03-14.04. -öffentlich

Nr.: 03/2015
Sitzung
Gemeinderat Schlehdorf
Sitzungstag:
Dienstag, 14. April 2015
Sitzungsort:
Schlehdorf
Namen der Gemeinderatsmitglieder
anwesend
entschuldigt
unentschuldigt
Vorsitzender:
Jocher Stefan
1. Bürgermeister
Niederschriftführer:
Köhler Christina
Verw. Fachang.
Gemeinderatsmitglieder:
Düfel Hartmut, Dr.
Eibl Justina
Heinritzi Sabine
Huber Leonhard
Janetschko Josef
Kammerlochner Anton
Mest Werner
Panholzer Anton
Sam Georg
Skrajewski Erich
Strobl Brigitte
Wolf Michael
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO war gegeben.
2
lfd.
Nr.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Öffentlicher Teil
1.
Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 02/2015 vom 10.03.2015
– öffentlicher Teil- werden anerkannt und genehmigt.
2.
12 : 0
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, soweit die Gründe der
Geheimhaltung entfallen sind
Folgende Punkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.03.2015 werden bekannt
gegeben:
10. Generalsanierung der Abwasserkanäle
Auftrag an die Fa. Geiger Kanaltechnik München
11. Neuaufbau des Internetauftritts der Gemeinde
Auftrag erging an die Fa. Idee und Werbung, Schlehdorf
12. Vermietung von Stellflächen für Altkleidercontainer
Mietvertrag mit dem Malteser Hilfsdienst für zwei Standorte
3.
Philipp Jocher; Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr.
1384, Nähe Kapellenweg (erneute Beratung und Beschlussfassung)
1. Bürgermeister Stefan Jocher gibt gem. Art. 49 Abs. 1 GO die Sitzungsleitung an
2. Bürgermeister Werner Mest ab.
In der letzten Sitzung wurde die Beschlussfassung zum Bauantrag zurückgestellt.
Zuerst sollten durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die
immissionsschutzrechtlichen Belange geklärt werden.
Durch
das
Landratsamt
Bad
Tölz-Wolfratshausen
wurden
die
immissionsschutzrechtlichen Abstände bei einer Errichtung der Biogasanlage auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1384 für die bestehende Bebauung sowie für eine mögliche
Baugebietserweiterung in Unterau durch Neuausweisung im Flächennutzungsplan
bewertet. Das Landratsamt sieht keinen negativen Einfluss des Bauwerks auf die
vorhandene bzw. zukünftige Bebauung.
Beschlossen wird:
Zu dem Bauantrag von Herrn Philipp Jocher zur Errichtung einer Biogasanlage auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1384 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die
10 : 1
3
lfd.
Nr.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vorliegt. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Grundstück nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche
angrenzt und die gesicherte Erschließung daher noch nicht nachgewiesen ist. Die
Löschwasserversorgung ist sicher zu stellen.
4.
Jennifer und Stephan Mest; Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem
Grundstück Fl.Nr. 270, Heimgartenstraße
Mit Schreiben vom 25.03.2015 (Eingang: 01.04.2015) beantragen Herr und Frau
Mest den Neubau einer Doppelhaushälfte mit überdachtem Stellplatz und Garage
auf Fl.Nr. 270, Heimgartenstr. in Schlehdorf.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan
„Dorfgebiet“.
Art der Bebauung:
Beantragt ist die Doppelhaushälfte eines Wohnhauses. Die vorhandene Bebauung
in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. In der
Nähe sind auch Doppel- und Reihenhäuser vorhanden.
Maß der baulichen Nutzung:
Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe,
Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen
Freifläche.
Das Grundstück ist 372 m² groß. Die überbaute Fläche beträgt 94m² (Berechnung
fehlt!).
Damit würde das Vorhaben bei einer GRZ von knapp über 0,25 liegen und somit im
ortsüblichen Rahmen. Das gleiche gilt auch für die absoluten Maße.
Die Gebäudehöhe (First) überschreitet mit 8,25 ebenfalls nicht die vorhandenen
Gebäudehöhen.
Überbaubare Grundstücksfläche:
Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen geplant.
Einordnung der Bauweise:
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise( Einhaltung
von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei
dem beantragten Vorhaben geplant ist.
Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die
gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung
gebracht wird.
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche
Spannungen entstehen
4
lfd.
Nr.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Rücksichtnamegebot:
Das Rücksichtnamegebot ist von dem Vorhaben nicht berührt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde WohnArbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.
und
Ortsbild:
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.
Stellplätze:
Gem. der Stellplatzsatzung sind 2,5 (= 3) Stellplätze für Wohnungen ab 100 qm
nachzuweisen. Diese sind nachgewiesen.
Ergebnis:
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB.
Beschlossen wird:
11 : 0
Da sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung einfügt, wird das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.
