Tagesordnung
1.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
19.02.2015 *
2.
Einbau von 2 Wohnungen in das Anwesen Frotzhofen, Kirchenweg 8 *
3.
Zugspitzring 14; Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube in die bestehende
Doppelhaushälfte *
4.
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Eichenweg 4 *
5.
Vodermeier Josef, Garkofen 3; Aufstellung eines mobilen Hühnerstalles (Hühnermobil)
6.
Froschkern 3; Anbau eines Apartments *
7.
Umnutzung einer Wohnfläche in eine Großtagespflege für Kinder im Anwesen
Högerstraße 21 *
8.
Abbruch eines Rinderstalles und Abbruch, Wiedererrichtung und Umnutzung der
landwirtschaftlichen Gebäude in 9 Wohnungen sowie Errichtung von vier offenen
Kleingaragen *
9.
Hertergrube 13; Einbau von Dachfenstern; Antrag auf eine isolierte Befreiung *
10. Zugspitzring 32; Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung sowie Teiländerung
des Bebauungsplans Nr. 31, Zugspitzring
11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
a) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück
Kaiserweg 26
b) Achte Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Forstinning und Aufstellung
eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets
Forstinning-Moos
c) Verschiedene Wortmeldungen
* = Beschluss
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TOP 1
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
19.02.2015
Beschluss: 7:0
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.02.2015 wird
genehmigt.
TOP 2
Einbau von 2 Wohnungen in das Anwesen Frotzhofen, Kirchenweg 8
Vortrag:
Von der Antragstellerin wird der Einbau von zwei Wohnungen in das vormals
landwirtschaftlich genutzte Gebäude beantragt. Eine Wohnung mit einer Größe von 54 m² soll
in das Erdgeschoß eingebaut werden. Eine weitere Wohnung mit einer Größe von 71,5 m² soll
sich jeweils über einen Teil des Obergeschoßes und des Dachgeschoßes erstrecken. Der
Zugang zu dieser Wohnung soll über eine Außentreppe sichergestellt werden. Für die beiden
Wohnungen ist außerdem ein zusätzlicher Kamin vorgesehen. Die Wohnung im Erdgeschoß
soll einen Lagerraum unter dem Treppenpodest der Außentreppe erhalten.
Beschluss: 7:0
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Das Vorhaben soll im Innenbereich ausgeführt werden. Das Grundstück ist im geltenden
Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.
TOP 3
Zugspitzring 14; Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube in die bestehende
Doppelhaushälfte
Vortrag:
Im Rahmen dieser Bauvoranfrage ist zu klären, ob dem Einbau einer Dachgaube zugestimmt
werden kann. Das Grundstück der Antragsteller liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 31
Zugspitzring („Anzing–Nordwest, Oberfeld, Fl.Nr. 805 und andere“). Dieser Bebauungsplan
trifft unter der Festsetzung B 4.2 folgende Regelung: „Dachgauben sind nur bei einer
Dachneigung von 30° - 32° zulässig.“ Das Wohnhaus der Antragsteller hat eine Dachneigung
von 32°. Der technische Sachbearbeiter des Bauamtes im Landratsamt Ebersberg hat Zweifel
an der städtebaulichen Vertretbarkeit und empfiehlt dem Antragsteller diese mit einem
begründeten Befreiungsantrag darzulegen. Die Begründung der Antragsteller ging bei der
Gemeinde Anzing am 22.03.2015 ein.
Aufgrund der Größe der gewünschten Gaube könnte der Eindruck eines dritten Stockwerks
entstehen, was städtebaulich nicht gewünscht ist. Der Bebauungsplan trifft keine Aussage zur
maximalen Größe von Gauben, stellt jedoch zu Seitengiebeln fest, dass diese untergeordnet
sein müssen.
Im Baugebiet Zugspitzring sind bisher lediglich Seitengiebel, jedoch keine Dachgauben
vorhanden.
Über diese Angelegenheit wird beraten.
Beschluss: 7:0
Für die geplante Dachgaube kann das gemeindliche Einvernehmen aus städtebaulichen
Gründen nicht in Aussicht gestellt werden. Dem Bauwerber ist zu empfehlen eine Dachgaube
mit Satteldach, ähnlich einem Seitengiebel, oder zwei einzelne Dachgauben zu errichten.
Die Planskizzen für diese Bauvoranfrage wurden von einem GR-Mitglied erstellt. Der
Vorsitzende wird prüfen, ob in vergleichbaren Fällen eine persönliche Betroffenheit des
Ausschussmitglieds vorliegt.
Aufgrund einer persönlichen Beteiligung des Ersten Bürgermeisters übernimmt der
Schriftführer für die Dauer des folgenden Beratungsgegenstands den Vorsitz.
