Wohnungbauförderung

Wohnungsbauförderung
Ansprechpartner:
Renate Färber
Tel.-Nr.: 089/90 99 78-40
Fax-Nr.: 089/90 99 78-840
[email protected]
Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren
Die Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren
stellt in der Gemeinde Aschheim ein Kernstück des gemeindlichen Handelns dar. Hierzu
wurde das sogenannte „Aschheimer Modell“ in den Jahren 1985/86 entwickelt.
Folgende Bereiche werden in diesem Programm angeboten:
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Betreutes Wohnen
Seniorinnen und Senioren aus Aschheim und Dornach mit 5 Jahren Hauptwohnsitz in
der Gemeinde, die sich weitgehend noch selbst versorgen können, jedoch eine barrierefreie Wohnung oder im Alltag kleine Hilfestellungen benötigen, finden hier zu erschwinglichen Mietpreisen ein neues Zuhause.
Nur in diesem Bereich ist es möglich, auch nächste Angehörige von Aschheimer Bürgern (i. d. R. Eltern, Großeltern) zu berücksichtigen und im Rahmen der Familienzusammenführung eine Wohnungsvergabe vorzunehmen.
Die 97 Wohnungen im Betreuten Wohnen in 3 Bauabschnitten teilen sich wie folgt auf:
 2 Ein-Zimmer-Wohnungen
 52 Zwei-Zimmer-Wohnungen für 1 Person geeignet
(Wohnungsgröße ca. 46 m² bis 52 m²)
 36 Zwei-Zimmer-Wohnungen für 1 bis 2 Personen geeignet
(Wohnungsgröße ca. 54 m² bis 67 m²)
 7 Drei-Zimmer-Wohnungen für 2 Personen
(Wohnungsgröße 64 m² bis 83 m²)
Das Belegungsrecht für alle Wohnungen liegt bei der Gemeinde Aschheim.
Durch den erheblichen gemeindlichen Zuschuss kann die Kaltmiete durch die Baugesellschaft München-Land GmbH als Vermieter derzeit immer noch zwischen 7,50 €/m²
bis 8,-- €/m² festgesetzt werden.
Somit liegt zum Beispiel die Gesamtwarmmiete für eine kleine Wohnung mit ca. 46 m²
einschließlich der Pauschale für den Notruf i. H. v. 77,-- €, die Gebühr für die eingebaute Küche i. H. v. 34,-- € und den üblichen Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie
Heizung und Warmwasser derzeit bei ca. 650,-- €.
Die Notrufbereitschaft (24 Std./täglich) hat die Nachbarschaftshilfe Aschheim-Dornach
e. V. übernommen, die mit dem angegliederten ambulanten Pflegedienst auch pflegerische Leistungen anbieten kann.
Ebenfalls wird durch die Nachbarschaftshilfe (Mahlzeitendienst) die Küche mit Speisesaal betreut, die unter anderem auch das Essen auf Räder organisiert oder die gemeindliche Kindertagesstätte mit frischem Essen versorgt.
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Gemeindliche Mietwohnungen für junge Leute, Alleinerziehende,
Geringverdiener, junge Familien
Zum Beispiel für junge Leute, die zu Hause ausziehen möchten oder Alleinerziehende,
die auf dem freien Markt keine bezahlbare Wohnung finden, bietet die Gemeinde
Aschheim im Rahmen des Wohnungsbauförderungsprogrammes derzeit 1- bis 3Zimmer-Wohnungen, ca. 35 m² bis ca. 80 m² an.
Auch hier kann aufgrund der gemeindlichen Zuschüsse beim Bau der Wohnungen eine
günstige Kaltmiethöhe angesetzt werden.
Berücksichtigungsfähig für gemeindliche Mietwohnungen sind Aschheimer und Dornacher Bürger, die 5 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, festgesetzte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und kein Immobilieneigentum haben.
Das Belegungsrecht für alle freifinanzierten gemeindlichen Mietwohnungen liegt bei der
Gemeinde Aschheim.
Neue Wohnanlage u. a. mit Wohnraum für Familien an der Feldkirchner Straße:
Westlich der Feldkirchner Straße wird im Auftrag der Gemeinde Aschheim durch die
Baugesellschaft München-Land GmbH voraussichtlich 2016 eine Wohnanlage erstellt,
die neben kleineren Wohnungen für junge Leute auch 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen
(ca. 80 bis 100 m²) für junge Familien bieten wird.