Herr 2. Bürgermeister Werner Mest hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen.
5.
Regina und Dr. Hartmut Düfel; Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem
Grundstück Fl.Nr. 270 (Teilfläche), Heimgartenstraße
Mit Schreiben vom 25.03.2015 (Eingang: 01.04.2015) beantragen Herr und Frau
Düfel den Neubau einer Doppelhaushälfte mit überdachtem Stellplatz und Garage
auf Fl.Nr. 270, Heimgartenstr. in Schlehdorf.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan
„Dorfgebiet“.
Art der Bebauung:
Beantragt ist die Doppelhaushälfte eines Wohnhauses. Die vorhandene Bebauung
in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. In der
Nähe sind auch Doppel- und Reihenhäuser vorhanden.
Maß der baulichen Nutzung:
Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe,
Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen
Freifläche.
Das Grundstück ist 369 m² groß. Die überbaute Fläche beträgt 94m² (Berechnung
fehlt!).
5
lfd.
Nr.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Damit würde das Vorhaben bei einer GRZ von etwas über 0,25 liegen und somit im
ortsüblichen Rahmen. Das gleiche gilt auch für die absoluten Maße.
Die Gebäudehöhe (First) überschreitet mit 8,25 ebenfalls nicht die vorhandenen
Gebäudehöhen.
Überbaubare Grundstücksfläche:
Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen geplant.
Einordnung der Bauweise:
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise( Einhaltung
von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei
dem beantragten Vorhaben geplant ist.
Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die
gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung
gebracht wird.
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche
Spannungen entstehen
Rücksichtnamegebot:
Das Rücksichtnamegebot ist von dem Vorhaben nicht berührt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde WohnArbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.
und
Ortsbild:
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.
Stellplätze:
Gem. der Stellplatzsatzung sind 2,5 (= 3) Stellplätze für Wohnungen ab 100 qm
nachzuweisen. Diese sind nachgewiesen.
Ergebnis:
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB.
Beschlossen wird:
Da sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung einfügt, wird das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.
Herr GRM Dr. Hartmut Düfel hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen
11 : 0
6
lfd.
Nr.
6.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Florian Jochner; Bauantrag zum Anbau einer Milchkammer auf dem Grundstück Fl.Nr.
67/1, Karpfseestraße 9
Florian Jochner hat einen Bauantrag zur Errichtung einer Milchkammer auf dem
Grundstück Fl.Nr. 67/1, Karpfseestr. 9 eingereicht. Das Grundstück befindet sich im
planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die umliegende
Bebauung ein.
Beschlossen wird:
12 : 0
Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
7.
Maria und Georg Felix; Bauantrag zum Einbau einer Garage in die bestehende Remise
auf dem Grundstück Fl.Nr. 274, Karpfseestraße 16
Mit Schreiben vom 10.02.2015 (Eingang 26.03.2015) beantragt Herr Georg Felix
den Einbau einer Garage in best. Remise auf Fl.Nr. 274, Karpfseestr. 16 in
Schlehdorf.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu prüfen.
Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:
Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Landwirtschaft“. Das Vorhaben
steht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht entgegen.
öffentliche Belange:
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Zulässigkeitskriterium:
Das Vorhaben kann als privilegiertes Vorhaben im Zusammenhang mit der
Landwirtschaft nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 zugelassen werden und wäre alternativ
auch als sonstiges Vorhaben gem. § 35 (2) BauGB zulässig.
Beschlossen wird:
Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
12 : 0
7
lfd.
Nr.
8.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Mehrgenerationen-Wohnprojekt Martin Schröferl; Formlose Anfrage zur Bebauung des
Grundstückes Fl.Nr. 1318, Unterau 32
Herr Martin Schröferl hat im Auftrag von weiteren Interessenten eine formlose
Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1318, Unterau 32 mit einem
Mehrgenerationen-Wohnprojekt gestellt.
Die Gruppe, bestehend aus 6 Familien mit 13 Kindern, 3 alleinstehenden Senioren
und 3 Paaren ohne Kinder hat auf dem Grundstück eine Bebauung aus mehreren
Baukörpern in Hofcharakter als reine Wohnraumnutzung vor. Für das Projekt ist
eine Wohnfläche von 1.400 m² nötig, der Ausbau soll mit EG, OG und DG
(Vollstock) erfolgen.
Das Grundstück Fl.Nr. 1318 befindet sich nur teilweise im Innenbereich gem. § 34
BauGB. Ein Teil des Grundstückes liegt offensichtlich im Außenbereich.
Der Gemeinderat empfiehlt den Antragstellern einen Antrag auf Vorbescheid
einzureichen. In diesem Antrag sollte auch die Ausrichtung bzw. Größe der
Baukörper dargestellt werden. Eine Bewertung des Vorhabens ist aufgrund der
formlosen Anfrage nicht möglich.