TOP 4
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Eichenweg 4
Vortrag:
Das Landratsamt Ebersberg genehmigte das bestehende Einfamilienwohnhaus mit Bescheid
Nr. B-2009-285 vom 15.07.2009. Nun soll westlich des Wohnhauses und südlich der Garage
eine 5,37 m x 4,11 m große Terrassenüberdachung angebaut werden, die aufgrund ihrer
Ausmaße genehmigungspflichtig ist. Das Vorhaben überschreitet auch das im Bebauungsplan
festgelegte Baufenster.
Beschluss: 6:0
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Mit der beantragten Befreiung besteht Einverständnis.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 5
Garkofen 3; Aufstellung eines mobilen Hühnerstalles (Hühnermobil)
Vortrag:
Der Antragsteller plant auf einer Teilfläche seines 85.538 m² großen Flurstücks Nr. 1997
südlich von Garkofen einen mobilen Hühnerstall mit einer Grundfläche von 37,8 m²
aufzustellen. Das sogenannte Hühnermobil soll nach jeweils 14 Tagen einen anderen Standort
erhalten. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Beschreibung des Herstellers verwiesen.
Beschlussvorschlag: 7:0
Dem Vorhaben, das im Außenbereich ausgeführt werden soll, wird zugestimmt. Das
gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Das Flurstück Nr. 1997 der Gemarkung Anzing grenzt an den Neufarner Rödlwiesenweg mit
der Flurstücks Nummer 1988 an, der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet ist.
Innerhalb des Grundstücks, auf dem der mobile Hühnerstall aufgestellt werden soll, befinden
sich die Hochdruckgasleitung Finsing - Wolfersberg und zwei Begleitkabel. Netzbetreiber ist
die bayernnets GmbH.
TOP 6
Froschkern 3; Anbau eines Apartments
Vortrag:
Am 21.10.2014 stimmte der Bauausschuss dem Anbau eines Wintergartens an der Westseite
des Wohnhauses zu. Das Landratsamt genehmigte das Vorhaben mit Bescheid Nr. B-20142700 vom 09.02.2015. Anstatt des ursprünglich geplanten Wintergartens soll nun an gleicher
Stelle ein Apartment mit einer Fläche von 55 m² entstehen. Für die geplante Nutzung wird ein
zusätzlicher Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage nachgewiesen.
Über diese Angelegenheit wird beraten. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Anbau an das
Wohnhaus bereits erstellt ist. Mit dem Wintergarten sollte ursprünglich nur eine Wohnung
erweitert werden. Nun entsteht jedoch eine zusätzliche Wohnung.
Ein GR-Mitglied schlägt vor, den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes zu einer
Sitzung des Bauausschusses einzuladen, damit Möglichkeiten gefunden werden, die dem
baulichen Wildwuchs auf dem Grundstück Einhalt gebieten.
Beschluss: 7:0
Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da
entgegen den ursprünglichen Plänen zur Errichtung eines Wintergartens nun eine zusätzliche
Wohnung erstellt werden soll.
TOP 7
Högerstraße 21; Umnutzung einer Wohnfläche in eine Großtagespflege für Kinder
Vortrag:
Im Rahmen dieses Antrags wird eine Nutzungsänderung für das Erdgeschoß des Wohnhauses
Högerstraße 21 in eine sogenannte Großtagespflege für Kinder beantragt. Die Pflege der
Kinder erfolgt durch Tagesmütter. Die ursprünglichen Wohnräume sollen zu zwei Gruppenund Schlafräumen, einen weiteren Schlafraum und ein Büro umgenutzt werden. Insgesamt
handelt es sich um eine Fläche von 79,55 m². Für das Vorhaben werden sechs Kfz-Stellplätze
nachgewiesen.
Beschluss: 7:0
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die
Erschließung ist gesichert. Die Nutzungsänderung soll im Innenbereich ausgeführt werden.
Das Grundstück der Antragsteller liegt im Dorfgebiet.
TOP 8
Abbruch eines Rinderstalles und Abbruch, Wiedererrichtung und Umnutzung der
landwirtschaftlichen Gebäude in 9 Wohnungen sowie Errichtung von vier offenen
Kleingaragen
Vortrag:
Für das Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg
vom 22.12.2014, Az. V-2014-2960 vor. Darin wird festgestellt:
1. Die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnungen (Variante A)
ist planungsrechtliche zulässig.
2. Die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnungen und die
Nutzungsänderung des Wohnhauses in Büro- und Praxisräume (Variante B) ist
planungsrechtlich zulässig.