Nach derzeitigem Stand ist der Bezug der Wohnungen für 2017 geplant.
Bei Interesse an einer gemeindlichen Mietwohnung in diesem Bereich wenden Sie sich
bitte an Frau Färber, Tel. 90 99 78-40 oder [email protected].
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Bauland für einheimische Familien
Bauland für einheimische Familien ist in der Gemeinde Aschheim ein seit Beginn des
„Aschheimer Modells“ stark gefragter Bereich, da es die Situation auf dem freien Markt
jungen Familien nur schwer ermöglicht, ein Baugrundstück zu erwerben.
Die Gemeinde Aschheim bietet für ihre Familien immer wieder Baugrundstücke zum
Kauf an.
Ebenfalls finden die durch die Baugesellschaft München-Land GmbH erstellten Reihenhäuser, die schlüsselfertig an die Erwerber übergeben werden, große Resonanz.
Diese Reihenhausbebauung wurde erstmalig 2011 unseren Bürgern angeboten und
konnte inzwischen bereits an drei Standorten realisiert werden (Aschheim – an der
Brauneckstraße und am Waldweg, Dornach – am Kernweg).
Sobald Grundstücke oder Reihenhäuser in diesem Programm zur Verfügung stehen
wird dies im gemeindlichen Ortsnachrichtenblatt angezeigt. Nach dieser Veröffentlichung sind innerhalb einer dort genannten Frist projektbezogene Bewerbungen für ein
Grundstück/Bauvorhaben möglich.
In diesem Programm können nur Antragsteller mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind berücksichtigt werden.
Bei der Vergabe von Grundstücken bzw. Reihenhäusern haben Bewerber ohne vorhandenes Immobilieneigentum Vorrang.
Der Grundstückspreis richtet sich u. a. nach dem Einkommen. Dieser liegt derzeit zwischen 340,-- und 620,-- € pro Quadratmeter zuzüglich Erschließungskosten.
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Eigentumswohnungen für Aschheimer und Dornacher Bürger
Der Bau einer Eigentumswohnanlage ist derzeit in unserer Gemeinde nicht geplant,
soll jedoch in den nächsten Jahren wieder ins Auge gefasst werden.
Beim Kaufpreis für die Wohnungen soll dann – analog dem Baulandprogramm – der
vergünstigte gemeindliche Grundstückspreis an die Erwerber weitergegeben werden.
Antragsformulare für gemeindliche Eigentumswohnungen gibt es im Rathaus, Zi. E 20,
Frau Färber, Tel. 90 99 78-40.
Vergaberichtlinien (auszugsweise)
des Wohnungsbauförderungsprogrammes
für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren
(Die durch den zuständigen Ausschuss festgelegten Richtlinien dienen als Grundlage für die Vergaben. Kommen mehrere Antragsteller in Betracht, wird ein Punktesystem angewandt. In Zweifelsfällen wird eine Einzelfallentscheidung durch den Ausschuss getroffen.)
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Für Betreutes Wohnen:
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Antragsberechtigt sind Bürger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aschheim haben sowie
ehemalige Aschheimer und Dornacher Bürger, sofern sie 10 Jahre ihren Hauptwohnsitz in
Aschheim oder Dornach hatten und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet sind.
Antragsberechtigte Bürger können auch für ihre nächsten Angehörigen eine Wohnung beantragen, selbst wenn diese nicht in der Gemeinde Aschheim wohnen.
Hinweis:
In den nachstehenden Bereichen wird durch die Gemeindeverwaltung eine Einkommens- und Vermögensprüfung durchgeführt!
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Für Mietwohnungen:
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Einwohner, die bei offizieller Antragstellung mit Fragebogen mindestens 5 Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aschheim haben.
 Ehemalige Aschheimer und Dornacher Einwohner, sofern sie 10 Jahre ihren Hauptwohnsitz
in Aschheim oder Dornach hatten und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet sind.
 Antragsberechtigt sind alle volljährigen Personen nach Ziffer 1.1 und 1.2.
 Das errechnete Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
 Bewerber mit vorhandenem Immobilieneigentum können nicht berücksichtigt werden.
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Für Baulandvergaben, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen:
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Richtlinien, auch hinsichtlich Beleihungsgrenzen und Haltefristen, werden projektbezogen
bekanntgegeben.