9.
Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. März 2015, Tagesordnungspunkt 4,
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schiffbauer Straße
Die Planerin Fr. Dr. Pröbstl hat bei der letzten Besprechung angeregt, den
Bebauungsplan für den Bereich südlich der Schiffbauer Str. in zwei Bereiche
aufzuteilen. Somit sollten zwei Bebauungspläne aufgestellt werden. Einmal für den
Bereich südlich der Schiffbauer Str./östlich der Unterauer Str. und für den Bereich
des ehemaligen Klostergutes Schlehdorf.
Beschlossen wird:
12 : 0
Der Gemeinderatsbeschluss vom 10. März 2015, TOP 4, wird aufgehoben, da der
Geltungsbereich in zwei getrennte Bebauungspläne aufgeteilt wird.
10.
Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung
gem. § 13a BauGB für den Bereich südlich der Schiffbauer Straße/östlich der Unterauer
Straße
Für die Grundstücke Fl.Nr. 264, 265 und 258 wird ein Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Beschlossen wird:
12 : 0
8
lfd.
Nr.
Gegenstand – Beschluss
Abstimmungsergebnis
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB für die Grundstück Fl.Nr. 264 (Teilfläche),
265 und 258 (Teilfläche), Gemarkung Schlehdorf (Bebauungsplan Nr. 10). Der
Bebauungsplan soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden.
Vor Einleitung des Verfahrens ist der Bebauungsplanentwurf dem Gemeinderat zur
Billigung vorzulegen.
11.
Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung
gem. § 13a BauGB für den Bereich des ehemaligen Klostergutes Schlehdorf
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 260 (Teilfläche), 132/2 (Teilfläche), 133/1, 134/3, 145/1,
145, 143, 177/3, 169, 146 und 148 wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung
gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Beschlossen wird:
12 : 0
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 260
(Teilfläche), 132/2 (Teilfläche), 133/1, 134/3, 145/1, 145, 143, 177/3, 169, 146 und
148, Gemarkung Schlehdorf (Bebauungsplan Nr. 11). Der Bebauungsplan soll ohne
Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Vor Einleitung des Verfahrens ist der Bebauungsplanentwurf dem Gemeinderat zur
Billigung vorzulegen.
Mit den Antragstellern ist vor Einleitung des Verfahrens ein Vertrag zur Übernahme
der Planungskosten abzuschließen.
12.
Vorberatung des Haushaltsplanes 2015
Folgende Zahlen zum Haushaltplan 2015 werden vorgestellt:
Stand 31.12.2014:
Allgemeine Rücklage:
Sonderrücklage Abwasser:
Schulden:
1.020.838,24 Euro
273.692,00 Euro
535.895,95 Euro
Wesentliche Einnahmen Verwaltungshaushalt 2015:
Gewerbesteuer:
Einkommensteueranteil:
Schlüsselzuweisungen:
Kinderbetreuung:
150.000 Euro (2014: 140.000 Euro)
598.000 Euro (2014: 598.000 Euro)
290.700 Euro (2014: 323.400 Euro)
142.500 Euro (2014: 137.100 Euro)
Wesentliche Ausgaben Verwaltungshaushalt 2015:
Kreisumlage:
Umlage VG
506.100 Euro (2014: 471.600 Euro)
156.300 Euro (2014: 184.200 Euro)
9
Gegenstand – Beschluss
lfd.
Nr.
Kinderbetreuung:
Abstimmungsergebnis
311.000 Euro (2014: 306.900 Euro)
Zusätzlich zu den Ausgaben sollen noch mitaufgenommen werden:
Ansatz von 3.000 € zur Gemeindepartnerschaft mit der Gemeinde Flaurling
Erhöhung Ansatz für Pflege von Spiel- und Bolzplätzen auf 2.000 €
Für folgende Projekte wurden im Vermögenshaushalt Ansätze eingestellt:
Feuerwehrhaus – Einrichtung Schulungsraum
Schulgebäude – Erneuerung Fenster/Türen
Dorfladen – Erneuerung Fenster
Abwasserkanal – Generalsanierung; Erhöhung auf 160.000 Euro
Entnahme Sonderrücklage Abwasser; Erhöhung auf 160.000 Euro
13.
Bekanntgaben und Anfragen
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Der Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau in der Raut von Herrn Dr. Lehnerer
wurde nun vom LRA genehmigt. Auf eine Anfrage bzgl. Erwerb von
Straßengrund hat die Gemeinde noch keine Antwort erhalten.
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Am Samstag, 18.04.2015 ist die kreisweite Ramadama-Aktion. Treffpunkt ist
um 8.00 Uhr am Parkplatz des Gasthofs Klosterbräu.
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Am Samstag, 18.04.2015 um 14.30 Uhr findet ein Fest der Nationen in der Aula
der Realschule Schlehdorf statt.