3. Der Abbruch des Rinderstalles (Variante A und B) ist planungsrechtlich zulässig.
4. Die Lage der antragsgegenständlichen Gebäudeteile ist entsprechend der beiliegenden
Lageplanzeichnung vom November 2014 zulässig.
Nach den aktuellen Planunterlagen sollen 9 Wohnungen mit Flächen zwischen 49,82 m² und
135,78 m² entstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Gesamtwohnfläche von 727,49 m².
Die neu errichteten Gebäude sollen entsprechend dem Baubestand eine Dachneigung von
27,5° und Firsthöhen von 10,64 m erhalten. Für das Vorhaben werden 22 Kfz-Stellplätze
nachgewiesen, davon werden fünf Stück für die vorhandenen Wohnungen angerechnet. Es
werden 11 offene Kleingaragen und 11 weitere offene Stellplätze errichtet.
Der Bauherr beantragt eine Abweichung von den Vorschriften der Abstandsflächenregelung
des Artikels 6 der BayBO. Das vorhandene Gebäude hält die erforderlichen Abstandsflächen
auf der Süd-, Ost- und Westseite ein. Die Nordseite mit einer Länge von ca. 40,50 m ist
zwischen 4,40 m und 5,08 m von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt und hält bei dem
nicht ebeneren Gelände mit einer Gebäudehöhe von 7,03 m bis 7,55 m die erforderlichen
Abstandsflächen von 1 H nicht ein. Die nach der BayBO erforderliche Abstandsfläche
überschreitet die nördliche Grundstücksgrenze mit einer Tiefe von 2,47 m bis 2,63 m. Im
genehmigten Vorbescheid ist eine Überschreitung der nördlichen Grundstücksfläche mit der
Abstandfläche des Hauptgebäudes bis zu einer Tiefe von 2,80 m zugelassen.
Auf dem nördlichen Nachbargrundstück ist 2004 ein Geschäftshaus errichtet worden. Dabei
wurden bei der Belichtung und Belüftung des Gebäudes die südlich angrenzenden Gebäude
auf dem Grundstück berücksichtigt.
Beschluss: 6:0
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Mit der beantragten Abweichung besteht Einverständnis.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die
bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über
die Kanalisation des gKu VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer
öffentlichen Straße.
Ein GR-Mitglied war beim vorangegangenen Beratungspunkt persönlich beteiligt.
TOP 9
Hertergrube 13; Einbau von Dachfenstern; Antrag auf eine isolierte Befreiung
Vortrag:
Die Antragsteller beabsichtigen den Austausch von vier Dachflächenfenstern.
Mit dem geplanten Austausch von vier Dachflächenfenstern sollen das zulässige
Rohbaueinzelmaß vom 1 m² und die zulässige Gesamtlänge von 20 vom Hundert der
Dachlänge überschritten werden. Eines von den vier Dachflächenfenstern weicht in Format
und in der Höhengleichheit von den anderen ab. Dieses Fenster ist etwas kleiner und soll über
dem Treppenhaus im Dach eine etwas Höhere Position erhalten.
Das Scheiben-Lichtmaß der drei größeren Fenster soll 97,3 cm x 141,7 cm bzw. 1,37 m²
betragen. Das Scheiben-Lichtmaß des kleineren Fensters, das etwas höher eingebaut werden
soll, ist mit einer Größe von 49,3 cm x 99,5 cm (0,59 m²) vorgesehen. Die Position und Größe
des kleineren Fensters über dem Treppenhaus bleibt unverändert, hier wird lediglich die
Qualität des Fensters verbessert. Der Abstand zur Kommunwand bleibt damit größer als 1,25
m.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet zwischen der Park- und Gutenbergstraße (Hertergrube)
trifft hierzu folgende Regelungen:
"Dachflächenfenster sind bis zu einer Rohbaueinzelgröße von 1,00 m² und einer Gesamtlänge
von 20 v. Hundert der Dachlänge zulässig. Mehrere Dachflächenfenster sind im gleichen
Format und höhengleich in die Dachfläche einzufügen."
Von dieser Vorschrift kann in begründeten Fällen von der Gemeinde befreit werden. Dabei
dürfen weder städtebauliche, noch nachbarliche Belange beeinträchtigt werden. Dies ist hier
der Fall.
Beschluss: 7:0
Die von den Antragstellern beantragte isolierte Befreiung von der Festsetzung B 2.1 ist zu
erteilen.
TOP 10
Zugspitzring 32; Anbau einer Terrassenüberdachung
Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 31, Zugspitzring
mit
Verglasung
sowie
Vortrag:
Mit dieser Angelegenheit befasste sich der Bauausschuss erstmals in seiner Sitzung vom
23.12.2014. Im Rahmen einer Voranfrage ist die Zulässigkeit eines 4 m x 3 m großen Anbaus
an der Westseite des Wohnhauses zu prüfen, der als Windschutz dienen soll.
