird mit 6,5 m bei11. Verschiedene öffentliche Angelegenheiten behalten. Ausnahmen sollen aber für technische Aufbauten (z.B. Liftüberfahrten) möglich sein. Abschnitt B - Nichtöffentliche Sitzung Ebenso beibehalten werden sollen die FestsetzunVerschiedene nichtöffentliche Angelegenheiten. gen der Dachneigung von 20° - 30° und die Zulässigkeit von Dachgauben erst ab einer DachneiWenn Beratungspunkte dieser Tagesordnung das gung von 35° (also nur bei E + D – Häusern). Die zweite Mal verhandelt werden, dann besteht Bemaximal zulässige Zahl der Wohnungen wird auf schlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der 9. Haushaltsplan der Gemeinde Gauting für das Haushaltsjahr 2015 und Investitionsplanung für die Finanzplanungsjahre 2016 – 2018; Erneute Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und den Finanzplan (Drucksache Ö 0223) 3 Grundstücksgrenzen einen Abstand von 5 m, mindestens je-doch 4,5 m haben. Geringere Abstände werden nur aufgrund von Bestandsbebauung festgesetzt. Vor Garagen wird die Einhaltung eines Stauraums von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie als Festsetzung beibehalten. Der Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung des o.g. Bebauungsplans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass bei einer länger als vier Jahre (über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus) dauernden Veränderungssperre der Betroffene Entschädigung verlangen kann, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des so entstandenen Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Sobald die voraussichtlichen AuswirkunDr. Brigitte Kössinger gen der Planung aufgezeigt werden können, wird Erste Bürgermeisterin die Gemeinde Gauting Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung bzw. Erörterung geben. Auf diesen öffentlichen Erörterungstermin wird durch amtliche Bekanntmachung hingewiesen. 2. Der Bauausschuss der Gemeinde Gauting hat in gleicher Sitzung am 14.04.2015 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen. Der Umgriff des von der Veränderungssperre betroffenen Bereichs ist in dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan dargestellt. Die Satzung über die Veränderungssperre liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG, Zimmer 205 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Impressum Hrsg.: Gemeinde Gauting Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting Verantwortlich: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting Das Amtsblatt finden Sie auch unter www.gauting.de 4
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