Der Bauausschuss fasste hierzu in seiner vorgenannten Sitzung folgende Beschlüsse:
Beschluss: Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung grundsätzlich zugestimmt, dass eine
Bebauungsplanänderung durchgeführt wird.
Beschluss: Das weitere Vorgehen ist mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu
besprechen.
Mit Schreiben vom 30.01.2015 gab die Gemeinde Anzing den betroffenen
Grundstückseigentümern Gelegenheit zu den Änderungswünschen unverbindlich Stellung zu
nehmen.
Anhand der Rückmeldungen und der geführten Gespräche ergibt sich, dass dem Anbau einer
Terrassenüberdachung auf dem Grundstück grundsätzlich zugestimmt wird. Von den
Beteiligten wurden keine eigenen Bauwünsche geltend gemacht. Es wurde darauf
hingewiesen, dass sie nicht bereit sind, Kosten für eine Bebauungsplanänderung zu
übernehmen.
Beschlussvorschlag: 7:0
Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für
das Baugebiet Zugspitzring einzuleiten. Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die
Voraussetzungen für einen weiteren Anbau an die Doppelhaushälfte Zugspitzring 32
geschaffen werden. Die Verfahrenskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.
TOP 11
Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben
a) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück
Kaiserweg 26
Vortrag:
Am 20.01.2015 stimmte der Bauausschuss dem Vorhaben zu und erteilte das gemeindliche
Einvernehmen. Am 05.02.2015 ging der Bauantrag beim Landratsamt Ebersberg ein.
Am 19.02.2015 fasste der Gemeinderat folgenden ergänzenden Beschluss:
„Der Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung C 5, letzter Satz, wonach Abgrabungen
und Aufschüttungen nur bis zu 20 cm zugelassen sind, wird zugestimmt.“
Mit Schreiben vom 03.03.2015 beantragte der planende Architekt zusätzliche Befreiungen:
1. Abgrabungen und Aufschüttungen:
Durch die vorhandene Hanglage und die im Bebauungsplan vorgegebenen
Höhenkoten ist eine Aufschüttung des Baugrundstücks unumgänglich.
2. Wandhöhe der Garage:
Durch die Angabe einer Höhenkote kann die maximal zulässige Wandhöhe für die
Garage nicht eingehalten werden. Nach der vorgelegten Berechnung ist eine
Wandhöhe von 3,80 m erforderlich.
Hierüber wurde vom Gemeinderat bereits am gleichen Tag beraten. Nachdem über die
beantragte Befreiung keine Einigung erzielt werden konnte, stellte der Gemeinderat folgendes
fest:
Über die beantragte Befreiung ist in der Sitzung des Bauausschusses am 24.03.2015 zu
beraten. Vom Planer ist eine Plandarstellung vorzulegen.
Es wird angeregt, die Regelungen mit den Höhenangaben mit dem Landratsamt Ebersberg zu
besprechen und eventuelle Unstimmigkeiten zu beheben.
Nach der vorangegangenen Sitzung sprach der beauftragte Architekt erneut beim Ersten
Bürgermeister vor und erläuterte diesem die erforderlichen Höhenfestsetzungen des
Bauwerks.
Am 19.03.2015 ging bei der Gemeinde die Baugenehmigung des Landratsamtes vom
12.03.2015 ein. Diese beinhaltet unter anderem folgende Befreiung: 2) Ausführung von
Aufschütthöhen bis 0,95 m (zulässig: 0,20 m).
Der Vorsitzende erläutert die Höhenfestsetzung des Bauvorhabens und stellt fest, dass
diese nicht zu beanstanden ist.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.
b) Achte Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Forstinning und Aufstellung
eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets
Forstinning-Moos
Mit Schreiben vom 18.03.2015 informiert die Gemeinde Forstinning über die geplante
Bauleitplanung und gibt der Gemeinde Anzing Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Der Vorsitzende erläutert die Planungsvorhaben anhand von Plandarstellungen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
c) Verschiedene Wortmeldungen
Aufgrund von Wortmeldungen berichtet der Vorsitzende ausführlich über die Errichtung einer
Kinderkrippe im Kindergarten Arche Noah. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs ist das
Obergeschoß der geplanten Krippe bereits jetzt auszubauen.
Ein GR-Mitglied verlässt den Sitzungssaal.
Der Vorsitzende berichtet ausführlich über den aktuellen Baustand des Gemeindehauses und
der Pflegeeinrichtung, die in wenigen Tagen ihrer Bestimmung übergeben werden können.